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    Verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.02 12:14:26 von
    neuester Beitrag 29.12.02 23:15:20 von
    Beiträge: 12
    ID: 674.205
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      Avatar
      schrieb am 17.12.02 12:14:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo @all,

      habe mich mit einem Kollegen selbständig gemacht. Wir haben eine GmbH gegründet wobei jeder mit 50% beteiligt ist.
      Jetzt meine Frage:
      Gibt es eine Grenze wie hoch ich mein Geschäftsführergehalt ansetzen darf ohne das es als verdeckte Gewinnausschüttung von der Finanzbehörde angesehen wird?

      Vielleicht ja auch schon jemand praktische Erfahrung mit dem Finanzamt diesbezüglich gemacht?!
      Freue mich über informative Antworten.

      Gruß
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 12:23:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      kommt auf das finanzamt an, habe büroeinrichtung gekauft 50 % haben die mir angelasstet. frag steuerberater sehr heisse kiste um hier rat und tat abzugeben.

      gruß

      villa
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 12:23:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1

      i.d.r. heisst es "marktübliche sätze" werden nicht beanstandet (ein kioskbesitzer der sich 250k jahresgehalt zahlt dürfte probleme bekommen :))
      vielleicht einfach mal einen steuerberater oder die ihk fragen.

      gruß

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 12:25:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      moin,
      war zufällig mein diplomarbeitsthema vor drei jahren. sollte sich aber nicht so viel bis dahin geändert haben:

      vga ist gegeben bei unangemessen hohem gehalt
      kriterien sind:
      art und umfang der tätigkeit
      künftige ertragsaussichten des unternehmens
      verhältnis gehalt zu gewinn und verbleibender kapitalverzinsung
      art und höhe der vergütung bei vegleichbaren unternehmen

      mfg ;)
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 12:30:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      In den Neuen Wirtschaftsbriefen NWB-Verlag Herne/Berlin, gibt es dazu ein paar nette Aufsätze.

      Gruss
      Eustach :D
      (der die HP kennt: nwb.de)

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      Avatar
      schrieb am 17.12.02 12:32:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      schau hier mal nach :

      http://www.gmbhr.de/frueher/21_00/gf_verguetung.htm


      Gruß DD
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 13:58:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für Eure Antworten... werde mich mal auf den vorgeschlagenen Seiten schlau machen....
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 22:30:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      BaBernd,

      ich halte Deine Frage für etwas dämlich.

      a) Dein Gehalt muß ja erst einmal verdient werden. Also bildet die Obergrenze schon mal die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma.

      b) Dein Partner wird das gleiche Gehalt wollen, also alles x2. Ich höre aus Deiner Frage, die Firma gibt es noch nicht so lange. Kannst du überhaupt abschätzen, wieviel Gehalt die Firma verkraftet?

      c) Warum alles Geld aus der Firma rausziehen? Ein zu hohes Gehalt wird doch nur mit einem hohen Steuersatz abgeschöpft. Da hast Du innerhalb der GmbH mehr (völlig legale) Möglichkeiten, Gewinne zu "verstecken", z.B. durch Rücklagen. In ein paar Jahren, wenn die Steuerreform endlich kommt, löst Du sie wieder auf, und mußt dann hoffentlich mit einem Steuersatz versteuern, der unter dem Steuersatz bei vergleichbaren Gehältern liegen würde.

      d) Es kommen auch schlechte Zeiten. Rücklagen in der Firma sind nie verkehrt.

      e) Es ist dem Finanzamt wenig plausibel zu machen, daß sich Dein Gehalt jedes Jahr hoch und runter ändert, parallel zur Gewinnsituation der Firma. Du mußt Dich also schon für ein Gehalt entscheiden, und das dann moderat dem Geschäftswachstum anpassen. Alles muß angemessen und plausibel sein. Falls Deine Firma dann doch die Riesen-Gewinne schreibt, dann gibt es ja andere Möglichkeiten (siehe oben).

      Um die Größenordnung, in der Du planst, besser einschätzen zu können, könntest Du mal hier posten, um wieviel Gewinn es eigentlich geht.

      Gruss,

      Mad Henry
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 11:46:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Mad Henry

      ...erst mal vorweg muß ich sagen, dass wenn ich etwas in meinem Berufsleben erfahren habe, dann folgendes:
      Es gibt keine dämlichen Fragen, sondern nur blöde Antworten! ....also verkneif Dir beim nächsten Mal diesen Anfangssatz.

      Deine Antworten sind allerdings nicht blöde, aber auch nichts Neues für uns. Auf der "Brennsuppe" bin ich auch nicht hergeschwommen.
      Es ist natürlich selbstverständlich, dass wir Rücklagen (für schlechtere Zeiten) bilden werden und auch gewisse zukunftsorientierte Investitionen tätigen. Ebenso sehe ich unsere Firma nicht als Melkkuh, deren Einnahmen ich unkontrolliert wieder sofort als Gehalt ausgebe.
      Da wir in unserem vorherigen Angestelltenverhältnis schon "Unternehmer im Unternehmen" waren (mit klarer Kostenzuweisung und Einnahmen) und auch die Branche in der wir Arbeiten uns mit den möglichen Geschäftsaussichten nicht ganz unbekannt ist (Erfahrung über 10 Jahre), kann ich schon einigermaßen abschätzen, was wir an Gehalt verkraften, da wir sowieso schon vorsichtig kalkulieren.
      Wir haben auch nicht die Absicht unser Gehalt jedes Jahr neu anzupassen. Ich möchte aber auch nicht zu vorsichtig kalkulieren.
      Denn Rücklagen sind schön und gut, doch welche Renditen kann ich daraus ziehen?
      Und um möglichst viele Ideen zu erhalten, habe ich diese Frage gestellt.
      Im übrigen geht es uns sehr gut, allerdings unsere Gewinnzahlen gehen Dich nun wirklich nichts an!
      Und wenn wir nun "genügend" Rücklagen gebildet haben, ist es sicher sinnvoll auch über die Geschäftsführergehälter nachzudenken, ehe es zu einem "zu hohen" Gewinn der GmbH kommt.
      Gruß
      BERND
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 02:10:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      dein hauptproblem dürfte sein, dass DU mit Deinem Partner als sogenannter "beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer " gilst.... Daher kommt es bei Dir auch auf die Form usw. an......Heute ist der 29.12.2002, wenn Du noch drei Tage wartest und versuchst rückwirkend dir noch n Gehalt zu verbraten (offensichtlich weißt Du noch gar nicht in welcher Höhe es eines geben soll) dann hast du bereits eine vGA, weil es rückwirkende Gehälter an "beherrschende" nicht gibt ! (bei fremden angestellten Arbeitnehmern kräht kein Hahn danach, weil man unterstellt, dass man an einen fremden kein Geld verschenkt.) Wenn Du also rückwirkend Dir ein ANGEMESSENES Gehalt (was auch immer das ist) verpasst, dann liegt hier schon ne vGA !
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 12:25:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sicher die Höhe der Gehälter darf man nicht willkürlich anpassen, eine Provisionsvereinbarung per Gesellschaftsbeschluß schon! Die Fa. X beschliesst bei einer Nettomarge über € ...... eine Ausschüttung dieses Betrages zum Quartalsende. Die Nettomarge sollte reichlich Luft für laufende Kosten etc. beinhalten.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 23:15:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      @zwrecht...

      Wir haben uns schon unser erstes Gehalt nun im Dezember ausgezahlt. Die Höhe ist auch schon festgelegt...
      Daß rückwirkende Gehaltszahlungen schon eine vGA sein können wußte ich nicht...Danke für den Hinweis. Wir haben schon darüber nachgedacht uns evtl. auch noch für November rückwirkend Gehalt zu zahlen. Wir haben´s aber wieder verworfen und werden eher den Überschuß erst mal als Rücklagen belassen...guter Puffer für´s neue Jahr.

      Wann kann denn eigentlich an eine Erhöhung des GF-Gehaltes gedacht werden? Sollte es im folgenden Jahr weiter super laufen, dachten wir eigentlich daran evtl. in 2004 das Gehalt zu erhöhen....aber warten wir´s erst mal ab....
      Gruß
      BERND


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