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    Beitragsbemessungsgrenzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.02 16:19:24 von
    neuester Beitrag 28.01.03 20:11:57 von
    Beiträge: 11
    ID: 671.333
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      schrieb am 10.12.02 16:19:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem die CDU die Eilgesetze im Bundesrat blockiert hat....droht Frau Schmidt mit einer Anhebung der Rentenversicherung von 19,1 auf 19,9 Prozent. Im Gesetzentwurf war eine Anhebung auf 19,5 Prozent und eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 4500€ auf 5100 € vorgesehen.
      Wie verhält sich aber die BBG bei der 19,9% Lösung....wer weiß mehr?
      Und was macht die BBG der Krankenversicherung?
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 16:26:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kann Dir noch nicht einmal Frau Schmidt sagen!
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 16:28:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      anznehmen ist, dass das noch durchgeht.

      Aber wenn nicht, bleibts in der KV bei 75% der BBG in der RV
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 16:31:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Madmaxx,
      durch Deinen Beitrag angeregt, habe ich mich mal in die
      site des Bundesministerium für Gesundheit bewegt.
      Dort kriegt man Aufklärung über die Änderungen der BBG
      zum 01.01.2002, weiter wird auf die Einführung des EURO
      hingewiesen.
      Ich denke wenn Du es im Dezember 2003 versuchst, kriegst
      Du Klarheit.

      MfG
      plinsch
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 16:31:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die geltende Regel ist, daß die BBG wie die Pflichtgrenze entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung und den Renten (abzüglich demographischer Faktor) ansteigt, also erst im Sommer um dann vermutlich ca. 3%. Die BBG und die Pflichtgrenzen der Krankenversicherung, die normalerweise an die Rentenversicherung gekoppelt sind, werden in einem eigenen Gesetz geregelt.

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      Avatar
      schrieb am 10.12.02 16:46:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      Sorry, stimmt so nicht. Siehe #3
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 16:48:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nachtrag

      Die dann geltenden neuen Grenzen wurden schon einmal bekanntgegeben:

      RV/Alv 4.600 (West), 3.850 Ost
      KV/Pflv 3.450 (West und OSt)
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 16:55:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke....an alle.
      Im Web habe ich mich auch schon informiert....aber da komm ich auch auf das Fazit von #2.
      Das mit den 3% aus #5 kenen ich auch so....doch bei der Regierung schwant mir übles.....19,9% und unlimited!
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 17:00:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      das aus 5 wird immer zur Bestimmung der BBG in der RV genommen. Diese Prozedur war ja schon, so dass sich die Werteaus #7 ergeben haben.

      Die gelten, wenn nicht der Bundesrat mit Kanzlermehrheit (was zu erwarten ist) die Neuerung abnickt.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 16:28:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Jetzt ist es raus...(schon ein paar Tage...aber damit der Thread komplett ist):

      Monatsverdienstgrenzen in Euro:

      Wessis:
      Krankenversicherung 3450.-
      Rentenversicherung 5100.- :cry:

      Ossis:
      K: 3450.-
      R: 4250.- :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 20:11:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...habe heute mein erstes Gehalt für dieses Jahr erhalten. Ich könnte kotzen!!!!! :mad: :mad: :mad: :mad:

      Man fängt an sich zu fragen, wofür man diesen ganzen Mist überhaupt noch macht!


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