Jetzt noch schnell eine Wohnung kaufen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.12.02 19:07:47 von
neuester Beitrag 04.12.02 10:32:53 von
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ID: 668.069
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Hallo Leute,
was denkt Ihr? Soll ich mir jetzt noch schnell ohne jegliches Eigenkapital eine gebrauchte Wohnung für ca. 65.000 Euro kaufen? So rein Eigenheimzulagentechnisch? Oder denkt Ihr, dass die EHZ doch nicht wegfallen wird?
Ich habe mir das mal ausgerechnet, bei einem derzeitigen Zins von sagen wir 5,5 % und 1,5 % Tilgung würde mich ein Kredit über 70.000 Euro (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) im Monat ca. 410 Euro kosten. Miete ist ja auch nicht viel weniger. Wie steht Ihr zu dem Thema?
Gruß Daxdachs
was denkt Ihr? Soll ich mir jetzt noch schnell ohne jegliches Eigenkapital eine gebrauchte Wohnung für ca. 65.000 Euro kaufen? So rein Eigenheimzulagentechnisch? Oder denkt Ihr, dass die EHZ doch nicht wegfallen wird?
Ich habe mir das mal ausgerechnet, bei einem derzeitigen Zins von sagen wir 5,5 % und 1,5 % Tilgung würde mich ein Kredit über 70.000 Euro (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) im Monat ca. 410 Euro kosten. Miete ist ja auch nicht viel weniger. Wie steht Ihr zu dem Thema?
Gruß Daxdachs
abwarten,werden noch billiger!Bei Gebrauchtimmos auch aus
steuerlichen Gründen.
steuerlichen Gründen.
hi Dax , dafür biete ich Dir fast 460 qm auf 3350 qm grund *fg
von immobilien hab ich die schnauze voll.
@zimtzicke
und wo? in bitterfeld in der klaergrube??
GGG
und wo? in bitterfeld in der klaergrube??
GGG
ich würde sagen ja, Immobilien sind und bleiben die beste Geldanlage auf langzeit gerechnet.
So geht das Geld in die eigene Tasche. Die Eigenheimzulage würde ich mir persönlich auf jedemfall holen.
8 Jahre mal 2.556,46 bei dem Kaufpreis. Diese in einen guten Vertrag und in 12 Jahren Lastenfrei.
So geht das Geld in die eigene Tasche. Die Eigenheimzulage würde ich mir persönlich auf jedemfall holen.
8 Jahre mal 2.556,46 bei dem Kaufpreis. Diese in einen guten Vertrag und in 12 Jahren Lastenfrei.
...nö, Nähe Bernburg....nix kohle oder Salzabbau...
@ Villa Nova
Wie kommst Du auf die 2.556,46 Euro? Es handelt sich um eine gebrauchte Wohnung, da bekommt man doch nur 2,5 % auf 100.000 DM, oder?
Gruß Daxdachs
Die Wohnung liegt übrigens 10 km nördlich des Bodensees mit schöner Aussicht auf die Alpen und auf den Bodensee. Sie hat 46 m² und ist 20 Jahre alt. Noch Fragen?
Wie kommst Du auf die 2.556,46 Euro? Es handelt sich um eine gebrauchte Wohnung, da bekommt man doch nur 2,5 % auf 100.000 DM, oder?
Gruß Daxdachs
Die Wohnung liegt übrigens 10 km nördlich des Bodensees mit schöner Aussicht auf die Alpen und auf den Bodensee. Sie hat 46 m² und ist 20 Jahre alt. Noch Fragen?
@ villa nova
habe es schonmal in einem anderen Thread geäußert:
Mit dem Erwerb einer Immo zur Kapitalanlage gehörst du
dann zu einer polit. Minderheit in Deutschland und generell als potenzieller Kapitalist. Schön wenn du nach 12 Jahren "lastenfrei bist" aber dir die Sozis dann eine ordentlich erhöhte Grundsteuer um die Ohren hauen werden .Egal ob vermietet oder leerstehend!!!
musst du aber selber bewohnen,sonst gibts nix
und am besten noch dies Jahr beziehen,dann kriegste schon für dieses Jahr Geld
und am besten noch dies Jahr beziehen,dann kriegste schon für dieses Jahr Geld
46 qm für 65.000?????????
bei mir kriegste fast das 10 fache an qm.....plus Grundstück*g
bei mir kriegste fast das 10 fache an qm.....plus Grundstück*g
@Zimtzicke
Schöner weihnachtlichen Namen hast Du! Wo denn? Gruß Daxdachs
Schöner weihnachtlichen Namen hast Du! Wo denn? Gruß Daxdachs
Unterhalb Bernburg....SA...A14...
Grüße zurück
Grüße zurück
wo finanziert man am besten??????????????????????????????????????????????????????????
wie funktioniert das mit der eigenheimzulage?
wie funktioniert das mit der eigenheimzulage?
Hi,
erstmal die Frage: willst du denn selbst einziehen oder nur als Zweitwohnung kaufen.
Da ich die Frage wegen Eigenheimzulage bei Kauf einer Ferienimmobilie schon öfter gelesen habe, möchte ich hier auch noch einen Tip abgeben.
Für eine Ferienwohnung, die in "keinem ausgewiesenen Gebiet für Ferienwohnungen liegt" gibt es Eigenheimzulage.
Mein Steuerberater hat mir ein paar Seiten aus seinem Steuergesetz kopiert und ich zitiere:
"Wie der BFH in seinem zu § 10 e EStG ergangenen Urteil des BFH v. .... entschieden hat, wird der Begriff der Ferien- oder Wochenendwohnung nicht durch die Intensität (Dauer) der Nutzung, sondern durch die Lage und seine Beschaffenheit, also danach bestimmt, ob das Objekt baurechtlich nicht ganzjährig genutzt werden darf oder sich aufgrund seiner Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignet. Diese zutr. Beurteilungskriterien gelten auch für die Gewährung der Eig.Zul. Die Begünstigung ist demnach ausgeschlossen, wenn die Wohnung in einem Sondergebiet (Ferien- und Wochenendhausgebiet) belegen ist...
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken:
Bisher wurde hier die Auffassung vertreten, daß die Wohnung den Mittelpunkt des Lebensführung des Steuerpflichtigen darstellen müsse. Diese Ansicht ist durch die Rechtsfrage des gen. Urteils der Boden entzogen.
Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt nur voraus, daß das Objekt vom Eigentümer tatsächlich selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Daher wir es z.B. ausreichen, daß die Wohnung ledigl. jederzeit zur gegenwärtigen Nutzung zur Verfügung steht und nur gelegentl. genutzt wird.
Dauer der Nutzung:
Die Dauer der Wohnnutzung im jeweiligen Jahr des Förderzeitraums ist unerheblich. Es ist mithin weder eine ständige noch eine zeitlich überwiegende Wohnnutzung durch den Eigentümer erforderlich; ausreichend - für die volle Gewährung der Eig.zul. - ist vielmehr ein zeitweises Bewohnen während der Kalenderjahres, wie dies z.B. bei einer Zweitwohnung der FAll sein kann."
Wir haben damals für unsere Ferienwohnung auch Eig.zul. bekommen. Wir benötigten eine Bescheinigung von Gemeinde mit dem Wortlaut:
Es wird hiermit bestätigt, daß das Anwesen ... in keinem ausgewiesenen Sondergebiet für Ferienhäuser oder Wochenendhäuser liegt.
(Laut Flächennutzungsplan als Streubebauung ausgewiesen).
Für eine Ferienwohnung, die in "keinem ausgewiesenen Gebiet für Ferienwohnungen liegt" gibt es Eigenheimzulage
Vielleicht hat ja der eine oder andere durch diese Info noch die Gelegenheit die Eigenheimzulage abzuschöpfen.
Gruß
speku
erstmal die Frage: willst du denn selbst einziehen oder nur als Zweitwohnung kaufen.
Da ich die Frage wegen Eigenheimzulage bei Kauf einer Ferienimmobilie schon öfter gelesen habe, möchte ich hier auch noch einen Tip abgeben.
Für eine Ferienwohnung, die in "keinem ausgewiesenen Gebiet für Ferienwohnungen liegt" gibt es Eigenheimzulage.
Mein Steuerberater hat mir ein paar Seiten aus seinem Steuergesetz kopiert und ich zitiere:
"Wie der BFH in seinem zu § 10 e EStG ergangenen Urteil des BFH v. .... entschieden hat, wird der Begriff der Ferien- oder Wochenendwohnung nicht durch die Intensität (Dauer) der Nutzung, sondern durch die Lage und seine Beschaffenheit, also danach bestimmt, ob das Objekt baurechtlich nicht ganzjährig genutzt werden darf oder sich aufgrund seiner Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignet. Diese zutr. Beurteilungskriterien gelten auch für die Gewährung der Eig.Zul. Die Begünstigung ist demnach ausgeschlossen, wenn die Wohnung in einem Sondergebiet (Ferien- und Wochenendhausgebiet) belegen ist...
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken:
Bisher wurde hier die Auffassung vertreten, daß die Wohnung den Mittelpunkt des Lebensführung des Steuerpflichtigen darstellen müsse. Diese Ansicht ist durch die Rechtsfrage des gen. Urteils der Boden entzogen.
Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt nur voraus, daß das Objekt vom Eigentümer tatsächlich selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Daher wir es z.B. ausreichen, daß die Wohnung ledigl. jederzeit zur gegenwärtigen Nutzung zur Verfügung steht und nur gelegentl. genutzt wird.
Dauer der Nutzung:
Die Dauer der Wohnnutzung im jeweiligen Jahr des Förderzeitraums ist unerheblich. Es ist mithin weder eine ständige noch eine zeitlich überwiegende Wohnnutzung durch den Eigentümer erforderlich; ausreichend - für die volle Gewährung der Eig.zul. - ist vielmehr ein zeitweises Bewohnen während der Kalenderjahres, wie dies z.B. bei einer Zweitwohnung der FAll sein kann."
Wir haben damals für unsere Ferienwohnung auch Eig.zul. bekommen. Wir benötigten eine Bescheinigung von Gemeinde mit dem Wortlaut:
Es wird hiermit bestätigt, daß das Anwesen ... in keinem ausgewiesenen Sondergebiet für Ferienhäuser oder Wochenendhäuser liegt.
(Laut Flächennutzungsplan als Streubebauung ausgewiesen).
Für eine Ferienwohnung, die in "keinem ausgewiesenen Gebiet für Ferienwohnungen liegt" gibt es Eigenheimzulage
Vielleicht hat ja der eine oder andere durch diese Info noch die Gelegenheit die Eigenheimzulage abzuschöpfen.
Gruß
speku
Offiziell vermieten kannst du die FeWo dann wohl nicht, sonst gibts keine EHZ.
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