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    @NATALY zur neuen Aktiensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.02 16:46:50 von
    neuester Beitrag 20.11.02 15:28:39 von
    Beiträge: 12
    ID: 662.194
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      Avatar
      schrieb am 19.11.02 16:46:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Für einen Trader wie mich ändert sich Deiner Meinung in 2002 nichts. Ich muss meine Spekulationsgewinne also auch für den Zeitraum vom 18.11.-31.12.2002 mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern.

      Was ist denn mit dem Zeitraum 01.01-21.02.2003? Gilt hier Deiner Meinung nach auch noch die alte Regel oder die neue Pauschalsteuer von 15%.

      Gruß ULTRAVOX
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 16:48:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach den Äußerungen von Eichel müsste vor dem Stichtag die alte Regelung gelten.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 17:02:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo NATALY,

      erstmal Danke für Deine schnelle Antwort :)

      Dann müßte ich meine Aufstellung für Spekulationsgewinne in 2003 unterteilen in den Zeitraum 01.01.-20.02.2003 (nach altem Recht) und vom 21.02.-31.12.2003 nach der neuer Pauschalregel.

      Solange das alte Gesetz noch gilt, müsste ich meinen Verlustvortrag dann doch noch in voller Höhe mit den Gewinnen verrechnen, oder?

      Gruß ULTRAVOX
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 18:53:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Ultravox: Warte bitte mal ab, was schlussendlich im Bundesgesetzblatt steht.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:00:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      @NATALY

      kann man jetzt schon Aussagen darüber treffen,ob das Existenzminimum(oder wie es sich nennt) bei der Berechnung
      der neuen Steuer auf Veräusserungsgewinne angerechnet wird?

      Angenommen man hat keinerlei sonstige Einkünfte,sondern nur mit Aktien "verdient"..

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      Avatar
      schrieb am 19.11.02 22:37:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Am Grundfreibetrag (auch "steuerliches Existenzminimum" genannt), wird sich nichts ändern. Das heisst in der Praxis, es ist auf Grund der einkommensteuerlichen Vorschriften das "zu versteuernde Einkommen" zu ermitteln.Wenn das unter dem Grundfreibetrag liegt, fällt keine Steuer an. Auch eine Pauschalsteuer in Höhe von 15 vH des Gewinns kann meiner Meinung nach nur auf Gewinne oberhalb des Grundfreibetrags erhoben werden. Spätestens im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer wäre dies zu gewährleisten.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 09:24:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      @NATALY

      Sicherlich richtig, was Du in #6 ausführst.

      In der Praxis ist jedoch künftig ein Umstand zu berücksichtigen:

      Oftmals ist bislang Vermögen für ansonsten Einkommenslose, wie z.B. Kinder, so angelegt, dass die an sich steuerpflichtigen Erträge unterhalb des steuerlichen Existenzminimums bleiben und somit eine Steuerzahlung nicht entsteht. Für diese Fälle sind oftmals sogenannte "Nichtveranlagungsbescheinigungen" erteilt worden, d.h., dass auch keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Künftig wird es aber fast die Regel sein, dass durch Umschichtungen steuerrelevante Gewinne entstehen (zumal, wenn man berücksichtigt, dass bei Kindern eher längerfristige Anlagen getätigt werden). Zwar ist auch dann nur der den "Grundfreibetrag" übersteigende Teil steuerpflichtig, allerdings darf man sich darauf einstellen, dass regelmäßig Steuererklärungen abgegeben werden "dürfen".

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 10:48:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      NATALY, aufgrund der Pauschalsteuer ab dem 21.02.03 ist doch davon auszugehen, dass man Werbungskosten wie zB. Kurssysteme oder Fachliteratur nicht mehr von den Spekulationsgewinnen abziehen darf, oder?

      Gruß ULTRAVOX
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 11:24:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Werbungskosten sind weiterhin abziehbar. Der Begriff "Pauschalsteuer" bedeutet nicht, dass WK nicht abziehbar sind.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 11:46:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Besten Dank, NATALY :)
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 12:34:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      "Künftig wird es aber fast die Regel sein, dass durch Umschichtungen steuerrelevante Gewinne entstehen (zumal, wenn man berücksichtigt, dass bei Kindern eher längerfristige Anlagen getätigt werden)."

      @NmA: Was denn nun? Wird langfristig angelegt oder wird umgeschichtet?:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:28:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      @NATALY

      Sowohl als auch....;)

      Ich gehe davon aus, dass Vermögen für Kinder in der Regel
      längerfristig (im Gegensatz zu "Day-Trading" als anderem Extrem) angelegt ist (deshalb auch -normalerweise- mehr "Speck" auf den Anlagen sein sollte). Allerdings ergibt sich ja auch hier die Notwendigkeit, Anlagen von Zeit zu Zeit anzupassen. Bislang lief sowas meist bereits ausserhalb der Spek-frist, künftig muss man die Versteuerung des Wertzuwachs eben mit berücksichtigen. Ich sehe darin auch keinen "Beinbruch", aber eben mit NV-Bescheinigung ist dann nichts mehr, mal ganz abgesehen vom "Papierkram" (Steuererklärung etc.)

      Gruss
      NmA


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