Mein Neuwagen verbraucht 30% mehr als vorgechrieben?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.11.02 13:26:49 von
neuester Beitrag 21.11.02 23:24:56 von
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Mein neuer Wagen verbraucht ca. 30% mehr als in den Werksangaben drin steht. Dabei fahre ich wirklich normal.
Was kann ich machen? Ich habe das Auto wieder zum Händler gefahren und der sagte, alles sei ok.
Was kann ich machen? Ich habe das Auto wieder zum Händler gefahren und der sagte, alles sei ok.
30% der Fahrstrecke schieben und alles ist wiedert OK
#1
Mal die Handbremse lösen !!
Mal die Handbremse lösen !!
Das machen jetzt alle neuen Autos !!!!
Mehr Benzin mehr Steuern !!!!!
Mehr Benzin mehr Steuern !!!!!
Dekra Gutachten erstellen lassen und dann zurück zum Händler und auf eine Rücknahme bestehen.
schalten !
das getriebe hat nicht nur einen gang ! da sind noch 4-5 andere...
das getriebe hat nicht nur einen gang ! da sind noch 4-5 andere...
ist am Anfang normal. Haben uns letztes Weihnachten einen neuen A3 TDI zugelegt. Der hat über die ersten 1000 km ca. 9l/100km gebraucht. Danach ca. 5 - 6.
ich hab schon 5000 km gefahren.
wat denn Ihr Jammerlappen,
keine Kohle für Sprit mehr aber Sprüche kloppen !
Arme Säcke !
Und ich muss mir pausenlos Gedanken machen
welchen Boden ich in meine diversen penthouses
weltweit legen lasse.
is doch Wahr Mann !!!
keine Kohle für Sprit mehr aber Sprüche kloppen !
Arme Säcke !
Und ich muss mir pausenlos Gedanken machen
welchen Boden ich in meine diversen penthouses
weltweit legen lasse.
is doch Wahr Mann !!!
siehe #5. Sofort Gutachten von der Dekra oder Tüv und beim Händler reklamieren. Der anfängliche normale Mehrverbrauch den ich beschrieben habe sollte nach max. 2000 km weg sein.
nee nee, is janz einfach dat janze...
30 prozent minderungsanspruch vom kaufpreis geltend machen!
da jiwwts sogar n grundsatzurteil drüwa!
30 prozent minderungsanspruch vom kaufpreis geltend machen!
da jiwwts sogar n grundsatzurteil drüwa!
Zu hoher Spritverbrauch ...einmal so:
Die Tatsache, dass ein Pkw mehr Sprit verbraucht als in der Betriebsanleitung angegeben, berechtigt den Käufer nicht in jedem Fall zur Wandelung des Kaufvertrags. Dies ist einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 52/96 zu entnehmen. Aus der Urteilsbegründung: Beim Vergleich zwischen Soll- und Ist-Verbrauch muss eine sogenannte Unerheblichkeitsgrenze beachtet werden. Nach Auffassung des SGR liegt diese Toleranzgrenze bei zehn Prozent. Dies bedeutet:
Sofern der Mehrwerbrauch niedriger ist, kommt eine Wandelung des Kaufvertrags nicht in Betracht. Im vorliegenden Fall hatte der tatsächliche Spritverbrauch, abhängig von Geschwindigkeit und Fahrtroute, zwischen 2,54 und 9,66 Prozent über den in der Betriebsanleitung angegebenen Werten gelegen. Zu wenig um den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Hoher Benzinverbrauch ...und das gleiche Urteil einmal etwas anders
Verbraucht ein Fahrzeug mehr Sprit, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, berechtigt dies nicht in jedem Fall eine Wandlung des Kaufvertrages.
Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; Az.: VIII ZR 52/96
Die Tatsache, dass ein Pkw mehr Sprit verbraucht als in der Betriebsanleitung angegeben, berechtigt den Käufer nicht in jedem Fall zur Wandelung des Kaufvertrags. Dies ist einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 52/96 zu entnehmen. Aus der Urteilsbegründung: Beim Vergleich zwischen Soll- und Ist-Verbrauch muss eine sogenannte Unerheblichkeitsgrenze beachtet werden. Nach Auffassung des SGR liegt diese Toleranzgrenze bei zehn Prozent. Dies bedeutet:
Sofern der Mehrwerbrauch niedriger ist, kommt eine Wandelung des Kaufvertrags nicht in Betracht. Im vorliegenden Fall hatte der tatsächliche Spritverbrauch, abhängig von Geschwindigkeit und Fahrtroute, zwischen 2,54 und 9,66 Prozent über den in der Betriebsanleitung angegebenen Werten gelegen. Zu wenig um den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Hoher Benzinverbrauch ...und das gleiche Urteil einmal etwas anders
Verbraucht ein Fahrzeug mehr Sprit, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, berechtigt dies nicht in jedem Fall eine Wandlung des Kaufvertrages.
Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; Az.: VIII ZR 52/96
#11: für 30% bauen die Dir ehen nen neuen/anderen Motor ein.
Hallo! Hab auch nen neuen Zweoitwagen, der braucht auch statt ca 5,5 liter 7 Liter.. Aber egal ist trotzdem günstig zumal komplette Steuerbefreiung...
@ PeterH16: Wenn es zutrifft, dass der Verbrauch 30 % über den Werksangaben liegt, hast du gute Karten. Seit dem 1.1.2002 ist übrigens der Verbraucherschutz massiv verbessert worden (Stichwort "Schuldrechtsreform" ). Dadurch könnten auch Urteile aus der Zeit vor dem 1.1.2002 überholt sein. Im Streitfall müsste natürlich der Mehrverbrauch nachgewiesen werden, das müsste über ein Sachverständigengutachten (z.B. TÜV oder DEKRA etc.) erfolgen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
...ich hab übrigens genau das gegenteil in meiner oldtimer-sammlung:
mein 1973er cadillac braucht nur 18 liter/100km !
das is eindeutig zu wenig,normal müßte er 25-30 liter brauchen...
mich stört es allerdings nicht unbedingt.
mein 1973er cadillac braucht nur 18 liter/100km !
das is eindeutig zu wenig,normal müßte er 25-30 liter brauchen...
mich stört es allerdings nicht unbedingt.
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