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    Umwandlung Risiko LV in KLV und Frage zur Dynamik - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.02 21:54:31 von
    neuester Beitrag 30.12.02 02:10:16 von
    Beiträge: 13
    ID: 673.422
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      Avatar
      schrieb am 15.12.02 21:54:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich versuche gerade mal wieder durch meine Versicherungen durchzusteigen, dabei habe ich folgende Fragen:

      A) Dynamik:
      Bei einer Kapitallebensversicherung habe ich eine Dynamik bei Abschluss mitvereinbart (5%), die ich bisher im 3 Jahresrythmus akzeptiert habe. Die Versicherung läuft noch ein Weilchen (bis 2019) und sollte einen eher kleinen Beitragsfressenden Risikoanteil haben (bei Abschluss war ich noch ohne "Anhang" und habe einen Vertrag mit nur 60%iger Todesfalleistung gewählt). Demzufolge sollte doch eigentlich die Dynamik des Beitrages (5%) in etwa mit dem gleichen Prozentsatz die Versicherungssumme erhöhen - oder mache ich einen Denkfehler ?

      B) Umwandlung Risiko LV in KLV:
      Ich will eine Risiko LV in eine KLV umwandeln. Gibt es irgendwas dabei zu beachten? Gibt es irgendwelche systembedingten Vor-/Nachteile gegenüber dem Neuabschluss einer KLV ?

      Grüsse K1
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 22:08:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu A) solltest du wissen, dass bei der Dynamik-Regelgung der Vertreter immer wieder eine neue Provision kassiert, und das bedeutet für dich, dass deine Rendite sinkt.
      Soll heißen, Dynamik sofort streichen.

      Vor Jahren gab es mal bei den Verbraucherzentralen eine Versicherungsberatung. Die war ganz gut. Informiere dich noch mal dort, ob es diesen Service - damals 35,00 DM - noch gibt.

      Kann ich nur jedem empfehlen. Unabhängig und kompetent.

      Und natürlich immer wieder: WWW.FINANZTEST.DE. Die beantworten übrigens auch Emails.
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 22:33:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @GMJ

      dass die Dynamik jeweils einem neuen "kleinen" Versicherungsvertrag entspricht ist mir bekannt. Die Frage ist, ob von der Versicherung wegen des kleinen Betrages (eben nur 5% der bisherigen Vertragsgrösse) Zuschläge zum Beitrag (bzw. Abschläge in der Versicherungsleistung) für diese neue "kleine" Versicherung gemacht werden.

      Klar ist, dass Dynamikerhöhungen kurz vor Ende der Versicherungslaufzeit wenig sinnvoll sind, denn der Hauptteil der Kosten wird auf einen nur geringen Zeitraum umgelegt und somit kommt ein eher geringerer Anteil des Beitrages der Sparleistung zu gute. Bei einer Restlaufzeit von 17 Jahren dürfte das aber in meinem Fall wohl nicht das Problem sein.

      Ob es sich um einen Direktversicherer (wie in meinem Falle) oder um eine Versicherung, die mit Vertretern operiert handelt dürfte eigentlich keine Rolle spielen, da ich mal davon ausgehe, dass der Vertreter prozentual keine höhere Provision für die Dynamikerhöhungsbeträge erhält als für den Abschluss der ursprünglichen Versicherungsvertrages - oder ?

      Grüsse K1
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 23:25:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      hast du langeweile????
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 23:50:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!
      Warum willst du eine RisikoLV in eine KLV umwandeln? Ich würde den Tod mit einer RisikoLV absichern und für die ALtersvorsorge Fondsparpläne abschließen.
      Die KapitalLV gilt als zu teuer und unflexibel.

      Gruss HLF23

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      Avatar
      schrieb am 16.12.02 09:29:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      @HLV

      weisst du einen Fonds, der im Mittel die Performance von deutschen Staatsanleihen & Pfandbriefen erreicht und mit deren Entwicklung korreliert und garantiert 3,25 (bzw. 4%) Wertentwicklung (nach AA) für die nächsten 12 Jahre sicherstellt?

      Grüsse K1
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 17:37:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi K1,

      auch ich trage mich mit dem Gedanken meine RLV in eine KLV umzuwandeln. Kann mir jemand sagen welcher Garantiezins hierbei gegeben ist? Als ich die RLS abschloss lag dieser noch bei 4%. Oder gilt dann der aktuelle von 3,25%


      Danke Aik
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 22:18:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      natürlich 3,25%
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 22:53:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Oh man, wenn Ihr Garantiezins haben wollt dann eröffnet ein Tagegeldkonto mit 3,5 oder 4%. Da habt Ihr wenigstens
      die Verzinsung auf die volle Anlage.
      Bei Kapital-LVs bleibt Euch ja nur ne Garantieverzinsung
      nach Abzug von Verwaltungs- und Risikokosten von ca 2%.
      Ne super Anlage.
      Es gibt vernünftiger Anlagen wie deutsche Kapital-LVs und Rentenversicherungen.
      Bsp. Anlagen mit Höchststandgarantie,d.h. höchster erreichter Anteilspreis während des gesamten Anlagegezeitraums wird am Ende ausgezahlt.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 08:30:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hat keiner eine Antwort zu den Fragen aus #1 ?
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 19:01:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10
      A.Ja Denkfehler,bei der Risikosumme wird immer die Todesfallsumme ( Risikoanteil)entsprechend Deines neuen höheren Alters erhöht.D.h. je älter des so weniger Risikosumme bei gleichen Beitrag.
      B. u.U. Gesundheitsfragen,kenne den bestehenden Vertag nicht.
      Aber wie oben geschrieben, halte ich KLVs für Schwachsinn.
      MERKE:Versicherungsschutz und Sparanlage immer trennen.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 22:09:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Plapla

      danke für Deine Antworten. Aber an der Risikosumme kann es nicht liegen, denn a) ist die Restlaufzeit im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit noch relativ hoch und b) ist die Risikoabdeckung nur 60% der VS Summe (alter Vertrag eben) und c) würde diese Risikoabdeckung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft so 0,1% der Versicherungssumme kosten. Das kann also nicht die Erklärung sein.

      "KLV’s Schwachsinn": War zwar nicht meine Frage, aber kann man darüber streiten. In meinem Fall machen sie m.E. Sinn, denn vergleichbare Nachsteuerrenditen bei vergleichbarem Risiko zu erwirtschaften ist nicht so ganz leicht. Für mich auf jeden Fall eine wertvolle Diversifikation. Ausserdem war bei mir Sonderausgabenabzug angesagt.

      "Versicherungsschutz und Sparanlage immer trennen": War zwar auch nicht meine Frage, aber die Aussage halte ich für unbedingt richtig. Die Risikoabsicherung muss unbedingt separat geführt werden, damit auch in "schlechten" Zeiten die notwendige Grundabsicherung der Fam. gewährleistet werden kann. Bei dem Vertrag, den ich umwandeln möchte handelt es sich aber um einen, der mittlerweile nicht mehr der existenziellen Risikoabeckung dient.

      @all

      Irgendjemand Antworten auf die Fragen #1

      Grüsse K1
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 02:10:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die 60% Todesfalleistung bleibt auch nach der Erhöhung bestehen,nur halt 60% von den bis zum Ablauf zu zahlenden
      neuen Gesamtbeitrag nach der Erhöhung.
      Bsp. 1000,- jährlich Beitrag bei 25 Jahren Laufzeit macht 25000 Gesamtbeitrag davon 60% Tod =15000,-
      nach 3 Jahren 5% Erhöhung auf 1050,- Jahresbeitrag mit noch 22 Jahren Restlaufzeit + die 3000,- Beitrag aus den ersten 3 Jahren macht 26100,- davon 60% Tod macht 15660,-
      nach weiteren 3 Jahren Beitrag auf 1102,5 mit nun nur noch 19 Jahren Restlaufzeit macht Gesamtbeitrag von 27097,5
      davon 60% Tod = 16258,5 u.s.w.
      Der jeweils neue Risikobeitrag wird im Verhältnis zum Sparbeitrag wie oben beschrieben mit zunehmenden Alter höher,da für die neu hinzukommende Todesfallsumme immer das neue Eintrittsalter zugrunde gelegt wird.
      Hatte die Frage falsch verstanden.
      Nehme an das Teil läuft über Gehaltsumwandlung.
      Gruß plapla


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