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    "Identifikationsmerkmal" für jeden Steuerpflichtigen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.02 14:19:05 von
    neuester Beitrag 30.11.02 16:03:43 von
    Beiträge: 3
    ID: 667.362
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      Avatar
      schrieb am 30.11.02 14:19:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      :mad:
      Nach dem Gesetzentwurf zum "Steuervergünstigungsabbaugesetz" werden künftig Banken und andere Finanzdienstleistungsinstitute verpflichtet, jede Gutschrift von Kapitalerträgen und jede Wertpapiertransaktion und jedes Termingeschäft dem Bundesamt für Finanzen bis zum 31. Mai des Folgejahres auf elektronischem Wege zu melden. Dabei müssen die Banken unter anderem auch die Steuernummer des Kunden oder dessen Identifikationsmerkmal nach dem neuen § 139a der Abgabenordnung angeben. Was aber ist wohl mit dem "Identifikationsmerkmal" gemeint?

      Dieses neue "Identifikationsmerkmal" ist eine ganz neue Maßnahme zur Schaffung des "gläsernen" Menschen: Damit die Finanzbehörden die Steuerpflichtigen eindeutig identifizieren können, reicht die Steuernummer offenbar nicht aus. Denn diese wird nicht dauerhaft vergeben und ist auch nicht eindeutig. Deshalb soll künftig jeder Bürger ein sogenanntes Identifikationsmerkmal bekommen. Das wird eine für jeden Bürger eindeutige Nummer sein, "die sich während der gesamten Existenz des Steuerpflichtigen nicht ändert, und so lange Bestand hat, bis die Existenz des Steuerpflichtigen erlischt."

      Diese Regelung ist enthalten im neuen § 139a der Abgabenordnung: Dort wird bestimmt, dass das Bundesamt für Finanzen "jedem Steuerpflichtigen als Ordnungsmerkmal für das Besteuerungsverfahren ein einheitliches, unveränderbares und dauerhaftes Merkmal zur Identifikation (Identifikationsmerkmal) zuteilt. Dieses ist bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden anzugeben. Die Bundesregierung kann Behörden verpflichten, personenbezogene Daten möglicher Steuerpflichtiger dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen, soweit dies für Bildung, Vergabe und Verwaltung des Identifikationsmerkmales erforderlich ist." Orwell lässt grüßen!

      Dieses "Identifikationsmerkmal" müssen die Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in ihren Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge (§ 45d EStG) sowie über Veräußerungs- und Termingeschäfte (§ 23a EStG) angeben. Da gegenwärtig noch nicht feststeht, wann das Bundesamt für Finanzen zur Vergabe des "Identifikationsmerkmals" technisch und organisatorisch in der Lage ist, wird der Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilung gesondert geregelt (§ 5 des Einführungsgesetzes zur AO).
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 14:26:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sollen se es doch machen wie in den USA. Eine Steuernummer fürs Leben, nicht immer eine neue, wenn man umzieht.
      Dann kann man alles einfacher erfassen.
      Fänd´ ich in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 16:03:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      SteVAG:rolleyes:

      Hier der Horrorkatalog
      http://www.nwb.de/aktuell/pdf/Gesetzentwurf_SteVAG_31_10_200…

      Für alle Jumper;) verweise ich auf Seite 48 - 49 pdf !!


      Gruß epipoly


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