Steuerliche Gewinnzuweisung durch private Beteiligung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.12.02 12:40:54 von
neuester Beitrag 06.12.02 10:08:35 von
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Hallo! Ich bin Daytrader, meine Eltern haben sich bei mir sozusagen beteiligt. Kann ich ihre Gewinne vor Steuern formlos zuweisen? Hab gehört, daß dies möglicxh sein soll, kann mir das aber schwer vorstellen. Wäre ein Vorteil für meine Eltern, da sie einen niedrigeren Steuersatz haben. Außerdem ist es offiziell dann eine Schenkung so wie ich es bisher gehandhabt habe, was aber eigentlich garnicht stimmt.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit für Gewinnanteilzuweisungen als ein Gemeinschaftskonto? (ist dann automatisch eine GbR)
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
mfG
casel
Gibt es noch eine andere Möglichkeit für Gewinnanteilzuweisungen als ein Gemeinschaftskonto? (ist dann automatisch eine GbR)
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
mfG
casel
@casel
Da Kapitalgesellschaften aller Art in Deinem Fall nicht so ganz sinnvoll sind (Stichworte Gewerbesteuer und Buchhaltungspflichten), ist die GbR als einfachste undin diesem Fall nicht gewerbliche Art der Personengesellschaft schon eine gute Lösung. Man sollte darauf achten, nicht als gewerblich einstufbar zu sein - also weiter private Vermögensverwaltung.
Ergänzend bestehen Möglichkeiten durch Darlehensgewährung und gewinnabhängige Darlehen bzw. atypisch stille Beteiligung.
Die sonstigen Einkünfte / Wertzuwachssteuer sollen ja nur noch mit 7,5% versteuert werden, das dürfte bei ausgeschöpften Freibeträgen dann in Kombination mit der GbR das Optimum sein.
In jedem Fall unbedingt einen kompetenten Steuerberater einbeziehen.
CU, goldmine
Da Kapitalgesellschaften aller Art in Deinem Fall nicht so ganz sinnvoll sind (Stichworte Gewerbesteuer und Buchhaltungspflichten), ist die GbR als einfachste undin diesem Fall nicht gewerbliche Art der Personengesellschaft schon eine gute Lösung. Man sollte darauf achten, nicht als gewerblich einstufbar zu sein - also weiter private Vermögensverwaltung.
Ergänzend bestehen Möglichkeiten durch Darlehensgewährung und gewinnabhängige Darlehen bzw. atypisch stille Beteiligung.
Die sonstigen Einkünfte / Wertzuwachssteuer sollen ja nur noch mit 7,5% versteuert werden, das dürfte bei ausgeschöpften Freibeträgen dann in Kombination mit der GbR das Optimum sein.
In jedem Fall unbedingt einen kompetenten Steuerberater einbeziehen.
CU, goldmine
@casel
Ich denke, eine GbR ist eine prinzipiell gute Lösung. Ich hab selbst seit 2 1/2 Jahren eine GbR und damit gute Erfahrungen gemacht (in Baden-Württemberg). Die Bedingungen bzw. Rechte und Pflichten schreibt man halt in den Gesellschaftervertrag.
Der Gesellschaftervertrag ist notwendig - den mußte ich schon häufiger vorlegen (z.B. bei Konteneröffnungen usw.).
(Kann Dir die Details erzählen, falls es Dich interessiert).
MfG
Fundivest
Ich denke, eine GbR ist eine prinzipiell gute Lösung. Ich hab selbst seit 2 1/2 Jahren eine GbR und damit gute Erfahrungen gemacht (in Baden-Württemberg). Die Bedingungen bzw. Rechte und Pflichten schreibt man halt in den Gesellschaftervertrag.
Der Gesellschaftervertrag ist notwendig - den mußte ich schon häufiger vorlegen (z.B. bei Konteneröffnungen usw.).
(Kann Dir die Details erzählen, falls es Dich interessiert).
MfG
Fundivest
Was die zukünftigen 15% bzw. (7,5% bei Aktien) anbetriift, sehe ich eine gewisse Unsicherheit. Kann es nicht sein, daß das Finanzamt die Gewinne aus der GbR dann als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit einzustufen versucht? Also Unternehmereinkommen statt Speku-Gewinn?
Das müßte man vorher abklären.
Das müßte man vorher abklären.
Zu #4:
(1) Lies mal das Handelsblatt vom 6.12, Seite 4. Mit den 15 (7,5) vH wird es wohl nichts.
(2) Was das Finanzamt versucht, ist völlig unwichtig. Entscheidend ist das Gesetz und die Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit. Danach ist im Fall von casel und seiner GbR von privater Vermögensverwaltung auszugehen. Erzielt werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
(1) Lies mal das Handelsblatt vom 6.12, Seite 4. Mit den 15 (7,5) vH wird es wohl nichts.
(2) Was das Finanzamt versucht, ist völlig unwichtig. Entscheidend ist das Gesetz und die Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit. Danach ist im Fall von casel und seiner GbR von privater Vermögensverwaltung auszugehen. Erzielt werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
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