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    Kündigung - Abfindung - Arbeitsamt - Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.02 23:04:20 von
    neuester Beitrag 30.12.02 17:52:01 von
    Beiträge: 18
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      schrieb am 20.12.02 23:04:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      mir ist nach 15 Jahren zum 30.4.2003 gekündigt worden; einen Rechtsanwalt habe ich eingeschalten; es wird eine Einigung bei ca. 85000€ Abfindung geben; ich möchte auf keinen Fall mehr bei der Firma arbeiten und da ich zwei kleine Kinder zu Hause habe, träume ich von einer paar-monatigen "Auszeit"

      So, dies kurz zu meiner Situation. Dazu hätte ich ein paar Fragen und hoffe auf gute Tipps von Leidgenossen oder allen, die sich gut auskennen:

      A/ Ich habe etwas von der Fünftel-Regelung zur Versteuerung der Abfindung gelesen. Was sind denn da die Voraussetzungen? Muß ich mit dem Finanzamt oder meinem (Noch-)Arbeitgeber etwas vereinbaren oder wird die Abfindung automatisch nach dieser Regelung versteuert? Dies macht netto doch einen größeren Unterschied zur "normalen" Versteuerung (Abfindung auf Gehalt gezählt und dann versteuert)

      B/ Ich überlege mir mittels einem Steuersparmodell die Steuerlast zu drücken? Lohnt es sich oder soll man in den saueren Apfel beißen? Ist es richtig, daß bei der Fünftel-Regelung das sonstige Jahresgehalt sehr niedrig sein sollte?

      C/ Was muß ich denn beim Umgang mit dem Arbeitsamt berücksichtigen. Gibt es gleich im Anschluß an meine Arbeitszeit Unterstützung? Wann muß ich denn die Kündigung dem Arbeitsamt mitteilen?

      D/ Kennt ihr gute Seiten im Netz zu diesen Themen, besonders zur Versteuerung der Abfindung?

      E/ Sonst noch irgendwelche Tipps?


      Danke schon mal im voraus für jeden Tipp.
      -Siero
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 23:46:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet !
      Erst wenn du hilfe bekommst mußt du alle ersparnisse offen legen und dann wird angerechnet !!

      !
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 23:48:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gehe aber so früh wie möglich zum arbeitsamt !! Am besten am selben tag wo du gekündigt wurdest !!

      Die ersten wochen sind stressig weil die mit jede menge formulare kommen. Aber wenn du das geschafft hast hörst du monate nichts mehr von denen
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 23:48:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aber mach es nicht wie ich die ganze abfindung an der börse zu verlieren !!!:cry:
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 06:52:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich kenne nur wenige, die mit Steuersparmodellen glücklich wurden.
      Mach das nur dann, wenn Du es WIRKLICH beurteilen kannst !!!

      I.d.R. heißt es, das beste Modell ist "kein Modell", sondern
      Steuern zahlen und Geld dort anlegen, wo es sich auch "mit Steuern" lohnt.

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      Avatar
      schrieb am 21.12.02 09:55:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das mit nichts mehr von denen hören hat sich wohl. Gleich beim ersten Gespräch wirst Du dazu verdonnert, an Maßnahmen zur Integration teilzunehmen. Das kann ein Computerkurs oder eine sonstige "bildende Maßnahme" sein. Es interessiert auch niemanden, was Du eventuell studiert hast. Man will sicher sein, daß es sich niemand mit dem Arbeitslosengeld zu Hause auf dem Sofa bequem macht.
      Die Arbeitsämter haben dafür eigene Beschäftigungsge-sellschaften gegründet. Auch wird durch diese Gesellschaften mit Praktika versucht, die Arbeitslosen an Betriebe "auszuleihen". Ich behaupte, es dient nach wie vor der Schönung von Statistiken und diese Praxis treibt noch extremere seltsame Blüten aus vor einem Jahr. Das hat nichts mit Deiner eigentlichen Frage zu tun, sollte aber eine Anmerkung zu der Auszeit sein. Zusätzlich bleibt die Frage, wie sich die neuen Richtlinien auswirken. Man darf gespannt sein.
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 10:42:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Siero soweit ich weiß, wird die Abfindung dem Jahreslohn zugeschlagen und gesondert besteuert. Die Höhe ist mir jedoch nicht bekannt!

      Zu Deiner "Auszeit"- nutze sie zur Fortbildung! Dann kannst Du im kommenden Jahr bei der Einkommensteuer einen großen Batzen zurückfordern und hast den Vorteil eine bessere Qualifikation vorzuweisen.

      Bei Konjunkturaufhellung stehst Du in allerbester Position, bedenke das bitte.
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 10:48:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      @siero,

      mich würde interessieren wie alt du bist?

      gruss schönes wochenende und alles gute

      privatieri
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 11:22:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      sehr wichtig: Die Abfindung darf auf keinen Fall über mehrere Jahre verteilt gezahlt werden, sonst greift die Fünftel-Regelung nicht!
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 15:07:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Privatieri

      Ich bin 38. (warum???)
      Sag mal, hat Dein Name irgendetwas mit Deinem "Lebensstil" zu tun. Ich träume momentan nämlich auch von einem Leben als "Privatmann".
      Hast Du da Erfahrungen? Sollte man sich selbständig machen? Wie sieht es mit Versicherungen aus? (alles Fragen, die mir noch durch den Kopf gehen)
      Achja, mein Geld möchte ich an der Börse verdienen. Ich habe letztes Jahr ein Programm geschrieben, daß mir stur vorschreibt, was ich kaufen/verkaufen soll. Und wenn es weiter so funktioniert könnte ich bestens davon leben.

      @Alle
      Danke für Eure ersten Infos. Wenn meine beiden Jungs im Bett sind, werde ich sie mal in Ruhe lesen.

      Grüße
      Siero
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 17:23:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      @siero

      besser kanns nicht laufen, wenn man eine
      laengere (1 jahr) auszeit zu nehmen will.

      bei der hoehe der abfindung (ich tipp mal
      auf 1 jahresgehalt, oder?) und deinem alter
      kannst du dir ganz in ruhe umschauen.

      darf ich fragen, in welcher branche du was
      genau gemacht hast? und warum dir gekuendigt
      wurde?

      GGG
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 17:26:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      und bei EUR 85.000,- wuerde ICH ´nen termin
      beim steuerberater machen...
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 21:04:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Geldgoldglueck

      klar darfst Du fragen. Ich bin in der IT-Branche tätig und habe Software an Großunternehmen verkauft.

      Einen Grund für meine Kündigung konnte mir noch keiner nennen (auch meinem Anwalt nicht).
      Betriebsbedingt kann es nicht sein, da bin ich zu lange dabei und habe zwei kleine Kinder zuHause.
      Personenbedingt kann ich mir auch nicht vorstellen, da ich letztes Jahr unter den besten 5 Vertriebler weltweit war und dieses Jahr immerhin 16. (von weltweit 100). Allerdings haben wir im August ein neues SalesManagement bekommen, vielleicht lag`s daran.

      Aber ganz ehrlich, was besserers hätte mir nicht passieren können. Ich bin froh von dieser (amerikanischen) Firma wegzukommen, denn das Arbeiten im Vertrieb dort war nur ätzend. (Grund warum ich überhaupt dort war, war eine Übernahme vor zwei Jahren)


      Mit dem Steuerberater überlege ich mir auf jeden Fall.

      -Siero
      Avatar
      schrieb am 21.12.02 22:11:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      @siero

      freut mich dass du das so entspannt siehst, ich
      denke auch, allein um die abfindung amzusparen,
      da kann man mal richtig ein "sabatical" einlegen.
      das tut einem selber und der familie gut.

      du solltest fuer einen neuen job aufjedenfall
      kontakt zu (guten) head-huntern aufnehmen, vertriebs-
      profis im IT-bereich sind nachwievor sehr gesucht,
      wenn auch nicht mehr so wie vor 2 jahren.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 25.12.02 23:43:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hat jemand Erfahrung, wie lange es dauert bis das Arbeitslosengeld überwiesen wird bzw. generell wie lange es dauert bis der Bescheid über Arbeitslosengeldbewilligung kommt ?
      Ich habe mich Ende November arbeitslos gemeldet (leider auch betriebsbedingt gekündigt), bis jetzt noch nix vom Arbeitsamt diesbzgl. gehört. Zur Zeit bewerbe ich mich ausschießlich bei so Angeboten aus Jobbörsen im www, bin selbst in der IT-Branche tätig, mir wurde gesagt, daß das Arbeitsamt bei solchen "Exoten"-Berufsbildern wie z.B. Datenbank-Admin oder dergleichen eh nicht helfen kann, hat da jemand erfahrung gemacht ?
      Avatar
      schrieb am 27.12.02 01:27:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      viele fragen auf einmal :
      du solltest dich nach den neuen richtlinien/Hartz sofort
      arbeitslos melden und nicht erst im april 2003 .sonst wird dein Arbeitslosengeld gekürzt zwischen 9 und 50 € pro tag.
      wenn die firma dir gekündigt hat wird die abfindung nicht angerechnet,nur bei einem Aufhebungsvertrag,oder wenn du mit der Kündigung einverstanden warst.
      Formulare halten sich in grenzen,die Bearbeitung dauert
      4-8 wochen.es hängt wahrscheinlich vom arbeitsamt ab wie schnell du in eine Maßnahme mit oder ohne Praktikum gesteckt wirst.oftmals fangen sie erst nach einem jahr damit an.dann erhältst du aber kein Arbeitslosengeld,sondern Unterhaltsgeld gleiche höhe,wird aber nicht auf die dauer des arbeitslosengeldanspruchs angerechnet.
      Die versteuerung der abfindung :
      zuerst wird die steuerbelastung deiner anderweitigen einkünfte für 2003 berechnet.dann wird die abfindung gefünftelt,und ein fünftel auf dein anderweitiges zu versteuernden einkommens geschlagen und die differenz der dann anfallenden steuer ( zuverst.Einkommen + 1/5 Abf.)
      wird wieder mit 5 malgenommen = gesamte steuerbelastung.
      sinnvoll ist es dein zu versteuerndes einkommem gen null
      zu drücken zum beispiel mit einem Medienfonds.
      Beispiel einkommen = 0 plus 1/5 Abfind.0 17.000€ davon die errechnete steuer mal 5 0 gesamtsteuer für abfindung.
      ich hatte die gleiche problematik im vergangenen jahr.
      durch 50.000 DM in einem medienfonds konnte ich mein zu versteuerndes einkommen ( sowie einigen anderen abschreibungen durch immobilien usw) stark drücken.
      durch den medienfond habe ich 53.000 DM zusätzlich steuern
      zurück erhalten.also wurde der fonds komplett zurückgezahlt .der medienfonds ist zu 80% durch bank abgesichert.du solltest unbedingt mit deinem steuerberater darüber reden.
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 00:45:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16:

      Danke für die schnelle, ausführliche Information. Was meine Abfindung betrifft, ich war nur relativ kurz bei der Firma (knapp 3 Jahre), habe da nicht die riesigen Summen erhalten,also mit Medienbeteiligungen etc. muß ich mir bei meiner Abfindung (leider) noch keine Sorgen machen.
      Was mich halt bei meiner Küdnigung tierisch geärgert hat war, daß eigentlich keine konkreten Gründe genannt wurden, lief alles in dem Stil "...Wir passen einfach nicht mehr zusammen..." - der Nasenfaktor läßt grüssen. Fachlich konnten mir meine Vorgesetzten nix vorwerfen, da tröstet auch eine Abfindung nur wenig, na immerhin habe ich noch was gekriegt, ob die Leute die nach mir gehen müssen (nächste Kündigungswelle läuft schon ) noch soviel kriegen möchte ich bezweifeln.
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 17:52:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Siero,

      die steuerlichen Auswirkungen hat Leodax in #16 bereits skizziert. Anzumerken wäre:
      1. es wird ein Freibetrag von der Abfindung steuerfrei berücksichtigt. Höhe ist abhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit. Vor zwei Jahren waren es in Deiner Altersgruppe 16.000DM. Ich glaube, hier hat es keine wesentlichen Änderungen gegeben.
      2. die in der Regel steuerlich günstigere Fünftelregelung greift nur, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Vereinfacht heißt das: Abfindung + Gehalt im Jahr der Ausschüttung + Arbeitslosengeld muß größer, als das Vorjahreseinkommen sein.
      3. Die Fünftelregelung ist nicht günstiger, wenn Du mit Deinem regulären Einkommen bereits den Höchssteuersatz zahlst.
      Es wird zwar jetzt schon zu spät sein, aber Du solltest Dir genau überlegen, in welchem Jahr die Abfindung ausgezahlt werden soll.
      Im Aufhebungsvertrag solltest Du reinschreiben lassen, daß der AG bereits den Freibetrag und die Fünftelregelung berücksichtigt. Sonst mußt Du es beim LSt.-Jahresausgleich machen und das wird dann schwerer Dein Finanzamt von dem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust zu überzeugen.

      Du mußt fest damit rechnen, daß die Abfindung auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet wird. Da kein plausibler Kündigungsgrund vorliegt, hättest Du auf Weiterbeschäftigung klagen müssenn!!! Da Du dieses nicht getan hast, wird man Dir Schuld für die Arbeitslosigkeit geben. Gibt wohl 3 Monate kein ALG. Es sei denn Du findest noch Argumente dafür, daß Deine Klage keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (=betriebsbedingte Kündigung). Dann fragt sich nur, warum Dein Arbeitgeber eine (hohe) Abfindung locker macht. Das Arbeitsamt wird jedenfalls detailliert Auskunft haben wollen.

      Steuersparmodelle sind mit Sicherheit nur für den Initator lohnend. Ob sich das Modell für Dich wirklich rechnet, solltest Du genau prüfen - und zwar ohne Steuervorteile.

      Grüße
      Sunny


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