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    Die Opposition sollte jetzt über ihren Schatten springen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.02 08:01:00 von
    neuester Beitrag 02.12.02 12:07:46 von
    Beiträge: 61
    ID: 661.824
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      schrieb am 19.11.02 08:01:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Einsichtigkeit solte man belohnen. Die Konzeptionslosigkeit der Regierung, das Hin und Her inkompetenter Vorschläge zur Behebung der selbstverschuldeten Haushaltskrise hat eine konjunkturhemmende Wirkung. Mit der neuen "Spekulationssteuer" aber zeigt die Regierung im letzten Augenblick, daß sie durchaus Lösungen mit Augenmaß erreichen kann.

      Die Abgeltungssteuer von 15% (effektiv 7,5% bei Aktien) bzw. 1,5% des Verkaufswert bei Anlagen, die schon vor dem Bundestagsbeschluß angeschafft und nach dem Stichtag im Februar verkauft werden, ist international konkurrenzfähig, treibt Anleger nicht ins Schwarzgeld und wird wohl nur wenig konjunkturschädliche Wirkungen haben. Die gleichzeitige verstärkte Kontrolle der Banken hilft der Steuergerechtigkeit, wenn auch natürlich Steuerhinterzieher darüber nicht glücklich sind. Sozial ist die Regelung nicht - langfristige Anleger, insbesondere mit kleinerem Einkommen, werden, wie schon bei der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, schlechter gestellt. Aber bei so viel Umverteilung wie in Deutschland braucht man an soziale Wirkungen sowieso zuletzt zu denken.

      Wichtig ist, daß diejenigen, die mit ihren Anlagen im Verlust stehen, dies auch geltend machen können bei der 1,5% (bzw. 0,75%) Abgeltungssteuer vom Verkaufserlös.

      Naturgemäß muß die Opposition grundsätzlich alle Steuererhöhungen ablehnen. Das sind nun einmal die Rituale im Bundestag. Aber im Grunde ist der jetzige Regierungsvorschlag genau auf der Linie von Union und FDP. Wenn schon eine Steuererhöhung, dann diese. Deshalb wäre die Union gut beraten, wenn sie gesichtswahrend ein Bundesland aus der Oppositionsgruppe ausscheren ließe und z.B. Brandenburg und Thüringen der Abgeltungssteuer im Bundesrat zustimmen ließe. Es wäre schade, wenn man über die Fundamentaloppostion die Verantwortung für den Gesamtstaat vergäße. Und schließlich könnten sich die "Abweichler" ihre Kooperation noch versüßen lassen - es wäre nicht das erste Mal, daß der Kanzler die richtige Stimmabgabe im Bundesrat mit einigen Millionen in den Landeshaushalt belohnt...
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 08:17:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      For4zim, stimme dir zu aber nur wenn eine generelle Steuerbefreiung
      nach 3 Jahren (oder ein vergleichbarer Zeitraum) mit dazukommt!

      Alles andere ist doch Lug und Trug!

      Es gibt nicht nur Zocker!


      mfg
      perkins
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 08:20:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Konform!
      <Naturgemäß muß die Opposition grundsätzlich alle Steuererhöhungen ablehnen. Das sind nun einmal die Rituale im Bundestag.>
      Nein! Oft gab es Konsens! Ich erinnere an die USt-(=MwSt-)Erhöhung um 1 %-Punkt im Nov. 1997 zur Finanzierung von deckungslücken in der Rentenversicherung.
      Diese Mehrwertsteuererhöhung wurde von der SPD mitgetragen.
      Blockaden gabe es meist bei größeren Reformvorhaben.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 08:42:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo dickdiver,

      genau so war es fast immer!;) Auch der Konsens ist ein Teil unserer Demokratie! Bis zur Bundesratsitzung wird es noch einige Versprecher geben!:D
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 09:04:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Pauschalbesteuerung von Aktien- und Immobiliengewinnen

      Der Bundeskanzler betonte, dass sich der Staat nicht allein aus Arbeitseinnahmen finanzieren dürfe. Dazu müssten auch Erlöse und andere Einkommensarten beitragen. Die Regierungskoalition will daher eine pauschale Besteuerung von Aktien- und Immobiliengewinnen in Höhe von 15 Prozent der Erlöse einführen.

      Die bisherigen Spekulationsfristen (bisher für Aktien ein Jahr, für Immobilien zehn Jahre) werden ersatzlos abgeschafft. Bislang mussten innerhalb dieser Fristen Verkaufserlöse voll und danach nicht mehr versteuert werden. "Weil sie wirtschaftspolitisch keinen Sinn machen", begründete Bundesfinanzminister Eichel diese Maßnahme. Dabei habe auch eine Rolle gespielt, dass selbst steuerpflichtige Gewinne in der Mehrzahl der Fälle nicht versteuert worden sind. Die jetzt geplante 15-prozentige Pauschalbesteuerung auf Gewinne orientiert sich, wie international üblich, am Eingangssteuersatz für Personen. Der Finanzminister sprach von einer "außerordentlich schonenden" Regelung, aus der ab 2005 rund 650 Millionen Euro jährlich an Steuereinnahmen zu erwarten seien.

      Für Altfälle gilt: Beim Verkauf unterstellen die Finanzbehörden einen Gewinn von zehn Prozent, auf den dann der Steuersatz von 15 Prozent angewendet wird - was eine Steuer von 1,5 Prozent auf die Verkaufssumme ergibt. Wer einen geringeren tatsächlichen Gewinn nachweist, muss nur diesen versteuern.

      Einer Erhöhung der Mehrwertsteuer erklärte der Bundeskanzler eine entschiedene Absage. Eine entsprechende Diskussion habe keine Grundlage in der Bundesregierung. Auch den Verlustvortrag für Unternehmen und Unternehmer werde die Regierung nicht verändern, insbesondere keine zeitlichen Grenzen einführen, sagte Schröder. Das Steuerrecht für Unternehmens-Holdings bleibt ebenfalls unberührt.

      Quelle: http://www.bundesregierung.de/index-,413.450027/Bundesregier…

      -----------------------------------------------

      Dann wollen wir die Sache mal durchrechnen (Halbeinkünfteverfahren und Spesen der Übersichtlichkeit halber dabei einmal außen vor gelassen):

      Beispiel:

      Kauf am 14.03.02
      1.000 Aktien zu 100,-- € = 10.000 €

      Verkauf am 10.03.03
      1.000 Aktien zu 110,-- € = 11.000 €

      Wertsteigerung: = 1.000,-- € oder 10 %

      Beteuerung: 1,5 % aus 11.000 € (Verkaufserlös) = 165,-- €


      Gegenbeispiel:

      Kauf am 14.03.03
      1.000 Aktien zu 100,-- € = 10.000 €

      Verkauf am 10.03.04
      1.000 Aktien zu 110,-- € = 11.000 €

      Steuerpflichtiger Gewinn: = 1.000,-- €

      Besteuerung: 1,5 % aus 1.000 € (Wertzuwachs) = 150,-- €

      -----------------------------------------------

      Na, ist Euch was aufgefallen? Richtig! Bei der "Altfallregelung" wird der Gewinn nicht mit 10 % sondern tatsächlich mit 11,11 % fiktiv angenommen. Ist zwar nur ein marginaler Unterschied, belegt aber doch eindrucksvoll, die mathematische Gewandtheit unserer Regierung.

      Übrigens, die obige Textpassage wurde nicht irgend einem Zeitungsartikel entnommen, sondern stammt unmittelbar von der Regierungs-Homepage.

      Lifetrader :look:

      PS: Ich könnte mich mit der Neuregelung jedoch nur dann anfreunden, wenn zusätzlich eine steuerfreie Komponente für Langzeitanleger Eingang finden würde! :p

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      Avatar
      schrieb am 19.11.02 09:27:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      lifetrader,

      ist mir auch gleich aufgefallen! Sozis können eben nicht rechnen, sie verwechselen im Hundert und vom Hundert. Allerdangs macht das nicht allzuviel aus.

      Ansonsten stimme ich for4zim zu (ausnahmsweise) und hoffe, die Opposition erkennt, daß hier ein sinnvolles und gerechtes Konzept vorgelegt wurde.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 09:31:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Abgeltungssteuer: würde diese Sache *allein* Deutschland rausreißen aus dem Schlamassel ?
      Natürlich nicht, deshalb auch nicht elementar wichtig.
      Deshalb: keinerlei Unterstützung für diese unfähige, unfaire (siehe Thema Vermittlungsausschuss), verlogene Regierung.
      Jede Realisierung einer Maßnahme heftet sie sich allein an die Fahne, ohne dass der etwaige Beitrag/Hilfe Dritter nachhaltig bekannt gemacht wird.
      Diese Leute müssen erst abwirtschaften bis zum geht nicht mehr, bis der letzte Wähler
      dies erkennt, damit dann (hoffentlich) ein totaler Neu-Anfang möglich werde.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 09:43:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      SellAll, der Meinung kann ich mich nicht anschließen. Auch in der Bevölkerung würde Fundamentalopposition auf Dauer eher Ablehnung hervorrufen.

      Lifetrader, nettes Detail, das mir gar nicht aufgefallen ist.

      Für Langfristanleger wäre es vielleicht interessanter, wenn man auch die direkte Anlage in Aktien als Altersvorsorge anerkennen und steuerlich absetzbar machen würde, bei gleichzeitiger Ausweitung der maximal absetzbaren Versorgungsbeträge. Die sind immer noch auf dem Stand der "siebziger Jahre" (kann mich nicht erinnern, daß die jemals den rapide gewachsenen Sozialbeiträgen und der notwendigen Eigenvorsorge angepaßt wurden). Das allerdings wäre ein teure Maßnahme, wird also wohl gegenwärtig nicht finanzierbar sein.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 09:45:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Warum sollte die Opposition auch nur einem Gesetz zustimmen?

      Grundvoraussetzung wäre dazu, dass wirklich mal alle Fakten richtig dargestellt werden.

      Ich glaube nicht, dass Schröder und Eichel derzeit auch nur annähernd die tatsächliche Lage darstellen, da ja Landtagswahlen folgen in Kürze. Und jeden Tag eine oder zwei Nachrichten über neue Löcher im Haushalt.

      Es muss der berühmte Kassensturz gemacht werden und dann sollten sich die Parteien zusammnesetzen.

      Oder würdet Ihr als Aktionär ohne Geschäftsbericht irgendwelchen Dingen auf der HV zustimmen?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:20:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      konns sellall

      Eine Demokratie braucht Konsens. Nur so kann sie ordentlich funktionieren. Leider haben die Politiker die Konsenfähigkeit im Medienzeitalter verloren. Mir scheint dies eine direkte Folge der Anpassungschwierigkeiten der älteren Generation zu sein. Alles was älter ist als Merz, schafft es nicht seine Punkte in der Medienlandschaft so zu Skizzieren, das nachher ein Konsens möglich belibt. Die Geschicklichkeit von Merz diesbezüglich (obwohl ich ihn absolutr nicht mag) hat ihn seinen Posten als Fraktionsvorsitzenden gekostet, da er dadurch mehrfach in Kontrastellung zu Stoiber getreten ist. Stoiber hat dann nach der B. Wahl zurückgeschlagen.
      Aber es gibt ja leider auch genug Politlemminge, die die Wichtigkeit eines Konsens ignorieren und auch sonst Politik mit einem Bürgerkrieg gleichsetzen, leider.

      greetz

      Siebbel
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:26:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      @siebbel

      Gut, aber auf welcher Basis soll so ein Konsens eingegangen werden?

      Die Basis muss erst einmal geschaffen werden und das bedeutet, dass die Regierung die Karten auf den Tisch legen muss.

      Ich würde auf der gegenwärtigen Basis, die sicher weiterhin geschönt ist, zu nichts zustimmen. Das ist zu risikoreich.

      Ansonsten hätte ich mir oft gewünscht, dass beide Seiten mehr miteinander als gegeneinander agiert hätten, was j ain anderen Bereichen (sogar Schily - Beckstein) sehr gut zu klappen scheint. Nur da ist man fast einer identischen Meinung über die Lage und so kann man zusammen was machen.

      Für mich liegt es jetzt an Schröder vorbehaltslos die Wahrheit zu sagen (würde ich zwischenzeitlich als Widerspruch in sich selbst sehen), so dass die Union weiss, wie es aussieht und Massnahmen aufgrund dieser Basis begleiten kann.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:37:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      @1
      Nein ! Nein und nochmals nein !

      Ich bin, war und werde nicht bereit sein, noch mehr zu zahlen. Ich habe keine Lust mehr, dass mein Einkommen 100x besteuert wird. Ich habe keine Lust mehr, für grob fahrlässige Politik immer stärker bluten zu müssen.

      Mittlerweile wollen die an unsere Privataltersvorsorge !

      Was ist denn Aktienmarkt ? Heute sitzen wir alle mit gigantischen Verlusten herum und dann diese Sprüche. Aktienkapital ist risikoreiches Produktivkapital. Wer an diesen Schrauben dreht, der sorgt dafür, dass ein Jungunternehmen kaum noch Chancen hat, hier an Kapital zu kommen. Außerdem muss sich Kapital bewegen, je schneller desto besser. Wenn jeder nur noch über zusätzliche Abgaben nachdenkt, kauft und verkauft kaum noch einer etwas.

      Und wenn wir hier über sog. Konkurrenzfähigkeit nachdenken, dann sollten wir uns mit insgesamt gewachsenen Systemen beschäftigen, aber nicht nur mit Segmenten. Jedoch selbst bei dieser Betrachtung: Belgien, Lichtenstein, Schweiz (steuerfrei bzw. geringe Spekufristen), selbst in England und Frankreich (großzügige Freibeträge) !

      Außerdem kenne ich dieses Abgabenspiel: Heute 15 %, morgen 20 %, dann noch Sozialabgaben darauf usw..


      Nein for4zim, was uns genommen wird, wird auf Dauer zur Gewöhnung und ein unaufhaltsamer Abmelkprozess beginnt. Und hinsichtlich der Zocker: Viele von denen existieren nicht mehr und haben sich ruiniert und wer solch ein Risiko eingeht, dem sei es einfach gegönnt. Aktienhandel ist Tauschhandel und wo Gewinner sind gibt es auch Verlierer, so einfach ist das Spiel. Wenn sich ein Markt dauerhaft nach oben bewegt, dann dieses ein Beleg für eine hervorragende Wirtschaftspolitik und das System benötigt kein weiteres Kapital, da es an Maklern, an der MwSt., an den Bankgewinnen, an der Ausgabenbereitschaft usw. hervorragend mitverdient.

      Gruß WKY
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:47:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Opposition solte jede NEUE STEUER ablehnen !!!

      Rot-Grün soll endlich mal anfangen zu sparen, anstatt immer neue Steuern zu erfinden.

      Warum werden im öffentlichen Dienst nicht 100.000 Stellen als Sofortmassnahme abgebaut ?!

      Allein in Berlin könnten 2/3 aller Stellen in der Bürokratie ersatzlos wegfallen, ohne dass etwas beeinträchtigt würde.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:48:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Siebel

      Du bist ja noch immer ein Blinder.

      Genauso, als wenn es um die Menschenverachtende
      Regierung in Israel geht.:p :p :p
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 10:55:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das Beispiel #5 ist m.E. ein Rechnebeispiel. In Der Praxis kann das auch anders aussehen:

      Geschäft nach dem 21.2.2003:

      Kauf für 9.000
      Verkauf innerhlab eines Jahres für 10.000
      = 1.000 Gewinn, 15% davon 150 Steuer
      OK

      Altgeschäft:
      Kauf für 9.000
      Verkauf nach dem 21.2.2003 für 9.100
      = 100 Gewinn, 1,5 % Steuer auf Gesamtbetrag = 135 Euro
      d.h. effektiv ergibt sich nach der Steuer ein eff. Verlust von 35 EURO.

      Lt. Gesetz gilt die 1,5%-Regelung für Altgeschäfte, "...bei denen ein Gewinn erzielt worden ist ..." (hier 100 vor Steuer).
      Wenn man davon ausgeht, daß "...Gewinn erzielt worden ist..." nach Steuer gilt, gibt das eine heillose Rechnerei bis man feststellt ob es nun ein Gewinn oder Verlust ist (außerdem gabs das noch nie: Bereczhnungsgrundlage der Steuer ist ein Betrag nach Steuer ...)
      !
      Das selbe gilt natürlich bei einem Verlust (wenn man davon ausgeht, daß auch hier eine Verlustanrechnung von 1,5% vom Verkaufserlös gegeben wird). Auch da ist die 1,5%-Regelung problematisch.

      Ich kann nur sagen, die wissen überhaupt nicht welche Auswirkungen das im Detail hat:
      Jeder kann doch nachrechnen, daß Altgeschäfte (d.h. wenn jemand wirklich noch Papiere aus Käufen in den letzten 2-3 Jahren hat), nach dem 21.2.03 zu über 95 % mit Verlust verkauft werden (man muß doch nur den Dax ansehen: vor 2 Jahren und heute).
      Nach der bisherigen 1-Jahresregelung wären das beim Verkauf Privatverluste, die nicht steuerrelevant sind.
      Ich möchte die SPD-Rechenexperten hören, wenn Sie nächstes Jahr die Steuererklärungen und die sich daraus ergebenden plötzlich jetzt wieder steuerrelevanten Verlustgeschäfte zusammenaddieren. Das sind Verlustvorträge in Milliardenhöhe !!! Wie sich aus diesem Gesetz Mehreinnahmen ergebn sollen, das ist mir schleierhaft.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:21:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Zock1

      Halt einfach nur dein MAUL.
      Habe ich meine Sprache in diesem Beitrag genug nach unten angepasst, dass auch du mich verstehst?
      Oder bist du immer noch überfordert?
      Für den Fall:
      Der wo immer nur Kacke labert und Zock1 heißen tut, der muss mal FRESSE ZU MACHEN, weil ich hab besserer zu tun, als wie mit dir zu spreschen!
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:24:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      hi folkx,

      also gut, ich geb mich ohne wenn und aber geschlagen >>>
      ihr habt mich echt konkrät überzeugt, der kleine grüne
      dolce zieht sich ins privatleben zurück und behauptet ab
      sofort das konkrät stabile gegenteil von allem:

      ich fordere den totalen boykott, nebst dem totalem neu-anfang von schwarz!

      die krasse verweigerungshaltung könnte dann als opposition
      weitergehn - alles aus der richtung schwarz (ob mit, oda ohne
      gelb - is auch egol) wird verweigert, basta!!!;)

      ciao
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:25:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      `@KONNS
      Die Basis kenne ich nicht aber Reden hilft. Das mit der Konsensunfähigkeit ist ein Vorwurf an alle Parteien, nicht nur an die CDU. Das fing unter Kohl an denke ich, alles was davor liegt kann ich nicht beurteilen.

      Ich habe meine Konzepte für Reformen schn etliche Male dargelegt. Von einer negativen Einkommenssteuer als soziale Grundsicherung über ein linear-progressives Steuerrecht bis hin zu einer verpflichtenden medizinischen Basisversorgung, die klar definiert ist. Darüberhinaus dann private Zusatzversicherungen etc.
      Aber auf mich hört ja keiner.....:cry:
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:46:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Blue Max, 100.000 Stellen des öffentlichen Dienstes sollen als Sofortmaßnahme abgebaut werden? Das wird fast jedes Jahr getan:

      "Personalrückgang im öffentlichen Dienst setzte sich im Jahr 2001 fort

      WIESBADEN – Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, waren nach den vorläufigen Ergebnissen der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2001 knapp 4,2 Mill. Personen bei Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl der Arbeitsplätze bei den Gebietskörperschaften um 100 000 oder 2 %, wobei über die Hälfte des Personalrückgangs auf den so genannten Ausgliederungsprozess der öffentlichen Haushalte zurückgeht. (...)"
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:54:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      @for4zim

      Ausgliederunsprozess heisst da vermutlich in Klartext: Frühverrentung auf Kosten der Steuerzahler.

      Stattdessen soll der öffentliche Dienst zusätzlich Hunderttausende Bürokraten entlassen !
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 11:59:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nein, Ausgliederung heißt, Überstellung in privatrechtliche Gesellschaften bzw. Unternehmen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 12:06:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      for4zim
      chapeau! Für den Bundesrat gibt es immer noch die Möglichkeit das Gesetz zu ver(schlimm)bessern.
      LT
      Deine Rechnung ist zwar richtig (beispiel 2 aber 15%), aber es sind verschiedene Zeiträume mit verschiedenen Steuersätzen. Also was passiert
      Kauf 20.5.02 100 A.100.- 10.000,-
      Verkauf 30.03.03 100A zu 50,- 5000.-
      1,5 % Tax 75.-
      Dann Kauf 31.03.03 100 a 50.- 5000,-
      verkauf 30.09.03 100 a 100,- 10 000,-
      Gewinn 5000,- Tax 750,-
      Keine freibeträge.
      Wie kann ich was verrechnen?

      Eine Blockade fällt immer auf die Blockierer zurück, weil Nichtstun alles noch verschlimmert.
      An sich sind die Steuersätze 15 u. 1,5 % sehr griffig.
      Meine Ansicht zum BR habe ich öfter geäußert.
      J.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 13:53:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      Acri ist aufgefallen, was ich noch übersehen hatte: daß natürlich die Veräußerungsgewinne die Progression der Einkommenssteuer erhöhen (siehe Thread: SpekuSteuer doch nicht 7%!!!!!!). Auf die z.B. Aktiengewinne werden zwar nur 7,5% Abgeltungssteuer gezahlt, aber das übrige Einkommen wird entsprechend höher in der Progression mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belegt.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 14:09:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      For4zim
      Aber nur, wenn man als Berufsspekulant eingestuft wird, sonst keine Verrechnung mit anderen Einkünften.
      Für meine Berechnung #22 gilt, dass keine Abgeltungssteuer zu zahlen ist, wenn Verluste nachgewiesen werden.
      J.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 14:09:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Eine Blockade fällt immer auf die Blockierer zurück, weil Nichtstun alles noch verschlimmert.

      1) Dein Wort in Lafontaines Ohren! :laugh:

      2) Dem Schröder ist seine Blockade auch nicht auf die Füße gefallen. Ist alles nur eine Frage der Kommunikation! :look:

      3) Wenn der aktuelle Zustand durch gesetzliche Neuregelungen (ich beziehe das bewusst nicht nur auf die Speku-Steuer) eher verschlechtert würde, wäre die Beibehaltung des Status Quo eine Verbesserung gegenüber der angestrebten Situation. :p

      Zu deiner Frage: Ich gehe davon aus, das innerhalb eines Steuerjahres eine Verrechung von Gewinnen mit Verlusten nach wie vor möglich sit, alles andere wäre sicher verfassungswidrig. Auch einen Verlustvor- bzw. -rücktrag halte ich für naheliegend. Ob letzter auch stichtagsübergreifend möglich sein wird, kann ich natürlich nicht sagen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 14:19:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Joerver, das hat mit "Berufsspekulant" nichts zu tun. Wenn das zu versteuernde Einkommen steigt, wird man in der Steuertabelle weiter oben veranlagt, auch wenn ein Teil des Einkommens nur ein niedrigeren Pauschalsteuer unterworfen ist. Der Rest wird aber höher besteuert.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 14:39:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26
      Bis jetzt habe ich keinen Beleg für Deine Aussage gefunden. eher das Gegenteil.
      Nobody knows nothing
      J.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 14:56:21
      Beitrag Nr. 28 ()
      Joerver, das ist der Beleg. Siehe auch der von mir zitierte Thread.

      " #25 von Acri 19.11.02 14:52:00 Beitrag Nr.: 7.885.658 7885658
      Bei den SpekuGewinnen handelt es sich um sonstige Einkünfte im Sinne von §§ 22, 23 EStG. Daher wirken sich diese automatisch progressionserhöhend aus, auch wenn der auf diese selber anzuwendede Steuersatz 15% beträgt. Das heist, wird denen nicht durch eine spezielle neue Vorschrift die progressionserhöhende Wirkung genommen, ergibt sich die zu Beginn dieses Threads dargestellte Gesamtsteuerbelastung: Bei Immobilien ca. 27,1% und Wertpapieren ca. 16,6%.

      Also bisher hat die Regierung nicht erklärt, das diese Einkünfte die Progression nicht erhöhen sollen."
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:17:01
      Beitrag Nr. 29 ()
      Keine offiziellen Aussagen zu dem Thema. D.h.also abwarten.
      Aber warum Pauschal-oder Abgeltungssteuer?
      J.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:22:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      Abgeltungssteuer, weil der Veräußerungsgewinn nicht einfach dem Einkommen zuaddiert wird, sondern die anfallende Steuer bereits getrennt abgegolten wird.

      Pauschalsteuer, weil pauschal auf alle Erlöse der gleiche Steuersatz von 15% (bzw. 7,5%) angewendet wird.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:26:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      Pauschalsteuer §40,2 und 40b ESTG und ähnliches.
      j.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:38:11
      Beitrag Nr. 32 ()
      Richtig, das sind auch Beispiele für Pauschalsteuern, z.B. auf Direktversicherungen EStG §40b.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:41:40
      Beitrag Nr. 33 ()
      #5, Lifetrader

      Verkauf am 10.03.04
      1.000 Aktien zu 110,-- € = 11.000 €

      Steuerpflichtiger Gewinn: = 1.000,-- €

      Besteuerung: 1,5 % aus 1.000 € (Wertzuwachs) = 150,-- €


      Ich sitze seit Minuten vor Deinem Beispiel und rätsel.
      Sind 1.000 mal 110 gleich 11.000? 1,5% aus 1.000 gleich 150?

      Bin ich blöd? Irgendein Detail in der Diskussion übersehen?

      Gruß
      slo
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:46:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      kein stoiber westerwille klüngel
      nur schröder kann das dilemma lösen
      kein irakabenteuer mit den amis
      die wollen nur ans ÖÖÖLLL.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:47:33
      Beitrag Nr. 35 ()
      slo, ist doch offensichtlich, daß hier ein Tippfehler vorliegt und 100 Aktien gemeint waren. An der Aussage ändert das nichts.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 15:52:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      Danke für die Aufklärung, for4zim.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 16:03:58
      Beitrag Nr. 37 ()
      Danke, for4zim! :)

      slo, das kommt davon, wenn man nachträglich abändert, weil man ja nicht die Rechnung für einen Großinvestor aufmachen wollte und darüber hinaus auch noch aus Bequemlichkeit einfach kopiert. :(

      Nun aber hoffentlich korrekt

      Beispiel:

      Kauf am 14.03.02
      100 Aktien zu 100,-- € = 10.000 €

      Verkauf am 10.03.03
      100 Aktien zu 110,-- € = 11.000 €

      Wertsteigerung: = 1.000,-- € oder = 10 %

      Besteuerung: 1,5 % aus 11.000 € (Verkaufserlös) = 165,-- €


      Gegenbeispiel:

      Kauf am 14.03.03
      100 Aktien zu 100,-- € = 10.000 €

      Verkauf am 10.03.04
      100 Aktien zu 110,-- € = 11.000 €

      Steuerpflichtiger Gewinn: = 1.000,-- €

      Besteuerung: 15 % aus 1.000 € (Wertzuwachs) = 150,-- €
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 16:09:31
      Beitrag Nr. 38 ()
      Aha, also funktioniert der Rechenschieber auf der Amtsstube noch! ;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 16:32:24
      Beitrag Nr. 39 ()
      Es sind doch nur 7,5% geplant?!?
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 11:16:21
      Beitrag Nr. 40 ()
      Wie die FAZ schreibt, gibt es weitere offene Fragen bei Fonds. Verkauft man unterjährig, dann gelten hier in der Tat die Steuersätze für den Veräußerungsgewinn von 7,5% auf Inlandsaktienfonds und 15% bei ausländischen Fonds (plus die Anhebung der Progression, individuell sehr verschieden).

      Hält man den Fonds länger, wird es jedoch absurd, denn dann sollen die Gewinne aus den Fonds wie das Einkommen besteuert werden. Man müßte also einen Fonds vor Ablauf eines Jahres verkaufen, um die niedrige Pauschalsteuer zu haben; andernfalls hätte man eventuell den erheblich höheren Indivudalsteuersatz. Hier redet die Fondsbranche mit der Regierung, um doch noch eine Änderung zu erreichen.

      Ein anderer offener Punkt: Großanleger mit mehr als 1% Anteil an einem Unternehmen (früher 5%), konnten bisher nicht nach einem Jahr steuerfrei ihre Aktienanlagen verkaufen. Diese Unterscheidung zu Kleinanlegern gibt es für das geänderte Gesetz nicht mehr. Großanleger werden damit steuerlich erheblich besser gestellt. Statt bisher ca. 24% (Spitzensteuersatz auf die Hälfte der Erträge) können sehr Reiche nun ihre Aktienpakete für gerade 7,5% Steuern (jeweils plus Solidaritätszuschlag) versilbern. Das könnte nach ersten Schätzungen ein Milliardenloch ins Haushalt reißen. Am nachgebesserten reformierten Gesetzesänderungspaket könnten also noch weitere Veränderungen der Verbesserungen kommen...oder so...rückwirkend natürlich...;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 12:27:39
      Beitrag Nr. 41 ()
      ohne steuern, an denen man sich nicht totrechnen und "gestalten" kann, scheint der deutsche wohl nicht glücklich zu sein!

      und wenn am ende nichts, ausser beschäftigungsprogrammen für behörden, juristen und steuerberater dabei rauskommt, interessiert sowieso keinen mehr!

      hauptsache der unfug klingt "gerecht", was immer auch das sein mag!

      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:12:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      Man kommt mit dem Tippen nicht nach, so schnell ändert die Regierung ihre Gesetzesentwürfe. §17 bleibt also - wer mehr als 1% Anteil an einer AG hält, muß seine Verkaufsgewinne nach dem Halbeinkünfteansatz mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Etwas ungünstiger auch für die, die Altbestände von Aktien ab dem 21. Februar 2003 verkaufen und mit 1,5% des Verkaufserlöses belastet werden. Hier gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht, weil es erst 2002 eingeführt wurde. Nur, was gilt für die Altfälle aus dem Jahr 2002? Aber spätestens bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2004 klärt sich alles auf...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 08:26:38
      Beitrag Nr. 43 ()
      Wenn man sich im Spiegle durchliest, wie die neue Fondsbesteuerung aussieht, stehen einem die Haare zu Berge. Zitat: "Erstens: Anleger müssen beim Verkauf ihrer Fondsanteile die (...) pauschale Steuer auf den Gewinn entrichten. Für reine Aktienfonds soll die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem Pauschalsatz von 15 Prozent - also effektiv 7,5 Prozent - erfolgen, für Rentenfonds soll die Besteuerung bei 15 Prozent liegen.

      (...) Nach Eichels Modell sollen auch Gewinne aus internen Umschichtungen, die der Fondsmanager vornimmt, versteuert werden. Ebenfalls steuerpflichtig sind nach den Plänen Zinsen oder Dividenden, die der Fonds ausschüttet, aber auch wieder im Fonds angelegte Gewinne (so genannte Thesaurierung). Hierauf muss der Anleger seinen persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Dabei wird wiederum zwischen Fonds auf Aktienbasis und anderen Anlageformen unterschieden. Für deutsche Aktienfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, für die meisten anderen Fonds nicht.

      Hinzu kommt bei dem Verfahren noch eine gesonderte Regelung für Fondsanteile, die schon vor dem 21. Februar 2003 gekauft wurden, aber erst nach diesem Datum veräußert werden. Für sie wird ein pauschaler Gewinn von zehn Prozent unterstellt, der zu 15 Prozent besteuert wird.

      Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sollen diese beiden Vorgänge - die Besteuerung des Fonds-Verkaufsgewinns sowie die Besteuerung auf Fondsebene - miteinander steuerlich verrechnet werden. Wie genau dies geschehen soll, ist noch unklar."

      Ebenfalls unklar: Ausnahmen für Riesterrente und vermögenswirksame Leistungen?
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 10:59:48
      Beitrag Nr. 44 ()
      Um brauchbare Infos zu bekommen empfehle ich ans BMF zu mailen. http://www.bundesfinanzministerium.de und sich dann über die Links "Service" und "Kontakt" ins "Mailing" einzuklicken. Den Gesetzentwurf anfordern und durchlesen. Ist bestimmt besser und informationsreicher, als der Presse zu "vertrauen".
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 11:20:45
      Beitrag Nr. 45 ()
      ... oder einfach gleich hier klicken: http://www.bundesfinanzministerium.de/Kontakt-.586.htm ;)
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 11:48:42
      Beitrag Nr. 46 ()
      dickdiver, wieso, was ist denn nach Deiner Meinung bei der Darstellung des Spiegels falsch?

      Es deutet sich immer hin eine Entwarnung an bei der Wirkung der neuen Steuer auf die Progressionswirkung für das übrige Einkommens. In dem anderen Thread, zu dem ich verlinkt habe, scheint mir die Gegenmeinung zu Acri plausibler. Allerdings als juristischer Laie ist man beim Text der Regierungsvorlage völlig auf die Interpretationen von Juristen angewiesen. Ich konnte jedenfalls bei vielen Paragraphen nur noch Bahnhof verstehen...:cry:
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 12:41:10
      Beitrag Nr. 47 ()
      for4zim, hab` ich Dir irgendwelche Vorwürfe gemacht? :confused:

      Es ist sicherlich nicht einfach Gesetze bzw. Gesetzentwürfe zu lesen und zu verstehen. ;) Aber es ist allesamt besser, als über igendwelche Pressemeldingen ungeprüft zu diskutieren. Nein, for4zim, damit meine ich nicht Deine postings! :D
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:18:30
      Beitrag Nr. 48 ()
      Die Bundesratsabstimmung hat gezeigt, daß die Bundesregierung nicht nur mit einer Mehrheit unionsregierter Bundesländer zu kämpfen, sondern auch die SPD-regierten Bundesländer nicht einheitlich die Konzepte der Bundesregierung unterstützen.

      Da erhebt sich die Frage, warum nicht die Bundesregierung über ihren Schatten springt (wie man es auch von der Opposition fordern muß), und Konzepte anbietet, die von der Union unterstützt werden könnten. Also zum Beispiel zurückkehren zum Original-Hartz-Konzept, dem ja die Union durchaus zustimmen konnte. Oder Punkte aus dem von der Union vorgestellten Konzept zur Deregulierung des Arbeitsmarktes zu übernehmen und die Union so beim Wort zu nehmen (und damit auch in Zugzwang zu bringen). Oder Steuererhöhungen zurückzunehmen und dafür mit der Union Einsparpotentiale auszuloten. Oder die eigene Rürup-Kommission nicht schon vor Beginn ihrer Arbeit zu demontieren, indem bereits im Vorfeld die erwarteten Ergebnisse, wie Anhebung des Rentenalters, abgelehnt werden.

      Es ist gefährlich, daß sich der Kanzler jetzt im "Führerbunker" einschließt, über die "dummen Deutschen" grollt, sich über die bösen Medien und die "Ehrabschneiderei" öffentlich ärgert und beratungsresistent wird. Insofern ist vielleicht auch der Bundestagsuntersuchungsausschuß zu den Wahlkampflügen eine voreilige Einrichtung. Ohne die Zusammenarbeit der Parteien stehen uns vier Jahre Stillstand bevor, die die letzten veir Jahre unter Kohl an Tristheit noch übertreffen würden.

      Auch die Bürger sollten im berechtigten Ärger über die Regierung nicht in den Konsumstreik verfallen. Denn was hilft es, recht zu haben, aber daran pleite zu gehen? Stattdessen sollte man weiter dort mit Kritik bohren, wo es berechtigt ist. Keine Regierung überlebt es, auf Dauer ins Unrecht gestellt zu sein.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:21:43
      Beitrag Nr. 49 ()
      Aber die Regierung wird ja nicht zu "Unrecht" kritisiert.

      WO soll man die SPD denn noch unterstützen? Welcher ihrer Vorschläge ist geeignet, Deutschland auf die Beine zu helfen? Ich erkenne da leider nichts.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:34:49
      Beitrag Nr. 50 ()
      Thierri, ich schreibe ja nicht, daß die Regierung im Recht wäre. In einzelnen Punkten kann man aber mit ihr zusammengehen. Die Steuersätze bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen etwa sind gut, die Pläne zur Fondsbesteuerung falsch. Da sollte man klar machen, was man mitträgt und was die Regierung zurückziehen sollte.

      Die Ausweitung der gringfügigen Beschäftigung und die Leiharbeit ist gut, die bürokratischen Hemmnisse, die die Regierung aufgebaut hat, sind schlecht. Auch hier sollte man das klar machen und die guten Konzepte unterstützen.

      Oppositionsvorschläge gibt es, die sollte die Regierung aufgreifen, statt sie zu ignorieren. Auch mit den Wirtschaftsverbänden sollte die Regierung besser zusammenarbeiten, statt über ihre Kritik zu schmollen. Eine Regierung, die sich allein auf die Gewerkschaften stellt, steht auf tönernen Füßen.

      Kritik an der Regierung wird glaubwürdiger, wenn man ihre guten Punkte anerkennt.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:35:44
      Beitrag Nr. 51 ()
      for4zim
      Wer sich eine private Altersvorsorge aufbaut, indem er
      etwas Wertpapiere und Immobilien anschafft , muß zukünftig
      eine Wertzuwachsteuer von 15 % auf den Wertzuwachs und
      zusätzlich noch 1 % Vermögensteuer auf den Verkehrswert
      und das jedes Jahr bezahlen , wobei es für Ledige nur
      einen Freibetrag von 300.000 Euro geben soll. Der Barwert
      der Pensionen von Politikern und anderen Beamten beläuft
      sich in mehrfacher Millionenhöhe pro Person und wird natürlich weder
      von der Wertzuwachssteuer noch von der Vermögensteuer
      erfaßt !!! Und das nennst Du gerecht ????? Motto der Politiker: Hauptsache unser Besitzstand bleibt unberührt !!
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:40:41
      Beitrag Nr. 52 ()
      LauraGerhard, eine Wertzuwachsbesteuerung gibt es nur bei den Fonds. Die ist besonders hart und ungerecht. Bei Veräußerungen ist eine Gewinnbesteuerung hingegen angemessen, allerdings sicher nicht, wenn es auch noch eien Vermögenssteuer gibt. Warum die SPD diese von vornherein hoffnungslose Forderung verficht, ist mir unbegreiflich.

      Sicherlich wäre es besser, man könnte Rücklagen für das Alter steuerfrei stellen. Aber 15% bzw. 7,5% Steuern auf den Gewinn aus Aktien oder Immobilien zu zahlen (selbstgenutzte Immobilien steuerfrei), halte ich nicht für unerträglich. Und irgendwie muß man ja die Haushaltslücken schließen, bis die Einsparungen und Konjunkturbelebungen wirken. Hier allerdings ist zur Zeit bei der Regierung noch weitgehend Fehlanzeige.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:46:42
      Beitrag Nr. 53 ()
      Die Sätze bei Veräußerungsgewinnen sind derzeit nicht zu beanstanden. Sehrwohl zu kritisieren sind jedoch die Pläne bei der Besteuerung von Aktien und auch Fonds. 5 Jahre Speku-Frist und dann auch noch eine Pauschalsteuer. Also mit mir läuft das nicht. Meine Konten werden dann halt ins Ausland verlagert, so daß ich hier nur noch ein Girokonto habe.

      Leiharbeit ist ein Ansatz, der aber warscheinlich gegen den Druck der Gewerkschaften wieder mal fallen gelassen wird. Lösung ist, daß die Nebenkosten geringer werden müssen. Die alte Strukturen müssen aufgebrochen werden. So auch der massive Einfluß der Gewerkschaften. Stichwort Flächentrafivertrag. Es kann doch nicht angehen, daß 75% der Arbeiter eines Betriebes für eine Änderung stimmen, der Betriebsrat somit einwilligt und nur die paar Vertreter von ver.di und Co. eine Umsetzung unmöglich machen können.

      So Dinge wie etwa die Vermögenssteuer kommen noch erschwerend hinzu. Menschen, die sich mühsam Geld zusammengespart haben und nun eine kleine Eigentumswohnung im Wert von 300.000 € besitzen, müssen hiervon Steuern bezahlen. Dabei ist der Wegfall der Vermögenssteuer durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 2 auf 3,5% mehr als kompensiert worden. Der verwaltungsaufwand wäre immens. 6000 Beamte zusätzlich. 30% der zu erwartenden Gelder würden schon hier verpuffen.


      So macht man nicht nur die Wirtschaft, so macht man alles kaputt!
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:47:01
      Beitrag Nr. 54 ()
      Bei allem Unsinn, den die Regierung bisher verzapft hat, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Umsetzung des Hartz-Konzeptes nach dem aktuellen Stand durchaus eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt bewirken kann. Allerdings ist der Ansatz, die Tarife von den Gewerkschaften festlegen zu lassen, ungeschickt. Zwar sind diese im Augenblick bereit, untertarifliche Löhne und Gehälter zuzulassen, aber wer garantiert, dass dies alle Gewerkschaften so praktizieren, bzw. nicht bei den nächsten Tarifverhandlungen diese vereinbarung zur Makulatur werden lassen?
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:48:49
      Beitrag Nr. 55 ()
      @Steve...Selbst Hartz hat gesagt, daß die aktuellen Vorschläge nicht mehr seine und geeignet seien, Deutschland auf die Beine zu helfen. Das sagt doch schon alles!
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:51:43
      Beitrag Nr. 56 ()
      Die neue VSt besagt, dass es für Singles einen Freibetrag bei der VSt von 300.000 € gibt. Erst darüber hinaus wird das Vermögen besteuert. Sollte die alte Bewertung von Immobilien wieder aktiviert werden, dann muss man schon einen kleinen Palast sein Eigen nennen, damit überhaupt Steuer fällig wird.

      Dass man jetzt mit der VSt die Bildung vorantreiben will ist jedoch ein Witz. Es gibt zwischen den Ausgaben für Bildung und dem Bildungsniveau keinen direkten Zusammenhang. In anderen Ländern wird wesentlich weniger in Bildung investiert und trotzdem ist die Bildung dort besser.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:53:10
      Beitrag Nr. 57 ()
      for4zim
      Die 15 % bzw. 7,5 % auf den Wertzuwachs von Immobilien
      bzw. Aktien ist natürlich eine Wertzuwachssteuer. Dieser
      Wertzuwachs ergibt sich ja längerfristig bereits aufgrund
      der fortschreitenden Inflation; das heißt es erfolgt eine
      Besteuerung , obwohl real überhaupt kein Wertzuwachs erfolgt ist. Eine total ungerechte Besteuerung !! Eine
      private Altersvorsorge über Immobilien bzw. Wertpapiere
      sollten wir uns in diesem rot/grünen sozialistische Staat
      abschminken !!! Hauptsache der Wertzuwachs der Beamtenpensionen bleibt steuerfrei und unterliegt nicht
      der Vermögensteuer; Mahlzeit !!!
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:54:09
      Beitrag Nr. 58 ()
      #Thierri: Du hast recht. Aber man muss in dem Ansatz das sehen, was drin steht oder steckt. Dass man vor der Wahl ankündigte, das Konzept 1:1 umzusetzen war zweifellos eine weitere Episode an Wahllügen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 11:57:36
      Beitrag Nr. 59 ()
      Unter Kohl waren die Freibeträge beinahe doppelt so hoch. Zudem lag die Grunderwerbssteuer bei nur 2 %. Leteres wurde zur Kompensations des Wegfalls auf 3,5 % erhöht. Und vor allem sollte man beachten, daß 30% der erwartenden gelder aus der Vermögenssteuer an die 6000 zusätzlichen beamten gehen, die man für die zahlreichen Gutachten braucht.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 12:00:41
      Beitrag Nr. 60 ()
      #LauraGerhard: Das Argument ist im Prinzip richtig. Aber eine Besteuerung der Preissteigerung ergibt sich bei allen langlebigen Wirtschaftsgütern (Häuser, Grundstücke, Lizenzen etc.). Dadurch, dass Aktiengewinne nur zur Hälfte besteuert werden, wird der Inflationseffekt i.d.R. mehr als kompensiert.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 12:07:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      #Thierri: Unter Kohl gab es aber auch ein Halbeinkünfteverfahren. Die Freibeträge sind zudem ein Geschenk an die Bezieher von Kapitaleinkünften. Mit einer Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip hat dies nichts zu tun. Wer Einkünfte hat, ist m.E. Leistungsfähig und sollte wegen des Solidaritätsprinzips auch Kohle abdrücken. Wer für seine Altersvorsore etwas tun will, der sollte einige Monate abwarten, dann werden findige Anbieter Lösungen ausgearbeitet haben, die hierfür geeignet sind. Dass Aktien an Attraktivität für die Altersvorsore verloren haben ist allerdings wahr.


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