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    Frage an die Steuerprofis bzgl. Verlustvortrag 98/99!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.00 23:33:14 von
    neuester Beitrag 22.02.00 22:14:39 von
    Beiträge: 4
    ID: 67.634
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      Avatar
      schrieb am 21.02.00 23:33:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe in 98 deutliche Spekulationsverluste erlitten.


      Auf Basis der neuen Steuergesetzgebung sind Verluste seit 1.1.99 vor-/rücktragbar.

      Bislang ist es jedoch meines Wissens nach immer noch offen, ob auch Verluste aus 98 in 99 übertragen werden können.

      Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil 98 jedenfalls beschlossen, daß die alte Regelung nichtig sei. Dies bedeutet meiner Einschätzung nach, das der Richterspruch mit Veröffentlichung gültig ist und zwar für alle Steuerbescheide. Da jedoch Bestandskräftige Verträge nicht änderbar sind, fallen unter diese Fragestellung nur die Steuerbescheide für 98, welche noch nicht Bestandskräftig sind.

      Ich möchte nun von euch wissen, ob es hierzu schon eine aktuell nachvollziehbare Aussage gibt. Oder kennt könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen, wo ich mich diesbezüglich erkundigen kann.

      Wenn nicht, werde ich gegen meinen Vorliegenden Steuerbescheid 98 Einspruch erheben. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie dieser Einspruch auszusehen hat? Ggf. bin ich sogar bereit ein Klageverfahren auf mich zu nehmen.

      Wäre für eine Unterstützung SEHR dankbar.
      Avatar
      schrieb am 22.02.00 01:39:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Wenn der Steuerbescheid nicht älter ist als einen Monat ist, sofort Einspruch einlegen.
      2. Wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO steht - Änderungsantrag stellen.
      3. Wenn die Spekuverluste beantragt wurden und das Finanamz hat die Verluste ohne Begründung nicht anerkannt, kann ebenfalls noch etwas gemacht werden.

      Schlechteste Situation: Steuerbescheid älter als einen Monat, Verluste nicht beantragt und Bescheid endgültig - leider Pech gehabt.

      Viel Erfolg

      tomtom3
      Avatar
      schrieb am 22.02.00 19:58:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      VIELEN Dank für Deine Antwort!

      Der Steuerbescheid ist 2 Wochen alt - habe schon darauf geachtet meine Frist nicht ablaufen zu lassen.

      Das Finanzamt hat die Spekulationsverluste ohne Kommentar NICHT anerkannt - d.h. ich habe keinen Bescheid über einen Verlustvortrag erhalten.

      Der Bescheidt ist zwar vorläufig jedoch nur in Bezug auf die Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen.


      Somit sind sogar mehrere Punkt erfüllt. Werde also baldmöglicht ein Einspruchsschreiben an das Finanzamt schicken.

      Welche Punkte muß ich beim Einspruchsschreiben beachten?


      Hat jemand von Euch schon Erfahrungen bzgl. Speku-Verlustvortrag gemacht?
      Avatar
      schrieb am 22.02.00 22:14:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe jetzt in einem anderen Posting einen Link gefunden, über den man an ein Dokument aus Capital kommt, welches zu meiner Fragestellung sehr nützliche Hinweise enthält. Hierin ist unter anderem auch ein Musteranschreiben bzgl. des Einspruches enthalten.

      http://nbc04.bch.de/publish/oneartikel.asp?rubrik=cmfs&stw=1…

      Alle, die also ein ähnliches Problem wie ich haben, können sich hier umfassen informieren.

      Ich werde somit morgen den Brief mit dem Einspruchsschreiben an mein FA schicken und die Reaktion abwarten.


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