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    Fondsbesteuerung ... so wird der Kleinanleger abgezockt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.02 12:32:42 von
    neuester Beitrag 22.11.02 13:12:56 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 22.11.02 12:32:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      GoingPublic Kolumne: Eichel muss weg! - Untragbares Handeln
      WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic.de) - Nach gewonnener Bundestagswahl waren die
      ursprünglichen Pläne des Finanzministers über die Besteuerung von
      Veräußerungsgewinnen kaum nachvollziehbar, alte Umverteilungsparolen keimen
      wieder auf.

      Aufgrund des immer größer werdenden Finanzlochs im Bundeshaushalt kam beim
      Genossen Hans Eichel die Idee auf, Veräußerungsgewinne auf Aktien und nicht
      selbstgenutzte Immobilien in voller Höhe (mit dem jeweils persönlichen
      Steuersatz) besteuern zu wollen, bei den Fonds war sogar eine Doppelbesteuerung
      - sowohl auf Fonds, als auch auf Anlegerebene - geplant.

      Einige Punkte, gerade bei Aktien und Immobilien wurden im Detail geändert
      und entschärft. Doch gerade die inzwischen überarbeiteten Pläne zeigen
      "sozialdemokratisches" Gedankengut in Bestform. Hätten PDS-Abgeordnete ähnliche
      Parolen von sich gegeben, man weiß nicht, wie die sozialdemokratischen
      Abgeordneten reagiert hätten. Vermutlich wären sie von allen Seiten als
      Post-Kommunisten beschimpft worden.

      Bemerkenswert war z.B. die von Eichel zunächst geplante Besteuerung der
      Veräußerungsgewinne auf Immobilien. Hans errechnete diese nämlich wie folgt: Er
      zog einfach den Buchwert (!!!) vom Veräußerungspreis ab. Unter dem Buchwert
      waren dabei die um Afa geminderten Anschaffungskosten zu verstehen. Dies hätte
      in vielen Fällen zu einer Besteuerung von "Gewinnen" geführt, die nie erzielt
      wurden. Sogar im Gegenteil, viele Anleger, die tatsächlich Verluste verkraften
      mussten, wären für nicht existierende Gewinne zur Kasse gebeten worden.
      Besonders hart hätte es die Anleger getroffen, die Mitte der 90er Jahre
      überteuerte Ostimmobilien kaufen und die damals hohen Sonderabschreibungen nach
      Fördergebietsgesetz in Anspruch nahmen. Dass diese in Wirklichkeit auf
      Riesenverlusten sitzen, störte Hans angesichts der eigenen Finanzlöcher
      natürlich nicht. Aber auch bei Immobilien, die über eine lange Zeit im
      Familienbesitz waren, hätte zudem in erster Linie die Inflation versteuert
      werden müssen. Hinzu kämen natürlich die Erbschaftssteuer und die wieder ins
      Gespräch gebrachte Vermögenssteuer. In der Summe grenzt das an Enteignung. Aber
      heutzutage darf sich ja jeder SozialDEMOKRAT nennen.

      Von besonderer Brisanz ist auch die bereits angesprochene Doppelbesteuerung
      von Fonds - zum einen auf Fondsebene und zum anderen auf Anlegerebene. Trotz
      anders lautender Äußerungen der Politik ist diese nach wie vor in der
      Kabinettsvorlage vorgesehen, wie der Bundesverband Investment und Asset
      Management e.V. (BVI) in seiner Pressemeldung vom 20. November feststellt. Doch
      ist der Ruf erst ruiniert, lügt man ganz ungeniert...

      Der BVI teilte Herrn Eichel die Problematik am 11. November schriftlich mit
      und versuchte ihm dies an folgenden zwei Beispielen zu verdeutlichen:

      Beispiel 1: Der Kurswert einer Aktie im Fonds steigt von 200 auf 230. Der
      Anleger erwirbt den Fondsanteil bei einem Kurswert von 230. Veräußert der
      Fondsmanager die Aktie zu 230, so muss der Anleger den auf Fondsebene erzielten
      Gewinn von 30 versteuern, ohne selbst einen entsprechenden Gewinn/Mehrwert
      erzielt zu haben.

      Beispiel 2: Der Fondsmanager kauft für sein Portfolio eine Aktie zu 50, der
      Kurs steigt auf 100. Zu diesem Zeitpunkt und zum Anteilwert von 100 kauft ein
      Anleger einen Anteil des Fonds. Dann fällt die Aktie auf 75. Der Fonds­manager
      verkauft, und der Anleger muss sowohl 25 versteuern, obwohl er einen
      entsprechenden Gewinn nicht hat, als auch einen Wertverlust seines Fondsanteils
      von 25 verkraften.

      Offensichtlich hat Hans die Problematik nicht verstanden. Wie sonst ist zu
      erklären, dass dies nicht geändert wurde?

      Sicherlich wurden die genannten Punkte - zumindest bei der
      Immobilienbesteuerung - korrigiert. Doch die Beispiele zeigen, wie unbeholfen
      Hans Eichel zur Zeit agiert. Letztendlich zeigt er damit nur, dass er der
      gestellten Aufgabe kaum gewachsen ist. Er sollte wenigstens soviel Anstand
      haben, die Konsequenzen daraus zu ziehen, denn inzwischen erscheint sein Handeln
      untragbar.

      Die GoingPublic Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins,
      Deutschlands führendem Börsenmagazin zu Neuemissionen und dem Neuen Markt.
      Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic.de. GoingPublic ist allein
      für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen zu einzelnen
      Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien dar. Die
      Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit
      dpa-AFX.
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 12:39:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich bin dafür :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 12:46:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      Wenn ich nur auf Kosten der anderen Leben würde wär ich auch dafür :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 12:57:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein Anleger sollte langsam begreifen das Fonds Sparschweine der Finanzinstitute sind. Anleger füllen das Fonds-Sparschwein und die Banken schlachten die Fonds.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.11.02 13:12:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3

      ich bezog mich auf die überschrift von gp - eichel muß weg!

      :O


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