WahrHeit und KlarHeit ist das oberste Prinzip - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.12.02 11:08:07 von
neuester Beitrag 18.12.02 14:00:12 von
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CSU-Landesgruppe / Glos: Sieg des Rechts und der Wahrheit!
Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum rechtswidrig zustande gekommenen
rot-grünen Zuwanderungsgesetz erklärt der Vorsitzende der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Glos:
Die von den Unions-Ländern gegen den rot-grünen Verfassungsbruch
erhobene und erfolgreiche Klage ist ein Sieg des Rechts. Es stärkt
das Vertrauen in die deutsche Gesetzgebung, das durch den
offenkundigen Verfassungsbruch Wowereits erschüttert wurde.
Damit steht fest, Wowereit hat sein Amt als Bundesratspräsident
missbraucht, er war Handlanger von Kanzler und Parteichef Schröder,
der seinerseits den Bundesrat missbraucht hat, um das rot-grüne
Prestige-Projekt durchzupeitschen. Dies darf nicht ohne Konsequenzen
bleiben. Wer wie Wowereit bewusst die Verfassung bricht, hat in einem
Regierungsamt nichts mehr zu suchen.
Das von Rot-Grün bewusst in Kauf genommene grundgesetzwidrige
Zustandekommen des Gesetzes macht den Wahlbetrug vollkommen. Rot-Grün
ist nur aufgrund von Lügen und Betrügereien gewählt worden. Das
Urteil ist damit auch ein Sieg der Wahrheit.
Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts wird der rot-grüne
Marsch Deutschlands in ein multikulturelles Einwanderungsland
gestoppt. Bei über 4 Millionen Arbeitslosen und großen
Integrationsproblemen der bereits hier lebenden Ausländer wäre die
Aufhebung des Anwerbestopps durch Rot-Grün ein völlig falsches Signal
gewesen. Das Gericht hat den Weg freigemacht für eine von der Union
stets geforderte Neuregelung, mit der weniger Zuwanderung nach
Deutschland und eine bessere Integration durchgesetzt werden kann. Im
Interesse unseres Landes wird die Union nur solchen Maßnahmen die
Hand reichen, mit denen diese Ziele erreicht werden. Rot-Grün muss
jetzt Farbe bekennen, ob sie weiterhin ideologisch blockiert sind
oder die Kraft für ein modernes und allen dienendes Gesetz haben.
ots Originaltext: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Rückfragen bitte an:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030/227 - 5 60 23
Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum rechtswidrig zustande gekommenen
rot-grünen Zuwanderungsgesetz erklärt der Vorsitzende der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Glos:
Die von den Unions-Ländern gegen den rot-grünen Verfassungsbruch
erhobene und erfolgreiche Klage ist ein Sieg des Rechts. Es stärkt
das Vertrauen in die deutsche Gesetzgebung, das durch den
offenkundigen Verfassungsbruch Wowereits erschüttert wurde.
Damit steht fest, Wowereit hat sein Amt als Bundesratspräsident
missbraucht, er war Handlanger von Kanzler und Parteichef Schröder,
der seinerseits den Bundesrat missbraucht hat, um das rot-grüne
Prestige-Projekt durchzupeitschen. Dies darf nicht ohne Konsequenzen
bleiben. Wer wie Wowereit bewusst die Verfassung bricht, hat in einem
Regierungsamt nichts mehr zu suchen.
Das von Rot-Grün bewusst in Kauf genommene grundgesetzwidrige
Zustandekommen des Gesetzes macht den Wahlbetrug vollkommen. Rot-Grün
ist nur aufgrund von Lügen und Betrügereien gewählt worden. Das
Urteil ist damit auch ein Sieg der Wahrheit.
Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts wird der rot-grüne
Marsch Deutschlands in ein multikulturelles Einwanderungsland
gestoppt. Bei über 4 Millionen Arbeitslosen und großen
Integrationsproblemen der bereits hier lebenden Ausländer wäre die
Aufhebung des Anwerbestopps durch Rot-Grün ein völlig falsches Signal
gewesen. Das Gericht hat den Weg freigemacht für eine von der Union
stets geforderte Neuregelung, mit der weniger Zuwanderung nach
Deutschland und eine bessere Integration durchgesetzt werden kann. Im
Interesse unseres Landes wird die Union nur solchen Maßnahmen die
Hand reichen, mit denen diese Ziele erreicht werden. Rot-Grün muss
jetzt Farbe bekennen, ob sie weiterhin ideologisch blockiert sind
oder die Kraft für ein modernes und allen dienendes Gesetz haben.
ots Originaltext: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
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Marschewski: Scheitern des Zuwanderungsgesetzes ist ein Segen für die
deutschen Spätaussiedler
Berlin (ots) - Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes,
dass das Zuwanderungsgesetz nicht verfassungskonform zustande
gekommen ist, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Vertriebene
und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski
MdB:
Das Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes vor dem
Bundesverfassungsgericht ist ein Segen für die deutschen
Spätaussiedler. Dies schon deshalb, weil dieses Gesetz ausschließlich
Nachteile für die deutschen Spätaussiedler mit sich bringt, sie
gegenüber Ausländern zum Teil schlechter stellt und die Integration
der deutschen Spätaussiedler in unsere Gesellschaft behindert.
CDU und CSU haben das Zuwanderungsgesetz im Bundestag aus diesen
Gründen abgelehnt, im Bundesrat ist das Gesetz nur unter
offensichtlich verfassungswidrigen Umständen seitens Rot-Grün quasi
durchgedrückt worden. CDU und CSU haben das Zuwanderungsgesetz
abgelehnt, weil es vor allen Dingen die wesentlichen Fragen der
Integration unbeantwortet lässt. So brachte das rot-grüne
Zuwanderungsgesetz für die Spätaussiedler sowohl Nachteile im
Aufnahmeverfahren als auch im Bereich der für die Integration so
wichtigen Sprachförderung mit sich. So wurde der Umfang der
Sprachförderung auf insgesamt 600 Stunden reduziert, was nach Meinung
aller Experten ein unzureichender Umfang ist.
Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz und die fortgesetzte
Kürzungspolitik im Bundeshaushalt hat die rot-grüne Aussiedlerpolitik
für die betroffenen Spätaussiedler perspektivlos gemacht.
CDU und CSU haben in den Beratungen zum Zuwanderungsgesetz allein
8 Änderungsanträge zu den die Spätaussiedler betreffenden Passagen
gestellt. Sämtliche Anträge sind seiner Zeit von der rot-grünen
Koalitionsmehrheit abgelehnt worden.
Das Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes am heutigen Tag
bietet die große Chance eines Neuanfangs in der "total verkorksten"
Spätaussiedlerpolitik dieser rot-grünen Bundesregierung.
Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung ihre ablehnende
Haltung gegenüber den Spätaussiedlern, wie sie in ihrer praktischen
Politik tagtäglich zum Ausdruck kommt, grundlegend ändert. Dann wäre
der heutige Tag ein richtig guter Tag für die deutschen
Spätaussiedler.
ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de
deutschen Spätaussiedler
Berlin (ots) - Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes,
dass das Zuwanderungsgesetz nicht verfassungskonform zustande
gekommen ist, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Vertriebene
und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski
MdB:
Das Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes vor dem
Bundesverfassungsgericht ist ein Segen für die deutschen
Spätaussiedler. Dies schon deshalb, weil dieses Gesetz ausschließlich
Nachteile für die deutschen Spätaussiedler mit sich bringt, sie
gegenüber Ausländern zum Teil schlechter stellt und die Integration
der deutschen Spätaussiedler in unsere Gesellschaft behindert.
CDU und CSU haben das Zuwanderungsgesetz im Bundestag aus diesen
Gründen abgelehnt, im Bundesrat ist das Gesetz nur unter
offensichtlich verfassungswidrigen Umständen seitens Rot-Grün quasi
durchgedrückt worden. CDU und CSU haben das Zuwanderungsgesetz
abgelehnt, weil es vor allen Dingen die wesentlichen Fragen der
Integration unbeantwortet lässt. So brachte das rot-grüne
Zuwanderungsgesetz für die Spätaussiedler sowohl Nachteile im
Aufnahmeverfahren als auch im Bereich der für die Integration so
wichtigen Sprachförderung mit sich. So wurde der Umfang der
Sprachförderung auf insgesamt 600 Stunden reduziert, was nach Meinung
aller Experten ein unzureichender Umfang ist.
Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz und die fortgesetzte
Kürzungspolitik im Bundeshaushalt hat die rot-grüne Aussiedlerpolitik
für die betroffenen Spätaussiedler perspektivlos gemacht.
CDU und CSU haben in den Beratungen zum Zuwanderungsgesetz allein
8 Änderungsanträge zu den die Spätaussiedler betreffenden Passagen
gestellt. Sämtliche Anträge sind seiner Zeit von der rot-grünen
Koalitionsmehrheit abgelehnt worden.
Das Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes am heutigen Tag
bietet die große Chance eines Neuanfangs in der "total verkorksten"
Spätaussiedlerpolitik dieser rot-grünen Bundesregierung.
Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung ihre ablehnende
Haltung gegenüber den Spätaussiedlern, wie sie in ihrer praktischen
Politik tagtäglich zum Ausdruck kommt, grundlegend ändert. Dann wäre
der heutige Tag ein richtig guter Tag für die deutschen
Spätaussiedler.
ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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Röttgen:
Bundesverfassungsgericht erteilt Versuch der
parteipolitischen Instrumentalisierung des Bundesrates eine Absage
Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Verfassungsmäßigkeit des Zuwanderungsgesetzes erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Mit seiner heutigen Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz hat
das Bundesverfassungsgericht faktisch zwar dessen Inhalt verhindert,
der Gegenstand des Urteils ist allerdings viel fundamentaler: Das
Bundesverfassungsgericht hat nicht nur über die Verfassungsmäßigkeit
eines Gesetzes an sich, sondern grundlegend über den Prozess der
Gesetzgebung in Deutschland entschieden.
Mit ihrer Entscheidung haben die Karlsruher Richter dem Versuch
der parteipolitischen Instrumentalisierung von Verfassungsorganen
eine Absage erteilt und damit dem Bundesrat ein Stück seiner
Autorität und Bedeutung zurückgegeben.
Streit und Auseinandersetzung sind Wesensmerkmale einer
funktionsfähigen Demokratie. Dies darf allerdings nicht dazu führen,
dass die von der Verfassung vorgegebene Verfahrensordnung zum
Spielball parteipolitischer Auseinandersetzung wird. Die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts führt zu einer Rückbesinnung auf unsere
verfassungsmäßige Ordnung und ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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Bundesverfassungsgericht erteilt Versuch der
parteipolitischen Instrumentalisierung des Bundesrates eine Absage
Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Verfassungsmäßigkeit des Zuwanderungsgesetzes erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Mit seiner heutigen Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz hat
das Bundesverfassungsgericht faktisch zwar dessen Inhalt verhindert,
der Gegenstand des Urteils ist allerdings viel fundamentaler: Das
Bundesverfassungsgericht hat nicht nur über die Verfassungsmäßigkeit
eines Gesetzes an sich, sondern grundlegend über den Prozess der
Gesetzgebung in Deutschland entschieden.
Mit ihrer Entscheidung haben die Karlsruher Richter dem Versuch
der parteipolitischen Instrumentalisierung von Verfassungsorganen
eine Absage erteilt und damit dem Bundesrat ein Stück seiner
Autorität und Bedeutung zurückgegeben.
Streit und Auseinandersetzung sind Wesensmerkmale einer
funktionsfähigen Demokratie. Dies darf allerdings nicht dazu führen,
dass die von der Verfassung vorgegebene Verfahrensordnung zum
Spielball parteipolitischer Auseinandersetzung wird. Die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts führt zu einer Rückbesinnung auf unsere
verfassungsmäßige Ordnung und ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Rechtsfrieden wieder hergestellt
Berlin (ots) - Zu der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz erklärt der innen-
und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Das Bundesverfassungsgericht hat das rot-grüne Zuwanderungsgesetz
gestoppt und damit den von Rot-Grün verursachten Wirrwarr beendet.
Der Rechtsfrieden ist wieder hergestellt. Auch für die
Ausländerbehörden, die bis heute nicht wussten, ob sie das Gesetz ab
1. Januar 2003 vollziehen müssen - und schon gar nicht wie.
Das Zuwanderungsgesetz ist nichtig. Das Gesetzgebungsverfahren
muss neu beginnen, denn Zuwanderung muss viel stärker begrenzt und
gesteuert werden als bisher. Fragen der Begrenzung der Zuwanderung
stellen sich heute schon wieder anders als vor zwei oder drei Jahren,
die Situation ist auch eine andere als vor einem Jahr, als das Gesetz
eingebracht wurde. Die EU-Erweiterung ist beschlossene Sache. Dem
werden zwangsläufig erhebliche Wanderungsbewegungen besonders nach
Deutschland folgen. Deswegen muss die Zuwanderung aus
Nicht-EU-Staaten umso strikter begrenzt werden. Angesichts der
Arbeitsmarktlage in Deutschland muss die Arbeitsmigration in ganz
engen Grenzen gehalten und beschränkt werden. Auch die klammen
Sozialkassen vertragen keine weitere Belastung. Großzügige
Flüchtlingsregelungen, die eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zur
Folge hätten, sind mit der gegenwärtigen Lage in Deutschland
unvereinbar.
Jetzt besteht die Chance, ein Gesetz zu machen, das auch auf die
Zustimmung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger stößt. Mit dem
Gesetz muss weniger Zuwanderung und eine bessere Integration der
rechtmäßig hier lebenden Ausländer erreicht werden.
ots Originaltext: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
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CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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Fax: 030/227-56023
Berlin (ots) - Zu der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz erklärt der innen-
und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Das Bundesverfassungsgericht hat das rot-grüne Zuwanderungsgesetz
gestoppt und damit den von Rot-Grün verursachten Wirrwarr beendet.
Der Rechtsfrieden ist wieder hergestellt. Auch für die
Ausländerbehörden, die bis heute nicht wussten, ob sie das Gesetz ab
1. Januar 2003 vollziehen müssen - und schon gar nicht wie.
Das Zuwanderungsgesetz ist nichtig. Das Gesetzgebungsverfahren
muss neu beginnen, denn Zuwanderung muss viel stärker begrenzt und
gesteuert werden als bisher. Fragen der Begrenzung der Zuwanderung
stellen sich heute schon wieder anders als vor zwei oder drei Jahren,
die Situation ist auch eine andere als vor einem Jahr, als das Gesetz
eingebracht wurde. Die EU-Erweiterung ist beschlossene Sache. Dem
werden zwangsläufig erhebliche Wanderungsbewegungen besonders nach
Deutschland folgen. Deswegen muss die Zuwanderung aus
Nicht-EU-Staaten umso strikter begrenzt werden. Angesichts der
Arbeitsmarktlage in Deutschland muss die Arbeitsmigration in ganz
engen Grenzen gehalten und beschränkt werden. Auch die klammen
Sozialkassen vertragen keine weitere Belastung. Großzügige
Flüchtlingsregelungen, die eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zur
Folge hätten, sind mit der gegenwärtigen Lage in Deutschland
unvereinbar.
Jetzt besteht die Chance, ein Gesetz zu machen, das auch auf die
Zustimmung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger stößt. Mit dem
Gesetz muss weniger Zuwanderung und eine bessere Integration der
rechtmäßig hier lebenden Ausländer erreicht werden.
ots Originaltext: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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