Übergangsregel verlängert - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.12.02 12:58:28 von
neuester Beitrag 06.12.02 10:18:03 von
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Gute Nachricht für die Anleger von geschlossenen Fondsbeteiligungen.
Nach dem BMF-Schreiben (Az IV C3 S2253a -95/02) sind die Nebenkosten nicht zu aktivieren, wenn der Vertrieb vor dem 1.9.2002 begonnen wurde und der Anleger vor dem 1.1.2004 dem Fonds beitritt.
Bei diesen Nebenkostenerlaßkonformen Fonds dürfen die Nebenkosten sofort am Anfang als Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei den nicht konformen Fonds werden die Nebenkosten über die gesamte Laufzeit des entsprechenden Wirtschaftsgutes abgeschrieben und die Betriebsausgaben/Werbungskosten fallen entsprechend später an.
Hierzu auch ein interessanter Artikel aus dem Handelsblatt
http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…
Nach dem BMF-Schreiben (Az IV C3 S2253a -95/02) sind die Nebenkosten nicht zu aktivieren, wenn der Vertrieb vor dem 1.9.2002 begonnen wurde und der Anleger vor dem 1.1.2004 dem Fonds beitritt.
Bei diesen Nebenkostenerlaßkonformen Fonds dürfen die Nebenkosten sofort am Anfang als Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei den nicht konformen Fonds werden die Nebenkosten über die gesamte Laufzeit des entsprechenden Wirtschaftsgutes abgeschrieben und die Betriebsausgaben/Werbungskosten fallen entsprechend später an.
Hierzu auch ein interessanter Artikel aus dem Handelsblatt
http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…
Das ist doch schon seit gut vier Wochen allgemein bekannt.
Ich würde mir vom Anbieter schriftlich bestätigen lassen, dass er unter die günstigere Übergangsregel fällt.
Denn falls das Finanzamt die Anfangsverluste nicht anerkennen sollte, kann man sich dies dann beim Emittenten holen.
Denn falls das Finanzamt die Anfangsverluste nicht anerkennen sollte, kann man sich dies dann beim Emittenten holen.
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