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    Rechnungshof warnt vor Zusammenbruch des Rentensystems - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.02 09:35:25 von
    neuester Beitrag 05.12.02 10:16:16 von
    Beiträge: 4
    ID: 669.296
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      schrieb am 05.12.02 09:35:25
      !
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      Avatar
      schrieb am 05.12.02 09:37:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alle Jahre wieder: Weihnachtsgeld als Gipfel der Überversorgung von Ex-Ministern

      Ehemalige Minister und Staatssekretäre erhalten auch in diesem Jahr wieder zusätzlich zu ihren üppigen Pensionen eine so genannte jährliche Sonderzuwendung in Höhe von 86,3 Prozent ihrer Altersbezüge. Für den Bund der Steuerzahler ist das der Gipfel der Überversorgung. Steuerzahlerpräsident Dr. Karl Heinz Däke fordert: „Das Weihnachtsgeld für Ex-Minister muss sofort gestrichen werden!“

      Ausschlaggebend für dieses großzügige Weihnachtsgeschenk ist eine Spezial-Regelung (§ 12) im Sonderzuwendungsgesetz. Da die gängigen Anrechnungs- und Ruhensvorschriften aus dem Abgeordneten- und Ministergesetz beim Weihnachtsgeld nicht greifen, kann sich beispielsweise Ex-Ministerin Christine Bergmann im Dezember auf eine fette Weihnachtsgans freuen - gebraten auf Kosten der Steuerzahler: Sie bekommt ein verringertes Übergangsgeld von 6.860 Euro, zuzüglich eines Weihnachtsgeldes auf ihr Übergangsgeld und ein Weihnachtsgeld auf Ihre Pension von zusammen 16.207 Euro.

      Das Weihnachtsgeschenk für Ex-Minister Walter Riester fällt nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler nur geringfügig kleiner aus: Neben seiner Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 6.878 Euro und seiner gekürzten Ministerpension von 744 Euro erhält er ein Weihnachtsgeld von zusammen 14.274 Euro - wiederum einmal auf sein ruhendes Übergangsgeld und einmal auf seine volle Pension. Die Dezemberbezüge von Herrn Riester betragen somit insgesamt 21.896 Euro.

      Däke: „Die Politikerversorgung ist höchst unübersichtlich geregelt. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Bezüge endlich vom Beamtenrecht abzukoppeln und das Übergangsgeld auf maximal ein Jahr zu begrenzen - wobei ein Amtsjahr einen Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld begründen sollte. Damit wäre tatsächlich mal ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit getan!“
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      schrieb am 05.12.02 09:57:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      mein einziger Kommentar:
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      schrieb am 05.12.02 10:16:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wegen seiner unbequemen Wahrheiten hat man jetzt auch dem Rechnungshof den Etat massiv gekürzt :mad:. Hab die Nachricht gerade nicht parat, müsste aber vor 2-3 Tagen durch die Medien gegangen sein.


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