Manche Fondsanleger zahlen das Siebenfache an Steuern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.11.02 09:27:36 von
neuester Beitrag 22.11.02 14:36:30 von
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Manche Fondsanleger zahlen das Siebenfache
Eine Musterrechnung der FAZ zeigt, dass ein Fondssparer gegenüber einem Anleger, der direkt in Einzelaktien investiert, erheblich benachteiligt wird.
Fall 1: Der Direktanleger kauft eine Aktie für 100 Euro und verkauft sie später für 150 Euro. Er zahlt 15 Prozent pauschale Steuer auf den halben Veräußerungsgewinn, also 3,75 Euro.
Fall 2: Der Fondsanleger erwirbt den Anteil eines inländischen Fonds zu 100 Euro. Der Fonds kauft dann eine Aktie zu 100 Euro. Diese Aktie wird später durch den Fonds zu 150 Euro veräußert. Verkauft der Anleger vor Ende des Fondsgeschäftsjahres, zahlt er wie in Fall 1 auf den halben Veräußerungsgewinn 15 Prozent, also 3,75 Euro.
Hält er den Fondsanteil, bis das Geschäftsjahr des Fonds endet, thesauriert der Fonds den Veräußerungsgewinn. Anschließend gibt der Anleger den Fondsanteil zu 150 Euro zurück. Im Zuge der Thesaurierung muss der Anleger die Hälfte des auf Fondsebene angefallenen Veräußerungsgewinns von 50 Euro mit dem persönlichen Steuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Seine Steuerlast beträgt 10 Euro.
Fall 3: Der Aktienfonds ist im Ausland aufgelegt. Weil das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt, versteuert der Anleger bei Veräußerung vor Ende des Fondsgeschäftsjahres den vollen Veräußerungsgewinn mit 15 Prozent. Behält er seinen Fondsanteil länger, muss der Anleger den gesamten im Zuge der Thesaurierung auf Fondsebene erzielten Veräußerungsgewinn von 50 Euro mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern.
Im Rahmen der Thesaurierung fallen also Steuern von 20 Euro an. Da für ausländische Fonds offenbar keine Anrechnungslösung besteht, wird der Veräußerungsgewinn bei Verkauf des Fondsanteils durch den Anleger erneut besteuert, und zwar nunmehr mit 15 Prozent. Für den Anleger fallen so weitere Steuern von 7,50 Euro an. Die Gesamtsteuerlast ist 27,50 Euro.
Quelle: FAZ
Eine Musterrechnung der FAZ zeigt, dass ein Fondssparer gegenüber einem Anleger, der direkt in Einzelaktien investiert, erheblich benachteiligt wird.
Fall 1: Der Direktanleger kauft eine Aktie für 100 Euro und verkauft sie später für 150 Euro. Er zahlt 15 Prozent pauschale Steuer auf den halben Veräußerungsgewinn, also 3,75 Euro.
Fall 2: Der Fondsanleger erwirbt den Anteil eines inländischen Fonds zu 100 Euro. Der Fonds kauft dann eine Aktie zu 100 Euro. Diese Aktie wird später durch den Fonds zu 150 Euro veräußert. Verkauft der Anleger vor Ende des Fondsgeschäftsjahres, zahlt er wie in Fall 1 auf den halben Veräußerungsgewinn 15 Prozent, also 3,75 Euro.
Hält er den Fondsanteil, bis das Geschäftsjahr des Fonds endet, thesauriert der Fonds den Veräußerungsgewinn. Anschließend gibt der Anleger den Fondsanteil zu 150 Euro zurück. Im Zuge der Thesaurierung muss der Anleger die Hälfte des auf Fondsebene angefallenen Veräußerungsgewinns von 50 Euro mit dem persönlichen Steuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Seine Steuerlast beträgt 10 Euro.
Fall 3: Der Aktienfonds ist im Ausland aufgelegt. Weil das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt, versteuert der Anleger bei Veräußerung vor Ende des Fondsgeschäftsjahres den vollen Veräußerungsgewinn mit 15 Prozent. Behält er seinen Fondsanteil länger, muss der Anleger den gesamten im Zuge der Thesaurierung auf Fondsebene erzielten Veräußerungsgewinn von 50 Euro mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern.
Im Rahmen der Thesaurierung fallen also Steuern von 20 Euro an. Da für ausländische Fonds offenbar keine Anrechnungslösung besteht, wird der Veräußerungsgewinn bei Verkauf des Fondsanteils durch den Anleger erneut besteuert, und zwar nunmehr mit 15 Prozent. Für den Anleger fallen so weitere Steuern von 7,50 Euro an. Die Gesamtsteuerlast ist 27,50 Euro.
Quelle: FAZ
ich hab die Rechnung jetzt nicht ganz verstanden - leichtes Fieber - aber immerhin sehr interessant, dass ausländische Fonds gegenüber den deutschen nochmal benachteiligt sein sollen. Das wird der EU überhaupt nicht gefallen...
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