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eröffnet am 22.11.02 13:40:25 von
neuester Beitrag 22.11.02 14:25:03 von
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22.11 13:19/*vwd DGAP-Ad hoc: ComROAD AG <DE0005449409>
ComROAD AG - Bilanzzahlen
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
ComROAD AG - Bilanzzahlen
Unterschleißheim, den 22. November 2002
Zum heutigen Tag gibt die ComROAD AG bereits die voraussichtlichen Bilanzzahlen
bekannt.
1999 2000 2001
Umsatzerlöse 1,4 Mio. EUR 1,35 Mio. EUR 1,3 Mio. EUR
Bilanzverlust 2,8 Mio. EUR 15,0 Mio. EUR 26,5 Mio. EUR
Vorgenannte Angaben werden ohne Gewähr bzw. vorbehaltlich der Prüfung und
Testierung durch die Wirtschaftsprüfer bekannt gegeben. Die endgültigen Zahlen
werden Anfang 2003 veröffentlicht.
Kontakt:
ComROAD AG
Hartmut Schwamm
Vorstand
Edisonstraße 8
85716 Unterschleißheim
Tel.: +49-(0) 89-315719-0
Fax: +49-(0)89-3151694
Email: investorrelations@comroad.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.11.2002
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 544940; ISIN: DE0005449409; Index:
Notiert: Geregelter Markt Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
bomber bleib bei den puttsdu wirst reich
#2
ja, bei Comroad hätte man da gut verdienen können
ja, bei Comroad hätte man da gut verdienen können
22.11 14:14/Aktionäre nach ComROAD-Urteil zuversichtlich für Zivilklagen
München (vwd) - Nach dem Urteilsspruch gegen den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der ComROAD AG, Bodo Schnabel, und dessen Ehefrau
Ingrid sind Aktionärsvertreter optimistisch, dass zivilrechtliche Klagen
zumindest gegen das Unternehmen erfolgreich sein können. Das Münchener
Landgericht hat den ehemaligen Manager am Vortag wegen Betrugs zu sieben
Jahren Haft verurteilt. Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und begleitende
Banken von ComROAD sind nach Einschätzung der Fachleute allerdings weniger
eindeutig nachzuweisen.
"Wir sind zuversichtlich, dass unsere Prospekthaftungsklage erfolgreich
sein wird", sagte der für Rechtsfragen zuständige Vorstand der
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), Harald Petersen, am Freitag zu
vwd. Mit dem Richterspruch sei der Sachverhalt des gewerbsmäßigen Betrugs
bzw des Kursbetrugs nunmehr endgültig festgestellt. Dies erleichtere die
Prospekthaftungsklage, erläuterte Petersen. Allerdings könnten davon nur
diejenigen Aktionäre profitieren, die die Papiere innerhalb von sechs
Monaten nach dem Börsengang und somit hauptsächlich gestützt auf die
Informationen des offensichtlich falschen Prospekts gekauft hätten.
Ein Verstoß gegen das Aktiengesetz wie ihn das Unternehmen mit der
falschen Darstellung der Umsätze begangen habe, sei nach herrschender
Meinung schädigend gegenüber Dritten, also den Aktionären, erklärte
Petersen. Für weitergehende Klagen, etwa für Schadenersatzansprüche von
Aktionären, die nach der Sechs-Monats-Frist gekauft haben bzw gegen Banken
und Wirtschaftsprüfer sollten Geschädigte allerdings "nicht zu optimistisch"
sein, so Petersen. In diesen Fällen sei die Beweislage wesentlich
schwieriger.
Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) sieht nun "absolut gute Chancen",
Schadenersatzansprüche für die Aktionäre tatsächlich zugesprochen zu
bekommen. Schnabel habe eingeräumt, vorsätzlich gelogen und betrogen zu
haben. Außerdem habe das Gericht bereits 20 Mio EUR zur Entschädigung
beschlagnahmt. Nach der bislang gegen das Unternehmen, die Banken und die
KPMG beim Landgericht Frankfurt eingereichten Prospekthaftungsklage mit rund
300.000 EUR Schadenersatzsumme für ungefähr 30 Aktionäre, werde sie jetzt
"ganz flott" Schadenersatzklagen beim Landgericht München einreichen.
Peter Gundermann von Tilp & Kälberer Rechtsanwälte in Kirchentellinsfurt
bei Tübingen meint, dass das Gericht "ein richtiges Signal gesetzt habe",
wonach ein derartig "eklatantes Verhalten" nicht toleriert werde. Er sei nun
"ziemlich zuversichtlich, letztlich zum Ziele zu kommen", und
Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Klaus Rotter von Rotter Rechtsanwälte, Grünwald bei München, bezeichnete
die Entscheidung als "wegweisend". Das Ehepaar Schabel habe eingeräumt, eine
sittenwidrige Schädigung bewusst in Kauf genommen zu haben. Deshalb werde er
nun für rund 300 Anleger eine Schadenersatzklage einreichen, in der die
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Mittelpunkt stehe. Bislang habe er
für 150 Mandanten eine Prospekthaftungklage verbunden mit einer deliktischen
Klage eingereicht. Insgesamt belaufe sich die Schadenersatzsumme seiner
Mandanten auf rund sieben Mio EUR.
Außerdem wollen beide Rechtsanwälte prüfen, ob gegen die bei ComROAD
damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zivilrechtliche Haftung
geltend gemacht werden kann. Gundermann will deshalb Akteneinsicht in die
Einstellungsverfügung bei der strafrechtlichen Verfolgung nehmen. Die
Ablehnung einer Strafverfolgung schließe ein zivilrechtliches Verfahren und
deren Erfolg nicht aus, erklärt er.
+++Marion Brucker/Rolf Neumann
vwd/22.11.2002/mbu/apo
München (vwd) - Nach dem Urteilsspruch gegen den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der ComROAD AG, Bodo Schnabel, und dessen Ehefrau
Ingrid sind Aktionärsvertreter optimistisch, dass zivilrechtliche Klagen
zumindest gegen das Unternehmen erfolgreich sein können. Das Münchener
Landgericht hat den ehemaligen Manager am Vortag wegen Betrugs zu sieben
Jahren Haft verurteilt. Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und begleitende
Banken von ComROAD sind nach Einschätzung der Fachleute allerdings weniger
eindeutig nachzuweisen.
"Wir sind zuversichtlich, dass unsere Prospekthaftungsklage erfolgreich
sein wird", sagte der für Rechtsfragen zuständige Vorstand der
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), Harald Petersen, am Freitag zu
vwd. Mit dem Richterspruch sei der Sachverhalt des gewerbsmäßigen Betrugs
bzw des Kursbetrugs nunmehr endgültig festgestellt. Dies erleichtere die
Prospekthaftungsklage, erläuterte Petersen. Allerdings könnten davon nur
diejenigen Aktionäre profitieren, die die Papiere innerhalb von sechs
Monaten nach dem Börsengang und somit hauptsächlich gestützt auf die
Informationen des offensichtlich falschen Prospekts gekauft hätten.
Ein Verstoß gegen das Aktiengesetz wie ihn das Unternehmen mit der
falschen Darstellung der Umsätze begangen habe, sei nach herrschender
Meinung schädigend gegenüber Dritten, also den Aktionären, erklärte
Petersen. Für weitergehende Klagen, etwa für Schadenersatzansprüche von
Aktionären, die nach der Sechs-Monats-Frist gekauft haben bzw gegen Banken
und Wirtschaftsprüfer sollten Geschädigte allerdings "nicht zu optimistisch"
sein, so Petersen. In diesen Fällen sei die Beweislage wesentlich
schwieriger.
Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) sieht nun "absolut gute Chancen",
Schadenersatzansprüche für die Aktionäre tatsächlich zugesprochen zu
bekommen. Schnabel habe eingeräumt, vorsätzlich gelogen und betrogen zu
haben. Außerdem habe das Gericht bereits 20 Mio EUR zur Entschädigung
beschlagnahmt. Nach der bislang gegen das Unternehmen, die Banken und die
KPMG beim Landgericht Frankfurt eingereichten Prospekthaftungsklage mit rund
300.000 EUR Schadenersatzsumme für ungefähr 30 Aktionäre, werde sie jetzt
"ganz flott" Schadenersatzklagen beim Landgericht München einreichen.
Peter Gundermann von Tilp & Kälberer Rechtsanwälte in Kirchentellinsfurt
bei Tübingen meint, dass das Gericht "ein richtiges Signal gesetzt habe",
wonach ein derartig "eklatantes Verhalten" nicht toleriert werde. Er sei nun
"ziemlich zuversichtlich, letztlich zum Ziele zu kommen", und
Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Klaus Rotter von Rotter Rechtsanwälte, Grünwald bei München, bezeichnete
die Entscheidung als "wegweisend". Das Ehepaar Schabel habe eingeräumt, eine
sittenwidrige Schädigung bewusst in Kauf genommen zu haben. Deshalb werde er
nun für rund 300 Anleger eine Schadenersatzklage einreichen, in der die
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Mittelpunkt stehe. Bislang habe er
für 150 Mandanten eine Prospekthaftungklage verbunden mit einer deliktischen
Klage eingereicht. Insgesamt belaufe sich die Schadenersatzsumme seiner
Mandanten auf rund sieben Mio EUR.
Außerdem wollen beide Rechtsanwälte prüfen, ob gegen die bei ComROAD
damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zivilrechtliche Haftung
geltend gemacht werden kann. Gundermann will deshalb Akteneinsicht in die
Einstellungsverfügung bei der strafrechtlichen Verfolgung nehmen. Die
Ablehnung einer Strafverfolgung schließe ein zivilrechtliches Verfahren und
deren Erfolg nicht aus, erklärt er.
+++Marion Brucker/Rolf Neumann
vwd/22.11.2002/mbu/apo
na dann mal ranausser anwaltskosten haste nichts
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