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    Seniorenheim verhindern? Wie geht das?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.02 17:13:23 von
    neuester Beitrag 22.11.02 20:06:16 von
    Beiträge: 15
    ID: 662.869
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      schrieb am 20.11.02 17:13:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe eine rechtliche Frage an all die Experten hier:

      Meine Frau und ich haben ein Haus "geerbt" und wohnen dort seit 3 Monaten. Jetzt war im Vorfeld schon klar, dass dort direkt gegenüber (im Moment ist dort noch ein Fussballplatz) ein Seniorenheim gebaut werden soll. Wann war nicht sorecht klar, weil es sich immer wieder verzögerte.
      Jetzt hat sich der Bauherr gemeldet, wir sollen doch bitte die Baupläne unterschreiben, die liegen auf der Gemeinde.
      Wir also hin, und waren etwas entsetzt. Das Teil beginnt ca. 10 Meter von unserem Grundstück und wird ca. 16 Meter hoch. Ein Riesenklotz! Direkt auf unserer Seite kommt der Haupteingang und die Terrasse der Cafeteria. Die bestehende Strasse wird verkleinert.

      Wir haben jetzt mal nichts unterschrieben und wissen nicht so recht wies weiter geht. Anwalt werden wir uns wohl nehmen, weil so gehts nicht. Entweder die specken ab, oder müssen uns den Wertverlust des Hauses ersetzen. Denn den hat es sicher : im stundentakt anfahrende Krankenwägen, Notarztwagen in der Nacht, an- und Abfahrende Küchenlieferungen, verwirrte Senioren in meinem Vorgarten, Besucher die mir die Einfahrt zuparken. Von der weggenommen Ausicht auf die Weinberge und den Fluss ganz zu schweigen.

      Was kann man da wohl verlangen? 100.000 euro? Mehr? Weniger?

      danke schonmal,

      Turgo:(
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:22:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      16 Trilliarden minimum :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:22:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      ein Haus "geerbt" ?

      Warum die Anführungszeichen ?

      Erschlichen ? Erbschleicherei ?

      Oder sonst eine krumme Tour gedreht ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:23:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... oder zieh doch selber gegenüber ein :D
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:27:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo turgo,

      ich will ja keine rechtsberatung über das internet machen (weil ich das auch nicht darf).

      aber ich würde mal einen blick in den bebauungsplan werfen, welche festsetzungen der enthält. hält der bauplan diese festsetzungen überhaupt ein (baugrenzen und -linien, Geschossflächenzahl usw.).

      falls er das tut, wirds schwierig, weil du den bebauungsplan "angreifen" müsstest. ich empfehle dir, dann rechtlichen rat - sprich rechtsanwalt - einzuholen.

      aber vorsicht ! in diesem rechtsbereich gibt es nur sehr sehr wenige fachleute. ein "normaler" rechtsanwalt kann dit hier kaum weiterhelfen.

      im übrigen hast du kein widerspruchsrecht mehr, wenn du den plan unterschreibst. bei unterschrift ist der zug abgefahren.

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      schrieb am 20.11.02 17:37:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Geh in die Kirche und bete für den heiligen Sankt Florian...
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:59:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ ukki: naja, halt zu lebzeiten überschrieben worden.

      @ übermorgen: danke für den Tipp. Unterschreiben tu ich erstmal garnix. Ich glaube die Gemeinde hat den Bebauungsplan geändert dafür. Was mich so aufregt: wenn ich auf mein Häusschen 2 Stockwerke obendrauf setzen will, hab ich null Chancen damit durchzukommen, wenn aber die Gemeinde am Grundstücksverkauf Geld verdient ist das ok so.
      Das ich was ändern kann glaub ich ja nicht, aber ne Entschädigung wär schon angemessen denk ich. Denn wie gesagt: der Wertverlust ist sicher da. Von den 2 Jahren Baustelle mal abgesehen.

      Turgo
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 13:39:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      @turgo: In welchem Bundesland wohnst du? Ich denke, du solltest einen Anwalt beauftragen. Du kannst bei der Rechtsanwaltskammer nach Anwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt "Öffentliches Baurecht" fragen. Auch in den "Gelben Seiten" findet man Hinweise auf Tätigkeitsschwerpunkte. Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit Eigentümer-Rechtsschutz (RS für selbstbewohntes Wohneigentum)?
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 19:16:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #5:

      "ich will ja keine rechtsberatung über das internet machen (weil ich das auch nicht darf)."

      Wo steht das, dass dir die Rechtsberatung über das Internet verboten ist?
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 08:41:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielleicht fehlt ihm die Erlaubnis fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, insbesondere beraten, zu dürfen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 09:43:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10: Eine Erlaubnis ist aber nur für die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erforderlich (§ 1 RBerG). Davon kann bei einer Beratung im Forum Recht und Steuern nicht die Rede sein.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 09:49:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mal ´ne doofe Frage: Was heißt eigentlich "geschäftsmäßig" und ab wann ist denn ein Gespräch über steuerliche Sachverhalte eine Beratung? Gibt es Grenzen die man beachten muss wenn man auf eine Frage im Internet antwortet?
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 10:43:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12: Die Beantwortung dieser Frage wäre geschäftsmäßig:cry:
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 16:48:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nataly: wohne in Bayern. Rechtschutz haben wir, muss mal schauen, ob die sowas abdeckt...

      grüße
      Turgo
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 20:06:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #14: Ich wohne in Ba-Wü. Soviel ich weiß, gibt es (auch) in Bayern die sogenannte "Angrenzerbenachrichtigung". Das heißt, falls du nicht unterschreibst (solltest du nicht tun), bekommst du Post vom Bauordnungsamt zugestellt mit einer (recht kurzen) Frist, innerhalb derer du Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorbringen kannst. Bei der Gelegenheit kannst du auf dem Amt die Pläne einsehen und auch den Bebauungsplan. Bei uns bekommt man sogar eine Fotokopie des Bebauungsplans.Meine Rechtsschutzversicherung (AdvoCard) hat mir einen vergleichbaren Rechtsstreit finanziert, ich habe Rechtsschutz für das selbstbewohnte Wohneigentum (Eigentümer-Rechtsschutz). Du musst die Police darauf durchsehen, welche §§ der ARB bei dir gelten.


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