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    An die Finanzjuristen und Auskenner - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.12.02 12:18:18 von
    neuester Beitrag 06.12.02 20:03:03 von
    Beiträge: 10
    ID: 669.931
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      schrieb am 06.12.02 12:18:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe heute eine Mahnung von einem Notar bekommen (wegen irgendwelcher Gebühren), die nicht unterschrieben ist.

      Ist die überhaupt rechtswirksam?
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:34:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was heißt "Ist die überhaupt rechtswirksam" :confused:

      Wenn die RECHNUNG rechtswirksam ist, die es völlig wurscht.....

      Die Mahnung ist nur eine "Erinnerung" .... Du befindest Dich bereits im Verzug!
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:41:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      zahl und halt die fresse!
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:54:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die RECHNUNG muss unterschrieben sein:

      § 154
      Einforderung der Kosten

      (1) Fließen die Kosten dem Notar selbst zu, so dürfen sie nur auf Grund einer dem Zahlungspflichtigen mitgeteilten, von dem Notar unterschriebenen Berechnung der Gebühren und Auslagen eingefordert werden.

      (2) In der Berechnung sind der Geschäftswert, die Kostenvorschriften, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen, die Beträge der angesetzten Gebühren und Auslagen sowie etwa verauslagte Gerichtskosten und empfangene Vorschüsse anzugeben.

      (3) Der Notar hat die Berechnung in Abschrift zu seinen Akten zu bringen. Er hat sie ferner unter jeder von ihm erteilten Ausfertigung sowie unter jedem Beglaubigungsvermerk aufzustellen. Hat der Notar eine Urkunde entworfen und demnächst beglaubigt, so sind auch die Kosten des Entwurfs unter der Beglaubigung zu vermerken.
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 12:56:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      (§ 154 Kostenordnung).
      In Bezug af die MAHNUNG möchte ich howlong zustimmen. Eine Unterschrift ist dort nicht notwendig.

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      schrieb am 06.12.02 13:23:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke euch allen. Klingt überzeugend.
      Hoffe der Niklas hat euch auch was schönes mitgebracht.

      #2 Hey Meister, befleißige dich mal eines andren Tons, sonst könnte sein, daß auf einmal eine Faust durchs Internet schwirrt und auf deinem Monitor auftaucht.

      Ob die Mattscheibe das hält, vermag ich nicht zu sagen.

      Oder bist du etwa besagter Notar. Dann will ich nix gesagt haben :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 16:56:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6 meintest wohl #3 :D
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 17:22:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 Klar Chef, zähl mich halt nie mit :laugh:

      NATALY und howlong, danke nochmal, ihr habts gewußt. Ihr seid gut.

      @casel

      halt weiter die Augen auf :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 17:52:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6 :laugh: du gesichtsamoroso
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 20:03:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      @heinzilein

      meins jetzt #7 oder wen? :p


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