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    Pauschalsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 13:17:36 von
    neuester Beitrag 20.11.02 10:31:31 von
    Beiträge: 6
    ID: 661.491
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      schrieb am 18.11.02 13:17:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Pauschalsteuer: Positiv für Anlageverhalten

      15 Prozent Steuer auf alle Gewinne aus Aktien, Fonds und
      Immobilien - das Ganze unabhängig vom Einkommen, also eine
      Pauschalsteuer für alle Anleger - so sieht es wohl, das neue Steuerpaket, das Schröder und Eichel heute Mittag verkünden wollen. Im alten Entwurf wollte der Finanzminister Spekulationsgewinne noch mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers belegen und dann 20, 30 oder fast 50 Prozent abgreifen. Das ist vermutlich vom Tisch, genauso wie die abstruse Idee, Fondsanteile gleich zweimal zu besteuern. Auf der anderen Seite will die Bundesregierung die Spekulationsfrist abschaffen: Steuerfreie Gewinne nach ein oder fünf Jahren Stillhalten gibt`s nicht mehr.

      Und das ist gut so: Wenn Anleger an einer Aktie nur festhalten, um Steuern zu vermeiden, aber aus wirtschaftlichen Gründen eigentlich verkaufen müssten, dann ist das Unsinn, dann fördert der Staat falsches Anlageverhalten. Millionen von Anlegern sind ein Opfer dieser Steuerpolitik geworden, als sie nach dem Platzen der Internetblase im Jahr 2000 den richtigen Verkaufszeitpunkt verpassten - unter anderem aus Angst vor dem Fiskus. Aktionärsschützer und Bankenvertreter haben gegen die neuen Steuerpläne schon protestiert, Begründung: sie würden den
      Finanzplatz Deutschland unattraktiver machen.

      Aber das ist falsch, denn andere Kapitalmärkte, unter anderem die USA, haben ein solche Pauschalsteuer längst. Die Pauschalsteuer soll allerdings nur für Aktien gelten, die ab Februar nächsten Jahres gekauft werden. Alte Aktien sollen beim Verkauf pauschal mit 1,5 Prozent versteuert werden, völlig unabhängig davon, ob ein Anleger damit Gewinne erzielt oder nicht. Macht die Regierung damit tatsächlich ernst, höhlt sie einen der tragenden Rechtsgrundsätze der Republik aus: den Vertrauensschutz.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:30:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zudem ist die Umkehr der Beweislast bei Altfällen, keine Gewinne gemacht zu haben, verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:37:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hans Eichel gerade live auf ntv:

      Das Halbeinkünfteverfahren bleibt bestehen. Auch nach dem neuen Gesetz. Die Steuerbelastung auf Kursgewinne wäre dann also effektiv 7,5%.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:49:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      irgendwie entsteht der Eindruck:
      die spinnen die Römer !
      :laugh: :laugh: :laugh:

      Alleinerziehenden wird der Haushaltsfreibetrag gestrichen und gleichzeitig wird eine Pauschalsteuer von nur 7,5 % auf Aktiengewinne erhoben :confused:

      Wer jetzt nicht auf Aktien setzt, ist selber schuld !!
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:57:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hör mal,Rasi,
      verstehe ich das jetzt richtig ?

      Irgendein Politiker, im Zweifelsfall ehemaliger Schullehrer,
      bestimmt jetzt was richtiges Anlegerverhalten ist :confused:

      Oder bestimmst DU jetzt, was positiv für das Anlegerverhalten ist??

      Die Leute wurden seit geraumer Zeit in die Aktie getrieben,
      sollten/konnten/durften sie ggf. ein Arbeitsleben lang festhalten, um Eigenverantwortung für ihre Rente zu zeigen.

      Soo und nun bestimmt jemand anderes, dass dies unvernünftig sein soll; und dann ausgerechnet die Schmuddeltypen in Berlin ??????

      Na dann habe ich wieder was dazugelernt :)

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      schrieb am 20.11.02 10:31:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Finanzminister Hans Eichel schafft mit seinem Steuergesetz ein neues Schlupfloch für Besitzer großer Aktienpakete. In dem Gesetz, das Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, ist eine folgenschwere Änderung vorgesehen.

      Der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent soll nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, sondern mit der neuen Pauschalsteuer auf Verkaufsgewinne. Gelten würde nicht mehr Paragraf 17, sondern Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. "Das würde die Regierung Milliarden kosten", sagte Jürgen Lüdicke, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC) und Professor an der Uni Hamburg, der FTD. Bisher werden Gewinne aus dem Verkauf solcher wesentlichen Beteiligungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert: Der Gewinn wird nur zur Hälfte herangezogen, doch gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Bei Spitzenverdienern sind das insgesamt über 50 Prozent. Unter dem Strich ergibt sich eine Belastung von gut 25 Prozent.

      Mit Eichels neuer Steuer würden nur noch 15 Prozent auf einen angenommenen Veräußerungsgewinn von zehn Prozent fällig. Die pauschalierte Einkommensteuer ergibt nach dem Regierungsmodell 1,5 Prozent des Verkaufserlöses. Wer nachweist, dass sein Gewinn niedriger ist als zehn Prozent, zahlt entsprechend weniger. "Das ist für Großaktionäre ein Riesenvorteil", sagte Hartwig Welbers von PwC in Düsseldorf. Wenn die Regierung Paragraf 17 abschaffe, gebe es im Gesetz keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionären mehr.


      Nach geltendem Recht können Kleinaktionäre Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei kassieren, wenn sie zwischen Kauf und Verkauf die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten haben. Wer dagegen eine Beteiligung von mindestens einem Prozent an einem Unternehmen hält und verkauft, muss Kursgewinne jetzt mit seinem Steuersatz versteuern.


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