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    Die Steueroasen Schweiz und Österreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.02 13:20:13 von
    neuester Beitrag 29.12.02 13:15:09 von
    Beiträge: 30
    ID: 667.503
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      schrieb am 01.12.02 13:20:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also mich ziehts nach Österreich oder noch besser in die Schweiz. In der Schweiz erhält man neuderdings übrigens als Deutscher ohne große Probleme eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens 5 Jahren. Auch die Familie darf nun mit. Wer in Deutschland noch Einkommen erwirtschaftet muß allerdings weiterhin dort Steuern zahlen. Dies jedoch nur noch sehr beschränkt. In der Schweiz fällt nur eine Pauschalsteuer an, die den Lebensaufwand des Steuerflüchtlings berücksichtigt. Bankgeheimnis inklusive. Keine Erbschaftssteuer. Und so weiter :D

      In Österreicht gibts ähnliche Vorteile. So etwa werden nur 25% der Ertäge an den Fiskus ab, was gleich Einkommens- und Erbschaftssteuer mit abgeltet. Aktiengewinne sind wie noch hier nach einem Jahr steuerfrei. In Deutschland fallen bei eventuell vorhandenen Anteilen an Aktien nur noch 15% Steuern an. Eine Schenkungssteuer existiert auch nicht.

      Bsp Österreich / Deutschland Einkommen:

      Kapitalerträge 120.000 / 120.000

      Einkommenssteuer 30.000/ 61.440

      Erträge nach Steuern 90.000 / 58.560

      Steuervorteil Östereich: 31.440


      Schenkung:

      Wert Vermögen 300.000

      Schenkungssteuer 0 / 53.105

      Steuervorteil Österreich: 53.105
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:25:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      halte ich für eine Mär. Die Schweiz nimmt niemanden so leicht auf ! Außerdem wird Eichel das schweizer Bankgeheimnsi irgendwann kippen und dann ?
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:27:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Doch, die Schweiz weiß ganz genau, wie sie Vermögen sichert. Wieso die Leute Steuern in Deutschland bezahlen lassen, wenn die Schweiz das Geld auch bekommen kann. Okay, ist weniger, aber das ist ja der Trick. Lieber nen Spatz in der Hand als ne Taube auf dem Dach ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:28:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Genome

      Wovon traeumst du eigentlich nachts? ;)
      Die Schweizer lachen sich kaputt ueber so eine Witzfigur wie den Eichel und dankend das Kapital in ihre fuersorglichen Haende nehmen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:28:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und wie zum teufel soll den der Eichel das Schweizer Bankgeheimnis kippen? Der kann ja noch nicht mal einen Eimer Wasser umkippen!

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      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:35:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      jetzt überlegt doch mal logisch - die Schweiz ist eine Insel mitten in der EU ! 3mal dürft ihr raten, wer die Macht hat ! Die Schweiz wird kippen, das ist klar !
      Österreich ist eh schon in der EU, dort wird euer Geld nicht mehr lange sicher sein !!!
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:38:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bis spätestens 2007 soll das Bankensystem eh angeglichen sein.

      Luxemburg zum Beispiel meldet jetzt schon verdächtige Geldbewegungen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:46:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Genome

      Wieso sollte mein Geld da nicht sicher sein?
      Bin schon lange ausgewandert aus diesem durchgeknallten Land. ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:49:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie hoch ist der Steuersatz in der Schweiz?

      Und was kommt an Sozialausgaben auf einen zu, in Öst. und der Schweiz?
      Kranken, Rente, Pflege etc.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:50:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      .... weil Deutschland mit MAcht eine EU wollte, um überall und immer Kontrolle zu haben ! Die anderen werden mitziehen müssen oder die EU bricht auseinander !
      Welches Szenario ist das möglichere ?

      Bald gibt es überall Kontrollmitteilungen etc.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:52:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aber du hast schon Recht, auf Oesterreich und Luxemburg wuerde ich auch in Bezug auf Schwarzgeld nicht setzen.
      "Auswandern", dort leben und versteuern ist aber kein Problem, mehr als 180 Tage pro Jahr raus aus D und Eichel guckt in die Roehre, aber komplett, nicht nur bei den eher peanuts Zinsabschlags oder Vermoegenssteuern.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 13:58:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Genome

      Das ist Quatsch, solch einen Horror und Aufwand wie in D macht sonst kein Land. Wer soll das denn alles verwalten?

      Und was die Schweiz angeht die werden mit Haenden und Fuessen ihr Bankgeheimnis verteidigen, wer sollte die denn auch zwingen, mit welchen Drohszenarien? :laugh:

      Hast du dich schon mal gefragt warum die nicht in der EU sind, oder glaubst du dass die keiner haben will? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:08:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Genome...Die Eidgenossen sind sehr stolz auf ihre Neutralität. Trotz massiven Drucks der EU halten die Eidgenossen standhaft an ihrem Bankgeheimnis fest. Im gegensatz zu Eichel, der das ohnehin schon sehr löchrige deutsche Pendant ganz abschaffen will, so daß der Fiskus haarklein jede Bewegung feststellen kann. Allein die Vorstellung vom gläseren Bürger ist Grund genug, ins Ausland abzuwandern. Auch besonders Menschen aus den Neuen Ländern dürften sich an die Spitzelei in ihrem alten Staat erinnert.

      Imoen...Mag ja vielleicht für Österreich gelten, nicht jedoch für die neutrale Schweiz.

      yoda....Wie beschrieben, bezahlt ein neuer Eidgenosse nur eine Pauschalsteuer, die nur einen Bruchteil der deutschen Steuern ausmacht und an seinem persönlichen Lebensstil gekuppelt ist. Genaues hierzu also beim Steuerberater oder beim Schweizer Konsulat. Bei Pensionen hat Duetschland aber noch weitere fünf Jahre nach Umzug das Besterungsrecht. Weiteres Manko: Ein "Scheinwohnsitz" in Deutschland in der Nähe von Verwandten oder in deren Eigentum (Wohnung), der den deutschen Fiskus auf den Plan rufen könnte. ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:09:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      @yoda8

      Das ist Kantonsabhaengig.

      Habe ein paar (ausgewanderte) Freunde in der Schweiz, nach deren Aussage ist es im Vergleich zu D geradezu ein Paradies.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:12:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      @rocco...Nein, die Pauschalsteuer gilt für alle Kantone. Kranken, Rente, Pflegekosten sind natürlich abhängig vom eigenen Geschmack. So gilt auch hier, wer First Class will....
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:14:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Genial.
      Mich kotzt das hiesige Steuersystem sowieso an.
      In ca. 6 Monaten bin ich mit meinem Studium fertig. Werde dann mal sehen, ob ich einen Job in der Schweiz bekommen kann.
      Ich denke auch, dass die Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen wird, wenn man einen Job hat. Gibt ja nicht besseres, als eine "gut" ausgebildete Arbeitskraft umsonst zu bekommen.
      Ist ja nicht so wie in Dt., wo nur Scheinasylanten und Kriminelle aufgenommen werden. :cry:
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:29:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      @yoda...Als Deutscher erhält man definiv ohne Probleme eine auf zunächst fünf jahre beschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder gar Annahme der Staatsbürgerschaft kann später noch erteilt werden. Hier sollte es keine Probleme geben. Die Schweizer freuen sich über Deutsche. Gleiche Sprache, ähnliche Kultur, kaum Integrationsprobleme und mehr Gelder für die Schweiz.

      Werde mir das auch überlegen, auch wenn ich die Karibik ebenfalls nicht schlecht finde.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:38:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also ich kann es nur empfehlen, das war fuer mich die beste Entscheidung in meinem Leben.

      Nicht nur aus steuerlicher Hinsicht, man lernt einfach erheblich mehr im Ausland und kommt raus aus dieser steifen Buerokratie.
      Wer die Moeglichkeit hat, sollte das unbedingt machen.

      Gefahr ist natuerlich, dass es einem dann irgendwann so gut im Ausland gefaellt, so dass man gar nicht mehr zurueckwill. ;)
      Die meisten die ich kennengelernt habe, sagen nach 2-3 Jahren im Ausland kann und will man einfach nicht mehr zurueck.
      So isses auch bei mir gewesen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:41:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      @rocco....Welche Gegendenden in der Schweiz würdest Du denn empfehlen?
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:51:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Thierri, kenn mich in der Schweiz nicht so aus, aber wenn Bedarf besteht kann ich gerne mal nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:53:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das wäre sehr entgegendkommend!

      Schreib mir am besten über Boardmail. Danke!


      Gruß Thierri
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:55:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      wer wirklich wissen will, was er tun kann, sollte mal unter www.wsr.biz nachsehen....:D
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:04:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das folgende Zitat stammt von einer Schweizer Homepage:

      "Fragen Sie mal einen flüchtig Bekannten, wieviel er verdient. In der Schweiz werden Sie sogar bei guten
      Bekannten meistens auf Granit beissen und ein geheimnisvoll-nichtssagendes Lächeln ernten. Voll ins
      Fettnäpfchen:
      ÜBER GELD REDET MAN NICHT! DEPP!
      Diagnose: Die Schweizer haben ein Riesenproblem, über Geld zu sprechen. Denn sie denken, wer wenig
      verdient, ist ein schlechter, und wer viel verdient ist ein guter Mensch. Und weil wir ja alle zuwenig
      verdienen, sind wir alle schlechte Menschen. Ein tiefes Gehalt preiszugeben, ist obermegaPEINLICH.
      Deshalb arbeiten wir auch so viel! Das schlechte Gewissen!
      Ein Supergehalt zuzugeben, ist ebenfalls peinlich, denn es zeigt, wieviel besser man ist als all die andern.
      Peinlich, peinlich, ach wie peinlich, all das."


      Soviel zum Kippen des Bankgeheimnisses!
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:14:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hier eine genaue Aufstellung der Steuern bei einem Bruttogehalt von 2000 € = 2949 Schweizer Franken:


      Gehalt 2949 CHF

      AHV/IV = 148,90 CHF

      ALV 44,25 CHF

      Nichtberufsunfall 59,00 CHF

      Pensionskasse fix 14,10 CHF


      Auszahlung netto 2682,80 CHF oder 1820,16 €


      Erklärung:

      AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung; IV = Invalidenversicherung; ALV = Arbeitslosenversicherung



      Also, wenn das kein Argument ist!
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:22:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hehe da kommen einem als Deutschen schon die Traenen in die Augen ;)

      Und dann fuehren pro Vermoegenssteuer Leute auch noch die Schweiz als Argument fuer die Steuer an :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:34:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      Da kommen einem wirklich die Tränen. Und das Wetter ist auch besser als in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:54:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die Einkommensteuer ist kantonal unterschiedlich.
      Lohnsteuer gibt es nicht. Die Schweizer zahlen ihre Steuern
      direkt an den Fiskus.
      Der Einkommensteuersatz im Kanton Solothurn beträgt 15 %.
      Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 7,6 %, ermässigt bei 2,4 %.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:59:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      Von Zinserträgen werden in der Schweiz 35 %Steuern einbehalten. Bei Deklaration in der Steeuererklärung kommt
      der niedrigere Einkommensteuersatz zur Anwendung.
      Bei Nichtdeklaration ist die Steuer abgegolten.
      Nichtdeklaration ist in der Schweiz nicht strafbar.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:16:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      "Es ist leicht eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen" halte ich für ein Gerücht. Ich habe von 1995-2000 als Selbständiger in der Schweiz gearbeitet und mir war es nicht erlaubt, eine Wohnung zu mieten. Hotelaufenthalt kein Problem. Da ich ursprünglich davon ausging, dass meine Einsätze pro Jahr nicht wesentlich mehr als ca. 50 Tage sein würden, habe ich eine Arbeitsbewilligung für 120 Tage beantragt. Doch sehr bald entwickelte sich das Projekt zum Fulltime-Job. Ein namhafter Schweizer Grosskonzern war mein Kunde und versuchte alles Mögliche die 120-Tagebewilligung in eine 365-Tagebewilligung umzuwandeln, jedoch ohne Erfolg. Kommentar der Behörden, `Einmal 120 Tage, immer 120 Tage`. Zusätzliches Problem war, dass es Kompetenzprobleme zwischen zwei Kantonen gab. Übrigens wurden die 120 Tage vom Zollpersonal überwacht, was dazu führte, dass ich nach jeweils 120 Tagen meinen offiziellen Dienstsitz in einem Zweigwerk Frankreich einrichtete und täglich zu "Meetings" in die Schweiz fuhr. Das war wiederum o.k. Gewohnt habe ich in Deutschland nahe der Grenze.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 13:15:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      gibt es empfehlungen für schweizer Banken bei denen man sein Geld "parken" kann?


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