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    Brauche Verlustzuweisung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.02 12:54:55 von
    neuester Beitrag 30.11.02 13:48:13 von
    Beiträge: 4
    ID: 667.347
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      schrieb am 30.11.02 12:54:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      Im Jahre 2003 werde ich voraussichtlich eine hohe einmalige
      Pachtvorauszahlung für einen Windkraftstandort erhalten.
      Dadurch erreiche ich den Spitzensteuersatz.
      Da es sich ja nicht um Einnahmen aus Spekulationsgeschäften handelt kann ich wohl auch nicht Verluste aus Börsengeschäften aus 2002 gegenrechnen oder seh ich das falsch.
      Ich könnte in den Windpark das Geld reinvestieren und würde dann auch eine hohe Verlustzuweisung bekommen. Oder in Geschlossene Fond, Leasingfond, Filmfond, Schiffsbeteiligungen u.s.w(wenn die Steuergesetze bleiben und nicht diese Schlupflöcher auch noch verschwinden). Gibt es nicht noch ganz andere Alternativen?

      Besten Dank im Voraus!!!
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 13:01:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      einfach schwarz kassieren;) ;) ;) ;)

      dann haste keine probleme mit den verlustvorträgen:laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 13:41:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Auf die Verlustzuweisungen würde ich mich nicht verlassen. Das ist sicher das nächste was gestrichen oder begrenzt wird. Außerdem geht man mit den Wind, Solar, Immobilien, Schiff und Medienfonds derart hohe wirtschaftliche Riskien ein, das es nicht sicher ist ob aus dem Anfangsverlust nicht doch ein Endverlust wird, nämlich dann wenn die Ausschüttungen wesentlich geringer oder ganz ausfallen! Lieber die Steuer zahlen und gut schlafen, also sich auf einen Fond verlassen den man nicht versteht! Und eins ist wichtig, je Angabe der Fonds sind Schätzungen und Vermutungen, keine 100% Tatsachen!
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 13:48:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn es eine Pachvorauszahlung ist für mehrere Jahre, so ist wahrscheinlich nur die PAcht/Jahr zu versteuern und der Rest als Kaution anzusehen! Ich würd mal einen Steuerberater fragen! Denn die Kaution mußt du sicher nicht versteuern! Außerdem kann man sicher eine Rückstellung für Rückbaumaßnahmen bilden! Also ab zu Steuerberater, auch wens Geld kostet!


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