Ausländische Unternehmensform und in Deutschland arbeiten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.11.02 22:45:45 von
neuester Beitrag 19.11.02 00:37:44 von
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hab ich jetzt im Bekanntenkreis gehört, dass das mit englischer oder spanischer Firma möglich sein soll.
Weiß jemand darüber Bescheid wie es funktioniert. Und wie sieht es mit der Besteuerung in D aus.
Weiß jemand darüber Bescheid wie es funktioniert. Und wie sieht es mit der Besteuerung in D aus.
@ zielinski
Vielleicht solltest Du einmal präzisieren um was es Dir mit Deiner Frage überhaupt geht. Grundsätzlich können nämlich alle Firmen dieser Welt in Deutschland eine Niederlassung oder Repräsentanz zum Gewerbe anmelden. Willst Du die hohen deutschen Hürden zur Gründung einer Kapitalgesellschaft umgehen, willst Du Steuern sparen oder gar beides gleichzeitig?
Falls es Dir um die Frage geht, ob Du als Deutscher z.B. in England eine Kapitalgesellschaft gründen darfst, um dann mit dieser Gesellschaft ausschließlich in D gewerblich tätig zu werden, so lautet die Antwort: Ja, Du darfst. Steuerpflicht ist dann normalerweise im Land der Tätigkeit, in diesem Fall also Deutschland. Dies gilt für alle Firmen, die Du innerhalb der EU gründest.
Solltest Du die, unter Umständen günstigere, Steuerpflicht im Ausland legal nutzen wollen, müßtest Du schon einen Konzern gründen (z.B. Mutterunternehmen mit Sitz in England, Töchter, mindestens zwei, entweder auch nach engl. Recht oder auch nach deutschem Recht mit Gewinnabführungsvertrag zur Mutter.) Dann folgt die Steuerpflicht in England.
Dies war jetzt erstmal nur ein grober Abriss. Wenn Du detailliertere Fragen, hast melde Dich nochmal.
Happy Trading
nasdaq10
Vielleicht solltest Du einmal präzisieren um was es Dir mit Deiner Frage überhaupt geht. Grundsätzlich können nämlich alle Firmen dieser Welt in Deutschland eine Niederlassung oder Repräsentanz zum Gewerbe anmelden. Willst Du die hohen deutschen Hürden zur Gründung einer Kapitalgesellschaft umgehen, willst Du Steuern sparen oder gar beides gleichzeitig?
Falls es Dir um die Frage geht, ob Du als Deutscher z.B. in England eine Kapitalgesellschaft gründen darfst, um dann mit dieser Gesellschaft ausschließlich in D gewerblich tätig zu werden, so lautet die Antwort: Ja, Du darfst. Steuerpflicht ist dann normalerweise im Land der Tätigkeit, in diesem Fall also Deutschland. Dies gilt für alle Firmen, die Du innerhalb der EU gründest.
Solltest Du die, unter Umständen günstigere, Steuerpflicht im Ausland legal nutzen wollen, müßtest Du schon einen Konzern gründen (z.B. Mutterunternehmen mit Sitz in England, Töchter, mindestens zwei, entweder auch nach engl. Recht oder auch nach deutschem Recht mit Gewinnabführungsvertrag zur Mutter.) Dann folgt die Steuerpflicht in England.
Dies war jetzt erstmal nur ein grober Abriss. Wenn Du detailliertere Fragen, hast melde Dich nochmal.
Happy Trading
nasdaq10
Wie tarnen sich böse Menschen gegen Hinzurechnungsbesteuerung ?
Gruß
-SL-
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