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    Hilfe Risiko-Lebensversicherung und die Besteuerung ? Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.02 16:15:51 von
    neuester Beitrag 04.12.02 16:04:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 668.521
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      schrieb am 03.12.02 16:15:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe mal eine frage an die experten,
      wenn ich eine risko-lebensversicherung über 100.000 € zu gunsten meiner frau abschliese mit einer laufzeit von 8 jahren, muß die frau dann im falle meines ablebens von den
      100.000 € versicherungsumme steuern zahlen (18%)?

      und wenn ich die gleiche versicherung über 12 jahre abschliese, dann muß keine steuer gezahlt werden. ??

      ist das richtig ?

      keine kapitalversicherung nur risiko

      danke für antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 16:39:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein nur bei kapitalbildenden RV oder LV sind die Gewinnanteile zu versteuern, wenn das 12 Jahr noch nicht abgelaufen ist. Bei reinen Risiko - Versicherungen wird ja auch kein Kapital was sich vermehren könnte angespart.;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 17:45:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Für die Versteuerung der Fälligkeit durch Todesfall ist die Laufzeit unerheblich

      ABER:

      Läuft die Versicherung auf Dich (Du bist Versicherungsnehmer und versicherte Person) und begünstigst im Todesfall eine andere Person, so unterliegt der fällige Versicherungsbetrag natürlich der Erbschaftssteuer - unter Berücksichtigung der Freibeträge.

      Das ist ein Fehler, den die meisten machen - deshalb sollte ansich Deine Frau Versicherungsnehmer sein und Du dann versicherte Person.

      Mit freundlichen Grüßen
      www.MBI-Service.de
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 17:50:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry, das stimmt ich hab´s halt auch vergessen. :yawn:
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 14:40:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      @all
      Danke
      und wie ist das mit einer Risikolebensversicherung auf
      gegenseitigkeit und die Beiträge werden von einem Konto
      das auf beider Namen läuft abgebucht mit der Erschaftssteuer.

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      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:09:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ketschendorfer, Du denkst doch etwa nicht.......:eek:
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 15:49:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      nein ich denke nicht,
      ich will nur die restliche hypo auf mein haus absichern
      da noch ein kleines kind (3 1/2) da ist und im falle eines falles könnte ja auch ich nicht mehr voll arbeiten, denn einer muß sich um das kind kümmern, verwandschaft ist keine in der nähe und die kindergärten haben auch nicht ewig offen also was tun.
      Bei bekannten war dies kürzlich der fall obwohl kein kind da war, aber das haus ist jetzt weg, denn die frau konnte
      das nicht mehr abbezahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 16:04:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      .....unabhängig von einer Besteuerung der Versicherungsleistung sind in jedem Fall bei Vererbung an den Ehegatten 307.000 € steuerfrei.

      SFK


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