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    Vermögensteuer!? Was soll die bringen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.02 21:05:05 von
    neuester Beitrag 05.12.02 10:29:19 von
    Beiträge: 36
    ID: 668.120
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      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:05:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Hobbypolitiker, -BWLer und -Ökonome. (Die richtigen natürlich auch;))

      Ich komm nicht drauf: Wenn Vermögende Steuern für ihr Eigentum zahlen sollen, werden sie weniger ausgeben, um für die Steuer Rücklagen zu bilden oder mehr, um die Steuer zu drücken. Klar, da kommt dann das Thema Kapital- und Investitionsflucht.

      Ich vermute, daß kein Vermögender einen Hausangestellten entlassen wird, wenn die Steuer kommt.

      Im sog. Mittelstand vermute ich auch keine Änderungen, selbst hier nicht in der Personalie.

      Was wird teurer, was wird billiger. Luxusgüter, die der Vermögensteuer nicht unterliegen werden doch gefragter sein denn je. Oder?! :)

      Die Erben, werden schlechter stehen, wer noch?
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:13:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Staat wird verlieren! Die Bürokratie weiter ausufern!

      Dann lieber die dämlichen Anschreibungsmodelle ( z. B. Schiffsbeteiligungen ) abschaffen. Die Schiffe werden im Ausland gebaut und hier gehen dem Staat die Steuergelder der Besserverdienenden und Vermögenden flöten. Wäre aber zu einfach. Deswegen kommt da auch kein Politiker drauf!
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:19:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sie bringt:

      Abwanderung von Investoren
      Arbeitsplatzabbau
      Investitionshemmung
      Steuerhinterziehung
      Kapitaltransfer ins Ausland
      Bürokratie
      Kosten, die ggf. höher sind als der Ertrag
      Arbeitslosigkeit

      und hoffentlich
      http://www.konsumverzicht.com
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:27:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      SDAXKING,da muß ich dir leider recht geben.auch wenn ich
      selbst davon profitiert habe.
      kleines beispiel:habe 2001 50.000,-DM in einen Medienfonds
      investiert,von der Steuer habe ich ca. 53.000,- DM:) :) :)
      in diesem Jahr zurückerstattet bekommen.In den nächsten
      10 Jahren werde ich hoffentlich noch hohe,zwar steuerpflichtige gewinne erhalten.80 % von der Bank garantiert.:D Leider kann ich so eine Anlage nur einmal
      machen,da ich im vergangenen Jahr eine hohe Abfindung erhalten habe.
      Aber seien wir mal ehrlich,es kann nicht angehen das der
      Staat mir eine solche Anlage bezahlt.Bei entsprechend hohem gehalt kann man jedes jahr den Staat abzocken.
      Klasse:mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:31:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aber, ist es nun eine Neidsteuer oder nicht.

      Ich erkenne, das meist ältere, gesetzte Menschen einen Vermögensbaum haben. Die jungen können aus eigener Kraft nicht vermögend sein. Neidsteuer? Das trifft nicht(!) die Wählermehrheiten, denn jeder will sich als Mittelständler oder Besserverdiener qualifiziert haben.

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      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:33:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist die Vermögenssteuer denn schon beschlossen?
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:34:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4

      Du hast kein Vermögen!

      Nur weil Du ein risikoreiches steuersparendes Investitionsmodell wählst bist Du nicht vermögend. Hier sollten die zumindest Besitzmillionäre ein Problem haben, oder?
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:37:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Linda

      Der Konjunktiv bestimmt den Thread.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:40:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Sprengli
      Danke für den Hinweis!
      "Thema: Vermögensteuer!? Was soll die bringen?"
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:46:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn Linda, wenn.
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 21:51:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es kommt keine Vermögenssteuer :kiss:
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 23:23:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      @howlong
      Danke, das wollte ich wissen :kiss:
      Avatar
      schrieb am 02.12.02 23:54:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Natürlich kommt keine Vermögenssteuer, sondern eine VERANTWORTUNGSSTEUER...
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 08:50:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Soviel unqualifizierten Mist wie hier habe ich selten irgendwo in diesem Board gelesen:

      @ sprengli,
      nicht Güter unterliegen der Steuer, sondern das gesamte Vermögen der zu veranlagenden Person. Also wird dadurch kein Gut mehr gefragt sein als vorher. Ist ja keine Luxussteuer
      @ sdaxking,
      die erwirtschaften hier in Deutschland später auch Gewinne die hier versteuert werden. Außerdem schaffen die Reedereien hier Arbeitsplätze.
      Frag´ Dich dochmal lieber warum viele dieser Schiffe nicht mehr hier gebaut werden? Woran liegt das denn?
      @leodax,
      schön. Du hast also 50.000 DM gezeichnet und 53.000 DM Steuern zurückbekommen? Geht ja gar nicht. Wären ja über 200 % Verlustzuweisung. Wie soll das denn gehen? Naja, wer rechnen kann ist klar im Vorteil.
      Man kann jedes Jahr den Staat abzocken? Klar, wenn man keine Steuern zahlt. Was Du gemacht hast ist nicht den Staat bescheissen, sondern Du hast eine Steuerverschiebung vorgenommen. Du hast dieses Jahr Steuern gespart, musst aber in Zukunft mehr Steuern zahlen, weil Dein Fonds ja hoffentlich hohe Gewinne macht.
      Der Staat wird überhaupt nicht dabei beschissen. Das ist nur immer das blöde Gelaber von den Sozis die ja leider von Wirtschaft keine Ahnung haben. Konnte man am Wochenende ja wieder hören.

      Zur eigentlichen Frage was die Steuer bringen soll:
      Geld soll die bringen.

      Gruß
      AL
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 10:51:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      @advalover

      Konsum, um Vermögen zu senken. Luxusgüter werden IMO mehr konsumiert. Bevor ich die Million versteuere, kaufe ich mir lieber einen Ferrari, oder ein teures Schmuckstück. Ja?
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 11:56:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ne!
      So einfach geht das nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 14:11:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      hi,advalover.wie kannst du pauschal beurteilen,das sowas nicht geht?Fakt ist,aufgrund des Medienfonds wurde mein zu
      versteuerndes Einkommen entsprechend gemindert.aufgrunddessen wurde die steuerlast der Abfindung
      (fünftelregelung)um 53.000,- DM gesenkt.da ich nicht mehr im aktiven berufsleben stehe sinkt natürlich der auf die anfallenden gewinne zu zahlende steuersatz.aber ich zahle gerne steuern auf gewinne,besonders wenn ich kein eigenes geld einsetzen mußte.Tja in einem punkt gebe ich dir recht:
      rechnen sollte man können,ich kann es.darum konnte ich auch mit 52 jahren aufhören zu arbeiten.:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 15:18:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      So pauschal kann man das nur leider nicht rechnen.
      Du kannst ja nicht sagen durch den Medienfonds hast Du 53.000 an ESt gespart. In Deinem Fall geht es ja um die Grundgesamtheit. Du hast ja nicht nur einen Medienfonds gezeichnet sondern auch die 5tel-Regelung für die Abfindung in Anspruch genommen. Daher kann man vielleicht sagen durch beide Effekte habe ich den Betrag gespart aber ja nicht durch den Medienfonds. Das ist dann wohl eher eine Milchmädchenrechnung. Hast Du auch mal gerechnet wie sich das zusammensetzt ohne Medienfonds? Die Regelung ist ja schon eine Entlastung. Vielleicht war der gar nicht sinnvoll in dem Jahr.
      Freut mich das Du mit 52 Jahren aufhören konntest zu arbeiten. Hoffentlich hast Du richtig gerechnet.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 17:43:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      klar habe ich das durchgerechnet.ohne den medienfonds
      hätte ich eben genau diese 53.000,-DM mehr an steuern berappen müssen,aufgrund der 5.telregelung.denn der steuerbetrag für die abfindung berechnet sich ja aus der steuerdifferenz des normalen zuversteuernden Einkommens plus ein fünftel der abfindung mal 5.somit ist es sicherlich sinnvoll sein zu versteuerndes einkommen möglichst gen Null zu drücken,umso geringer wird die steuerlast.
      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:34:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      Schon vergessen: Bis 1996 hat jeder Vermögensteuer gezahlt, es fand keine Kapitalflucht statt, ganz im Gegenteil der Wirtschaft ging es doch in der Aera Kohl bestens!
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 22:38:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Linda17

      Bei der neuen Vermögenssteuer ist eine Bewertung von Immobilien zum Verkehrswert geplant,
      bei der alten Vermögenssteuer wurde aber der Einheitswert besteuert.
      Allein das reicht (in der Auswirkung) schon aus, um ein Gleichsetzen der alten mit der neuen Vermögenssteuer
      bestenfalls als ausgesprochen naiv erscheinen zu lassen.
      (Nichts für ungut)

      Viele Grüsse

      Mysti
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 22:57:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Aktienpusher

      Abwanderung von Investoren
      Arbeitsplatzabbau
      Investitionshemmung
      Steuerhinterziehung
      Kapitaltransfer ins Ausland
      Bürokratie
      Kosten, die ggf. höher sind als der Ertrag
      Arbeitslosigkeit

      Das hatten wir doch schon 22 Jahre lang, von 1974 - 1996, in der Zeit der "Vermögensteuer"!
      Was erschüttert dich so? Müsstest doch daran gewöhnt sein?
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 23:15:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Mystifikator
      Das ist doch in Ordnung so, anders wäre es doch eine Benachteiligung derer, die ihr Geld nicht in einer Immobilie sondern auf dem Konto haben?
      1 Mio. auf dem Konto ist doch in etwa gleichzusetzen mit einer Immobilie im Wert von 1 Mio., oder etwa nicht. Der Immobilienbesitzer kann ja seinen "Erhaltungsaufwand" steuerlich geltend machen.
      Geht der Immo-Besitzer beispielsweise zur Bank und beleiht sein Haus, legt die Bank ja auch nicht den Einheitswert zugrunde.
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 23:24:36
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi, Linda,
      die Vermögenssteuer wurde 1974 eingeführt?
      Dann erklären sich auch die niedrigen Freibeträge von 60000 DM für eine Einzelperson: 60000 DM waren 1974 ein Vermögen, was in etwa einer Eigentumswohnung entsprach; 1996 war es dank Inflation nur noch ein Auto der gehobenen Mittelklasse.
      Wenn man weiterdenkt: 300000 Euro heute sind ein Einfamilienhaus; in 20 Jahren wieder nur ein Auto???
      Seltsam, dass die Freibeträge bei sowas nie erhöht werden, oder?
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 23:26:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      @whodini
      die Frage kann nur die alte Regierung beantworten, ich leider nicht!
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 23:26:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Linda

      Es ist aber nun mal ein Unterschied, ob ich ein Haus habe oder Geld auf dem Konto. Ich kann nämlich durchaus eine schmucke Immobilie haben (leider habe ich sie nicht), ohne jährlich das Prozentchen davon übrig zu haben.

      Des weiteren: Vermögen beinhaltet nach der Idee der Regierung auch Firmenbeteiligungen. Jetzt denke mal an den ganzen kleinen Mittelstand mit privaten Eigentümern. Der Wert der Firma kann den Eigentümer schnell in den Einzug der Vermögenssteuer bringen, obwohl er anfangs mit wenig Geld das Unternehmen gegründet hat. Er hat Arbeitsplätze geschaffen, finanziert sein Unternehmen ohne Schulden selbst, bekommt nur sein angemessenes Geschäftsführergehalt, ein Musterunternehmen! Das Unternehmen wird anschließend - einfach ein Gedankenspiel - mit 10 Millionen Euro festgesetzt. Wie soll ein Normalsterblicher nun die Vermögenssteuer zahlen? Lösung: Er wird das Unternehmen verkaufen müssen! Klasse... :(
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 23:38:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      Eine (nicht die einzige) Crux bei der Vermögenssteuer in der geplanten Form:
      Die SPD-Granden wollen keine gerechte (=für alle gleiche) Vermögenssteuer, sondern massen sich wieder mal an, in ihrer göttlichen Weisheit zwischen "gutem" und "schlechtem" Vermögen unterscheiden zu können.
      Daraus folgen nicht nur unterschiedliche Freibeträge für Firmen- und Privatvermögen, sondern auch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen (Wertpapiere 100%; Imobilien 80%; landwirtschaftliche Nutzflächen 20% vom jeweiligen Verkehrswert)!
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 23:54:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      Gekippt wurde die alte Form der Vermögensteuer aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen von Immmobilien und "Bar"-Vermögen. Oder irre ich mich da? Die Regierung Kohl hat dieses Gesetz nicht nachgebessert, möglich wäre es gewesen. Dies beabsichtigt jetzt jetzt Rot/Grün nachzuholen, indem es die vom Verfassungsgericht vorgeschriebene Anpassung vornimmt. Rot/Grün hat keine andere Wahl, es muss sich an die Vorgaben halten oder aber wie Kohl, auf die Vermögensteuer verzichten.
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 00:08:41
      Beitrag Nr. 29 ()
      Der Hauptgrund war das Prinzip der Hälftigkeit: der Staat soll nie mehr als 50% des Einnahmestroms eines Steuerbürgers als direkte Steuern erhalten. Damals lag der Spitzensteuersatz bereits bei 56%...

      Dadurch ergeben sich meiner Meinung nach weitere Probleme: ich will partout meinen ererbten Van Gogh im Wert von 40 Mio Euro behalten (theoretisches Szenario). Der bringt mir keine Einnahmen, das Finanzamt weiß von seiner Existenz. Des weiteren habe ich Arbeitnehmereinkommen von 30000 Euro. Es folgt die Sesamstraßenfrage: Was passiert dann ???
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 00:15:52
      Beitrag Nr. 30 ()
      L e i t s ä t z e

      zum Beschluß des Zweiten Senats vom 22. Juni 1995

      - 2 BvL 37/91 -

      1. Bestimmt der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so kann eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Bemessungsgrundlage muß deshalb auf die Ertragsfähigkeit der wirtschaftlichen Einheiten sachgerecht bezogen sein und deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden.

      2. Die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Vermögens durch Einkommen- und Vermögensteuer begrenzen den steuerlichen Zugriff auf die Ertragsfähigkeit des Vermögens. An dieser Grenze der Gesamtbelastung des Vermögens haben sich die gleichheitsrechtlich gebotenen Differenzierungen auszurichten.

      3. Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt.

      4. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorbelastung des Vermögens muß der Steuergesetzgeber jedenfalls die wirtschaftliche Grundlage persönlicher Lebensführung gegen eine Sollertragsteuer abschirmen.

      5. Soweit Vermögensteuerpflichtige sich innerhalb ihrer Ehe oder Familie auf eine gemeinsame - erhöhte - ökonomische Grundlage individueller Lebensgestaltung einrichten durften, gebietet der Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG, daß der Vermögensteuergesetzgeber die Kontinuität dieses Ehe- und Familiengutes achtet.

      mehr dazu: www.jura.uni-passau.de
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 00:31:27
      Beitrag Nr. 31 ()
      Danke, Linda!
      PS: Diese Diskussion hier zeigt meiner Meinung nach eine der schlimmsten Folgen ausufernder Finanzbürokratie: immense Energien müssen von staatlicher Seite (mehr Steuerbeamte) und Steuerbürgerseite (mehr Steuerberater, mehr Zeit) investiert werden. Betroffen sind auf beiden Seiten vor allem hochintelligente und sehr gut ausgebildete Menschen.
      Ich möchte mir nicht ausmalen, wie produktiv und "gesellschaftlich wertvoll" diese Leute wären, wenn die sich jetzt mit vernünftigen und wichtigen Dingen beschäftigen würden. Ich könnte depressiv werden...
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 01:24:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Linda17
      Es ging mir nur darum, dass du m.E. da Äpfel mit Birnen verglichen in deinem Beitrag #20
      Das Steueraufkommen bei der neuen Vermögenssteuer soll ja doppelt (!) so hoch sein
      wie bei der alten Vermögenssteuer, insofern ist das m.E. einfach nicht vergleichbar .

      Es ist mit Sicherheit schlecht die Vermögenssteuer wieder einzuführen.
      Wenn die Verantwortlichen einen höheren Beitrag der Vermögenden wollen, gibt es
      ja Alternativen mit denen kein neues bürokratisches Monster geschaffen würde.
      Mit einer unterschiedlichen Steuerprogression bei den verschiedenen Einkunftsarten
      könnte man dieses Ziel viel effektiver erreichen.
      Wenn die Finanzverwaltung alle "Einkünfte aus Vermögen" progressiv höher besteuern würde,
      würden die Vermögenden ja auch stärker belastet werden, aber ohne das der
      Erhebungsaufwand so extrem hoch wäre.

      Das Problem ist aber genau das Gleiche wie bei der KFZ Steuer und der Mineralölsteuer.
      Wenn man die KFZ Steuer einfach auf die Mineralölsteuer umlegen würde, hätte man
      auch erheblichen Aufwand gespart.
      Weil die KFZ Steuer eine Ländersteuer und die Mineralölsteuer eine Bundessteuer ist, müssten
      sich die Länder und der Bund aber dann ja auf einen finanziellen Ausgleich für die Länder verständigen.
      Dazu sind die "Damen und Herren" aber offenbar einfach nicht in der Lage ! :mad:
      Ich bin überzeugt es wäre richtiger diesen ganzen völlig unnötigen Verwaltungsaufwand
      einzusparen und diese Kapazitäten dann da einzusetzen wo es besser wäre !
      (Steuerverschwendung,Sozialmissbrauch,Steuerhinterziehung,Korruption etc.)

      Also bitte keine neue ineffiziente Steuer einführen sondern lieber z.B. mal endlich die KFZ Steuer auf die
      Mineralölsteuer umlegen und den gesparten Verwaltungsaufwand da einsetzen wo es sinnvoller ist.

      Viele Grüsse

      Mysti
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 08:48:09
      Beitrag Nr. 33 ()
      @leodax,
      es war noch nie sinnvoll seine Steuerzahllast mit Verlustgesellschaften (wenn man es denn so nennen will) gen Null zu drücken.
      Überleg Dir mal das Beispiel wenn jemand 50.000 € verdient und dann 50.000 € Medienfonds zeichnet. Meinst Du der macht ein gutes Geschäft?
      Die machen nur dann wirklich Sinn wenn man auch nach Abzug der Verluste noch in der höchsten Progression ist.
      In Deinem Fall kannst Du nicht durch den Medienfonds 53.000 DM an Steuern gespart haben. Das geht einfach nicht.
      Aber wenn Du das meinst soll das wohl so sein.

      Gruß
      AL
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 10:45:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Mystifikator

      Toller Beitrag,volle Zustimmung !

      Nur,die tatsächliche Belastung der Vermögenden durch die geplate Vermögenssteuer, wäre tatsächlich drei mal so hoch wie früher und nicht doppelt so hoch, weil die alte V-Steuer nicht ersatzlos abgeschaft wurde, sondern durch Anhebung anderer Steuern (Erbschaft,Geunderwerb)kompensiert wurde.
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 11:52:02
      Beitrag Nr. 35 ()
      @advalover
      in dem von dir zitiertem beispiel gebe ich dir natürlich vollkommen recht,man muß in jedem einzelnen fall die übrigen faktoren kennen und sehen.damit wir uns nicht falsch verstehen,ich möchte mich nicht mit dir streiten
      und ich finde es schade,daß ich dich nicht überzeugen kann
      aber dafür müßten wir wahrscheinlich in zuviele einzelheiten gehen,die den rahmen des forums sprengen würden und wahrscheinlich auch fehl am platze sind.
      ist aber nett auf diesem wege mit dir zu kommunizieren.

      viele grüße Leodax:)
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 10:29:19
      Beitrag Nr. 36 ()
      Das könnte wohl sein. :)

      Gruß
      AL


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