Beitragsbemessungsgrenzen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.12.02 16:19:24 von
neuester Beitrag 28.01.03 20:11:57 von
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ID: 671.333
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Nachdem die CDU die Eilgesetze im Bundesrat blockiert hat....droht Frau Schmidt mit einer Anhebung der Rentenversicherung von 19,1 auf 19,9 Prozent. Im Gesetzentwurf war eine Anhebung auf 19,5 Prozent und eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 4500€ auf 5100 € vorgesehen.
Wie verhält sich aber die BBG bei der 19,9% Lösung....wer weiß mehr?
Und was macht die BBG der Krankenversicherung?
Wie verhält sich aber die BBG bei der 19,9% Lösung....wer weiß mehr?
Und was macht die BBG der Krankenversicherung?
Das kann Dir noch nicht einmal Frau Schmidt sagen!
anznehmen ist, dass das noch durchgeht.
Aber wenn nicht, bleibts in der KV bei 75% der BBG in der RV
Aber wenn nicht, bleibts in der KV bei 75% der BBG in der RV
Hallo Madmaxx,
durch Deinen Beitrag angeregt, habe ich mich mal in die
site des Bundesministerium für Gesundheit bewegt.
Dort kriegt man Aufklärung über die Änderungen der BBG
zum 01.01.2002, weiter wird auf die Einführung des EURO
hingewiesen.
Ich denke wenn Du es im Dezember 2003 versuchst, kriegst
Du Klarheit.
MfG
plinsch
durch Deinen Beitrag angeregt, habe ich mich mal in die
site des Bundesministerium für Gesundheit bewegt.
Dort kriegt man Aufklärung über die Änderungen der BBG
zum 01.01.2002, weiter wird auf die Einführung des EURO
hingewiesen.
Ich denke wenn Du es im Dezember 2003 versuchst, kriegst
Du Klarheit.
MfG
plinsch
Die geltende Regel ist, daß die BBG wie die Pflichtgrenze entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung und den Renten (abzüglich demographischer Faktor) ansteigt, also erst im Sommer um dann vermutlich ca. 3%. Die BBG und die Pflichtgrenzen der Krankenversicherung, die normalerweise an die Rentenversicherung gekoppelt sind, werden in einem eigenen Gesetz geregelt.
#5
Sorry, stimmt so nicht. Siehe #3
Sorry, stimmt so nicht. Siehe #3
Nachtrag
Die dann geltenden neuen Grenzen wurden schon einmal bekanntgegeben:
RV/Alv 4.600 (West), 3.850 Ost
KV/Pflv 3.450 (West und OSt)
Die dann geltenden neuen Grenzen wurden schon einmal bekanntgegeben:
RV/Alv 4.600 (West), 3.850 Ost
KV/Pflv 3.450 (West und OSt)
Danke....an alle.
Im Web habe ich mich auch schon informiert....aber da komm ich auch auf das Fazit von #2.
Das mit den 3% aus #5 kenen ich auch so....doch bei der Regierung schwant mir übles.....19,9% und unlimited!
Im Web habe ich mich auch schon informiert....aber da komm ich auch auf das Fazit von #2.
Das mit den 3% aus #5 kenen ich auch so....doch bei der Regierung schwant mir übles.....19,9% und unlimited!
das aus 5 wird immer zur Bestimmung der BBG in der RV genommen. Diese Prozedur war ja schon, so dass sich die Werteaus #7 ergeben haben.
Die gelten, wenn nicht der Bundesrat mit Kanzlermehrheit (was zu erwarten ist) die Neuerung abnickt.
Die gelten, wenn nicht der Bundesrat mit Kanzlermehrheit (was zu erwarten ist) die Neuerung abnickt.
Jetzt ist es raus...(schon ein paar Tage...aber damit der Thread komplett ist):
Monatsverdienstgrenzen in Euro:
Wessis:
Krankenversicherung 3450.-
Rentenversicherung 5100.-
Ossis:
K: 3450.-
R: 4250.-
Monatsverdienstgrenzen in Euro:
Wessis:
Krankenversicherung 3450.-
Rentenversicherung 5100.-
Ossis:
K: 3450.-
R: 4250.-
...habe heute mein erstes Gehalt für dieses Jahr erhalten. Ich könnte kotzen!!!!!
Man fängt an sich zu fragen, wofür man diesen ganzen Mist überhaupt noch macht!
Man fängt an sich zu fragen, wofür man diesen ganzen Mist überhaupt noch macht!
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