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    Übergangsregel verlängert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.02 12:58:28 von
    neuester Beitrag 06.12.02 10:18:03 von
    Beiträge: 3
    ID: 669.426
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      schrieb am 05.12.02 12:58:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gute Nachricht für die Anleger von geschlossenen Fondsbeteiligungen.

      Nach dem BMF-Schreiben (Az IV C3 S2253a -95/02) sind die Nebenkosten nicht zu aktivieren, wenn der Vertrieb vor dem 1.9.2002 begonnen wurde und der Anleger vor dem 1.1.2004 dem Fonds beitritt.

      Bei diesen Nebenkostenerlaßkonformen Fonds dürfen die Nebenkosten sofort am Anfang als Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei den nicht konformen Fonds werden die Nebenkosten über die gesamte Laufzeit des entsprechenden Wirtschaftsgutes abgeschrieben und die Betriebsausgaben/Werbungskosten fallen entsprechend später an.

      Hierzu auch ein interessanter Artikel aus dem Handelsblatt
      http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 23:07:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist doch schon seit gut vier Wochen allgemein bekannt.
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 10:18:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich würde mir vom Anbieter schriftlich bestätigen lassen, dass er unter die günstigere Übergangsregel fällt.
      Denn falls das Finanzamt die Anfangsverluste nicht anerkennen sollte, kann man sich dies dann beim Emittenten holen.


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