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    Zuwanderungsgesetz: Wowereit (SPD) beging Verfassungsbruch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.02 10:04:33 von
    neuester Beitrag 09.05.03 10:57:39 von
    Beiträge: 134
    ID: 674.675
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      schrieb am 18.12.02 10:04:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Bundesverfassunggericht in Karlsruhe hat soeben entschieden, daß die Abstimmung im Bundesrat zum Zuwanderungsgesetz am 22. März 2002 verfassungswidirg war. Die SPD in Gestalt des Berliner Bürgermeisters hat damit Verfassungbruch begangen.

      Das gesetz ist mit Artikel 68 des Grundgesetzes unvereinbar und damit unzulässig

      MfG Jarrod
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:05:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe Tränen der Freude in den Augen!!!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:06:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      so ist es .....

      ... und das ist auch gut so (O-ton Wowereit :laugh: :laugh: )
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:06:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..das war nicht gut so ! :D
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:08:28
      !
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      schrieb am 18.12.02 10:09:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:

      Die Hampel-Genossen bekommen es jetzt volle Breitseite. :D
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:10:10
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:12:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      :cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:13:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Erläuterung läuft live auf ARD, N-TV, N-24.....


      Die SPD hat damit nicht nur Verfassungsbruch begangen, sondern sie haben auch viel Zeit verloren. Das Gesetz wurde bereits im Juni diesen Jahres verabschiedet und muß nun wieder zurückgenommen werden. Ganz schlecht, SPD.


      Zur Stimmabgaben: Im Falle Brandenburgs kam keine einheitliche Stimmabgabe zu stande. Insofern könne man die 4 Stimmen des Landes auch nicht als gültig erklären, obwohl dies Herr Wowereit tat.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:16:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      jetzt hat der reaktionäre Pöbel hier auch wieder Gelegenheit, sich über die sexuelle Ausrichtung des Herrn Wowereit auszulassen :mad:.

      Der Stammtisch läßt grüßen ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:16:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Und weiter:

      Der Bundesratspräsident (Wowereit) hatte nicht das Recht, nach ordnungsgemäßer Stimmabgabe des Landes Brandenburg durch die vier Vertreter nochmals den Ministerpräsidenten um dessen Stimme zu bitten!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:17:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Heute Abend werde ich ausgiebig feiern.
      Ein bitterer Kelch ist an meinem Vaterland vorbeigegangen.

      Welche Strafe steht eigentlich auf Verfassungsbruch?
      Muß Wowereit jetzt in den Knast?
      In eine enge Zelle zu anderen Männern?

      MfG
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:17:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wowereit hätte Stolpe gar nicht nochmal fragen dürfen. Und selbst wenn, hätte er danach auch nochmal seinen Stellvertreter fragen müssen.

      Die Richter stellen weiter fest, daß Wowereit in seiner Position nicht unparteiisch war. Nach rechtsstaatlichen Geboten unfassbar.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:19:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mittwoch, 18. Dezember 2002
      Karlsruhe hat entschieden
      Zuwanderungsgesetz gestoppt

      Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz ist nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von sechs unionsgeführten Ländern stattgegeben.

      Damit kann das Gesetz, eines der rot-grünen Prestigeprojekte der vergangenen Legislaturperiode, nicht zum 1. Januar in Kraft treten. Hauptpunkt des Streits war die Rechtmäßigkeit der Abstimmung über das Gesetz in der tumultartigen Bundesratsabstimnmung am 22. März.

      Dafür, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Beurteilung schwer getan hat, spricht die Tatsache, dass sich nach der viel diskutierten Bundesratsentscheidung vom 22. März 2002 nicht nur die Politiker, sondern auch die Juristen alles andere als einig waren über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Hat das Land Brandenburg damals das Gesetz gebilligt, weil der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) die gegensätzlichen Voten zweier Minister mit seinem "Ja" niederstimmte? Oder ist die Stimmabgabe Brandenburgs auf Grund des Artikel 51 Absatz 3 Grundgesetz, wonach die Länder im Bundesrat nur einheitlich abstimmen dürfen, ungültig?

      Mit dem Zuwanderungsgesetz fällt eines der größten Reformprojekte von Rot-Grün vor dem Verfassungsgericht. Der Entwurf hat die Zustimmung sowohl der Arbeitgeber als auch der Gewerkschaften, der Kirchen und zahlreicher Organisationen. Das Gesetz sollte das Ausländerrecht vereinfachen und aus Sicht der Bundesregierung die Zuwanderung nach Deutschland unter humanitären wie ökonomischen Gesichtspunkten steuern. Die Union lehnt den rot-grünen Entwurf mit der Begründung ab, dass dieser zu einer starken Zunahme des Zuzugs nach Deutschland führen werde.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:20:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wowereit griff in den Verantwortungsbereich des Landes Brandenburgs ein. Unter der Vorgabe, eine klare Abstimmung erzielen zu wollen, überging Wowereit als Bundesratspräsident das Gesetz und brachte seine eigene Haltung mit ein. Zu einer solchen Lenkung ist er jedoch nicht befugt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:20:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es sind wirklich Tränen der Freude. Denn das damalige Verhalten der Bundesregierung und ihrer Schergen in den Ländern war widerlich.

      Ein Gesetz, dem der Bundesrat vorhersehbar die Zustimmung verweigern würde, mit derart billigen Tricks durchzuschleusen, das empfand ich bereits damals als extrem undemokratisch und inakzeptabel.

      Tja, und jetzt stehen die Jungs im Regen und dürfen von vorne anfangen - oh, wie tut das gut!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:21:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      wie lange dauert eigentlich so ein kollektiver, mentaler Orgasmus :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:22:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bei allem Respekt:

      ich bin nicht gerade unglücklich über die Entscheidung des BVerfG. Die Tatsache jedoch, dass hochrangige Verfassungsjuristen und wohl auch einige Richter des BVerfG hierzu eine andere Meinung vertreten zeigt doch, dass Wowereit eben nicht so eindeutig und bewusst "Verfassungsbruch" begangen hat.

      Es ist doch durchaus an der Tagesordnung, dass das BVerfG Entscheidungen von Politikern als nicht verfassungskonform kassiert. Wollt Ihr denen dann jedesmal bewussten Verfassungsbruch vorwerfen?

      Bitte, freut Euch mit mir über die Entscheidung, aber lasst bitte die Kirche im Dorf.

      Und Punk24 muss ich Recht geben: Die sexuelle Ausrichtung des damaligen BR-Präsidenten hat wohl nicht das Geringste damit zu tun, oder?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:22:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Punk24

      Wowereit ist diesmal gar nicht das Hauptthema.
      Multi-Kulti hat einen schweren Dämpfer erhalten.
      Die grüne Ekeloffensive ist vorerst gestoppt.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:25:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Multi-Kulti ist ja oaky. Dann aber auch in richtigen Rahmen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:25:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      Jetzt sagen die sozis bestimmt :

      Dat is doch kein Verfassungsbruch ! Dat wußten wir doch nich wie dat mit dem Gesetzgebungsverfahren funktioniert ... Ströbele und seine Kameraden werden dazu nicken ! (Wie es die Grünen immer tun)

      gruß debi

      PS : Erstaunlich, daß sozialistische .... oh sorry .. meinte sozialdemokratische :laugh: ...... Politiker nicht wissen wie das Gesetzgebungsverfahren abläuft. Oder wollte da nur jemand seine pol. Meinung egal wie durchdrücken ?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:27:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Selten so viel Schwachsinn gelesen. Ist schonmal jemandem aufgefallen, dass die CDU nur noch mit dem Gericht Politik macht? Wo sit hier ein Grund zur Freude zu sehen? Die Zuwanderung ist seit JAhren rückläufig.

      rk
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:27:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wir brauchen kein Zuwanderunsgesetz in Form des vorgelegten. Wir brauchen klare Einwanderungskriterien, die das Land voranbringen analog zu dem australischen!

      Klar ist: Wir brauchen Zuwanderung! Unsere demographische Entwicklung erfordert eine gezielte Zuwanderung!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:30:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      #rübenkönig

      Darum geht es nicht. Das Gericht hat nicht über das
      Gesetz selber abgestimmt, sondern über das Zustandekommen.
      Es kann nicht sein, dass aus einem "Nein" ein "Ja"
      wird. Das meine ich parteiunabhängig.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:31:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Rainer

      Du mußt dabei aber auch berücksichtigen, daß es zu diesem Problem eine herrschende Meinung gab, die eine einheitliche Stimmabgabe ausdrücklich verlangte.
      Wowereit, der bei einem Planspiel von den Beamten des Bundesrates ausdrücklich vor so einer Vorgehensweise gewarnt wurde, hätte sich gar nicht auf so abenteuerliche Pfade begeben dürfen. Dafür ist die Länderkammer einfach zu wichtig, sie soll nicht als Experimentierwiese mißbraucht werden.
      Schau Dir nochmal die Aufzeichnung vom Herbst an, Wowereit sah aus wie das schlechte Gewissen in Person.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:31:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      Rainer, #18,

      die unterschiedlichen Ansichten im Vorfeld des Prozesses hatten wohl weniger mit unterschiedlichen Ansichten hinsichtlich des Vorgehens als mit der Zugehörigkeit zu verschiedenen politischen Lagern zu tun.

      Wäre im Vorfeld eine einheitliche Ablehnung des Wowereit`schen Vorgehens an die Öffentlichkeit signalisiert worden, wie stünde die Regierung dann da?

      So hat sich wohl der ein oder andere SPD-nahe Verfassungsexperte zunächst pro Wowereit geäußert.

      Die Entscheidung des Budesverfassungsgerichtes jedoch war, wenn ich das richtig vernommen habe, einstimmig.

      Wowereit hat bereits vor seiner umstrittenen Nachfrage genau gewusst, dass er abstimmungspolitischen Neuland betrifft und mit Sicherheit auch gewusst, dass sein Verhalten zumindest hart am Rande verfassungsrechtlicher Legitimität steht.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:32:33
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:32:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      #22 ruebenkoenig

      Ich glaub es hackt !

      CDU macht nur mit Gerichten Politik ?

      DAS WAR EIN VERFASSUNGSBRUCH ? Deiner Ignoranz sind wohl keine Grenzen gesetzt ! Bist wohl auch für Anarchie. Warum sollen sich dann Bürger an Gesetze halten, wenn Du verlangst, daß man alles hätte so laufen lassen sollen wie es war !

      gruß debi !

      PS : Junge bleib am Boden ... wir leben in einem Rechtsstaat, in dem es die einzige Möglichkeit gibt sein Recht vor Gericht durchzusetzen ! ... Sonst gehen wir demnächst nach Deinen Methoden vor (45iger schon mal aus dem Schrank hol :laugh: :laugh: )
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:34:00
      Beitrag Nr. 29 ()
      punk24
      Deine Beschimpfungen, daß Verfassungsrichter und die die so denken wie diese "Pöbel" sind kannst du dir wohinschmieren. Ein Beleidiger bist du, Antidemokrat.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:35:02
      Beitrag Nr. 30 ()
      Also ich fand das Gesetz an sich in Ordnung.

      Nur hätte man es bei der Abstimmung einfach besser gestalten sollen.

      Da dieser Senat ja 4 SPD-nahe Richter hat (die hätten genügt), ist das schon eine herbe Niederlage für die SPD und insbesondere Wowereit. Der sollte schon Konsequenzen ziehen daraus - er ist ja Jurist.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:35:59
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ Mieter, # 4:

      Warum?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:38:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      #sfk

      ..es war nicht gut, aus einem "Nein" ein "Ja" zu machen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:39:01
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Rübenkönig

      Die Opposition hat eine Wächterfunktion. Ihr Auftrag ist es, die Regierung zu überwachen.
      In diesem Fall wurde die Ideologie (Multi-Kulti) über das Recht gestellt. Die UNION (nicht PDS und FDP) hat dagegen geklagt.
      Folge: Auftrag erfüllt!

      Die Regierung kommt ihrem Auftrag seit Herbst überhaupt nicht mehr nach.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:41:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      # 29 erst lesen, dann das Ganze intellektuell verarbeiten (wenn möglich), dann posten.....das hilft fundamentale Irrtümer zu vermeiden :D.

      1000 Euro für das Zitat, in dem ich Verfassungsrichter als "Pöbel" bezeichne ;).

      Ich dachte da eher an Typen wie dich :eek: :kiss:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:44:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      na Punk, als Ex-Sozialhilfeempfänger mit solchen Beträgen rumschmeissen?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:44:54
      Beitrag Nr. 36 ()
      Was bleibt von Rot/Grün ist:

      - das Dosenpfand
      - höhere Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer
      - eine Riesterrente, die fast niemand will
      - ein höherer Schuldenstand als je zuvor

      usw. usw.

      Aber wer hat von den Versagern auch mehr erwartet?

      Flack
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:46:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo,

      wir brauchen keine Zuwanderung , Der D- Faktor wird zwar stimmen, aber eine Gesellschaft sollte auch ein wenig Kinderfreundlicher sein, und die sogenannte Spaßgesellschaft sollte zur Besinnung kommen. Kinder sind das Schönste was wir uns leisten können, und ich verzichte gern auf etwas und sehe lieber in lachende Kinderaugen. Also alle rann , damit wir kein Zuwanderungsgesetz brauchen.Dort wo in der Großindustrie Leute ab 54 Jahre in den Ruhestand geschickt werden wo 4 Mil. Arbeitslose sind, muss es doch möglich sein ohne Zuwanderung auszukommen. Zuwanderung ist die einfachste Art Löhne zu drücken, Scheiß Arbeit auf andere abzuwälzen, um 32-35 Stunden für 5500 Brutto zu arbeiten . Die Gesellschaft lebt über Ihre Verhältnisse
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:49:00
      Beitrag Nr. 38 ()
      uiiiii .. Punk hat schon wieder seine Sprüchlein drauf ?

      Naaaaaaaa ? Vom Cent-schnorren schon zurück ? .... :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      gruß debi

      PS : Ey ... haste auch mal nen :cool: en Spruch und nicht immer nur Beleidigungen der User als "Pöbel" ?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:49:47
      Beitrag Nr. 39 ()
      Das Jahrhundertwerk von Rot/Grün ist in sich zusammengebrochen.Jahrhundertwerk-als ob es nicht wichtigere Dinge im Land gebe.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:51:12
      Beitrag Nr. 40 ()
      http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID655766_…

      01:08 23.03.02
      Schröder weist Vorwurf des Verfassungsbruchs zurück

      Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat den Vorwurf der Opposition als "absurd" zurückgewiesen, das Zuwanderungsgesetz sei nur mit Verfassungsbruch zu Stande gekommen. Er habe keinen Zweifel daran, dass das Gesetz ordnungsgemäß verabschiedet worden sei. "Das Verfahren war in Ordnung", sagte er in Berlin.


      --------------------------------

      So absurd scheint der Vorwurf nicht gewesen zu sein.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:51:25
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Flack

      Falls es Dich tröstet, ich bin auch schwer enttäuscht darüber das die SPD es mangels Ideen nicht geschafft hat die katastrophalen Auswirkungen der jahrelangen gelb/schwarzen Politik einzudämmen, sie haben es ja teilweise noch verschärft.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:51:59
      Beitrag Nr. 42 ()
      Mein schönstes Weihnachtsgeschenk: Rot/Grün hat fertig!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:53:32
      Beitrag Nr. 43 ()
      # 38 Ehre, wem Ehre gebührt ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:54:05
      Beitrag Nr. 44 ()
      Meine Lieben,

      da hat Wowereit nun Verfassungsbruch begangen ...

      (.... mit seinem Schwulsein hatte das wohl eher wenig zu tun ....)

      Die ganze Situation im Bundesrat an diesem Tag war allerdings von beiden Parteien absurd !

      Hätte Wowereit genau anders entschieden, hätte er womöglich auch Verfassungsbruch begangen ....


      Das Ganze war ein Kasperletheater ohnegleichen und der Institution Bundesrat unwürdig !


      technostud ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:56:11
      Beitrag Nr. 45 ()
      "Schuld" war das Land Brandeburg, dass sich nicht intern einigen konnte. Was Schönbohm und Stolpe daa äußerten war meines Erachtens vorher abgekartet gewesen. Ich fand Wowereits vorgehen ganz pfiffig, aber dass das nicht sauber war, war wohl auch klar.

      Merkwürdig übrigens, dass zufällig die SPD-Länder ihre Interessen durch das Gesetz nicht oder positiv beeinträchtigt sahen und die CDU-geführten Länder etwas gegen Ausländer zu haben scheinen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:57:24
      Beitrag Nr. 46 ()
      # Technostud

      Das Gesetz hätte garnicht so schnell durchgepeitscht
      werden dürfen. Rot/Grün wollte es eben erzwingen, das
      ging schief. Hier lag das Problem !!!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:57:43
      Beitrag Nr. 47 ()
      Die CDU hat doch schon signalisiert das sie nach ein paar kleinen Änderungen dem Gesetz zustimmen werden.

      Wenn die Landtagswahlen durch sind, kommt das alte Gesetz in neuer Form und alle können wieder einen Erfolg feiern.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:58:46
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ein guter Tag für unsere Demokratie und unsere Verfassung!
      :) :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:59:28
      Beitrag Nr. 49 ()
      @weitweg

      Es war Wahlkampf, wäre es keiner gewesen, wäre das Gesetz durchgegangen.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:59:45
      Beitrag Nr. 50 ()
      #44
      Das musst Du mir mal erklären. Hätte Wowereit richtig entschieden, hätte er womöglich auch Verfassungsbruch begangen? Das verstehe wer will. Er hatte genau zwei Entscheidungsmöglichkeiten und hat genau die falsche gewählt, das konnte man auch als Nichtjurist erkennen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:00:57
      Beitrag Nr. 51 ()
      http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=upt…
      [22. März 2002]
      Schröder: Absurder Vorwurf

      Bundeskanzler Gerhard Schröder begrüßte das Votum der Länderkammer und sagte, es sei rechtlich einwandfrei. Er fügte hinzu: "Ich sehe keine Hindernisse für sein In-Kraft-Treten." Der Vorwurf des Verfassungsbruchs sei absurd. Auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte, sie sehe die Stimmabgabe Brandenburgs "als mit Ja erfolgt an". Innenminister Otto Schily (SPD) sagte, die Union erweise sich als schlechter Verlierer. Niedersachsens Regierungschef Sigmar Gabriel (SPD) warf der Union vor, sie versuche durch eine "Skandalisierung der Politik" die Schlagzeilen zu bestimmen und so von der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes abzulenken.


      http://rhein-zeitung.de/on/02/03/22/topnews/w/zuwander.html?…
      [Zuletzt geändert am 22. Maerz 2002 14:48 von aj]

      Auch Bundesinnenminister Otto Schily sagte: "Die Sache ist eindeutig. Der Ministerpräsident vertritt das Land, seine Stimme zählt."


      http://www.sueddeutsche-zeitung.de/index.php?url=/deutschlan…
      [22.03.2002 18:47]
      Schröder "Verfahren war in Ordnung"

      Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wies den Vorwurf der Opposition als absurd zurück, das Zuwanderungsgesetz sei nur mit Verfassungsbruch zu Stande gekommen. "Das Verfahren war in Ordnung", sagte Schröder. Er habe keinen Zweifel daran, dass das Gesetz ordnungsgemäß verabschiedet worden sei. Er rechne auch damit, dass Bundespräsident Johannes Rau den Text unterzeichnen werde.
      ...
      Bundesinnenminister Otto Schily sagte im Anschluss an die Abstimmung jedoch diesbezüglich, er habe keine Bedenken, dass das Gesetz auf verfassungsmäßige Weise zustande gekommen ist.
      ...
      Niedersachsens Ministerpräsident Siegmar Gabriel (SPD) hält das Verfahren Wowereits ebenfalls für einwandfrei. Nach der brandenburgischen Verfassung hat der Ministerpräsident Richtlinienkompetenz und dürfe für das gesamte Bundesland sprechen. Wowereit habe dreimal deutlich nachgefragt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:02:23
      Beitrag Nr. 52 ()
      Schily betont sofort, dass es ausschließlich um das formale Zustandekommen des Gesetzes geht.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:03:59
      Beitrag Nr. 53 ()
      #52:

      Worum soll es sonst gehen? Dass das Gesetz an sich in seiner Substanz verfassungskonform ist, wird doch wohl nicht ernsthaft bestritten, oder?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:06:06
      Beitrag Nr. 54 ()
      #53

      nee, natürlich nicht. Aber ist schon witzig, wie jetzt wieder versucht wird, den ganzen Vorgang zu "verharmlosen". Schließlich ist dem Bundesratspräsidenten Verfassungsbruch bescheinigt worden. Und daran, dass das so kam, haben nun alle (auch Schily) ihren Anteil gehabt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:06:58
      Beitrag Nr. 55 ()
      Paul2,

      >> die gesellschaft sollte auch ein wenig kinderfreundlicher sein <<

      wenig hilft da gar nix, unsere gesellschaft fördert den sogenannten
      "gesunden egoismus" und jammert über den logischen folgeprozess.
      das haben wir nun von der geistig/moralischen
      wende, die der dicke oggersheimer doch vehement als ziel
      vor 20 jahren verkündet hatte:p

      @punk:
      ärger dich doch net mit den hardcore-JUlern rum, da kommst argumentativ
      net durch, checker!

      ciao
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:08:44
      Beitrag Nr. 56 ()
      @Imoen #47

      Das glaubst Du doch selbst nicht.
      Das ist das Pfeifen im Walde.
      Die grünen Pläne sind durch ein unbestechliches Verfassungsgericht und überlegene schwarze Taktik im Bundesrat (Schönbohm als Kämpfer an forderster Front:) )
      zu Fall gebracht worden.
      Das Gesetz wird in dieser Form nicht durch den Bundesrat gehen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:09:18
      Beitrag Nr. 57 ()
      @ Rainer: solche "Details" interessieren in dieser Runde keinen ;).

      Ich bin übrigens auch grundsätzlich gegen eine Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt (zumindest kurz- und mittelfristig). aber an einer echten Diskussion zu diesem Thema ist in diesem Thread fast niemand interessiert :(.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:11:08
      Beitrag Nr. 58 ()
      #16

      Moin, moin,

      unabhängig ob ich das Gesetzt gut oder schlecht finde, ist es aus meiner Sicht sehr wohl so, dass die Politik immer häufiger sich bewusst in verfassungsrechtlich schwierige oder sogar verfassungswidriges Situationen bringen. Frei nach dem Motto, schaun wir mal und ggf. können wir immer sagen wir habens ja versucht, aber das Verfassungsgericht.... . Ähnliche Manöver haben wir auch aktuell wieder zur Vermögenssteuer gesehen. Jeder Verfassungsrechtler hat im Vorfeld schon darauf hingewiesen, dass eine solche Steuer in der angedachten Form (siehe die vergangenen Urteile zur Vermögenssteuer) kaum rechtlich Bestand haben dürfte. Interessiert hat dieses keinen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:12:01
      Beitrag Nr. 59 ()
      @ rainer, # 53:

      aber fest steht: der Bundesrat hat es abgelehnt, damit ist es nicht zustande gekommen.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:13:23
      Beitrag Nr. 60 ()
      Was habt ihr von ROT-GRUEN anderes erwartet ?!

      Verfassungsbruch, Wahlbetrug...
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:15:01
      Beitrag Nr. 61 ()
      Beckstein

      "wir beurteilen das Zuw.gesetz allerdings nicht so positiv wie Schily, sonst hätten wir es nicht abgelehnt."

      Soviel zum "unveränderten" Durchbringen in neuem Verfahren.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:15:27
      Beitrag Nr. 62 ()
      #43punk
      Der Spruch ist richtig, Ehre wem Ehre gebührt.
      Und die Ehre gebührt dem, der dich geschaffen hat und mich, der jeden mit jedem Atemzug wieder seine Kraft zukommen läßt. Der sagt zu Mose, was nicht sein soll. Darunter die 10 Gebote, genauso daß ein Mann kein Tier, kein Kind, einen anderen Mann oder die Schwiegermutter bocken soll. Es gibt kein schwules Gen, schwul sein kann ein Trieb sein, aber auch Vergewaltiger oder Mörder haben einen Trieb das zu tun was sei tun. Schwul sein kann man in den Griff kriegen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:16:03
      Beitrag Nr. 63 ()
      Punk24 #57

      an einer echten Diskussion zu diesem Thema ist
      in diesem Thread fast niemand interessiert .


      Warum wohl?
      Weil in dieser Frage die Form und der Stil inzwischen wichtiger ist als der Inhalt.
      Schließlich ist es ja keine Lappalie, was da passiert ist.
      Wer dies zu verantworten hat, sollte leicht einzusehen sein.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:16:15
      Beitrag Nr. 64 ()
      # 60 steinigt sie, die Betrüger, steinigt sie !!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:16:17
      Beitrag Nr. 65 ()
      @schwarzzocker

      Es ging damals schon nur noch um kleine Differenzen, die allerdings kräftig aufgebauscht worden sind.

      Müller sagte ja auch schon das man nur ein paar kleine Sachen ändern muss.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:17:29
      Beitrag Nr. 66 ()
      #63

      so isses. Nur werden das die Rotgrün-Gläubigen nie akzeptieren.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:18:34
      Beitrag Nr. 67 ()
      #62 KUEHE ?:confused: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:24:25
      Beitrag Nr. 68 ()
      Punk24, Du bist echt ein Quartalskomiker!

      Zuerst beschränkst Du Dich darauf, die Threadteilnehmer in flotten Einzeilern zu beschimpfen und dann erklärst Du, Du (ausgerechnet Du) wolltest gerne diskutieren, aber das sei im Thread wohl nicht erwünscht.

      Worüber würdest Du denn gerne diskutieren?

      Carlo,

      immer noch Tränen der Freude in den Augen
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:26:07
      Beitrag Nr. 69 ()
      Liebe Schwarz-Weiß-Denker, so klar war das nicht, was da Recht oder Unrecht war:

      HB/dpa BERLIN. „Mit dieser Entscheidung besteht nun Rechtssicherheit über die Auslegung und Handhabung der entsprechenden Vorschrift des Grundgesetzes“, hieß es in einer unmittelbar nach der Urteilsverkündung veröffentlichen Stellungnahme.

      Rau hatte eine verfassungsgerichtliche Klärung ausdrücklich als wünschenswert bezeichnet, da nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes allein das Bundesverfassungsgericht die erforderliche Rechtssicherheit für den Bundesrat und die Länder schaffen könne. Der Bundespräsident sehe seine Entscheidung, das Gesetz auszufertigen, durch den Beschluss des Gerichts bestätigt, heißt es weiter. Das uneinheitliche Abstimmungsergebnis innerhalb des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts unterstreiche, dass es begründete Argumente für unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe, meinte der Bundespräsident.

      Rau forderte die Parteien auf, nun baldmöglichst neue Gespräche über eine zeitgemäße Regelung für Integration und Zuwanderung aufzunehmen. Deutschland brauche ein modernes Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Ausländern, das der Lebenswirklichkeit gerecht werde und das helfe, die tatsächlich bestehenden Probleme zu lösen. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung sei unter allen politischen und gesellschaftlichen Kräfte in Deutschland, den politischen Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden, unumstritten.


      HANDELSBLATT, Mittwoch, 18. Dezember 2002, 11:09 Uhr
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:28:53
      Beitrag Nr. 70 ()
      @Mieter ... ich bin keine Nummer und habe ein @ anstatt eines # verdient ..... ;)

      @alle ... warum zieht ihr euch denn diesen Parteischuh immer selber an. Immer schön auf Parteilinie bleiben, hä ?
      Dazu bin ich mir, als Wechselwähler, zu schade. Ich verteidige auch die jetzige Regierung nicht, nur weil ich sie vor wenigen Monaten gewählt habe ...
      ... Ganz im gegenteil: ich hätte jetzt gern erfüllt, was sie mir versprochen haben. Ja, ich habe das geglaubt ...

      technostud ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:28:56
      Beitrag Nr. 71 ()
      walwal

      klar war aber, dass hier versucht wurde, das Recht etwas sehr zu beugen.

      Gut ist, dass dieser Versuch nicht erfolgreich war. Völlig unabhängig davon, wie man nun zu den Inhalten des Gesetzes steht.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:29:14
      Beitrag Nr. 72 ()
      Ich versuche mich deinem Niveau anzupassen Carlo, das gelingt mir allerdings nicht immer :D.

      Wer sich diesen Thread "neutral" durchliest, versteht sicher, was ich meine ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:30:51
      Beitrag Nr. 73 ()
      neutral lesen? Wie macht man das? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:31:20
      Beitrag Nr. 74 ()
      walwal

      Naja, bedenkt man aber, dass 4 Jastimmen (von 8 möglichen) gereicht hätten und dass 4 der Richter der SPD zuzurechnen sind, dann wäre sogar ein 4:4 (das gesetz wäre in Kraft getreten) geeignet, nachzudenken.
      Es wurde meiner Erinnerung nach auch von den meisten Verfassungsrechtlern seit dem 22.3. so gesehen, dass die Abstimmung nichtig war.
      Warum die SPD sich das angetan hat, ist mir ein Rätsel. Eigentlich fand ich Stolpes Verhalten, nämlich den bewussten Bruch der Koalitionsvereinbarung, am seltsamsten bei dieser Sache.

      Ich hoffe aber, die raufen sich schnell zusammen und bringen was Neues auf den Weg. Solche Vorgänge sind nicht gerade dazu da, dass der Föderalismus an Ansehen gewinnt (egal wie das ausgegangen wäre)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:32:01
      Beitrag Nr. 75 ()
      @ HMHM: das frage ich mich manchmal hier auch :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:35:18
      Beitrag Nr. 76 ()
      Punkt24

      in diesem Thread gehts aber auch nicht um die Inhalte des Gesetzes, sondern um die Frage des Verfassungsbruchs durch die Entscheidung. Zum Gesetz selbst wirds sicher spät. nach den Wahlen im Febr. eine schnelle Einigung gibt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:35:19
      Beitrag Nr. 77 ()
      Rau und Stolpe haben eindeutig das Recht gebeugt! Wenn ich mich nicht irre ist dies eine Straftat!:D
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:35:21
      Beitrag Nr. 78 ()
      @HMHM

      Wenn das Recht unklar ist, kann man es nicht beugen, nur unterschiedlich auslegen, aber jetzt ist es ja klar!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:35:26
      Beitrag Nr. 79 ()
      Klar ist auch, daß es letztendlich darum ging, den Roten eins auszuwischen. "Multikulti" wurde zuerst von Heiner Geisler aufgebracht, die Schwarzen sind ebenso dieser Ideologie verfallen wie die Roten. Wenn die Schwarzen an der Macht wären, es würde ebenso weitergehen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:36:56
      Beitrag Nr. 80 ()
      #77

      schlimmer finde ich eigentlich das unverfrorene Verhalten von Wowereit. Die klare Absicht dahinter war eindeutig zu erkennen. Und damit wurde das Ansehen der Politik sehr stark geschädigt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:37:21
      Beitrag Nr. 81 ()
      @konns

      Ich glaube, die zwei hatten ihr Abstimmungsverhaltenabgesprochen und mal probiert!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:37:44
      Beitrag Nr. 82 ()
      # f21

      Sind sie aber nicht !!!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:41:35
      Beitrag Nr. 83 ()
      walwal

      es war auch vorher klar. Es war nur ein ausgesprochen dreister Versuch, es für sich zu beugen. Und das nur, um das Einigungsverfahren zu umgehen.


      #79
      es ging nicht ums "Auswischen". Es ging darum, festzustellen, dass der "normale" Gesetzgebungsgang (Bundestag, Bundesrat, Vermittlung) auch für die jetzige Regierung Gültigkeit hat. Unangenehme Gesetzgebungsgänge müssen nun einmal in Kauf genommen werden.

      Es kann ja wohl nicht angehen, dass man bestimmte Verfahrensweisen für sich einfach abändern will.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:45:08
      Beitrag Nr. 84 ()
      @walwal

      Kann sein, wobei nach meiner Erinnerung Stolpe danach zugestanden hatte, dass er die Vereinbarung bewusst gebrochen hatte und er auch die Vertrauensfrage stellen wollte, wobei die sich aber wieder zusammengerauft hatten in Brandenburg.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:46:05
      Beitrag Nr. 85 ()
      Zuwanderungsgesetz soll im Januar neu eingebracht werden

      Berlin (dpa) - Das vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch gestoppte Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung soll schon im Januar kommenden Jahres neu eingebracht werden. Das kündigte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) unmittelbar nach dem Urteilsspruch in Berlin an. Gleichzeitig erklärte er sich zu Verhandlungen mit der Union bereit. Dies könne allerdings nicht auf der Basis von Diktaten erfolgen, sagte Schily.

      Bundespräsident Johannes Rau, der nach seiner Unterschrift unter das Regelwerk den Gang nach Karlsruhe befürwortet hatte, begrüßte das Urteil. «Mit dieser Entscheidung besteht nun Rechtssicherheit über die Auslegung und Handhabung der entsprechenden Vorschrift des Grundgesetzes», hieß es aus dem Präsidialamt.

      Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte in Karlsruhe, die CDU stehe jederzeit für Verhandlungen über ein neues Zuwanderungesetz zur Verfügung. Die Chancen für eine Einigung mit der rot-grünen Koalition schätzte er als gut ein. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) bekräftigte, dass ein neues Gesetz - angesichts von vier Millionen Arbeitslosen - die Zuwanderung begrenzen und steuern müsse.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:52:22
      Beitrag Nr. 86 ()
      #8 von Punk24 18.12.02 08:28:01 Beitrag Nr.: 8.125.201 8125201
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Ob diese inszenierte Muppet-Show im Bundesrat verfassungsgemäß war oder nicht, kann ich mit meinen rudimentären juristischen Kenntnissen nicht beurteilen. Wenn das BVerfG genau so uneins in dieser Frage ist wie ich, gibt`s ein 4:4.

      Inhaltlich bin ich strikt gegen eine weitere Zuwanderung in unseren desolaten Arbeitsmarkt, von eng berenzten Ausnahmen abgesehen. Die Zuwanderung ingesamt sollte aber gesetzlich geregelt werden. Einfach zu sagen, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, reicht hier nicht.


      ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:56:00
      Beitrag Nr. 87 ()
      @ f21, # 79:

      "Klar ist auch, daß es letztendlich darum ging, den Roten eins auszuwischen. "


      Diese Deine Aussage sollte man sich öfters auf der Zunge zergehen lassen. Vergleicht man das mit mit einem kleinen Ladendiebstahl, dann würde das übersetzt bedeuten:

      Mit seiner Anzeige wollte der Ladeninhaber der 40-jährigen Frau, die einen Lippenstift im Wert von € 9,95 in ihre Handtasche steckt und den Laden unerkannt verlassen wollte, nur eins auswischen.

      Hier wird der Täter zum Opfer gemacht. Unverständlich!


      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:58:56
      Beitrag Nr. 88 ()
      na n-tv ist ja schon sehr fortschrittlich:

      Eben lief wieder die Werbung: Wie wird das BVerfG entscheiden. Heute 10 Uhr live bei n-tv.

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:59:34
      Beitrag Nr. 89 ()
      Es gab von den Verfassungsrichtern eine gegenteilige Bewertung des Urteils, die von 2 Richtern unterzeichnet wurde. Andererseits berichtet der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes davon, daß von einem Zustimmungsverhältnis zum Unionsantrag im Urteil nicht berichtet wird.

      Persönlich würde ich deshalb von einem 5:3-Ergebnis ausgehen, obwohl 6:2 auch nicht auszuschließen wäre.


      SFK
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:01:32
      Beitrag Nr. 90 ()
      @ SFK: bei ODDSET hatte ich in den letzten wochen auch kein Glück :cry:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:01:48
      Beitrag Nr. 91 ()
      Hallo SFK,

      das macht der Ströbele jeden verdammten Tag so!:D
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:22:26
      Beitrag Nr. 92 ()
      Rückblick:



      http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=faz…

      Ein zu hoher Preis


      bko. Der Bundesrat tritt selten aus dem Schatten des Bundestages heraus. Am Freitag tat er es. Das lag nicht daran, daß in seinen Mauern neue Argumente aufgetaucht wären, die man in der langen Debatte über die Einwanderung noch nicht gehört hätte. Manche der Redner mögen tatsächlich noch einmal redlich darüber gestritten haben, ob das Gesetz mehr oder weniger Einwanderung bringen solle und werde. Das politische Deutschland aber schaute am Freitag auf den Bundesrat, weil dort eine Machtfrage entschieden wurde. Es ging darum, ob der große Unsichtbare, der Bundeskanzler, der Opposition und seinem Herausforderer eine Niederlage in der letzten großen Auseinandersetzung vor der Bundestagswahl beibringen kann - und wie weit er dafür gehen würde. Weil Schröder auf dieser Demonstration beharrte, durfte der übliche parlamentarische Weg zur Lösung von Konflikten, das Vermittlungsverfahren, nicht beschritten werden.

      Der Kanzler hat bekommen, was er wollte - doch um welchen Preis! Die politische Auseinandersetzung um eine angebliche "Zukunftsfrage" dieses Landes endete im Eklat. Die rot-grüne Koalition nahm einen Verfassungskonflikt in Kauf, um das Gesetz durchzubringen. Bundesratspräsident Wowereit hat sich durch die Mißachtung der herrschenden juristischen Meinung und der Empfehlung seiner eigenen Direktion dem Verdacht ausgesetzt, bis zum Verfassungsbruch parteiisch zu handeln. Der Bundespräsident, der sich für die Neuregelung der Einwanderung ausgesprochen hatte, wird, da das Gesetz seiner Unterschrift bedarf, in eine schwierige Lage gebracht. Und die Novelle, der der Ruch der Verfassungswidrigkeit anhaftet, hat auch noch das letzte Quentchen an "Strahlkraft" verloren, die ihr Rot-Grün andichten wollte.

      Auch im Kampf mit der Opposition hat Schröder mit diesem "Erfolg" keinen Boden gewinnen können. Stoiber konnte die Heldenrolle im Bundesrat sogar Schönbohm überlassen. Schröder gelang es nicht, die Union noch einmal wie bei Steuer- und Rentenreform zu spalten. Zwar waren auch die Züge von CDU und CSU nicht frei von taktischen Motiven, besonders als es um das Vermittlungsverfahren ging. Nach dem Skandal im Bundesrat steht jedoch der Bundeskanzler als Anführer eines Lagers da, dem es nur mit parlamentarischer Brachialgewalt und Trickserei gelingt, seine "Reformen" durchzubringen. Damit ist auch der Versuch von Rot-Grün gescheitert, das Thema Einwanderung aus dem Bundestagswahlkampf herauszuhalten. In dessen Vordergrund drängt sich freilich mehr und mehr die Frage, was der Kanzler noch tun und geschehen lassen wird, um im Amt zu bleiben.

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.03.2002, Nr. 70 / Seite 1
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:58:21
      Beitrag Nr. 93 ()
      Ich finde es ja als eine Dummheit, wie sich die SPD
      und Wowereit im Bundesrat im März bei der Abstimmung
      zum Zuwanderungsgesetz verhalten haben und Sie mußten
      wissen, dass ihre Vorgehensweise vefassungsrechtlich
      nicht sauber war. Das Grundgesetz spricht halt klar
      von einer einheitlichen Stimmenabgabe eines Bundeslandes
      und eine Stimmführerschaft durch den Ministerpräsidenten
      Stolpe ist halt im Grundgesetz nicht vorgesehen.
      Die Sozis können halt nicht das Grundgesetz so verbiegen,
      wie es Ihnen in den Kram paßt.
      Das Angebot der Union im März, das Zwanderungsgesetz
      in den Vermittlungsausschuß weiter zu verhandeln, haben
      Rot/Grün aus lauter Starrsinnigkeit im März abgelehnt
      und heute ist Rot/GRün vom Bundesverfassungsgericht
      zu Recht in die Schranken verwiesen worden.
      Daher sind die Wahlen in Hessen und Nieder-Sachsen
      am 2.2. so wichtig, damit uns ein vollständiger
      rot/grüner Willkürstaat zukünftig erspart bleibt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:01:59
      Beitrag Nr. 94 ()
      Münte will nun das Gesetz so und unverändert wieder vorlegen. Na viel lernen die ja aus der Vergangenheit nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:18:16
      Beitrag Nr. 95 ()
      Weniger Müntefering wagen

      man muss aber auch sagen, dass dieses Gesetz, ganz nah mit der Union erarbeitet wurde ...
      ... sogar Beckstein hat die Zusammenarbeit mit Schily gelobt !

      ... aber es war ja gerade Wahlkampf ...

      technostud ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:22:07
      Beitrag Nr. 96 ()
      Rau hat sich zum Büttel des Verfassungsbrechers Wowereit gemacht.

      Daß Wowereit jetzt zurücktritt, bedarf wohl keiner Diskussion mehr.

      Ich fordere aber auch:

      Herr Rau, treten Sie zurück!
      Sie sind untragbar geworden für unsere Verfassung und unser Land!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:32:34
      Beitrag Nr. 97 ()
      Wenn man sich den Wortlaut der Rede Schönbohms nochmal vergegenwärtigt, dann muß man sich wirklich um den Geisteszustand Wowereits Gedanken machen, wenn dieser dann nochmal bei einem klaren "Nein" nachfragen will. Es war alles klar und eindeutig. Nachzulesen unter
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,227687,00.h…


      Es folgte die Rede des brandenburgischen Innenministers, Jörg Schönbohm. Ein Abschnitt der Rede, der der bevorstehenden Abstimmung im Bundesrat gewidmet ist, lautet wörtlich:

      "[...] Vor dem Hintergrund des soeben Gesagten möchte ich Sie darüber informieren, dass ich bei diesem Gesetz mit Nein stimmen werde. Nach unserem Koalitionsvertrag müssten wir uns der Stimme enthalten. Die Zustimmung zu diesem Gesetz stellte den Bruch unseres Koalitionsvertrages dar. Mit meinem Nein möchte ich diesen Bruch heilen.

      Ministerpräsident Stolpe und ich sind in einer persönlich außerordentlich schwierigen Situation. Wir haben uns bisher trotz unterschiedlicher persönlicher Biographie zusammengefunden, um gemeinsam etwas für unser Land Brandenburg, dem wir uns verpflichtet fühlen, zu tun. Wir wollen in unserem Land die innere Einheit vollenden. Es wäre in Brandenburg niemandem zu vermitteln, wenn die Koalition daran zerbräche. Wir haben in meinem Heimatland eine Arbeitslosigkeit von 18,7 %. 2 % Ausländer leben unter uns. Wir haben keine Schwierigkeiten bei dem Thema "Integration", was wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist. Trotzdem läuft die strategische Zielrichtung darauf hinaus, Brandenburg vorzuführen und zu spalten; denn die unterschiedlichen Auffassungen waren bekannt.

      Zunächst hat die Strategie der Bundesregierung Herrn Stolpe mit der Aufforderung, der Erwartung oder der Vermutung, unseren Koalitionsvertrag zu brechen, in eine schwierige Situation gebracht. Sollte er dieses tun, werde ich die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Folgen zu heilen. Auch das ist für mich menschlich eine außerordentlich schwierige Situation. Das Vorgehen der Bundesregierung, ihr Zeitplan und ihre mangelnde Bereitschaft, den Vermittlungsausschuss anzurufen, lassen mir keine andere Wahl. Ich hätte ein gemeinsames Ergebnis im Vermittlungsausschuss vorgezogen. Aber dazu waren Sie, die SPD-geführten Länder und die Bundesregierung, nicht bereit. Diese mangelnde Verhandlungsbereitschaft führt zu der Situation, in der wir uns heute befinden.

      Ich weiß, dass mein Vorgehen bisher einmalig ist. Aber mit dem Versuch, Mehrheiten zu erzwingen, fordert die Bundesregierung eine solche Reaktion heraus. Herr Bundesminister Schily, wir haben auch einige persönliche Gespräche geführt. Ich habe in der Innenministerkonferenz häufig mit Ihnen gesprochen. Warum ist es nicht möglich, diesen letzten Schritt hin zu einem Kompromiss zu tun? Ich habe dafür eine Erklärung, zu der ich nicht viel sagen möchte. Staatspolitisch gesehen haben Sie damit die Chance verpasst, ein für die Zukunft unseres Volkes wichtiges Gesetz im breiten politischen Konsens zu verabschieden. Die Mitglieder des Bundesrates entscheiden in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Bundesrates werden Ihnen für Ihr Vorgehen die Mehrheit nicht geben.

      Als zuständiger Minister des Innern kann ich diesem Gesetz also nicht zustimmen. Bei unterschiedlicher Abstimmung einer Landesregierung sind die Stimmen dieser Regierung nach herrschender Rechtsauffassung ungültig. Diese Auffassung hat man auch aus der Verwaltung des Bundesrates gehört. Ich möchte, nachdem Herr Gabriel dies angesprochen hat, drei Ziffern aus einem Rechtsgutachten zitieren, das ich von Herrn Isensee, einem namhaften Professor der Jurisprudenz, habe erstellen lassen. In der Zusammenfassung seiner Bewertung schreibt er:

      1. Wenn die vier Vertreter des Landes Brandenburg im Bundesrat sich nicht auf ein einheitliches Votum verständigen, können sie kein wirksames Votum abgeben. Im Falle der Uneinigkeit wird das Land so behandelt, als wenn es nicht an der Abstimmung teilnähme.

      Um die Einheitlichkeit der Abstimmung sicherzustellen, gibt es Koalitionsverträge - das sage ich jetzt - und Absprachen in Kabinetten. Wenn man sich in den Kabinetten nicht einigen kann, was zum letzten Mal im Jahr 1949 geschah, tritt dieser Fall ein. Das ist der Punkt.

      Der zweite Punkt, den er nennt:

      Ohne Verständigung in der Sache gibt es keinen Stimmführer. Der Ministerpräsident wäre nicht ermächtigt, das "Stimmenpaket" des Landes abzugeben.

      Der dritte Punkt:

      Der Dissens unter den Vertretern muss in der Beratung rechtzeitig und deutlich angezeigt und ebenso in der Abstimmung verlautbart werden.

      Ich habe diesen Dissens, meine ich, deutlich genug angezeigt.

      Herr Präsident, ich beschreibe meine Position deswegen so eindeutig, damit Sie nachher beim Aufrufen des Landes Brandenburg nicht überrascht sind. Ich werde meine Ablehnung des Gesetzes in Kenntnis von Artikel 51 Abs. 3 unseres Grundgesetzes sowie der sich daraus ergebenden Gesetze und Verordnungen, wie sie im "Handbuch des Bundesrates" von Reuter beschrieben sind, laut und unzweideutig formulieren. Ersparen Sie es uns bitte, durch Nachfragen noch einmal ein anderes Stimmverhalten zu erwarten oder anzumahnen. Die erste Aussage wird klar und unmissverständlich sein. [...]" (Plenarprotokoll 774, Stenografischer Bericht, S. 147 D (148 D, Hervorhebungen im Original).
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:41:29
      Beitrag Nr. 98 ()
      http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=2&item=219780


      Zu dem Karlsruher Urteil sagte Schily, es sei zu bedauern, dass durch die vorsätzliche Herbeiführung der Ungültigkeit durch das Land Brandenburg das Gesetz nicht zustande gekommen sei.


      --------------

      Was soll das denn nun heißen?
      Schily bedauert es, daß das Land Brandenburg abgestimmt hat? Und "vorsätzlich" eine "Ungültigkeit" herbeigeführt hat?
      Spinnt der vollkommen? Da war gar nichts "ungültig" - mal abgesehen von der Handlungsweise des damaligen Bundesratspräsidenten! Falls er gemeint haben sollte, daß das Land Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt hat: Kann ihm denn niemand sagen, daß das rechtens und vollkommen in Ordnung war.
      Nochmal. Bedauert es unser Bundesinnenminister, wenn gewählte Rechtsvertreter ihr Stimmrecht wahrnehmen?
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:58:35
      Beitrag Nr. 99 ()
      #98

      Mit so Aussagen schafft es Schily bestimmt, einem Konsens in den neuen Verhandlungen vorzubeugen. Bisher war der für mich in dieser Regierung akzeptabel, aber das ist nun vorüber:

      "«Ich hoffe nicht, dass es Schule macht, sich bei Entscheidungen zweideutig zu verhalten», sagte der Innenminister. Der Bundesrat solle nicht dazu dienen, dass eine «Begabung zu einer Laienspielschar dargebracht werde»."

      Diese Regierung ist zur Selbstkritik gar nicht fähig oder überhaupt nicht willens. Ausgesprochen schlimm für eine Demokratie ist das.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:01:51
      Beitrag Nr. 100 ()
      allerdings gibt Schily ja durch seine Aussagen zu, dass schon am 22.3. es klar war, dass Wowereits Entscheidung keinen Bestand haben wird.
      Sollte zu bedenken geben.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:04:22
      Beitrag Nr. 101 ()
      @konns

      Nicht nervös werden, das neue alte Gesetz geht ganz schnell über die Bühne.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:09:36
      Beitrag Nr. 102 ()
      Was soll die aufgeregte Diskussion?

      Das Gesetz hatte nicht die erforderliche Mehrheit und ist deshalb nicht verabschiedet worden.

      So einfach ist das!

      Das war doch von vornherein klar.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:17:45
      Beitrag Nr. 103 ()
      Rot-Grün lernt nichts dazu :(


      Von der SPD-Homepage:


      "Zuwanderungsgesetz wird unverändert wieder in den
      Bundestag eingebracht [18.12.2002]

      Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-
      gerichts zum Zustandekommen des
      Zuwanderungsgesetzes, wird die Bundes-
      regierung das Gesetz erneut und unverändert
      in den Bundestag einbringen.
      SPD-Generalsekretär Olaf Scholz betonte,
      dass die Entscheidung des
      Bundesverfassungsgerichts über das
      Zustandekommen des
      Zuwanderungsgesetzes im Bundesrat eine Entscheidung zum
      Verfahren ist, nicht in der Sache."
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:35:40
      Beitrag Nr. 104 ()
      CDU-Bundesgeschäftsstelle, 18.12.2002

      ZUWANDERUNGSGESETZ
      Bundesverfassungsgericht fügt Schröder und Schily
      schwere Niederlage zu

      „Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in der Bundesrepublik
      Deutschland“, sagte die CDU-Vorsitzende Angela Merkel zum
      Karlsruher Richterspruch über das rot-grüne Zuwanderungsgesetz.
      Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei ein „Erfolg für
      den Rechtsstaat und die Menschen in unserem Land“. Zugleich
      wertete Angela Merkel das Urteil als „Absage an willkürliche
      Manipulationen, wie sie von Herrn Wowereit auf Geheiß des
      SPD-Vorsitzenden Gerhard Schröder begangen wurden und wie sie
      in Zukunft nicht mehr möglich“ seien.

      Mit seiner Entscheidung habe das höchste deutsche Gericht
      Kanzler Schröder und Verfassungsminister Schily eine „schwere
      Niederlage“ zugefügt und „scharf“ zurechtgewiesen. Die
      Oppositionsführerin signalisierte aber auch
      Verhandlungsbereitschaft. Es sei „vollkommen klar, dass die Union
      ein Zuwanderungsgesetz will“.

      Die CDU-Vorsitzende betonte weiter, es sei bedauerlich, dass
      Rot-Grün bei einem solch wichtigen Gesetz auf den
      gesamtgesellschaftlichen Konsens zu Gunsten von bloßer
      Parteitaktik verzichtet habe. Wenn sich der Kanzler an Recht und
      Gesetz gehalten hätte, hätte am 1. Januar 2003 ein
      Zuwanderungsgesetz in Deutschland in Kraft treten können.

      In diesem Zusammenhang wies die Oppositionsführerin auf die
      kümmerliche Regierungsbilanz der Bundesregierung hin. Rot-Grün sei
      auf der ganzen Linie gescheitert: Die Steuerreform habe Schröder
      mit ungewissem Ausgang verschoben, das
      Scheinselbstständigkeitsgesetz habe die Koalition am
      Dienstagabend im Vermittlungsausschuss quasi abgeschafft und
      auch die frühere 630-Mark-Regelung werde in einer verbesserten
      Form wieder eingeführt. Selbst die Riestersche Jahrhundertreform
      habe sich als Einjahresreform erwiesen, und das Rot-Grün so
      wichtige Zuwanderungsprojekt liege auf Eis, weil es "nicht
      demokratisch zustande gekommen ist".


      Empfehlenswerte Literatur: http://www.cdu.de/politik-a-z/db-zuwanderung_kritik.htm
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:58:29
      Beitrag Nr. 105 ()
      Schröder im Juni 2002:

      "Und wir wollen ein Zuwanderungsrecht, dass es uns erlaubt, eine sinnvolle Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung zu machen, ohne unseren humanitären Verpflichtungen nicht zu genügen … und ein solches Gesetz haben wir durch die Institutionen gebracht."
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 15:26:40
      Beitrag Nr. 106 ()
      reuters:

      Die Richter erklärten, der Ministerpräsident eines Landes dürfe sich im Bundesrat nicht über die Stimmen seiner Kabinettsmitglieder hinwegsetzen. In der von einem beispiellosen Eklat begleiteten Sitzung der Länderkammer vom 22. März hatte der damaligen Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) das gespaltene Votum Brandenburgs als Ja-Stimme gewertet, obwohl Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) der Zustimmung des damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) widersprochen hatte. Das Grundgesetz verlangt, dass die Vertreter eines Landes einheitlich abstimmen. Die Folgen einer uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat waren bisher unklar.

      Wowereit habe einen Verfahrensfehler begangen, urteilte das Gericht. Durch die Äußerung Schönbohms sei klar gewesen, dass das Land Brandenburg uneinheitlich habe abstimmen wollen. "Es bestand Klarheit über den Dissens", heißt es in dem Urteil. Das Richter urteilten allerdings nicht einstimmig. Zwei Richterinnen widersprachen öffentlich der Mehrheit des Senats.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 15:33:16
      Beitrag Nr. 107 ()
      @Schwarzer Lord:

      Interessanter Beitrag, ich glaube auch, dass Wowereit hier bewusst "getrickst" hat. Er könnte natürlich immer noch einwenden, dass Herr Schönbohm reden könne, was er wolle, für ihn (Wowereit) "sticht Ober Unter" und nur Stolpes Stimme zählt.

      @Superdad: Absoluter Schwachsinn, was Du da absonderst. Selbst einige Juristen (natürlich die Minderheit) hatten nach der Abstimmung kommentiert, sie sei ok gewesen. Der BuPrä sollte solche Gesetze nur dann nicht unterzeichnen, wenn eindeutig etwas faul ist, hier gab es Restzweifel (natürlich nicht für Frau Merkel oder Herrn Koch, aber die werden auch nie Bundespräsident werden).


      Ich verstehe nicht, warum die CDU so gegen Ausländer argumentiert nach dem Motto "Ausländer und Zuwanderung sind grundsätzlich schlecht". Ein Land sollte sich klar überlegen, welche Formen von Einwanderung nützlich sind und diese dann gesteuert zulassen, allerdings ohne Ideologie, weder rechts, noch Rot-Grün.

      Deshalb war in diesem Fall auch die Deutsche Wirtschaft geschlossen FÜR das Gesetz.

      Besonder schizophren wird es dann, wenn die CDU/CSU so sehr dafür kämpft, dass Nachkommen von Leuten, die irgendwann von Katharina der Großen nach Russland geholt wurden, wieder hier her kommen. Jeder, der das Land kennt (ich habe gute Kontakte dort hin), weiß, dass sich "reinrassige" Russen die Papiere besorgen, die ihre Deutschstämmigkeit "nachweisen" - alles gefälscht. Die lachen sich tot. Ich sehe hier viele Russlanddeutsche, die aussehen wie Russen. Ich glaube, das würde unsere CDU nur dann kapieren, wenn Farbige oder Asiaten kämen und sich als Deutsche ausgäben. Und das alles in der Hoffnung, sich bei den Vertriebenenverbänden Lieb Kind zu machen und vielleicht ein paar mehr CDU-Stimmen ins Land zu holen.

      Echt lächerlich, fast so ideologiebeladen wie Rot-Grün und sehr naiv!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 16:08:10
      Beitrag Nr. 108 ()
      Weitweg, es ist kein Schwachsinn, was ich absondere
      (ich bleibe hier bei deiner für dich und deinesgleichen bezeichnenden Wortwahl).

      Es handelte sich, für jeden ersichtlich, um ein nicht verfassungskonformes Vorgehen.

      Unsere Verfassung sieht verschiedene Stufen zu ihrem Schutz vor;

      Zunächst hat der Bundesratspräsident versagt, bei einem
      Menschen seines Schlages war dies aber nicht verwunderlich, es blieben ja auch noch 2 Korrekturmechanismen.

      Als nächstes der Bundespräsident, der das Gesetz sofort hätte
      kassieren müssen. Auch er hat versagt.

      Als letztes hat schließlich das BVerfG selbst funktioniert, sozusagen als zweiter Reservefallschirm.

      Das alles ist höchst bedenklich, hier stimmt was nicht mit den vorgeschalteten Personen, inklusive Rau.

      Daher muß er weg.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 16:16:56
      Beitrag Nr. 109 ()
      Dass Wowereit bewußt getrickst hat, ist ja wohl eindeutig. Jemand, der so mit dem Gesetz umgeht, gehört zumindest nicht mehr in ein solch wichtiges Amt. Er müßte abdanken. Wie kann man darauf vertrauen, dass er sich in anderen Dingen gesetzestreu verhält?

      Rau hat natürlich versagt. Wie Thierse ist Rau nicht unparteiisch, wenn es um wichtige Fragen geht. Jemand, der wie er PArteinteressen bei diesen Dingen nicht außen vor lassen kann, gehört ebenfalls nicht in ein solches Amt.

      Dass die anderen SPD-Taktiker sich so verhalten haben, ist zwar ziemlich daneben, kann ihnen aber nicht angelastet werden, weil sie natürlich parteiisch sind und es auch sein dürfen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 16:17:05
      Beitrag Nr. 110 ()
      Leute, das war heute eine gute Entscheidung für
      die Demokratie, und eine schwere Niederlage für die SPD-Trickser !!! Der kleinere Koalitionspartner einer Landesregierung kann zukünftig nicht mehr so einfach durch die SPD ausgetrickst werden, indem sich der SPD
      Ministerpräsident als Stimmführer präsentiert und die
      damit die abweichende Auffassung seines Koalitionspartners eiskalt auskontern kann. Eine wichtige Entscheidung für die Zukunft. Jetzt muß Schwarz/Gelb nur noch
      die Landtagswahlen am 2.2. 2003 gewinnen (zumindest in Hessen), dann hat es mit der Alleinherrschaft der rot/grünen Trickser zunächst mal ein Ende.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 16:44:28
      Beitrag Nr. 111 ()
      @LauraGerhard,
      die leidige Diskussion um ein Zuwanderungsgesetz wird sich in einigen Jahren als schwere Niederlage für D erweisen.
      Ein promovierter Elektrotechniker und Diplom-Informatiker aus Indien mit excellenten Deutsch-, Englisch- und Französischkenntnissen hat mir vor einigen Monaten bei einem Anwerbungsgespräch mit Hinweis auf die Zuwanderungsdiskussion trocken erklärt "Deutschland? Ich bin doch nicht blöd". Er hat heute einen hochdotierten Job als Systementwickler in den USA.
      Der internationale Wettbewerb um solche Leute wird in der Zukunft noch härter werden. Die gerade von der CDU gepriesene Globalisierung und die engstirnige Zuwanderungsdebatte sind schlicht inkompatibel.
      Mfg, MacHaeberle
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:04:15
      Beitrag Nr. 112 ()
      machaeberle
      Rot/Grün hat leider im März das Vermittlungsverfahren
      im Bundesrat abgelehnt , um auf fragwürdige verfassungswidrige Weise das Gesetz im Bundesrat durchzupeitschen. Die Schuld liegt bei Rot/Grün, dass
      ab 2003 kein Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt. Die Zuwanderung von Hochqualifizierten
      will auch die CDU/CSU; das ist ja nicht das Thema; es geht
      um die Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme usw.,
      die besser geregelt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:11:10
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ja, Laura. Hätte Wowereit in seiner Funktion als Bundesratspräsident, der eigentlich unparteiisch sein muß, die Stimmen Brandenburgs als ungültig gewertet, hätte die Regierung nicht so viel Zeit verschenkt. Ohne Rot-Grün wären wir schon viel weiter.


      MfG Jarrod
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:11:57
      Beitrag Nr. 114 ()
      Auf Phoenix läuft gerade eine Widerholung. Sehenswert
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:21:19
      Beitrag Nr. 115 ()
      @LauraGerhard,
      wie Du weisst, gibt es auch in der CDU Leute, die das von der Regierung vorgelegte Gesetz mitgetragen haben. Besonders von der CSU kamen aber im Vermittlingsausschuss Vorschläge, die darauf abzielte, die Zuwanderung zu reduzieren - für die Regierung sicher nicht zustimmungsfähig.
      Die Zuwanderung von Hochqualifizierten will auch die CDU/CSU; das ist ja nicht das Thema;...
      Dies ist sehr wohl auch ein Thema. Die Art und Weise wie Zuwanderung diskutiert wird (schau mal einige der anderen Threads an) macht D für Ausländer alles andere als attraktiv, auch nicht für die hochqualifizierten.
      Gruss, MacHaeberle
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:29:36
      Beitrag Nr. 116 ()
      Eigentlich ist es ja die Spezialtät der Bayern (CSU) Verfassungsbruch zu begehen. Mit einem Unterschied:
      Der Beckstein macht es bewusst!

      - Kann sich noch einer an den Schwulen-Ehe-Streit erinnern?
      Da fiel von Beckstein ein Satz im Sinne von: "Das Volk will keine Schwulenehe. Und ich mache Gesetze für das Volk. Was kümmert mich da die Verfassung." (Nur Sinngemäs zitiert, da ich das Zitat auf die schnelle nicht im Netz gefunden hab)
      Aber folgendes:

      "...Das Land Bayern wehrt sich also nach wie vor mit allen Mitteln gegen die am 1. August 2001 in Kraft tretende Regelung: Sie soll uns Homosexuellen erlauben eine Lebensgemeinschaft mit dem Partner standesamtlich eintragen zu lassen. Bis zur vollständigen Gleichstellung der heterosexuellen Lebensgemeinschaft (landläufig "Ehe") ist es in Deutschland noch weit, aber in Bayern ist der Weg noch weiter.

      Erst am vergangenen Mittwoch wurde Bayerns und Sachsens Eilantrag zum Stopp des neuen Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Jetzt startet Bayerns Innenminister Günther Beckstein bereits die nächste Offensive. ..."


      - Könnt Ihr euch auch noch an das skandalöse Verhalten der Führung des Bayernlandes beim Kruzifixstreit erinnern?
      Da entscheidet das Bundesverfassungsgericht und das bayrische Bundesverfassungsgericht entscheidet anderst und es wird argumentiert, daß sich Bayern dem Bundesverfassungsentscheid nicht beugt. Hallo DAS ist schweerer Verfassungsbruch, denn das Bundesrecht Landesrecht bricht sollte jeder wissen, der den Hauptschulabschlus geschafft hat.

      - Seit Jahren fordert das Bundesverfassungsgericht eine einheitliche Regelung bezüglich der Nichtbestrafung von Kleinstmengen von Marijuana oder Hasch. Blockiert werden hier Kompromisse vor allem von den schwarzen Ländern. Allen voran ist dabei natürlich Beckstein/Stoiber, die wohl jeden der mal gekifft hat am liebsten einbuchten würden.


      - ... Es gibt noch UNZÄHLIGE Verfassungsbrüche der CDU/CSU. Ach da war ja auch mal eine Unterschriftenkampagne, die eigentlich auch nicht mit der Verfassung konform ging, da die Verfassung nicht vorsieht das Volksbefragungen oder Volksentscheide möglich sind.(Hier mein ich die Rechtspopulistische Kampagne von Koch gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft)
      Hier haben die auch gehandelt, obwohl Sie wussten, daß sie sich auf dünnem Eis befinden. Auch wenn das Eis dabei gehalten hat. Es war verfassungsrechtlich nicht unumstritten, was da geschah.



      Langer Rede kurzer Sinn:

      Es ist ganz normal, daß die Legislative hin und wieder die Verfassung nicht einhält. Dazu haben wir ja das unabhängige Verfassungsgericht. Und manchmal funktioniert das auch. Wie dieses mal. Ich will hier nicht den Berliner Wowereit verteidigen. Ich will nur klarstellen, daß die Mehrzahl eine Partei gewählt hat, die einen Verfassungsuntreuen Bundesinnenminister gestellt hätte. Und das es vor allem in den dunklen Reihen der Parteifarben auch schon viele, viele Verfassungsbrüche gab.


      BM
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:32:34
      Beitrag Nr. 117 ()
      Müller erklärt gerade auf ntv das die CDU bezüglich des Einwanderungsgesetzes etwas umgedacht hat und auch der Ansicht ist das wir gezielte Einwanderung brauchen.

      Tja ja, der Wahlkrampf ist vorbei.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:34:34
      Beitrag Nr. 118 ()
      Kleine Korrektur:

      sollte nicht heißen:

      " daß die Mehrzahl eine Partei gewählt hat, die einen Verfassungsuntreuen Bundesinnenminister gestellt hätte"

      sollte heißen:

      " daß die Mehrzahl der Leute hier auf W:0 eine Partei gewählt hat...."

      Sorry!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:39:45
      Beitrag Nr. 119 ()
      "Müller erklärt gerade auf ntv das die CDU bezüglich des Einwanderungsgesetzes etwas umgedacht hat und auch der Ansicht ist das wir gezielte Einwanderung brauchen. "


      :laugh:

      Wenn sowas jetzt von der SPD käme, dann würden hier wieder tausende Posings erscheinen mit Kommentaren wie:

      "Von den Sozialisten ist auch nichts anderes zu erwarten, als das die ihre Politik ständig ändern."

      "Diese Wahlbetrüger, vor der Wahl noch so jetzt anderst rum."

      Und so weiter. Ach was schreib ich denn? Diese Postings kennt hier ja eh jeder!


      Naja, aber da der Wahlkampf vorbei ist, muß die CDU auch nicht mehr mit Rechtspopulistischen Mitteln kämpfen.


      Positiv ist auf jeden Fall zu werten, das diese Aussage nicht auf eine Blokadepolitik der Opposition hindeuted. Da muß man dann durchaus mal ein Lob aussprechen.


      BM
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:43:28
      Beitrag Nr. 120 ()
      Imoen und Bodenseemann

      ich frage mich, was Ihr so zu diesem Thema früher an Kommentaren gehört habt. Aber neu ist das was Müller da erzählt hat nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:45:07
      Beitrag Nr. 121 ()
      @bodenseemann

      Müller und Schily, zum Teil auch Wulff waren sich damals schon so gut wie einig.

      Es war schlichtweg falsch während eines Wahlkampfes so ein Gesetz anzugehen.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:47:47
      Beitrag Nr. 122 ()
      Die neue Grün-Chefin weist darauf hin,dass Diktate keine Verhandlungsposition darstellen, falls die CDU das meint :laugh:


      Wowi hat nach seiner Aussage nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Das glaube ich gern, Wowi. Manche wissen es halt nicht besser und von Gewissen will ich gar nicht schreiben.


      Jetzt tut Rotgrün so, als sei das Gesetz an der Opposition gescheitert. Wieder mal kapieren sie nicht, wie die Realität ist.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:49:51
      Beitrag Nr. 123 ()
      @HMHM

      Natürlich ist das nicht neu was Müller jetzt gerade zum Besten gibt, neu ist nur das er es wieder sagen darf.;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:05:30
      Beitrag Nr. 124 ()
      so offensichtlich war ja nun das "Versagen" Wowereits auch nicht ...
      ... er wurde in eine blöde Situation gebracht ....

      Dazu hat man im Übrigen ein Verfassungsgericht, um solch heikles Vorgehen bei Verfahren zu durchleuchten ...

      technostud ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:06:18
      Beitrag Nr. 125 ()
      @machaberle....Hochqualifizierte sind willkommen. Solche, die nur unsere Sozialsysteme belasten, allerdings nicht. Leistungsträger aus dem Ausland allerdings finden in den USA oder in Kanada weit bessere Kondition. Vor allem, was die Steuerseite angeht. Glaubst Du ein Computerfachmann aus Indien würde hier in Deutschland ein Unternehmen gründen wollen. Bei der Bürokratie? Im Leben nicht. Hunderte von Unterschriften, die Gewerkschaften, die hohen nebenkosten....
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:19:41
      Beitrag Nr. 126 ()
      @Jarrod21,
      natürlich sind Hochqualifizierte hier willkommen. Nur, ob die auch kommen wollen; die - zurückhaltend ausgedrückt - nicht gerade ausländerfreundliche Atmosphäre macht D nicht eben attraktiv. Dies wurde mir bei einigen Gesprächen ziemlich unverblümt unter die Nase gerieben. Es sind nicht die materiellen Konditionen, die andere Länder attraktiver machen. Man muss sich in einem Land auch wohlfühlen.
      Gruss, MacHaeberle
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:28:34
      Beitrag Nr. 127 ()
      bodensseemann
      Ja Müller, Schilly , Wulff waren sich schon mal ganz einig, dann wurde das Zuwanderungsgesetz aufgrund
      des Druckes der Grünen nochmals abgeändert, was für
      die CDU/CSU dann nicht mehr akzeptabel war. Die Grünen
      müssen halt Ihre Positionen aufgeben und das Zuwanderungsgesetz in der ursprünglichen Form abändern;
      dann würde die CDU/CSU sofort zustimmen; der
      Ball liegt jetzt eindeutig bei Rot/Grün, die ihre Positionen überdenken sollten. In der jetzigen
      Form ist das Zwanderungsgesetz für die Opposition nicht
      zustimmungsfähig. Schließlich hat Schwarz/GElb im
      Bundesrat die Mehrheit und das ist gut so; Wenn
      die Wähler in Hessen am 2.2. was anderes wollen, dann können sie entsprechend so abstimmen. Daher wird
      die Zuwanderung selbstverständlich ein Thema bei den Landtagswahlen werden, was im Grunde Herr Wowereit
      mit seinem grundgesetzwidrigem Verhalten im Bundesrat
      zu verantworten hat.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:39:44
      Beitrag Nr. 128 ()
      Imoen

      das ist eigentlich in #127 ganz gut dargestellt.

      Nicht die schwarzen, sondern die roten Selbstdarasteller sind vom fast erreichten Kompromiss abgewichen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 08:04:47
      Beitrag Nr. 129 ()
      Auszüge aus dem Artikel in der SZ vom 18. 12.

      Die „Abweichende Meinung“ der beiden Verfassungsrichterinnen Lerke Osterloh und Gertrude Lübbe-Wolff




      ...................Die überstimmten Richterinnen sind mit der Mehrheit einig, „dass bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz das Land Brandenburg zunächst nicht einheitlich abgestimmt hat“. Zunächst, heißt es. Im zweiten Durchgang aber, so finden Osterloh und Lübbe-Wolff, habe Brandenburg seine Stimmen sehr wohl einheitlich und damit wirksam abgegeben. Dies sei mit dem Ja des Ministerpräsidenten Manfred Stolpe auf die Nachfrage des Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit geschehen. Innenminister Jörg Schönbohm habe diesem Ja „keine klar als Stimmabgabe identifizierbare Äußerung mehr entgegengesetzt“, die das Zustandekommen des Gesetzes hätte verhindern können.

      ........... Das Land Brandenburg sei zur Korrektur seines im ersten Durchgang gezeigten Abstimmungsverhaltens berechtigt gewesen; die Nachfrage des Bundesratspräsidenten sei „in der konkreten Situation sehr wohl berechtigt“ gewesen; für die Form der Wowereit- Nachfrage habe es gute Gründe gegeben; im zweiten Durchgang habe Brandenburg sein Korrekturrecht wirksam genutzt.

      ......................Mit dem fast gleichzeitigen „Ja“ des SPD-Ministers Alwin Ziel und dem „Nein“ seines CDU-Kollegen Schönbohm habe keine „zurechenbare Stimmabgabe“ des Landes vorgelegen.

      ............Das Verhalten Wowereits billigen Osterloh und Lübbe-Wolff fast durchgehend. Seine Nachfrage an Stolpe zeuge nicht von Parteilichkeit, sondern von „einer effizienten Sitzungsleitung“. Besser wäre es ihrer Meinung nach freilich gewesen, Wowereit hätte die Nachfrage an das Land und nicht an den Ministerpräsidenten gerichtet. „Allerdings war die Rechtslage in dieser Frage zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht eindeutig geklärt.“ Wowereit habe jedenfalls „keinen evidenten Verfahrensfehler“ begangen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 08:45:30
      Beitrag Nr. 130 ()
      Nochmals zur Erinnerung!



      62/2002 ... 25. März 2002

      Auszug aus dem Stenografischen Bericht der Sitzung am 22. März 2002 zur Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz



      Präsident Klaus Wowereit:

      Wir kommen zur Abstimmung. Die Empfehlungen der Ausschüsse ersehen Sie aus Drucksache 157/1/02. Daneben liegen Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses in den Drucksachen 157/2 und 3/02 vor.

      Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen beantragt ist, frage ich zunächst, wer allgemein ein Vermittlungsverfahren wünscht. Bitte das Handzeichen! - Das ist die Mehrheit.

      Dann stimmen wir über die einzelnen Anrufungsgründe ab.

      Ich beginne mit dem Antrag des Saarlandes in Drucksache 157/3/02, bei dessen Annahme der Antrag von Rheinland-Pfalz erledigt ist. Wer stimmt dem saarländischen Antrag zu? - Das ist die Minderheit.

      Dann bitte ich um das Handzeichen zu dem Antrag von Rheinland-Pfalz. - Das ist die Minderheit.

      Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird nicht gewünscht.

      Wir kommen dann zur Frage der Zustimmung. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Abstimmungsfrage ist positiv zu fassen.

      Rheinland-Pfalz hat gebeten, über die Frage der Zustimmung durch Aufruf der Länder abzustimmen. Ich bitte den Schriftführer, die Länder aufzurufen.

      Dr. Manfred Weiß (Bayern), Schriftführer:

      Baden-Württemberg Enthaltung

      Bayern Nein

      Berlin Ja

      Brandenburg

      Alwin Ziel (Brandenburg): Ja!

      Jörg Schönbohm (Brandenburg): Nein!



      Präsident Klaus Wowereit: Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt hat. Ich verweise auf Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Danach können Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden.

      Ich frage Herrn Ministerpräsidenten Stolpe, wie das Land Brandenburg abstimmt.



      Dr. h.c. Manfred Stolpe (Brandenburg): Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich hiermit Ja.

      (Jörg Schönbohm [Brandenburg]: Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident!)

      Präsident Klaus Wowereit: Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat.

      (Peter Müller [Saarland]: Das ist unmöglich! - Roland Koch [Hessen]: Das geht wohl gar nicht! - Weitere Zurufe: Verfassungsbruch! - Das gibt es doch nicht!)

      - Herr Ministerpräsident Stolpe hat für Brandenburg erklärt, dass er, dass das Land Brandenburg mit Ja abstimmt. Das ist nicht - -

      (Roland Koch [Hessen]: Herr Schönbohm hat widersprochen! Nein, das geht nicht, Herr Präsident!)

      - Das ist so. Dann geht es weiter in der - -

      (Peter Müller [Saarland]: Selbst Sie sind an die Verfassung gebunden, Herr Präsident! - Roland Koch [Hessen]: Nein, das geht nicht! - Weiterer Zuruf: Völlig unmöglich! Sie kennen die Verfassung nicht!)

      Dann geht es weiter - - Dann geht es weiter in der Abstimmung.

      (Peter Müller [Saarland]: Nein! - Roland Koch [Hessen]: Nein, Herr Präsident! Sie brechen das Recht!)

      - Nein!

      (Roland Koch [Hessen]: Herr Präsident, nein!)

      - Ich habe bei der zweiten Frage gefragt, ob Herr Ministerpräsident Stolpe für Brandenburg eine Erklärung abgibt. Das hat er gemacht. Und - -

      (Peter Müller [Saarland]: Auch Sie sind an das Grundgesetz gebunden, Herr Präsident! - Roland Koch [Hessen]: Das geht nicht! Nein, Herr Präsident, nein! - Weitere Zurufe)

      Und jetzt ist festgestellt - -

      (Peter Müller [Saarland]: Das Grundgesetz gilt auch für Sie!)

      Es ist festgestellt - -

      (Roland Koch [Hessen]: Jawohl! Das ist ja unglaublich! Das ist glatter Rechtsbruch!)

      Ich kann - -

      (Roland Koch [Hessen]: Das ist unglaublich!)

      - Ja, Herr - - Bitte sehr - -

      (Roland Koch [Hessen]: Herr Präsident, unterbrechen Sie, damit wir das beraten! Das gibt es nicht!)

      - Bitte sehr, Herr Koch, ich bitte Sie, sich auch zu mäßigen.

      (Roland Koch [Hessen]: Nein, ich mäßige mich nicht!)

      - Ja.

      (Roland Koch [Hessen]: Da ist offensichtlich und gewollt das Recht gebrochen! Das geht nicht! - Weitere Zurufe: Ein vorbereiteter Rechtsbruch! - Rechtsbeugung!)

      Also nochmal - -

      (Roland Koch [Hessen]: Wenn Herr Schönbohm eben geschwiegen hätte, mag das sein! Aber er hat gesagt: Ich nicht!)

      Ich kann - -

      (Roland Koch [Hessen]: Es sind vier Stimmen! Sie sind unterschiedlich abgegeben, und das haben Sie zur Kenntnis zu nehmen!)

      Ich kann - - Ich kann auch - -

      (Peter Müller [Saarland]: Unterbrechen Sie die Sitzung, dass diese Frage geklärt wird! Das geht so nicht! - Roland Koch [Hessen]: Das ist ja wohl das Letzte! - Weitere Zurufe)

      Ich kann auch Herrn Ministerpräsidenten Stolpe nochmal fragen, ob das Land noch Klärungsbedarf hat.

      (Roland Koch [Hessen]: Das Land hat keinen Klärungsbedarf! Sie manipulieren eine Entscheidung des Bundesrates! Was fällt Ihnen ein! - Zuruf: Verfassungsbrecher!)

      - Nein!

      (Roland Koch [Hessen]: Herr Präsident, nein! - Weitere lebhafte Zurufe)

      Herr Ministerpräsident Stolpe.



      Dr. h.c. Manfred Stolpe (Brandenburg): Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich hiermit Ja.

      (Roland Koch [Hessen]: So! Und was sagt Herr Schönbohm?)



      Präsident Klaus Wowereit: So, dann ist das so festgestellt.

      Ich bitte fortzufahren in der Abstimmung.

      (Zuruf: Unerhört!)

      - In der Abstimmung fortzufahren.

      (Dr. Bernhard Vogel [Thüringen]: Ich bitte um das Wort zur Geschäftsordnung!)

      - Sie können sich anschließend, nach der Abstimmung, zur Geschäftsordnung melden. Wir sind jetzt in der Abstimmung.



      Dr. Manfred Weiß (Bayern), Schriftführer:

      Bremen Enthaltung

      Hamburg Enthaltung

      Hessen Enthaltung

      Mecklenburg-Vorpommern Ja

      Niedersachsen Ja

      Nordrhein-Westfalen Ja

      Rheinland-Pfalz Ja

      Saarland Nein

      Sachsen Nein

      Sachsen-Anhalt Ja

      Schleswig-Holstein Ja

      Thüringen Nein



      Präsident Klaus Wowereit: Das ist die Mehrheit.

      Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

      Jetzt rufe ich Herrn Ministerpräsident Vogel zur Geschäftsordnung auf.

      (Roland Koch [Hessen]: Eiskalter Rechtsbruch! Eiskalt! - Dr. Edmund Stoiber [Bayern]: Das hat Konsequenzen!)


      Und wie das Konsequenzen hatte!


      SFK
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:10:28
      Beitrag Nr. 131 ()
      Rufen kann man viel. Wenn ich jetzt rufe, ich sehe ein UFO, dann stimmt es?
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 13:56:32
      Beitrag Nr. 132 ()
      Danke SFK.

      War interessant, das nochmal Revue passieren zu lassen.


      MfG Jarrod
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 08:24:30
      Beitrag Nr. 133 ()
      An solche Vorgänge wie diesen Verfassungsbruch muß man dieser Tage wieder mal erinnern, wenn es um die Zustimmung zur SPDGB-Politik geht.
      Avatar
      schrieb am 09.05.03 10:57:39
      !
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      Zuwanderungsgesetz: Wowereit (SPD) beging Verfassungsbruch