checkAd

    FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.02 11:25:10 von
    neuester Beitrag 01.04.03 08:21:17 von
    Beiträge: 36
    ID: 663.824
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.352
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:25:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Bitte reichen Sie auch eine Ablichtung Ihrer gegenüber der Bank bei Depoteröffnung abzugebenden Erklärung über Kenntnisse, Anlageziel, Risikoneigung und - ggf. - Ihre Termingeschäftsfähigkeit ein (s. §53,2 Börsengesetz). Diese Termingeschäftsfähigkeit ist turnusmäßig (spätestens innerhalb eines Dreijahreszeitraums) zu erneuern, sofern derartige Geschäfte abgeschlossen werden; Unterlagen dazu werden von den Kreditinstituten nach §31,2.1 des WpHandelsG geführt."

      :confused: :confused: :confused:

      Die Abrechnungen sehe ich ja noch ein, aber was soll das denn bitte für eine steuerliche Relevanz haben? Welchen Strick knüpfen die für mich? Nur die allgemein umsichgreifende Schnüffelwut des Staates?
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:30:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin, moin,

      keine Unterlagen einreichen.

      Gibt meines Wissen keine rechtlich Grundlage.

      Für das FA wäre es von Interesse, um aus dem Profil Rückschlüsse über die wahrscheinlich getätigten Geschäfte zu erlangen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:32:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na das wird ja lusitg werden, wenn die Schnüffelnasen 2003/2004 richtig loslegen !
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:33:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      vor allem, wenn die dann sehen können, seit wann das Depot besteht :cry:
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:34:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      @SDT: Könnte ICH gar nicht einreichen, WEIL diese Erklärung abgegeben wurde... daher auch .....bei Depoteröffnung abzugebenden Erklärung über

      ICH würde denen schriftlich mitteilen, daß meine Bank diese Unterlagen hat. Ich würde aber auch eine Erklärung verlange, wieso, weshalb ich diese Erklärung abgeben sollte....

      ....und ich würde versuchen es zu verweigern.

      Ehrlich gesagt verstehe ich auch den Sinn nicht.

      Ich könnte mir nur vorstellen, dass das FA versucht daraus Schlüsse zu ziehen.... aber DAS wäre der Oberhammer.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3900EUR -1,52 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:35:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      schreib denen mal höflich aber bestimmt, das du keinerlei Informationen mehr hast und sie sich bitteschön selbst das alles bei deiner Bank BLZ Kontonummer Anschrift usw. auf eigene Kosten beschaffen sollen, aber NUR wenn du nix auf dem Kerbholz hast.....
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:42:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Deine Risokoneigung und deine Kenntnisse über WP-Geschäfte haben keinen Einfluss auf die Einkommensteuerschuld.
      Meine Vermutung: Du musst ja angeben, seit wie vielen Jahren du die diversen Geschäfte betreibst. Wenn dort steht, dass du seit 5 Jahren bereits Aktien- oder Termingeschäfte betreibst, wird das Finanzamt wohl Erklärungen zu den letzten 5 Jahren nachfordern.
      Falls du dir nichts vorzuwerfen hast, kannst du ohne Weiteres nachfragen, zu welchem Zweck diese Angaben erforderlich sind.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:45:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7: Und was ist wenn die (alle drei Jahre) Erklärung gerade vor 1 Woche erneuert habe :confused:

      aber he......SDT: Ruf Deine Bank an, die sollen dir eine neue Erklärung zuschicken..... fülle die aus, mach ne Kopie und schicke diese dann (aber nur wenn nötig) ans FA.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:46:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie woll´n die denn da durchblicken, bei den hunderten
      von Trades jedes Jahr. Geht bei mir jedenfalls nicht
      so einfach.
      Außerdem immer cool bleiben. Das Gesetz muß so viel ich
      weiß auch noch durch den Bundesrat. Und dort????????????
      Wird verfahrensmäßig auch noch nachgebessert.
      Also abwarten. Kam schon viel Mist dieser Tage an noch
      nicht endgültigen Gesetzen in der Presse. :look: :look:
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:48:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      ... muss ja auch gar nicht stimmen, was man seiner Bank angegeben hat, um die Termingeschäftsfähigkeit zu kriegen. Der Bank kommts ja eh nur drauf an, von der Haftunng frei zu sein ...

      Einen Verweis des Finanzamtes an die Bank würde ich auf gar keinen Fall machen! Freiwilliges Einverständnis zur Aufhebung des Bankgeheimnisses, ohne dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde ????
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 11:51:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10: Naja, wenn du sofort ein "Freiwilliges Einverständnis zur Aufhebung des Bankgeheimnisses" gibst... bist Du es selber Schuld.

      Wie wäre es mit einem Steuerberater?
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 12:13:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nach Rücksprache mit einem mir bekannten Steueranwalt über deine Anfrage kann ich nur die Info weiterreichen, daß es KEINERLEI rechtliche grundlage für das Ansinnen deines Finanzamtes gibt; da will sich offensichtlich mal wieder ein Finanzbeamter profilieren, weil er irgendwelche lohnenswerten Ziele wittert;

      Auf jeden Fall: Widerspruch einlegen

      Auf jeden Fall: nicht persönlich, sondern den Weg über einen Steueranwalt gehen, um auch rechtlich die nötige Hintergrundpower gegenüber dem Finanzamt zu haben....
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 12:43:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12: Ich finde, derzeit ist es noch zu früh, einen Rechtsanwalt einzuschalten. (Kostet übrigens). Bitte doch einfach um Auskunft, auf welcher Rechtsgrundlage die Anforderung beruht. Da es eine solche Rechtsgrundlage nicht gibt, dürfte sich die Anforderung erledigen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 17:01:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Leuts,

      bin überrascht über die Resonanz. Aber Ihr habt vermutlich Angst, daß Ihr auch noch dran kommt. ;)

      Und ich kann Euch versichern: Ihr kommt noch dran! :cry:

      Es war schon in der Presse zu lesen, daß bei allen, die 2000/2001 Verluste geltend machen wollen, das FA einen Generalverdacht hegt, sie hätten vorher auch mal Gewinne haben müssen und diese nicht angegeben. Dabei isses mir - vermutlich wie vielen anderen - nur so gegangen, daß ich warten wollte, bis die Gewinne steuerfrei sind. Darüber ist aber die ganze Börse den Bach runter gegangen und ich hatte plötzlich Verluste (jajaa, kein Stopp usw. blabla). Durch die Umstellung auf Halbeinkünfte wurde es aber interessant, diese als Vortrag zu realisieren.

      So weit, so legal. Dieser Argumentation will sich das FA natürlich nicht anschließen und verlangt Beweise. Und zwar in Form aller Abrechnungen seit 99. Scheiß Arbeit, aber da muß man durch. Obwohl ich bewußt nix verschwiegen habe, ist bei der kaum zu überblickenden Unübersichtlichkeit (auch wg. der dauernden Herumbastelei) der Gesetze nicht auszuschließen, daß ich irgendwo anders gerechnet habe. Mithin hat man eigentlich kaum eine Chance, nicht mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

      Was nun die anderen Unterlagen betrifft, habe ich folgende Vermutungen (die hier z.T. auch schon geäußert wurden):

      1. Wenn ich bei der TG-Fähigkeit "mehrere Jahre Erfahrung" angegeben habe, werden sie sofort fragen, wieso da nie nix in der Steuererklärung aufgetaucht ist. Jeder, der schon mal versucht hat, die TGF zu bekommen, weiß aber, daß man da lügen muß, sonst bekommt man sie nicht (Henne-Ei-Problem oder auch Hauptmann v. Köpenik). Das hat mir damals sogar mal die Comdirect am Telefon ausdrücklich empfohlen!
      Nun frage ich: wie bringt man das seinem F-Beamten bei? :rolleyes:

      2. Bei der Depoteröffnung muß man ja angeben, ob man auf eigene oder fremde Rechnung handelt. Selbstverständlich habe ich auf eigene gehandelt und das auch so angegeben.
      Könnte es nun sein, daß das FA einfach mal annimmt, ich handele aber für die Russen-Mafia oder Saddam Hussein und wäre demzufolge ein gewerbsmäßiger Steuerhinterzieher und Geldwäscher?

      Als rechtliche Grundlage für den ganzen Zores werden sie wohl darauf verweisen, daß ich zur Mitwirkung verpflichtet bin oder wie das heißt. Ich denke auch, in dem Moment, wo ich irgendwas verweigere, holen sie sofort alles von der Bank oder stehen gleich vor der Haustür. Man kann da wohl nur mitmachen und lächeln. :mad:

      Ich werde wohl tatsächlich am Montag mal mit dem reden, aber daß sich daurch irgendwas erübrigt, die Hoffnung habe ich nicht. :(

      Muß meine Bank mir eigentlich mitteilen, wenn sie vom FA angegangen wird? Oder darf sie das gar nicht? Ich trau dem FA nämlich auch zu, daß sie meine Angaben mit denen der Bank vergleicht und dann daraus irgendwas gegen mich konstruiert.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 17:18:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mit dem FA reden kannst du auf jeden Fall.... ob Dir ein zuhört ist eine andere Sache. ICH hatte bei dem Gespräch mit meiner Katze mehr Erfolg ;)

      Steuerberater... ich sage Steuerberater... dann hast du zumindestens immer einen Puffer dazwischen.

      Geht Dir der Arsch auf Grundeis :D

      Da Finanzamt muss Dir erstmal was nachweisen... was die glauben oder glauben zu wissen ....oder sonstwas... interssiert erstmal keine Sau.

      Bange machen gilt nicht :D

      Wenn Du vor 2001 keine Aktiengeschäfte getätigt hast... hast du eben keine getätigt... Peng.. Schluss ...aus.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 19:28:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es steht für mich außer Frage, dass Du das Formular NICHT einreichen MUSST
      (Gründe wurden hier im Thread genug angegeben!).

      Meiner Meinung nach solltest Du die Sache PSYCHOLOGISCH angehen:
      habe ich was zu verbergen oder nicht?


      Wenn nein, kannst Du einen auf schwerer Junge machen:
      ich habe das Formular nicht mehr, fertig.

      Wenn der Finanzbeamte dann wissen will, was Du da so reingeschrieben hast in das Formular, kannst Du ja anführen, was Du oben bereits geschrieben hast: da schreibt man irgendwas rein, nur damit man die BTG erhält. Was ich reingeschrieben habe, weiß ich nicht mehr! Soll er sich doch bei einem Richter die Genehmigung einholen, sich bei Deiner Bank das Formular beschaffen zu dürfen! Wird er schon sehen, was das für ein Aufwand ist und was dabei rauskommt: ABSOLUT NICHTS!

      Problematisch könnte sein, wenn Du A-Hilfe etc. erhältst. Würde sich schlecht machen, wenn dann in deinem BTG-Formular drin steht, dass Du über ein liquides Vermögen von 10T bis 25TEuro etc. verfügst!
      Bin Laden sicher, dass die Rasterfahndung für "Subventionsempfänger" schon angelaufen ist (Datenabgleich zwischen FA und Sozialbehörden)!


      Wenn ja, ist MÖGLICHERWEISE Runterducken, Kooperation angesagt,
      VIELLEICHT aber auch die schwerer-Junge-Methode, hängt wohl vom Sachbearbeiter ab.

      Oder aber es gibt bereits geheime DIREKTIVEN von ganz oben (siehe Rasterfahndung), dann Du landest als Börsentermingeschäftsfähiger AUTOMATISCH im Fahndungscomputer.

      Falls Du den Wisch nicht mehr hast, freundlich den Finanzbeamten daraufhinweisen, warum!
      (ConSors beispielsweise schickte mir erst jüngst 2 Exemplare des BTG-Formulars zu, leider nicht als Pauspapierversion! War allerdings nur die Risikoaufklärung für BTG, hierin erfolgt eh keine Angabe zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, dürfte also für das FA von keinerlei Interesse sein!)


      In unser aller Interesse und im Interesse des Finanzplatzes D wäre meines Erachtens, wenn Du dich nach der "schwerer-Junge-Variante" verhälst, damit solche Mätzchen bei den Finanzschnöseln erst gar nicht einreißen!

      Rumschnüffeln in der BTG - weil, wir haben ja sonst nichts zu tun - und dann irgendetwas konstruieren wollen (ist vielleicht ne neue Vorschrift der Stabsabteilung im Ministerium: um wieviele Tausend Mitarbeiter wollen die eigentlich die FÄmter ab 2003 aufstocken?)

      Gibts nur eins: BTG-Formulare haben wir nicht mehr, gibts nicht, fertig!
      Wenn ihr bei den Banken eine Angabe zu den wirtschaftlichen Verhältnissen findet, scheisst drauf, war eh alles gelogen!


      Meine Meinung:
      der Staat sucht systematisch nach Möglichkeiten für den Datenabgleich zwischen FA und Sozialbehörden, die BTG-Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen macht sich da, oberflächlich betrachtet, richtig gut!

      Oder wie H. Eichel neulich so schön sagte: die Kontodaten, die Geldbewegungen auf den Konten interessieren uns bei der neuen Besteuerung der Veräußerungsgewinne überhaupt nicht!

      HAHAHA!!!
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 20:58:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      1. Mein "unfähiger und sachunkundiger" Tip ohne nichterlaubte Rechtsberatung:

      NICHT REAGIEREN+++ Wahrscheinlich spekulieren Sie auf ein Formular, dass die Dauer Deiner BörsenErfahrung und die Häufigkeit der Trades enthält. Dann wird von denen Rückwärts geprüft.


      2. Seid vorsichtig: Der EichelWolf wird sich doch nicht auf die 7 (15) % beschränken: Der Hammer kommt doch noch ( und die blödden Daytrader freuen sich auf die niedrige Steuer---zu früh gefreut).

      3. Das neue Gesetz schmeisst Aktien und Immobilien in einen Topf: 15 % vom Gewinn. Aber wenn jetzt jemand wild drauf los seine Eigentumswohnungen verkloppt wird er sich wundern. Ab 3. Objekt innerhalb von 10 Jahren wirst Du als GEWERBLICHER voll einkommens und gewerbesteuerpflichtig. Das wird er dann aus "Gleichheits- und Gerechtigkeitsgründen" auf AAktien ähnlich anwenden.


      4. So kommt Eichel dann doch noch an den Zaster. Denn er wird auf die Schweiz verweisen, wo in vielen Kantonen man bei zB Einsatz von Fremdkapital, weniger als 6 Monate Haltedauer oder mehr als 200 Trades pro Jahr zum gwerblichen, steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Wertschriftenhändler gemacht wird. Auch in NL sind die Trades ab 51 pro Jahr vollllll steuerpflichtig.

      Gruss

      Hittfeld

      Ubi bene, ibi patria (altrömischr Spruch- wo die Kohle stimmt bin ich zuhause)
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 21:31:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Na, daß kann ja noch heiter werden, ich hoffe die Finanzheinis von den Spezialdemokraten haben noch nie was vom Daytraden gehört.

      Macht mir bloß kein so Faß auf! :mad:

      mfg BL
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 21:46:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      @SDT
      Nach der Abgabenordnung § 147 sind Eröffnungsanträge
      für Bankenkonten und Depots 6 Jahre lang aufzuheben!

      Das FA versucht bei dir ein gewisses Anlegerprofil zu erkennen um somit Rückschlüsse auf wahrscheinlich häufige Spekulationsgewinne zu ziehen.

      Da dein FA anscheinend genügend Zeit für solche Überlegungen hat, würde ich in diesem Fall auch alle notwendigen Nachweise unsortiert an deinen zuständigen Sachbeamten schicken mit der Bitte um Bearbeitung:D.

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 22:51:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      #16
      In unser aller Interesse und im Interesse des Finanzplatzes D wäre meines Erachtens, wenn Du dich nach der "schwerer-Junge-Variante" verhälst, damit solche Mätzchen bei den Finanzschnöseln erst gar nicht einreißen!

      Ach ja, und für den Test darf ich dann demnächst im Schwedische-Gardinen-Brüro sitzen!?? :cry:


      #17
      4. ... Einsatz von Fremdkapital...
      Jetzt wo Du`s schreibst: "Darlehensverträge bzw. Geschäftsbedingungen des Depotverwalters für die Inanspruchnahme von Krediten (in Fällen der Kreditfinanzierung)" wollen sie auch noch sehen. Hab ich nur nicht erwähnt, weil`s mich nicht betrifft.
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 02:57:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      #19 epipoly:

      Abgabenordnung § 147 auch für Privatpersonen????

      ...oder für "Unternehmer"????
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 02:57:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      #19 epipoly:

      Abgabenordnung § 147 auch für Privatpersonen????

      ...oder für "Unternehmer"????
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 02:57:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      #19 epipoly:

      Abgabenordnung § 147 auch für Privatpersonen????

      ...oder für "Unternehmer"????
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 02:58:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      #19 epipoly:

      Abgabenordnung § 147 auch für Privatpersonen????

      ...oder für "Unternehmer"????
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 10:00:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      @howlong

      Die AO ist ein Mantelgesetz.
      Nach §1(1) gilt die AO für alle Steuern !...

      Siehe auch die §-Angabe in der Rechtsbehelfsbelehrung
      in deinen Steuerbescheiden.

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 16:00:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich wollte nicht wissen für welche

      Steuern die AO gilt, sonder für welchen "Personenkreis"

      "Nach der Abgabenordnung § 147 sind Eröffnungsanträge
      für Bankenkonten und Depots 6 Jahre lang aufzuheben!"


      Siehe auch die §-Angabe in der Rechtsbehelfsbelehrung :laugh:

      Klar ich lese mir auch alles durch was ich bekomme ;)
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 23:08:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      @epipoly:
      Seit wann ist der BTG-Antrag Teil einer Konto/DepotERÖFFNUNG?

      @SDT:
      Habe gerade nochmal meinen Beitrag durchgelesen, zusammenfassend tendiere ich für die harte Linie:
      Dir kann keiner, Dich können alle (in Bezug auf das Vorlegen der BTG-Erklärung)!

      Abgabe der Erklärung deinerseits würde mich, wenn ich Finanzbeamter wäre, mißtrauisch machen (Der hat ein schlechtes Gewissen, will was vertuschen), kein normaler Mensch macht sich eine Kopie dieser Erklärung vor Rücksendung an die Bank!

      Wichtig wäre, da Du eh anrufen willst, herauszufinden, ob der übereifrige Finanzfuzzi sich den Käse mit der BTG-Vorlage selbst ausgedacht hat oder ob es sich dabei um eine Verordnung/Erlass etc. von oben handelt.

      Folgende Gesprächseröffnung/Fangfrage könnte dabei zielführend sein:

      "Schönen Guten Tag Herr Finanzfuzzi, hier ist Mustermann, Steuernummer 12/345/67890. Es handelt sich um Ihr Schreiben vom ersten April. Und zwar wegen der Vorlage meiner BTG-Erklärung gegenüber der Bank.

      Die musste ich ja bisher noch nie vorlegen, handelt es dich dabei um eine neue Verordnung oder was!?"

      Wenn er jetzt unsicher wird, kannst Du Gift drauf nehmen, dass er sich den Mist selber ausgedacht hat.

      Oder aber er sagt: "Ja genau, ist ein ganz neuer Erlass, ist zwei Tage nach der letzten Steuerschätzung ganz neu reingekommen, Sie wissen ja, wie es um unsere Finanzen steht!"
      Dann Entgegnung wie Du selber geschrieben hast (Hab ich nicht mehr, etc., erinnere mich an die Details beim besten Willen nicht mehr, etc.)!

      Abschließend würde mich noch Dein Bundesland interessieren (grobe Himmelsrichtung).

      Don`t Panic, Du hast keinen Grund dazu!

      Und lass uns auf dem Laufenden ...

      Weshalb der Finanzfuzzi die BTG-Erklärung haben möchte:
      1) Das Formular enthält von Dir freiwillig abgegebene Erkärungen über Dein Vermögen mit Ort, Datum, Unterschrift.
      Er könnte die Angaben zum Abgleich mit Daten nutzen wollen, die Du an anderer Stelle hierzu gemacht hast (z. B. Sozial/Arbeistlosenhilfe-Antrag). Geht ihn eigentlich nichts an, wird aber aufgrund der allgemeinen Finanzlage auf uns alle so zukommen!

      2) Profiling
      Vollkommen idiotisch, das gibt dieses Formular nicht her!
      (vgl. diverse Threads hier bei Wallstreetonline)
      Demnächst werden noch die Adressdaten auf sämtlichen Lottoscheinen eingescannt, ACHTUNG SPEKULANT!
      Profiling, wem Profiling gebührt (Serienkiller, etc.)!
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 10:26:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      @SDT
      Da du Einkommensteuer bezahlst gilt für dich auch die AO.
      Solltest du keine Durchschrift oder Kopie mehr haben.
      Kann das FA verlangen, daß auf deine Kosten eine Kopie
      bei der Bank anzufertigen ist.

      @Drace

      Dies stimmt,der BTG-Antrag ist nicht Bestandteil des Eröffnungsantrages.
      Aber der Finanzbeamte will ja in SDT`s Fall auch sehen, wo er sein Kreuzchen nach §31 Abs2 Wertpapierhandelsgesetz gemacht hat.Diese dortigen Angaben sind sehr wohl Bestandteile.

      http://www.corena.de/english/lifejove/forms/demo.pdf (F?)

      Aber über die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nach der AO könnte der FA-Beamte dann
      zum BTG-Antrag nachhaken!

      Er hat ja aber geschrieben ."..ggf..TG". Also würde ich
      erstmal abwarten.

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 20:16:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      @epipoly:
      hast Recht, Konto/DepotERÖFFNUNGsanträge enthalten Erklärungen
      über Anlageerfahrung, liquides Vermögen etc.!

      Habe den Eindruck, das war vor 5 Jahren noch nicht der Fall!

      Hast Du ne Ahnung, ab wann das eingeführt wurde?
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 21:03:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      @drace

      Gilt seit dem 1.1.1995.

      Das noch gültige Bankgeheimnis wird neuerdings immer mehr perfide unterlaufen!
      z.B auch Beschluss VII Senat des BFH - das Sammelausauskunftsersuchen an eine Sparkasse bezüglich zurückliegender Wertpapiergeschäfte am "Neuen Markt"

      Ein kleiner Vorgeschmack darauf, was man beim endgültigen Wegfall in Zukunft zu erwarten hat:rolleyes:

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 10:07:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      Die Situation hat sich etwas entspannt, alldieweil die 2001er Steuer durch ist (Abrechnung kam Freitag, sieht ganz ok aus). Ich hatte ja die Befürchtung, daß es ohne die gewünschten Angaben zu den Vorjahren überhaupt nicht weitergeht. Ich tendiere jetzt dazu, daß der Kerl nur seinen Job macht (den er sich freilich selbst ausgesucht hat :rolleyes: ) und hier routinemäßig nachfragt, eben wg. der angegebenen Verluste. Das ist einfach so, da gibt`s mit Sicherheit Anweisungen zu, das war schon mehrfach in der Presse zu lesen.

      Anrufen werde ich jetzt erstmal nicht, sondern ich schicke einfach die Abrechnungen. Ob ich dazu in einem Schreiben nachfrage, daß ich nicht verstehe, was die TGF-/Erfahrungs-/Vermögensangaben mit der Steuer zu tun haben und er mir das doch bitte mal detailierter erklären soll (Rechtsgrundlage, Verordnung, Erlaß), oder ob ich darauf erstmal überhaupt nicht eingehe und abwarte, was passiert, weiß ich noch nicht. Weiß wer, wie die reagieren, wenn man ihre Nachverfolgung testet...? :eek:
      Vielleicht nicht unbedingt ratsam, ich glaube man macht sich das Leben eher leichter, wenn man mitspielt. :(
      Wie auch immer, nachfragen und erklären lassen wird ja wohl erlaubt sein.

      Kennt wer `ne URL für die AO?


      @drace
      Hessen. Aber ich glaube, das hängt weniger vom jeweiligen B-Land, sondern von rein örtlichen Befindlichkeiten der Steuerritter ab. Z.B. ganz banalen Umständen wie das Arbeitsaufkommen (viel Workload = viel Durchwinken und umgekehrt).

      "Abgabe der Erklärung deinerseits würde mich, wenn ich Finanzbeamter wäre, mißtrauisch machen (Der hat ein schlechtes Gewissen, will was vertuschen)"
      Das kann man aber auch genau umgekehrt sehen!
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 10:33:12
      Beitrag Nr. 32 ()
      Kennt wer `ne URL für die AO?

      Ich kenne eine:
      http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/index.html
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 10:50:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      "Abgabe der Erklärung deinerseits würde mich, wenn ich Finanzbeamter wäre, mißtrauisch machen (Der hat ein schlechtes Gewissen, will was vertuschen)"

      Hier gilt das genaue Gegenteil, denn es handelt sich um eine vom Finanzbeamten angeforderte Erklärung, also nicht um eine, die vom Steuerpflichtigen unaufgefordert eingeschickt wird.
      Da die genannten Unterlagen wohl nie unaufgefordert eingeschickt werden, erübrigt sich die Überlegung, wie dies vom Finanzbeamten gewertet würde.
      "Onkel Konz" empfiehlt jedenfalls, möglichst viel einzuschicken, damit der Fiskalknecht beruhigt seine Häkchen macht ("ist ja alles einwandfrei durch Unterlagen nachgewiesen").
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 12:32:11
      Beitrag Nr. 34 ()
      Habe eben mit der Bank gesprochen. Die hören das zum ersten mal, daß das FA diese Angaben möchte.

      Muß wohl im jüngsten "Eichels Amtsbulletin d.M." stehen...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 15:41:31
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hessen ... ist das jenes Bundesland, dessen Ministerpräsident vor der Bundestagswahl als Sofortprogramm der Union zur Wiederankurbelung der Wirtschaft die bundesweite Einführung von SAP-Software in allen Verwaltungen angedacht hat?

      Oder war das Fritze Merz?
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 08:21:17
      Beitrag Nr. 36 ()
      Jo, also.
      Alles abgegeben, soweit verfügbar und auftreibbar (die Broker tun sich wirklich schwer damit, einem mehr als die üblichen Abrechnungen und Depotauszüge zu kopieren; habe ich wahrheitsgemäß dem FA gemeldet).
      Nach rund zwo Wochen kam der ganze Schrunz kommentarlos per German Parcel zurück.
      Das war`s wohl. :look:
      Bis zum näxten mal. :rolleyes:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      FA will Erklärung über Kenntnisse und Termingeschäftsfähigkeit sehen