Der Thread hat ja nicht lange überlebt.... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.12.02 15:49:03 von
neuester Beitrag 13.12.02 16:11:16 von
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ID: 672.960
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Warum eigentlich?
Jeder darf doch seine Meinung sagen, oder?
Jeder darf doch seine Meinung sagen, oder?
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Finde ich auch völlig übertrieben!
#1 sag ich doch. du darfst in deutschland nicht die wahrheit sagen. entweder bist du ein nazi oder du wirst gesperrt(von wo). oder du kommst in den knast.
Richtlinien zur Sperrung von Threads, Postings oder User:
1. Krasse Ausdrücke von Rassismus, Hasspropaganda oder Beleidigung
2. Das Fördern oder Anbieten von anleitenden Informationen über illegale Aktivitäten, wie die Anleitung zum Waffenbau, das Fördern von Spam Emails, Computerviren oder Material welches das intellektuelle Eigentumsrecht Dritter verletzt.
3. Das Aufrufen zur Gewalt oder die Androhung von Gewalt sowie das Fördern von physischem Schaden oder Verletzung gegen jede Gruppe von Individuen.
4. Frontale Nacktheit oder Ansichten von Genitalien, Sex, Pornographie, obszönes Material, Grafiken gegen den guten Geschmack. Das beinhaltet gleichzeitig jegliche Form von Material, das Kinder und Jugendliche in obszönen oder quasi obszönen Szenen oder Posen darstellt.
5. Jedes Material, das andere Personen oder Unternehmen beleidigt, entwürdigt oder diskriminiert.
Beiträge deren Thema thematisch nicht zu dem sonstigen Inhalt des Forums passen, in das sie eingestellt wurden werden in ein Forum verschoben, dessen Inhalt dem Thema des Beitrages am nächsten kommt.
=========================================================
Das sind unter anderem die Boardrichtlinien. Wer sich nicht daran hält, kann das gerne mit den Moderatoren und WO ausdiskutieren, erhält aber auf jeden Fall erst einmal eine "Spielsperre"
Gruß
never
1. Krasse Ausdrücke von Rassismus, Hasspropaganda oder Beleidigung
2. Das Fördern oder Anbieten von anleitenden Informationen über illegale Aktivitäten, wie die Anleitung zum Waffenbau, das Fördern von Spam Emails, Computerviren oder Material welches das intellektuelle Eigentumsrecht Dritter verletzt.
3. Das Aufrufen zur Gewalt oder die Androhung von Gewalt sowie das Fördern von physischem Schaden oder Verletzung gegen jede Gruppe von Individuen.
4. Frontale Nacktheit oder Ansichten von Genitalien, Sex, Pornographie, obszönes Material, Grafiken gegen den guten Geschmack. Das beinhaltet gleichzeitig jegliche Form von Material, das Kinder und Jugendliche in obszönen oder quasi obszönen Szenen oder Posen darstellt.
5. Jedes Material, das andere Personen oder Unternehmen beleidigt, entwürdigt oder diskriminiert.
Beiträge deren Thema thematisch nicht zu dem sonstigen Inhalt des Forums passen, in das sie eingestellt wurden werden in ein Forum verschoben, dessen Inhalt dem Thema des Beitrages am nächsten kommt.
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Das sind unter anderem die Boardrichtlinien. Wer sich nicht daran hält, kann das gerne mit den Moderatoren und WO ausdiskutieren, erhält aber auf jeden Fall erst einmal eine "Spielsperre"
Gruß
never
#4
Leider hast Du Recht...
Leider hast Du Recht...
kanake=mensch
sehe an der ausdruckweise nichts schändliches....
wir sidndoch alle kanaken oder??
sehe an der ausdruckweise nichts schändliches....
wir sidndoch alle kanaken oder??
.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
#1
suppi! da kann ich ja dann endlich sagen, dass ich die ossis nie gebraucht habe...von mir aus kann die mauer gerne wieder nach oben gezogen werden!!!
suppi! da kann ich ja dann endlich sagen, dass ich die ossis nie gebraucht habe...von mir aus kann die mauer gerne wieder nach oben gezogen werden!!!
entwürdigt,beleidigt,diskriminiert
das ist doch an der tagesordnung in der türkei, speziell in den gefägnissen.
na also sperren.wie den thread. nicht in die EU
das ist doch an der tagesordnung in der türkei, speziell in den gefägnissen.
na also sperren.wie den thread. nicht in die EU
eines tages werde ich sie alle...
#8 aber 2 meter höher das es unmöglich wird rüberzuklettern
jetzt kommen aber die §§§§§§§§§§§§§§§§§
schön, dass noch einer Gesetze kennt.
schön, dass noch einer Gesetze kennt.
#7 hoffe für dich, das dir von den eseltreibern keiner unter den rock fasst.
zu #8
Ihr habt Sorgen!!!!!!!!!!
Alles provozierendes Geschwafel:O
Ihr habt Sorgen!!!!!!!!!!
Alles provozierendes Geschwafel:O
Ich denke, daß das Thema nun ausreichend diskutiert und die Sperre begründet wurde, daher schließe ich den Thread jetzt lieber, bevor sich hier noch jemand zu unüberlegten Äußerungen hinreissen läßt
Viel Spaß weiterhin am Board und schönes Wochenende zusammen...
never
Viel Spaß weiterhin am Board und schönes Wochenende zusammen...
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