Auslandsüberweisung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.12.02 12:42:55 von
neuester Beitrag 05.12.02 13:19:19 von
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wird eine Auslandsüberweisung in die USA immer an das betreffende Finanzamt
gemeldet oder geschieht dies nur stichprobenartig ?
Wird auch die Höhe der Summe der Überweisung gemeldet oder nur das eine Überweisung getätigt wurde ?
Meldet die Usa Wertpapiergeschäfte + Zinsen automatisch ans deutesche Finanzamt ?
Ist eine Überweisung in andere Länder "unauffälliger" ? z. b. nach italien oder Holland ?
gemeldet oder geschieht dies nur stichprobenartig ?
Wird auch die Höhe der Summe der Überweisung gemeldet oder nur das eine Überweisung getätigt wurde ?
Meldet die Usa Wertpapiergeschäfte + Zinsen automatisch ans deutesche Finanzamt ?
Ist eine Überweisung in andere Länder "unauffälliger" ? z. b. nach italien oder Holland ?
Ab einer gewissen Höhe ist die Überweisung der Nationalbank meldepflichtigt. Das macht aber deine anweisende Bank automatisch.
Wobei es nicht so ist, daß wenn man 10 * kleinere Beträge überweisst diese Meldepflicht umgehen kann, da der Schwellwert pro Periode gilt (ich glaub 3 Monate)
Diese Infos sind aber schon etwas älter. Es wird dir in der Bank aber jeder MA der mit Auslandszahlungsverkehr zu tun hat genau sagen können.
Das FA wird auch sicher nicht so interessieren was du ins Ausland überweist.. Das Problem wird der Retourweg sein.
Wobei es nicht so ist, daß wenn man 10 * kleinere Beträge überweisst diese Meldepflicht umgehen kann, da der Schwellwert pro Periode gilt (ich glaub 3 Monate)
Diese Infos sind aber schon etwas älter. Es wird dir in der Bank aber jeder MA der mit Auslandszahlungsverkehr zu tun hat genau sagen können.
Das FA wird auch sicher nicht so interessieren was du ins Ausland überweist.. Das Problem wird der Retourweg sein.
Am Besten bar abheben und im Zuge einer Kreuzfahrt an Land bringen.
Manche Falschinformationen scheinen sich mit einer Hartnäckigkeit zu halten, die einen manchmal schier verzweifeln lässt:
Ans Finanzamt wird überhaupt nichts gemeldet. Es gibt im Auslandszahlungsverkehr eine Meldepflicht für Auslandszahlungen über € 12.500 gemäß Aussenwirtschaftsverordnung an die Deutsche Bundesbank. Diese Meldung dient der Erstellung der Zahlungsbilanzstatistik und sonst zu nichts. Gemeldet wird auch der Zahlungsgrund gemäß einem "Leistungsverzeichnis" damit die Zahlung in der Statistik richtig verarbeitet werden kann (z.B. "Wareneinfuhr" "Lizenzzahlungen" etc).
Bei eingehenden Zahlungen weisen die Banken den Zahlungsempfänger i.d.R. auf die Meldepflicht hin, selber melden tun sie da nichts, schon weil der Zahlungsgrund meist nicht bekannt ist.
Kontrollmitteilungen amerikanischer Finanzämter sind denkbar und möglich, sofern man ein Konto direkt in den USA hat, ansonsten nicht möglich, da der Zahlungsempfänger
(Stichwort Dividenden) den Amerikanern ja nicht bekannt ist.
Gruss
NmA
Ans Finanzamt wird überhaupt nichts gemeldet. Es gibt im Auslandszahlungsverkehr eine Meldepflicht für Auslandszahlungen über € 12.500 gemäß Aussenwirtschaftsverordnung an die Deutsche Bundesbank. Diese Meldung dient der Erstellung der Zahlungsbilanzstatistik und sonst zu nichts. Gemeldet wird auch der Zahlungsgrund gemäß einem "Leistungsverzeichnis" damit die Zahlung in der Statistik richtig verarbeitet werden kann (z.B. "Wareneinfuhr" "Lizenzzahlungen" etc).
Bei eingehenden Zahlungen weisen die Banken den Zahlungsempfänger i.d.R. auf die Meldepflicht hin, selber melden tun sie da nichts, schon weil der Zahlungsgrund meist nicht bekannt ist.
Kontrollmitteilungen amerikanischer Finanzämter sind denkbar und möglich, sofern man ein Konto direkt in den USA hat, ansonsten nicht möglich, da der Zahlungsempfänger
(Stichwort Dividenden) den Amerikanern ja nicht bekannt ist.
Gruss
NmA
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