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    FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.12.02 22:52:23 von
    neuester Beitrag 23.02.03 19:05:47 von
    Beiträge: 43
    ID: 670.217
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      schrieb am 06.12.02 22:52:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      "...Barabfindung von 12 Euro beziehungsweise eine jährliche Ausgleichszahlung von 0,79 Euro pro Aktie..."

      Kann mir jmd. sagen, wie das mit der diesjährigen Ausgleichszahlung läuft?

      Wenn uns die Aktien in den nächsten Tagen zwangsweise abgenommen werden, wird die Ausgleichszahlung dann zeitanteilig gleich mit gutgeschrieben, oder wie wird das laufen?

      Beim VDF SO war die Barabfindung damals doch auch nicht 228,51 € sondern hatte auch mehrere Sonderbeträge enthalten. Schlußfolgere ich demnach richtig, dass wir direkt 12,7x € gutgeschrieben bekommen?

      Ganz wichtig wäre auch: wie siehts mit der steuerlichen Betrachtung der Angelegenehit aus? Wird die Ausgleichszahlung als eine Art Dividende angesehen bzw. behandelt? :confused:

      Danke für hilfreiche Antworten.

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 23:33:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi ich werden mir ein paar fag am letzten handelstag kaufen
      aund auszquezen lassen

      der unternehmsnwert sollte ca 16 sein das heisst nach dem spruchstellenverfahren sollte in einigen jahren dir die differenz gutgeschrieben werden...
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 00:00:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hey Kollege,

      sprichst ja doch noch mit mir, freut mich!

      Ja, nachdem SML so zügig abgewickelt wurde, bin ich inzwischen - nachdem ich zwischenzeitlich raus war - wieder auf dem "FAG-Trip". Das reizvolle an FAG ist neben der winkenden Nachzahlung die bedingt vorhandene Liquidität. Sprich, mit etwas Geduld lassen sich hier auch vernünftige 5-stellige Stückzahlen aufbauen. Wobei die Markttiefe leider mehr und mehr zu wünschen übrig läßt, aber wir kommen dem jüngsten Tag ja auch immer näher...

      Drück Dir die Daumen, dass Du am letzten Tag noch reinkommst ;)

      Persönlicher Rat... glaub nicht alles, was man sich so erzählt - ganz besonders bei mir :rolleyes:

      Gruß
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 13:55:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      wann ist letzter handelstag?
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 13:57:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG (WKN: 575470)
      Strasse: Georg-Schäfer-Str. 30 Segment: CDAX
      PLZ / Ort: 97421 Schweinfurt Telefon: 09721/91-4492/4278
      Land: Deutschland Fax: 09721/91-4235
      Branche: Maschinenbau Homepage: http://www.fag.de
      IR: Karsten König e-Mail:


      HVBerichte: HV-Bericht FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG

      Am 30.10.2002 hatte die FAG Kugelfischer AG ihre Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung in die Geschäftsräume der Gesellschaft nach Schweinfurt eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt war die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die INA Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH, die bereits mehr als 96 Prozent der Anteile hält.

      Der nach dem Rücktritt von Herrn Prof. Lederer Ende September bestellte Aufsichtsratsvorsitzende Herr Koerfer eröffnete die Veranstaltung um 10 Uhr. Bereits während der Abhandlung der Formalien wurde er von Aktionär Manfred Klein unterbrochen, der ihn darauf hinwies, dass im Gegensatz zu seinen eben festgelegten Grundsätzen sehr wohl Filmaufnahmen im Versammlungsraum durchgeführt worden sind und immer noch durchgeführt werden. Zudem lägen nicht sämtliche Unterlagen seit Beginn der Versammlung für die Aktionäre aus. So habe er beispielsweise den Geschäftsbericht 1999 nicht erhalten.

      Aus diesem Grund wollte Herr Klein einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen, Herrn Koerfer als Versammlungsleiter abzuwählen. Während seiner Ausführungen, die er zunächst mit, später, nachdem ihm das Wort bereits entzogen worden war, ohne Mikrofon machte, wurde er von Herrn Koerfer mehrmals ermahnt, sich in seiner Ausdrucksweise zu mäßigen.

      Herr Klein gab daraufhin zu Protokoll, dass ihm während der Formulierung seines Geschäftsordnungsantrags das Wort entzogen worden ist. Als er die Ausführungen der Verwaltung, zum Teil unterstützt von weiteren Aktionären, weiterhin immer wieder unterbrach, wurde er auf Anweisung von Herrn Koerfer vom Werksschutz aus dem Saal begleitet, und er kehrte während der gesamten Versammlung nicht mehr zurück.


      Bericht des Vorstands

      Herr Geißinger, der wegen der Unterbrechung durch Herrn Klein den ersten Teil seiner Rede zweimal verlas, ging zunächst kurz auf die Geschichte des Unternehmens ein. Nach dem Börsengang 1985 und der Umwandlung von einer KGaA in eine AG im Jahr 1993 geriet die FAG im Zuge der sehr schwachen konjunkturellen Entwicklung Ende der 90er Jahre in eine bedrohliche Schieflage, auf die hin ein rigides Restrukturierungsprogramm eingeleitet wurde.

      Das Vertrauen der Börse war daraufhin aber dauerhaft angeschlagen, und der Kurs der Aktie bewegte sich nach den Worten des Vorstands in den vergangenen 10 Jahren nie wesentlich über 12 EUR hinaus. Bis heute setzt sich der negative Trend in der Geschäftsentwicklung fort. So konnte in den ersten neun Monaten 2002 der Umsatz im Konzern aufgrund einer Akquisition zwar um 1,9 Prozent gesteigert werden, das Ergebnis liegt aber deutlich unter dem des Vorjahres.

      Nachdem die INA seit Ende 2001 mit mehr als 90 Prozent der Aktien Großaktionär von FAG ist, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung im Juni bereits ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Inzwischen hält die INA mehr als 96 Prozent der Anteile, und als logischer Abschluss der Ereignisse der letzten Jahre soll nun der Squeeze-Out durchgeführt werden, wie dies auch bereits bei Abgabe des öffentlichen Kaufangebots angekündigt worden ist.

      Für den Bewertungsstichtag 30.10.2002 wurde von Ernst & Young ein Wert je Aktie von 11,64 EUR festgestellt, woraufhin die Abfindung von INA auf 12 EUR festgesetzt wurde. Die Angemessenheit der Abfindung wurde von der BDO überprüft und bestätigt. Damit werden alle Aktionäre gleich behandelt, egal, ob sie die Barabfindung beim öffentlichen Übernahmeangebot oder bei Abschluss des Beherrschungsvertrags angenommen haben oder ihre Aktien erst jetzt im Zuge des Squeeze-Out abgeben, betonte der Vorstand.

      Herr Geißinger wies noch darauf hin, dass im Bewertungsgutachten die schlechten Aussichten für die Wirtschaftslage und die schlechten Perspektiven für den Standort Deutschland nicht berücksichtigt wurden, obwohl die Pläne der Regierung seiner Meinung nach katastrophale Auswirkungen haben dürften. Der Bewertungsansatz erscheine ihm demzufolge sehr optimistisch.

      "Es ist uns bewusst, dass der heute zu fassende Beschluss einen Einschnitt in der Geschichte der FAG darstellt", fuhr Herr Geißinger fort. "Wir sind aber sicher, dass dies der richtige Schritt ist, um uns auch künftig selbstbewusst und zielsicher im internationalen Wettbewerb bewegen zu können." Die FAG wird weiterhin als eigenständiges Unternehmen mit eigenem Markenauftritt in Schweinfurt bestehen bleiben, versprach er, jedoch mit der Möglichkeit, die Vorteile eines starken Partners nutzen zu können.


      Allgemeine Diskussion

      Auch nach dem Rauswurf von Herrn Klein meldeten sich noch viele kritische Aktionäre zu Wort, die sich mit der Abfindung von 12 EUR keineswegs einverstanden zeigten. Herr Kienle von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) nannte das Squeeze-Out-Verfahren an sich das Ergebnis einer verfehlten Gesetzgebung, und er kündigte an, das Bewertungsgutachten natürlich überprüfen zu lassen. 12 EUR je Aktie erscheinen ihm keinesfalls als wohlwollendes Angebot, wie dies vom Vorstand dargestellt wurde. "Das Gutachten ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht", meinte Herr Kienle. Die SdK werde auf jeden Fall Widerspruch gegen die heutigen Beschlüsse einlegen und ein Spruchstellenverfahren einleiten.

      Herr Gaebler bezeichnete insbesondere den Beginn der Hauptversammlung als dilettantisch und meinte, die Drohgebärden gegenüber Herrn Klein seien lächerlich gewesen. Dann monierte er die Aussage von Herrn Geißinger, die Aktie habe nie wesentlich über 12 EUR notiert, was schlicht und einfach falsch sei. Schließlich habe der Höchstkurs in 1997 über 19 EUR gelegen.

      Im Hinblick auf die Bemerkung von Herrn Koerfer, der Prof. Lederer für dessen Tätigkeit als Aufsichtsrat Dank ausgesprochen hatte, meinte Herr Gaebler, dies könne er angesichts dessen krimineller Machenschaften überhaupt nicht verstehen. "Sind Sie von Sinnen ?", ereiferte er sich. Dann beantragte er eine Sonderprüfung, mit der überprüft werden sollte, ob Prof. Lederer auch der FAG in den letzten Jahren möglicherweise Schaden zugefügt hat. Dieses Ansinnen wurde natürlich mit den Stimmen des Großaktionärs abgelehnt.

      Im Zusammenhang mit dem Gutachten bemängelte Herr Gaebler vor allem den Hinweis bei der Bewertung der Immobilien, die Verkehrswerte seien von unternehmenseigenen Sachverständigen geschätzt worden. Diesbezüglich fragte er, wieso man keine externen Personen beauftragt hat, da man nur so ein objektives Ergebnis habe erwarten können. Allgemein erschien ihm die Planungsrechung für die Unternehmensbewertung viel zu dürftig.

      "Nach der Lektüre meint man, es gibt kaum etwas zu bewerten", bemerkte Herr Gaebler kopfschüttelnd. Ihn beschleiche das Gefühl, dass gar kein eigenes Gutachten erstellt, sondern einfach das der INA zum Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags übernommen worden ist. Außerdem bemängelte er, der Wert der Marke "FAG" sei überhaupt nicht in der Bewertung berücksichtigt worden.

      Herr Moritz kritisierte vor allem die Eckdaten des Bewertungsgutachtens. So wurde bei der Abzinsung ein Basiszins von 6 Prozent und bei einem Betafaktor von 1,1 eine Risikoprämie von 5 Prozent angesetzt. Keine dieser drei Zahlen sei für ihn realistisch nachvollziehbar. Ein risikoloser Zins von 6 Prozent sei einfach illusorisch, und auch der enorme Risikozuschlag von 5,5 Prozent sei in Anbetracht der Geschäftsentwicklung und der Entwicklung des Aktienkurses in der Vergangenheit nicht nachvollziehbar. Zudem sei der Aktienkurs selbst überhaupt nicht in die Bewertung mit einbezogen worden.

      In seinem Beitrag meinte Herr Knoesel vom Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie, er habe noch nie erlebt, dass ein Aktionär bereits nach einer halben Stunde aus der Versammlung ausgeschlossen wird, obwohl er sich zu Recht beschwert hat. Ihn interessierte, wieso denn überhaupt ein Squeeze-Out durchgeführt werden soll, wo doch bereits ein Beherrschungsvertrag besteht. Des Weiteren forderte er, dass insbesondere die Schätzungen für die ewige Rente ab 2006 nochmals überprüft werden. Genau in diesem Zeitraum, aus dem der Löwenanteil für die Unternehmensbewertung resultiert, reduziere sich das Ergebnis erheblich.

      Ebenfalls nicht nachvollziehbar erschien Herrn Knoesel die Bewertung der steuerlichen Verlustvorträge. Diese betrugen Ende 2001 253 Mio. EUR (Körperschaftssteuer), 442 Mio. EUR (Gewerbesteuer) und 38 Mio. EUR (Ausland). Bewertet wurden diese in der Summe aber lediglich mit einem Barwert von 79 Mio. EUR, obwohl bereits in der Planungsrechnung bis 2006 Ertragssteuern von mehr als 180 Mio. EUR vom Ergebnis abgezogen wurden.


      Antworten

      Wie Herr Geißinger erklärte, ist Squeeze-Out durchaus sinnvoll, da man auf diese Weise erhebliche Kosten einsparen und grundsätzlich flexibler entscheiden könne. Die Kosten dieser Maßnahme von rund 500 TEUR trage zudem die INA. Auf Nachfrage von Dr. Hahn von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ergänzte er noch, ein Börsengang der INA sei auf absehbare Zeit nicht vorgesehen.

      Die Bewertung des Unternehmens mit 12 EUR je Aktie sei durchaus gerechtfertigt. Den Börsenkurs könne man hierzu nicht heranziehen, da die Preisbildung wegen der geringen Umsätze nur sehr spekulativ stattfinde. Auch die Kurse über 12 EUR, die in 1997 tatsächlich über längere Zeit festgestellt wurden, bezeichnete Herr Greißinger als spekulative Übertreibung.

      Vorstand Vogel fuhr dann fort, bei dem Basiszins von 6 Prozent habe man den europäischen Durchschnittszins der letzten 10 Jahre zu Grunde gelegt. Die heutige Niedrigzinsphase halte er nicht für repräsentativ. Die Höhe des Risikozuschlags führte der Vorstand auf die wohl auch künftig sehr schwierige Marktentwicklung und den Anstieg der Verschuldung bei FAG zurück, bei der Ableitung des Beta-Faktors wurde ausschließlich auf die Daten der FAG von 1993 bis 2002 zurückgegriffen. Bei den Verlustvorträgen sah Herr Vogel ebenfalls keine Fehler bei der Bewertung, hier seien temporäre Steuern berücksichtigt worden, die zu diesem geringeren Ansatz geführt hätten.

      Bezüglich der Bewertung der Immobilien räumte der Vorstand ein, man habe nicht in jedem Fall eine Überprüfung des Werts vorgenommen, sondern man habe in geringem Umfang auf unternehmenseigene Schätzungen zurückgegriffen. Der Wert der Marke "FAG", die in 120 Ländern angemeldet ist, lasse sich kaum in Euro ausdrücken, dieser sei jedoch als Teil des Ertrags sehr wohl berücksichtigt.


      Weitere Fragen

      Im weiteren Verlauf der Diskussion meldete sich zunächst Herr Rechtsanwalt Ovcarek zu Wort, der das erste Spruchstellenverfahren bezüglich des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der INA durchführt. Er zeigte sich vor allem von der terminlichen Abfolge der verschiedenen Schreiben "merkwürdig berührt". So wurde das Gutachten von Ernst & Young am 30. August 2002 unterzeichnet, der Bericht der INA Vermögensverwaltung folgte bereits am 5. September und schon eine Woche später, am 12. September, dann der Prüfungsbericht der BDO. Zudem sollen nach den Unterlagen der BDO in dieser Zeit auch noch Gespräche mit dem Vorstand und ausführliche Prüfungen aller Daten stattgefunden haben. "Dies erscheint mir völlig unmöglich", so Herr Ovcarek.

      In diesem Zusammenhang fragte er, ob die Verwaltung denn nichts davon gehört habe, dass die BDO vom Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen wegen mangelhafter Prüfungsleistung erst vor kurzem die "rote Karte" erhalten hat. Nach seiner Erfahrung gleichen sich ohnehin alle Gutachten der BDO enorm, teilweise könne man meinen, diese seien alle abgeschrieben, und nur die Zahlen seien, wo notwendig, ersetzt worden. Als geradezu grotesk empfinde er die regelmäßigen Ausführungen des Gutachters, die Niedrigzinsphase sei nur vorübergehend, und man müsse deshalb bei der Bewertung von einem höheren Zinsniveau ausgehen. Dies schreibe die BDO seit vielen Jahren und sei dafür bisher immer Lügen gestraft worden. Aber natürlich ergäben sich auf diese Weise "günstige" Renditen - für den Auftraggeber.

      Des Weiteren wies Herr Ovcarek auf eine offensichtliche Diskrepanz bei der Unternehmensbewertung hin, die seiner Meinung nach erklärungsbedürftig sei. So habe der damalige Vorstand Looss während der ursprünglichen Verteidigungsschlacht gegen die Übernahmeversuche der INA den Unternehmenswert mit mehr als 1,8 Mrd. EUR angegeben und einen Wert pro Aktie von 16 bis 20 EUR in den Raum gestellt. Mit diesem Argument habe er die Aktionäre aufgefordert, ihre Aktien nicht zu den gebotenen 11 EUR abzugeben. Und nun sei der Wert der FAG im Bewertungsgutachten zum 30. Oktober 2002 mit 712 Mio. EUR errechnet worden, und dieser Wert solle sogar noch ein Entgegenkommen für die Aktionäre bedeuten.

      Auch Herr Meier, der auf der Versammlung 300.000 Aktien vertrat, kritisierte heftig den "unglaublichen" Zinssatz von 11,5 Prozent, der bei der Abzinsung verwendet worden sei, und meinte, dies sei eine Verhöhnung der Aktionäre. Ohne den enormen Risikozuschlag würde der Wert pro Aktie bei rund 20 EUR liegen. Ihn interessierte insbesondere, zu welchem Preis Herr Schäfer sein 7-Prozent-Paket an die INA abgegeben hat, ohne das der Squeeze-Out schließlich gar nicht möglich gewesen wäre. Zudem fragte er auch nach möglichen Nebenabreden der beiden Parteien, die aus dem Preis vielleicht nicht erkennbar seien.

      Herr Knoll wollte wissen, ob denn die INA Vermögensverwaltung überhaupt in der Lage wäre, gegebenenfalls eine gerichtlich bestimmte höhere Abfindung zu zahlen. Die INA Vermögensverwaltung GmbH verfüge schließlich nur über ein Stammkapital von 25 TEUR und sei zudem hoch verschuldet. Er frage sich, ob diese überhaupt noch über ein positives Eigenkapital verfügt. Herr Ovcarek fragte ergänzend, ob die bisher erworbenen FAG-Aktien der Deutschen Bank, die auf der Hauptversammlung die Stimmen der INA vertrat, als Sicherheit für die gewährten Kredite verpfändet wurden und ob es damit möglich wäre, dass bald die Deutsche Bank die FAG-Anteile hält.

      Bezüglich der Übertragung der Stimmrechte des Großaktionärs INA an die Deutsche Bank fragte Herr Moritz auch nach Einblick in die erteilte Vollmacht. Eine solche konnte zwar vorgewiesen werden, jedoch ohne Weisung an die Deutsche Bank, was die Vollmacht nach Ansicht von Herrn Moritz ungültig machte. Der Notar sah dies allerdings anders, und der Antrag von Herrn Moritz, die Hauptversammlung aus diesem Grund abzusetzen, wurde abgelehnt. Mehr als eine Stunde später präsentierte Herr Koerfer dann ein Schreiben der INA an die Deutsche Bank, in der die Weisung festgehalten war. Die Authentizität dieses Dokuments wurde aber von mehreren Aktionären stark angezweifelt, was, wie viele andere Punkte auch, dem vielbeschäftigten Notar zu Protokoll gegeben wurde.


      Weitere Antworten

      Bezüglich des sehr knappen zeitlichen Ablaufs der verschiedenen Schreiben führte Herr Geißinger aus, die BDO habe ihre Prüfung weitgehend zeitgleich mit der Erstellung des Gutachtens von Ernst & Young durchgeführt. Die Bewertung wäre sonst nicht in einem angemessenen Zeitraum möglich gewesen. Er betonte jedoch, dass beide Prüfungsgesellschaften ein völlig eigenständiges Urteil abgegeben haben.

      Vorstand Vogel erklärte, der Wert je FAG-Aktie von mehr als 16 EUR, von dem während der "Verteidigungsschlacht" die Rede gewesen sei, habe auf der Unternehmensplanung von 2001 beruht. Seitdem habe sich die Konjunktur erheblich eingetrübt, und nach der neuen Planung liege der Unternehmenswert deshalb tiefer. Die Renditen, von denen man damals ausgegangen sei mit einem ROCE von über 14 Prozent, seien heute ein Wunschtraum. Realistisch seien in der heutigen Phase eher 9 Prozent, von denen man dann auch bei der ewigen Rente ausgegangen sei.

      Zudem sei man dann während der Verteidigung gegen die Übernahmeversuche der INA weltweit auf der Suche nach einem alternativen Käufer für die FAG für nur 11 EUR je Aktie gewesen, habe aber selbst zu diesem Preis keinen gefunden. Erst danach habe man dann erneut mit INA geredet und schließlich die Annahme des verbesserten Kaufangebots von 12 EUR empfohlen. Herr Schäfer habe dieses Angebot ebenfalls angenommen und seine Aktien zu 12 EUR an INA abgegeben.

      Im Hinblick auf die Bonität der INA Vermögensverwaltung äußerte sich Herr Geißinger. Dieser meinte, die Zahlung der vereinbarten 12 EUR sei auf jeden Fall durch eine Garantie der Deutschen Bank gewährleistet. Zudem gehe man davon aus, die INA werde nach der Übernahme von mehr als 96 Prozent der FAG-Aktien auch in der Lage sein, eine mögliche höhere Abfindung zu zahlen. Die FAG-Aktien sind tatsächlich der Deutschen Bank als Sicherheit verpfändet.

      Nach dieser Aussage sprang Herr Meier auf, verkündete, er werde immer misstrauischer, und bezichtigte den Vorstand der Lüge. Für ihn sei es völlig undenkbar, dass Herr Schäfer sein 7-Prozent-Paket an FAG-Aktien zu 12 EUR abgibt und damit den Squeeze-Out erst ermöglicht, obwohl er, der Bonität des Käufers nach zu urteilen, gar nicht davon ausgehen könne, eine eventuelle Nachbesserung überhaupt zu erhalten. "Herr Schäfer gibt seine Aktien doch nicht ab ohne Nachzahlungsgarantie", rief er.

      Nach Beendigung der langwierigen Diskussion begann Herr Koerfer dann mit den Abstimmungen.


      Abstimmungen

      Vor der Abstimmung über den Squeeze-Out stellte Herr Koerfer die Präsenz mit 59.605.485 Aktien oder 97,41 Prozent des Grundkapitals fest. Der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der FAG an die INA Vermögensverwaltung GmbH wurde dann bei rund 360.000 Gegenstimmen mit einer Mehrheit von 99,38 Prozent gefasst.

      Zahlreiche Aktionäre gaben zu dieser Beschlussfassung Widerspruch zu Protokoll, und Herr Koerfer schloss die Versammlung schließlich nach mehr als 10 Stunden um 20:15 Uhr.


      Fazit

      Auf der letzten Hauptversammlung der FAG Kugelfischer AG hatten sich zahlreiche kritische Aktionäre eingefunden, um ihrem Unmut über die ihrer Meinung nach mit 12 EUR bei weitem zu niedrige Bewertung der FAG-Aktie Luft zu machen. Tatsächlich finden sich, wie leider oft in entsprechenden Gutachten, viele Punkte, die für den außenstehenden Aktionär nicht nachvollziehbar sind und die nur dem Käufer zugute kommen.

      Genannt seien lediglich die mit Hinweis auf die nur vorübergehende Niedrigzinsphase sehr viel höher gewählten Zinssätze für die Abzinsung der künftigen Ergebnisse, die zu extrem reduzierten Barwerten führen und die Unternehmensbewertung zum Stichtag erheblich reduzieren. So wird die FAG, nachdem vor einem Jahr noch ein Unternehmenswert von mehr als 1,8 Mrd. EUR in den Raum gestellt worden ist, im Gutachten nur noch mit 712 Mio. EUR bewertet. Auch der Hinweis auf die schwache Konjunktur kann bei einer solchen Diskrepanz nicht zufrieden stellen.

      Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass im Spruchstellenverfahren - das es wohl mit Sicherheit geben wird - ein höherer, vielleicht sogar erheblich höherer Abfindungskurs festgelegt wird. Kurse von mehr als 16 EUR, die in der Diskussion genannt wurden, erscheinen nicht unrealistisch.


      Kontaktadresse

      FAG Kugelfischer AG
      Georg-Schäfer-Straße 30
      97421 Schweinfurt

      Internet: www.fag.de


      Investor Relations

      Tel.: 09721 / 91 - 4492
      Fax: 09721 / 91 - 6313
      Email: ir@fag.de

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      Avatar
      schrieb am 07.12.02 17:11:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      das mit dem letzten tag könnte sich noch etwas rauszögern. habe am montag (mit einigen kollegen) anfechtungsklage eingereicht, da wir den squeeze-out in konkreten fall fag für verfassungswidrig halten. bin übrigens auch davon überzeugt, daß die aktie mehr wert ist.

      die ausgleíchszahlung von -,79 € für 2002 dürfte uns m.e. nicht zustehen, da die abfindung auf einem unternehmenswertgutachten per 30.10.02 beruht (damit ist der anteilige jahresgewinn schon drin).
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 22:02:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Frank,

      wie Du weißt, wissen wir das erst, an diesem besagten Tag.

      Hoffentlich hast Du nen guten Draht zu Herrn Schrade, sonst könnte es wegen dem HV Bericht Ärger geben! :look:


      @luitpold,

      eine Anfechtungsklage blockiert den Prozess? Könntest Du uns vielleicht kurz erklären, warum Du diesen Fall für verfasssungswidrig hälst?

      Hm, die Ausgleichszahlung hat mir auch schon Kopfschmerzen bereitet. Allerdings wird die Aktie schon seit Monaten abgezinst inklusive Ausgleichszahlung gehandelt. Ich mache mir da weniger wegen des Datums des Gutachtens sorgen, sondern vielmehr wegen der Auszahlung immer zur HV.

      Danke auf jeden Fall für Dein Posting!

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 23:59:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      luitpold
      abfechtungsklagen gegen hv beschlüsse sind nur innerhalb von einem monat nach der hv möglich

      damit wäest du also zu spät

      wogegen klagst du denn?
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 00:00:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      @honeymoon
      mathias kenne ich gut, dem gfällt die werbung
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 00:15:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Frank,

      ok, dann bin ich, was GSC (siehe http://www.gsc-research.de/) betrifft, beruhigt. Stichwort Düsseldorfer connection? :D

      Mit der Anfechtungsgeschichte müßtest Du recht haben. Bin auf luitpold`s Antwort gespannt.

      Wie auch immer, ich werd mich - rein vorsichtshalber aufgrund der etwas unsicheren rechtlichen Lage - mit 40 k Aktien zufrieden geben. Sollte das Geld dann widererwarten Monate feststecken gerät meine mittelfristige Liquiditätsplanung nicht in Gefahr.

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 02:56:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      40tonnen?
      dann solltest du dich mal mit 360tonner zusammentun und einen guten anwalt für das spruchstellenverfahren organisieren. könnte dir einen empfehlen!
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 04:30:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      nein nicht 40 tonnen --> 40 kilo, sagt man jedenfalls bei uns :look:

      10 tonnen wären für mich, wenn ich mal wieder 10 mio. LBC`s long oder short habe :laugh:

      kenne keinen 360 kilo/tonner, aber da du - respekt! -, wie ich gemerkt habe, top informiert bist, wirds den geben. sehe allerdings keinen anlass mich hier aktiv rechtlich zu beteiligen, egal ob ich nu 40, 80 oder 100 kilo/tonnen habe. das spruchstellenverfahren läuft auch ohne mich...

      um anwälte, gerichte etc. mache ich einen großen bogen. denn ich will - in meinem inzwischen weit vortgeschrittenen Alter :rolleyes: - inzwischen nur noch eins: Spaß und ganz besonders meine Ruhe !

      in diesem sinne

      gute nacht, guten morgen, oder was auch immer

      gruß
      markus
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 04:45:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      360 kilo: ach, ich seh grad, da stand ja was im gsc bericht. nu, den hab ich schon vor ewigen zeiten gelesen. ca 4 wochen oder nach meiner zeitrechnung: vier monate ;)
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 12:45:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      @frank s:

      die ak ging am montag raus, das war der erste werktag innerhalb eines monats nach der hv.

      @honeymoon:

      wie kommst du darauf, daß die aktie inklusive der ausgleichszahlung gehandelt wird? die hv am 30.10. war eine außerordentliche hv, und deren einziger top war der squeeze-out

      @beide:

      der großaktionär, die ina vermögensverwaltungs gmbh, wies per 31.12.01 ein ek von ca.4.500 € aus. für die 12 € abfindung liegt eine bankbürgschaft der dt.bank vor; fraglich ist jedoch, ob diese mini-gmbh nach abschluß des spruchstellenverfahrens überhaupt noch in der lage ist, die nachbesserung zu zahlen. wenn diese mini-gmbh gerade dafür gegründet worden, evtl. nachbesserungsansprüche ins leere laufen zu lassen, könnte dies eine mißbräuchliche anwendung des squeeze-out darstellen.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 12:57:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      die gmbh wird ja mehrheitlich von der fag gehalten
      die müssen dafür bürgen...
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 12:57:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      da sehe ich keine gefahr
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 13:31:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Moin zusammen!

      @luitpold,

      dann drück Dich doch bitte unmißverständlich aus. "am montag" ist für mich jedenfalls nicht irgend ein Montag im November! :eek:

      Wie ich darauf komme, daß die Aktie inklusive Ausgleichszahlung gehandelt wird? Nun, ganz doofe Gegenfrage: Schon mal auf den Kurs geguckt bzw. die Kurse verfolgt???

      Wenn wir jetzt Anfang Dezember haben und es für ein komplettes Geschäftsjahr 0,79 € gibt, und der Kurs gleichzeitig nu bei 12,70 € angekommen ist, ist diese Vermutung wohl nicht ganz von der Hand zu weisen. Erst recht, da diese "einpreis-verhalten" nicht erst seit letzter Woche besteht sondern FAG schon "immer" (und insbesondere seit die 12 € als SO Abfindungshöhe bekannt sind) "deutlich" über 12 € steht. Und das eben mit deutlichem Kurs auf 12,79 € zum Jahresende.

      Wäre die Ausgleichszahlung nicht eingepreist, würde der Kurs irgendwo um 11,98 € stehen. Mit Vorwegnahme einer theoretisch möglichen Nachbesserung der Abfindung hat das jedenfalls sehr wenig zutun.

      Hatte vor Bekanntgabe der SO Abfindungshöhe ein recht erhebliches Paket zusammengekauft, und das nach Bekanntgabe umgehend wieder abgestoßen. Aber bekommen hab ich nicht etwa 12 oder sowas, sondern 12,4x oder sowas...

      Erzähl mir also nix vom Pferd. Und das die INA VV GmbH mehrheitlich von der FAG gehalten wird, ist wohl auch eher ins Reich der Fabel einzuordnen, gell Frank? :rolleyes: :laugh:

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 13:48:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      @all,

      bin ich denn hier der einzige, der glaubt und meint, dass die vereinbarte Ausgleichszahlung (zeitanteilig) den Aktionären zusteht? (Weniger aus fachlichem Super-Wissen, mehr aus Praxiserfahrung..)

      @Frank,

      Dividenden/Ausgleichszahlugen sind m.M. unabhängig von Unternehmenswertgutachten.

      Mir wollte einst auch mal einer bei der DRB weismachen, die ALV würde als 97,x%iger Mehrheitseigner schon noch kurzerhand den Div.vorschlag kippen. Nach dem Motto: Das Gutachten hat gesagt 51,50 € - mehr gibt`s net.

      Für mich und meine Optionen hätten diese 0,70 € sich mal eben mit ca. 100 k im Geldbeutel weniger bemerkbar gemacht. Natürlich alles ausgemachter Quatsch, die Div. hat den Aktionären zugestanden und sie haben sie bekommen.

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 14:55:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      an frank s:

      die großaktionärin ina vv gmbh wird natürlich nicht von der fag gehalten (sonst hätte familie schaeffler ja keinen einfluß auf fag, und fag wäre konzernrechtlich ihre eigene enkelin)

      an honeymoon:

      man muß halt rechnen können: ao hv am 30.10, damit frist bis 30.11 (samstag), also nächster werktag montag, 2.12.

      was den kurs anbelangt: wer soll denn so bescheuert sein, die aktie für netto 11,98 zu verkaufen, anstatt sich ein paar wochen später für 12 abfinden zu lassen, verbunden mit dem anspruch auf evtl.nachbesserung im spruchstellenverfahren?

      ausserdem ist die abfindung aufgrund des unternehmenswertes zum stichtag 30.10.(ao hv) ermittelt worden. damit besteht m.e.kein anspruch auf ausgleichszahlung. hab schon einige squeeze-outs mitgemacht, wo vorher ein beherrschungsvertrag bestanden hatte; da hat es nie eine (anteilige) ausgleichszahlung gegeben.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 16:41:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      @luitpold,

      obwohl rechnen - berufsbedingt - eins meiner Stärken ist: Punkt für Dich, was den Montag und die Frist anbelangt.

      Was die Ausgleichszahlung betrifft, kann ich mich nur wiederholen: Was hat die Unternehmensbewertung bzw. -gutachten und/oder dessen Datum mit dem Beherrschungsvertrag und der darin vereinbarten Ausgleichszahlung zutun? Meiner Meinung nach: rein gar nix

      Deine Erfahrung möchte ich Dir nicht absprechen. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Markt sich in diesem Punkt die ganze Zeit irrt bzw. das er hier schon die ganze Zeit eine mögliche Nachbesserung einpreist.

      Was SO und Ausgleichszahlungen angeht, guck Dir mal die VDF ad hoc vom 16.08.02 an. Hier kamen die Ausgleichszahlungen auch zusätzlich oben drauf. Ok, zugegeben, erst nach außergerichtlicher Einigung oder so. Wie die Sache nun im Detail bei FAG aussieht, weiß ich natürlich nicht.

      Wer so "doof" sein sollte, die Aktie für z.B. 11,98 € - mal angenommen, es gäbe nur 12 € - zu verkaufen trotz evtl. Nachbesserungsansprüche? Nun, über das Thema Markteffizienz zu diskutieren, habe ich längst aufgegeben. Der angebliche vollkommene Markt an der WP-Börse existiert doch eben auch nur in den schlauen Büchern.

      Statt dessen habe ich mir genau diese Marktineffizienz zu Nutze gemacht und damit "Tonnen" abgecasht (um es mal so salopp insidersprachlich auszudrücken). Wäre alles so vollkommen an der Börse, auch ich müßte mich in die Reihe der Tonnen Arbeitslosen einreihen.

      Dazu wird oder besser würde es aber niemals kommen. Marktineffizienz gab es immer und wird es immer geben: Oder wie erklärst Du mir, wie nach o.g. ad-hoc Mitteilung bei VDF (die ex Mannesmann) über die Erhöhung der Barabfindung von 217,91 € um 10,60 € auf 228,51 € noch Minuten später die gute Sal. Oppenheim im Buch auf der Briefseite stand und obwohl anwesend (das Limit wurde um ein paar Cents geändert) auch dort stehen blieb. Bis zum Ende des Räumungsverkauf, der eisbergtechnisch 30 - 40 kilo dauerte.

      Der Schweizer Bankverein und ich sagten: danke! Ich hatte allerdings erstmal ein Prob zu lösen: die Order wollte partou nicht reingehen. Bis mir klar war, voran es mal wieder hängte, verging schon ein Moment. 10 k, 5 k wollten einfach nicht reingehen. Aber dann hatte ich in etwa raus, wieviele ich für max. 1 Mio € (wie oft habe ich über diese besch*** Systemlimit geflucht; aber jeder hat es auch die Eigenhändler bei TuB) ordern konnte.

      Das klingt mit Sicherheit mega abgehoben, aber ich verliere während des Handels keinen Gedanken an das Volumen, das ich da nun gerade bewege. Wer das tut, hat m.M. wenn nicht gleich verloren zumindest ein kleines großes Problem: seine eig. Psyche. Erst recht, wenn man nicht der ausführende Arm einer steinreichen Bank ist, sondern der eigene Arsch auf`m Spiel steht.

      Wie Ihr seht, Honey, der alte Sack :look:, kann jede Menge Geschichten erzählen. Weitere hebe ich mir aber noch auf. Obwohl ich in 4 Wochen offiziell im Vorruhestand bin, wird meine angedachte Bio. aus heutiger Sicht frühstens 2004 oder 2005 erscheinen. 2003 wird, wie sich abzeichnet, trotz anderer Zielsetzungen kein langweiliges Jahr ;)

      Frank, brauchst nix zu machen, stehst natürlich auf der Friends&Family Liste :kiss:

      Beste Grüße
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 18:56:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wie wird die Anfechtungsklage bei FAG begründet? Verfassungswidrig ist ja doch etwas weit gefasst ....

      Das hat natürlich zur Folge, dass die Jungs mit den großen Positionen Verluste durch entgangene Zinsen bzw. entstehende Sollzinsen erzielen ...

      Soll heissen, je länger die Klage dauert desto mürber wird der eine oder andere ....
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 19:08:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ honeymoon:

      bleibe bei meiner einschätzung, daß wir keinen anspruch auf ausgleichszahlung haben. auf seite 73 des übertragungsbericht ist der unternehmenswert per 31.12.01 mit € 673,2 m "ermittelt" worden, und dann bis zum stichtag 31.10. auf € 712,40 m hochgerechnet worden. diese differenz, geteilt durch die anzahl der aktien und auf 12 monate umgerechnet, ergibt genau die -,79 € ausgleichszahlung. warum sollte uns der großaktionär auch den gewinn für 2002 doppelt geben?
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 19:55:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      @luitpold,

      danke, ich befürchte Deine Argumente sind schlagend. Werde mich trotzdem nochmal schlau machen.

      Verstehe nach wie vor o.g. Kursverhalten angesichts dieser scheinbaren Faktenlage nicht. Das kann nur bedeuten, dass ich nicht der einzige bin, der dachte/denkt da würden wenigstens noch ein paar Cent draufkommen. Aber gut, auch mit glatten 12,- € kann ich gut leben. Die Chance auf eine Nachbesserung sind ja ganz ausgezeichnet. Und das da alles mit rechten Dingen zugeht, da vertrau ich Dir und Deinen rechtlichen Anstrengungen :)

      @carlo,

      Sollzinsen? Also, ich kann natürlich nur für mich sprechen, und ich bekomm weiterhin konstant Zinsen... von den denen ich gut leben kann ;)

      Bei den anderen kann ich mir Kredit-Engagements auch nicht wirklich vorstellen... Das gehört wohl eher in die Ecke Neuer-Markt Zocker ano 1998 - 2001. Aber die gibt`s nu net mehr :laugh:

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 19:56:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nachtrag:

      Posting #1 scheint sich damit erledigt zu haben.

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 21:21:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      die stegg wg vdf kenne ich gut da brauchte man keinen iceberg mehr abzugrasen...
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 21:22:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      honeymoon

      vdf zeigt was man per rechtsanwalt mit einer klage anrichten kann speziell mit 40 kilo

      bei so einem investemnt muss man aktiv aktivieren uns ich nicht auf andere kläger verlassen!!
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 21:33:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Frank,

      übersetz mir bitte mal "die stegg wg vdf kenne ich gut da brauchte man keinen iceberg mehr abzugrasen..."!

      danke ;)

      Stichtwort Klage: Wie gesagt, das war, ist und wird nie mein Ding sein. Das ist die Strategie von Herrn Freitag & Co.

      Die können das. Ich hab die Zeit lieber auf meine Kernkompetenzen konzentriert, das brachte mir mind. genausoviel. Aber wie gesagt, bin eh raus...

      FAG wird schon, da mach ich mir keine Sorgen. Ich zahl auch 12,70 €, wenn`s auch nur 12,- gibt. Ist doch ein tolles Steuersparmodell :look:

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:57:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      @all,

      habe eben mit FAG gesprochen, Ausgleichszahlung 2002 definitiv eingerechnet. Mehr als 12 Kröten gibts also net...

      Danke und CU :)

      M.P.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:59:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      und wann squeeze?
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:07:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ja, mit Anfechtungsklage wohl nur schwer durchführbar...
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 15:33:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ Luitpold
      Hat eine Anfechtungsklage wg. Verfassungswidrigkeit des Squeeze-outs überhaupt Chancen auf Erfolg? M.E. wurde einen Klage von Aktionären gegen einen SO (KM Europa Metal), die sich auf erstmals auf Verfassungswidrigkeit stützte, vom OLG Osnabrück als unbegründet zurückgewiesen...

      Oder gibt`s da schon neuere Urteile?
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 17:53:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      Honey,

      also auf deine Autobiographie bin ich echt gespannt.

      Bekomme ich ein Vorab-Abdruck ?

      ;)

      Z.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 01:50:21
      Beitrag Nr. 33 ()
      zpo,

      auch noch Sonderwünsche, tztztz :laugh:

      Ähm, schau mal in Dein Postfach.. ;)

      Gruß
      Honey
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 18:58:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      Da kauft einer wie gelähmt .... schon mal was von Limiten gehört??!
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 10:43:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      bis 16 ist noch platz
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 13:52:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      hihi :)

      DGAP-Ad hoc: FAG Kugelfischer AG <FAG>

      Ad hoc Mitteilung

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Sämtliche vor dem Landgericht Schweinfurt gegen FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG anhängigen Verfahren, die sich gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Oktober 2002 gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 12,00 je Stückaktie nach §§ 327 a ff. AktG richten, sind heute im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs für erledigt erklärt worden. Die INA Holding Schaeffler KG verpflichtete sich, als Ersatz für die entfallenden Ausgleichszahlungen zuzüglich zur Barabfindung von Euro 12,00 pauschal einen Betrag von EUR 1,80 je Stückaktie an alle diejenigen Aktionäre der FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG zu zahlen, die berechtigt sind, die Barabfindung gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Oktober 2002 zu erhalten. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Übertragungsbeschluss nunmehr in den nächsten Tagen in das Handelsregister eingetragen werden kann. Die Börsennotierung der FAG-Aktie wird danach entfallen.

      FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG

      Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.02.2003

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 575470; ISIN: DE0005754709; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), München, Freiverkehr in Bremen, Hannover, Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:57:17
      Beitrag Nr. 37 ()
      Wer zahlt eigentlich jetzt noch fast 3 % Aufgeld. Da kommt doch außer vielleicht einem Spruchverfahren erst mal nix mehr...
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 16:22:33
      Beitrag Nr. 38 ()
      Tja, dieser Aufschlag war schon bis zur heutigen ad-hoc ein eindeutiges Signal, dass "da noch was kommt"!

      Spruchstellenverfahren wird es genauso geben, wie eine weitere Nachbesserung in diesem Verfahren (bzw. anschließend).

      Der Aufschlag wird jetzt in dieser Erwartung gezahlt, weil es bald keine Möglichkeit mehr gibt, FAG Aktien zu erwerben. Der Börsenhandel geht max. noch ein paar Tage, dann ist endgültig Schluß und es gibt schon mal die 13,80 €. Der jetzige Aufschlag ist der Erwartungswert auf eine Nachbesserung von locker weiteren bis zu 6 €!

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 18:24:57
      Beitrag Nr. 39 ()
      DGAP-Ad hoc: FAG Kugelfischer AG <KFSG.F>
      18:23:35 12.02.03

      DGAP-Ad hoc: FAG Kugelfischer AG <KFSG.F>

      FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG - Eintragung des Übertragungsbeschlusses

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30. Oktober 2002
      über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der FAG
      Kugelfischer Georg Schäfer Aktiengesellschaft auf die INA
      Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gegen eine angemessene Barabfindung
      wurde am 12. Februar 2003 in das Handelsregister der FAG Kugelfischer Georg
      Schäfer Aktiengesellschaft eingetragen.






      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.02.2003
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 575470; ISIN: DE0005754709; Index:
      Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard),
      München, Freiverkehr in Bremen, Hannover, Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 19:47:44
      Beitrag Nr. 40 ()
      für den scheißverein gibts demnächst um die 18 eur.
      ihr werdets sehen.
      genauso betrug wie bei dt. post für stinnes.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 02:11:52
      Beitrag Nr. 41 ()
      FAG (Börsenhandel) ist nu allerdings Geschichte!
      Avatar
      schrieb am 22.02.03 14:31:02
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ist da noch jemand ?

      Gibt es die 1,80 Euro Nachzahlung eigentlich auch für
      die Aktionäre, die im Dezember 2001 mit 12,00 Euro
      abgefunden wurden ?

      Schade um FAG, war ein gutes Investment !
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 19:05:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      Nein.

      "(...)als Ersatz für die entfallenden Ausgleichszahlungen zuzüglich zur Barabfindung von Euro 12,00 pauschal einen Betrag von EUR 1,80 je Stückaktie an alle diejenigen Aktionäre der FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG zu zahlen, die berechtigt sind, die Barabfindung gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Oktober 2002 zu erhalten.(...)"


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      FAG Kugelfischer Georg Schäfer AG