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    Digitalkamera als Betriebsausgabe ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.02 18:19:57 von
    neuester Beitrag 21.11.02 18:39:30 von
    Beiträge: 5
    ID: 663.488
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      Avatar
      schrieb am 21.11.02 18:19:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Steuerexperten,

      auf der Suche nach sinnvollen Investitionsmöglichkeiten vor Ablauf des Jahres habe ich eine Frage:
      Kann ich den Kauf einer Digicam als Betriebsausgabe geltend machen, wenn ich z.B. Referenzmappen oder Prospekte selbst am Computer erstellen möchte. Bin im Baunebengewerk selbständig. Vielen Dank für Eure Antworten !!!
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 18:23:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Klar warum nicht, wenn die Anschaffung betriebsbedingt ist und betrieblich genutzt wird.

      Solltest mal Deinen Steuerberater fragen!
      Oder beim Finanzamt anfragen (lassen).

      Ob sie nachher wirklich anerkannt wird :rolleyes:
      das steht evtl. auf einem anderen Papier ;)

      Oder den Betriebsprüfer fragen ;) :D

      Oder zwei kaufen... eine für privat :D ;) und eine für den Betrieb ... sicher ist sicher ;)
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 18:30:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      bis 400€ brutto anschaffungskosten kannst du das (soweit ich weiß) als normalen "bürobedarf" geltend machen und brauchst es nicht ins geschäftsvermögen übernehmen und abschreiben o.ä.
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 18:32:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du das glaubhaft nachweisen kannst, dass Du die Kamera benötigst-überhaupt kein Problem. Besorge Dir am besten gleich eine Rechnung über eine Kamera die Du für Privatzwecke in Verwendung hast. ( Du hast sicherlich jemand in Deinem Bekannten/Freundeskreis, etc.) von dem Du ggf. eine Rechnung borgen kannst. Und da Du betrieblich/privat immer schön trennst-haben die Fiskalritter keine Chance.
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 18:39:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...ehrlich währt am längsten :mad:
      Und dann über die Folgen unserer Probs auch noch meckern :rolleyes:


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