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    Eine Frage an Juristen / juristisch Bewanderte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.02 14:52:54 von
    neuester Beitrag 19.12.02 22:27:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 675.486
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      Avatar
      schrieb am 19.12.02 14:52:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wäre für eine qualifizierte Stellungnahme dankbar:
      Habe Problem mit einem Autowaschstraßenbetreiber. Mein Auto wurde während des Trockenvorgangs von dem Gerät leicht touchiert - Schaden beläuft sich auf läppische € 50, aber es geht ja -wie so häufig- ums Prinzip...
      Die Versicherung des Betreibers argumentiert, die Anlage wäre einwandfrei gelaufen, daher hätte ich wohl vermutlich vorzeitig Gas gegeben bzw. gebremst und dadurch den Kontakt ausgelöst.Sie lehnt es folglich ab, für den Schaden aufzukommen.
      Stellt dies nicht einen unzulässigen Versuch einer Umkehrung der Beweislast dar? Lohnt sich ein Rechtsstreit, auch wenn man dummerweise keine RS-Versicherung abgeschlossen hat und dennoch seinem gesunden Rechtsempfinden Nachdruck verleihen möchte?
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 14:56:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      hast wohl zuviel Zeit, wenn du wegen sowas klagen willst? man man
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 14:57:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vergiss es....




      :rolleyes:
      gs
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 14:59:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      ach lass es doch bleiben....is ja bald weihnachten :D
      sonst rede nochmal mit dem chef..vielleicht gibts ja wenigstens paar gutscheine

      ansonsten


      ohne versicherung würde ich es bleiben lassen

      wenn es ums prinzip gehen würde, müßte man die verantwortlichen der hälfte der nm-unternehmen verklagen :laugh:

      gruß
      TomSawyer
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 15:04:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      "... seinem gesunden Rechtsempfinden Nachdruck verleihen möchte?"

      :laugh: :laugh: :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 19.12.02 15:30:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gerichtskostenvorschuss: EUR 75,-
      eigener Anwalt (Prozess-, Verhandlungs- und Beweisgebühr): EUR 100,05
      gegnerisch Anwalt (dto.): EUR 100,05

      Prozesskostenrisiko folglich: EUR 275,10

      (alles Mindestgebühren für Streitwerte bis EUR 300,- )

      Bei Beweiserhebung durch Sachverständigen zzgl. ca. EUR 500,- bis EUR 1.000,- ).

      Gruß
      Marsmann
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 15:52:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für die Informationen, BdM!
      Mein Mitgefühl an die arme #5 + ...
      Hätte die Problematik natürlich auch einfacher darstellen können:
      Unter welchen Umständen ist ein Autowaschanlagenbetreiber aus der Haftung raus?
      Dachte, dies wäre ein Fall von größerem Interesse. (Müsste doch auch schon anderen passiert sein, oder?)
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 22:27:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Das Mitgefühl sollte Leuten wie Dir gelten, Prozeßhanseln, die nur "... ihrem gesunden Rechtsempfinden Nachdruck verleihen möchten?" (nochmal :laugh: ) und wegen ZwoMarkFuffzich zum Amtsgericht rennen, dort für entsprechenden Prozeßstau sorgen und den Leuten, die berechtigte Forderungen haben damit noch mehr Wartezeiten bescheren .

      Sehr vernünftig, mindestens so vernünftig wie keine RSV zu haben, trotz (oder wegen ?) "gesundem Rechtsempfinden" ...

      Mein Beileid.

      Und noch einen :laugh: ...


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