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    Risiko-Lebensversicherung und die Besteuerung ? Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.02 16:11:22 von
    neuester Beitrag 04.12.02 17:31:05 von
    Beiträge: 14
    ID: 668.520
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      schrieb am 03.12.02 16:11:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe mal eine frage an die experten,
      wenn ich eine risko-lebensversicherung über 100.000 € zu gunsten meiner frau abschliese mit einer laufzeit von 8 jahren, muß die frau dann im falle meines ablebens von den
      100.000 € versicherungsumme steuern zahlen (18%)?

      und wenn ich die gleiche versicherung über 12 jahre abschliese, dann muß keine steuer gezahlt werden. ??

      ist das richtig ?

      keine kapitalversicherung nur risiko

      danke für antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 16:22:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die beste Lösung ist die, dass deine Frau die Versicherung auf dein Leben zu ihren Gunsten abschließt. Dann hast du mit der Erbschaftsteuer unabhängig vom restlichen Vermögen keine Probleme.
      Die Laufzeit ist egal. Die spielt nur bei Kapitalversicherungen eine Rolle.
      Du musst nur ab jetzt dann nur ab und zu über die Schulter gucken, ob da nicht jemand mit einem Messer steht.:D

      Vorausgesetzt ist natürlich, dass deine Frau unwiderruflich begünstigt sein soll.
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 16:27:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Laufzeit ist nur bei Kapitalversicherungen von Bedeutung da in der Ablaufleistung Zinsen enthalten sind, die ggf. als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig sein könnten. Auszahlungen auf eine Risiko-LV sind aber m.E. außerhalb aller Einkunfstarten des EStG und schon deshalb steuerfrei (da kein "Tatbestand" ) - unabhängig von der Laufzeit.
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 17:03:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2
      wenn Deine Frau die Lebensversicherung auf Dich abschließt, müssen die Beiträge auch vom Konto Deiner Frau abgebucht werden, so will es der Gesetzgeber.

      Ich habe vor einem Jahr das gleiche gemacht.
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 17:11:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      @gopas

      "auch vom Konto Deiner Frau abgebucht werden, so will es der Gesetzgeber."

      In welchem Gesetz steht das ?

      Grüsse K1

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      schrieb am 03.12.02 18:35:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      @K1

      das Steuergesetz.
      Sonst sind die Beiträge eine Schenkung an die Frau
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 18:58:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      Das ist doch wohl nicht dein Ernst bei den Beiträgen, die bei der Versicherungssumme anfallen. :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:40:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Könntest du noch den einschlägigen Paragraphen im "Steuergesetz" angeben? :D
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:48:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #1:
      Gibt es steuerlich erwähnenswerte Informationen?
      Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sowie den genannten Zusatzversicherungen sind als Vorsorgeaufwendungen von der Einkommensteuer absetzbar. Einnahmen aus der Risikoversicherung und einer eventuell vorhandenen Unfall-Zusatzversicherung sind einkommensteuerfrei, Einnahmen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind jedoch einkommensteuerpflichtig.
      http://www.risikolebensversicherung.de/risikolebensversicher…
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:53:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Erbschaftsteuer-Versicherung


      Risikolebensversicherung des potenziellen Erben auf den Namen des Erblassers.

      Bei dieser speziellen Lebensversicherung schließt der potenzielle Erbe einen Vertrag auf das Leben des Erblassers ab. Der Erblasser muss dazu seine Zustimmung geben. Stirbt der Erblasser, hat der Erbe das steuerfreie Bezugsrecht für die Ablaufleistung. Damit wird insbesondere bei einem großen Vermögen vermieden, dass der Erbe die anfallende Erbschaftsteuer nicht bezahlen kann.

      http://www.capital.de/bv/lex/137152.html
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 14:35:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      #4
      Beiträge würden von einem Konto das auf beider Namen läuft
      abgebucht, was würde das bei der Erbschaftssteuer bedeuten,
      und wie ist das wenns eine Risikolebenversicherung auf
      gegenseitigkeit betrifft.
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 14:41:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      @all
      Danke für die bisherigen infos
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:12:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Ketschendorfer,

      den Einwurf von specunia und gopas halte ich für eher nebensächlich, da die Freibeträge bzgl. Schenkungen/Erbschaften relativ hoch sind (extreme Ausnahmefälle, wo das eine Rolle spielt mal ausgenommen). Bei unter 0,1% Versicherungsbeitrag pro Versicherungssumme geht es da selbst bei Mio Beträgen an Versicherungssummen um kleine Beträge.

      Viel, viel wichtiger ist aber (und darauf weisen viele Vermittler/Vertreter/Versicherungen leider nicht hin), dass derjenige, der die Versicherungsleistung erhalten soll auch Eigentümer (Versicherungsnehmer) des Versicherungsvertrages ist, ansonsten ist eine Versicherungsleistung nämlich Erbschaftssteuerpflichtig.

      Also:

      A) Du versicherte Person, du Versicherungsnehmer, dann "erbt" deine Frau im Todesfall deinen Versicherungsanspruch (Versicherungsfall Tod der versicherten Person) = erbschaftssteuerpflichtig.

      B) Du versicherte Person, deine Frau Versicherungsnehmer, dann erhält deine Frau kraft Versicherungsvertrag in deinem Todesfall die Versicherungsleistung = nicht erbschaftssteuerpflichtig.

      Wenn es nur ein Risiko Leben Vertrag ist (der auf dich als Versicherungsnehmer läuft), dann dürfte der Vertrag aktuell kaum/keinen Rückkaufswert haben. Frag aber bei der Versicherung an. Es empfiehlt sich dann den Vertrag deiner Frau zu verkaufen oder zu schenken.

      Ich persönlich würde keinen Vertrag auf Gegenseitigkeit machen, hängt aber sehr von den restlichen Lebensumständen ab (Kinder, zu versorgende Personen etc.).

      Grüsse K1
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:31:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe gerade in dem anderen Thread gelesen, dass du die Versicherung noch nicht abgeschlossen hast, dies der Absicherung von dir und deiner Frau dienen soll und ein Kind vorhanden ist und damit die Resthypothek eines Hauses abgesichert werden soll.

      Ich persönlich würde in diesem Fall eine Versicherung auf deine Frau und eine auf dich abschliessen (Versicherungsnehmer jeweils der andere Ehepartner).

      Vorteil dieser Variante: Keine Probleme mit Erbschaftssteuer, sofern du über den Freibeträgen liegst. Ausserdem dürfte dein Kind im Falle des Ablebens von Vater und Mutter einen höheren finanziellen Bedarf haben, als im Falle des Ablebens eines Elternteils (der Vertrag auf Gegenseitigkeit bringt in diesem Falle eben nur die "halbe" Summe).

      Desweiteren würde ich eine tendenziell höhere Versicherungssumme, dafür aber während der Laufzeit fallend wählen. Vorteil dieser Variante: In der Regel besteht bei frühzeitigem Ableben ein höherer finanzieller Bedarf (Kindererziehung/ausbildung etc.), der sich mit dem Lauf der Zeit reduziert. Analog zu dieser geschätzten Bedarfkurve sollte die Versicherungssumme laufen. Habe ich auch so gemacht. Kostet ca. 0,1% der Versicherungssumme jährlicher Beitrag.

      Grüsse K1


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