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    EICHEL`S GIFTLISTE 2003 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.02 12:04:12 von
    neuester Beitrag 23.12.02 13:27:23 von
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      schrieb am 23.12.02 12:04:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das ändert sich in 2003 - was es für Sie zu beachten gilt

      Macht hoch die Tür, die Tor’ macht weit.“ Manch einen Anleger überkommt eine vorweihnachtliche Stimmung – hervorgerufen durch eine frohe Botschaft der besonderen Art. Finanzminister Eichel und Kanzler Schröder planen eine Steueramnestie. Sie wollen Steuerschummlern „zu attraktiven Steuersätzen“ den straffreien Weg in die Legalität ermöglichen.

      Details sind noch offen. Bekannt ist bisher: Wer bis Ende 2003 sein „illegal im Ausland angelegtes Kapital“ zurückholt und sich selbst anzeigt, bleibt straffrei. Er muss eine Art Ablass zahlen: 25 Prozent Steuern – und zwar nicht nur auf die Erträge, sondern auf das gesamte zurückgeholte Vermögen, wie eine Sprecherin Eichels bestätigt. Wer seine Sünden später beichtet, muss 35 Prozent an den Fiskus zahlen. Allerdings soll dieses Angebot nur bis Ende Juni 2004 gelten. Danach werde eine strafbefreiende Selbstanzeige für Fälle aus der Vergangenheit ausgeschlossen, sagte Kanzler Schröder.

      Ob dann die Selbstanzeige komplett abgeschafft werden soll, bleibt unklar. Bislang gehen Steuersünder straffrei aus, wenn sie ihre Sünden beim Finanzamt beichten und die Steuern plus Hinterziehungszinsen nachzahlen.

      Um welche Summen geht es bei den schwarzen Auslandsgeldern? „Rund 400 Milliarden Euro bunkern die Deutschen im Ausland“, schätzt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. 300 Milliarden Euro seien bereits Schwarzgeld, wenn sie im Ausland ankommen. Nach den Worten von Eichels Sprecherin wären auch diese Fälle inländischer Steuerhinterziehung bei der Rückholung des Geldes mit der Ablasszahlung erledigt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass inländisches schwarzes Geld amnestiert wird“, sagt dagegen Franz Salditt, Steuerrechtler aus Neuwied. Aus dem Finanzministerium heißt es jedoch, es sei egal, ob das Geld im Inland oder im Ausland erwirtschaftet worden sei. Das aber hieße, dass die Amnestie nicht nur für Auslandszinsen, sondern auch für andere Einkünfte gelten müsste.

      Andererseits birgt der Ablass die Gefahr einer Doppelbesteuerung. Wer sauberes Geld im Ausland angelegt und lediglich schwarze Zinserträge hat, der würde bei der Heimkehr draufzahlen. Die Aussagen aus dem Ministerium bedeuten, dass bei einer Rückholung des Vermögens bereits versteuertes Kapital noch einmal pauschal belastet wird.Wer reines Schwarzgeld zurückholt, der wäre angesichts der drakonischen Strafen, die Steuerhinterziehern drohen, mit der Amnestie wohl gut bedient. Aber noch ist vieles unklar. „Man sollte sich von einem Anwalt beraten lassen“, empfiehlt Salditt. Manch einer könnte mit der Selbstanzeige nach altem Muster besser fahren. Und: Wenn die Amnestie doch nicht für inländisches Schwarzgeld gilt, wäre eine Selbstanzeige nach altem Recht erforderlich, um strafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen.

      Experten haben mit dem Ablass ohnehin Probleme. „Eine Steuer-Amnestie ist eines Rechtsstaats nicht würdig“, donnert Ondracek. „Eine Amnestie darf es nicht geben“, fordert Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven. Auch Steuerrechtler Salditt bereitet die Idee Bauchschmerzen. „Eine Amnestie ist den Ehrlichen gegenüber nur vertretbar, wenn so die schwarzen Tresore ein für alle Mal geknackt werden und am Ende mehr Steuergerechtigkeit steht.“

      Kanzler Schröder dagegen hofft, mit der Amnestie 100 Milliarden Euro nach Deutschland zu holen. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent flössen 25 Milliarden Euro in Eichels Kasse. Doch „warum sollte ein Steuerhinterzieher sein Geld zurückholen und zu 25 Prozent nachversteuern, wenn er bisher null Steuern zahlt?“, fragt Experte Ondracek. SPD und Grüne verweisen dagegen auf Erfolge ähnlicher Aktionen im Ausland.

      Eine 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Zinserträge soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, Geld künftig in der Heimat zu investieren. Anders als die komplizierten Spielregeln im Steuervergünstigungsabbaugesetz gilt dies als praktikable Lösung. Bei einer Abgeltungssteuer, die an der Quelle abgezogen wird, ist Anlegers Steuerschuld abgegolten. Anders beim derzeitigen Zinsabschlag von 30 Prozent. Er ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

      Von der 25-prozentigen Abgeltungssteuer würden vor allem Gutverdiener mit hohem Steuersatz profitieren. Anleger sollen jedoch selbst wählen können, ob sie die Abgeltungssteuer wollen oder ihre Zinsen in der Steuererklärung deklarieren und mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Der Sparerfreibetrag soll übrigens nicht angetastet werden. Die Idee, trotz der Abgeltungssteuer an den geplanten Kontrollmitteilungen festzuhalten, stößt dagegen auf Unverständnis. Doch Eichel will den EU-weiten Informationsaustausch und daher im eigenen Land nicht darauf verzichten. Verzichten will er auf die Vermögensteuerdebatte. Auch ein Minister will in Ruhe Weihnachten feiern.

      Neue Steuerregeln für Anleger - Das bringt das geplante Steuerpaket:

      Aktien und Co Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften sollen pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Bislang sind solche Gewinne steuerfrei, wenn sie außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist anfallen. Die Frist wird abgeschafft. Für Aktiengewinne fallen wegen des Halbeinkünfte-Verfahrens nur 7,5 Prozent Steuern an. Gewinne aus dem Verkauf von Mietimmobilien werden ebenfalls mit 15 Prozent besteuert. Die zehnjährige Speku-Frist entfällt. Als Gewinn gilt die Differenz von Kaufkosten und Verkaufserlös, nicht mehr die von Buchwert und Verkaufserlös. Die Grünen wollen auch bei privaten Veräußerungsgeschäften eine Abgeltungssteuer – anders als Finanzminister Eichel.

      Investmentfonds
      Geplant ist: Verkauft der Fonds Wertpapiere mit Gewinn, muss der Anleger diesen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern – wie jetzt auch schon bei Termingeschäften. Bei Aktien gilt das Halbeinkünfte-Verfahren. Verkauft der Anleger seinen Fondsanteil, sind unabhängig von der Haltedauer 15 Prozent Pauschalsteuer fällig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sind bei der Gewinnermittlung die thesaurierten Erträge, zu denen künftig auch die realisierten Gewinne aus Wertpapierverkäufen gehören, abzuziehen. Der Restgewinn ist aufzuteilen. Und zwar in – nicht realisierte – Kurssteigerungen aus Aktien und andere Wertsteigerungen. Bei Ersteren gilt das Halbeinkünfte-Verfahren. Realisierte Gewinne aus Wertpapiergeschäften werden höher besteuert als nicht realisierte Gewinne, die der Anleger erst beim Verkauf seines Anteils versteuern muss. „Diese Regelung ist ungerecht, zu kompliziert und wird so nicht durch den Bundesrat kommen“, sagt Reinhard Friedl von der Dresdner Bank München. Zudem ist geplant, ausländische Fonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind („weiße Fonds“;), wie deutsche zu behandeln. Das Halbeinkünfte-Verfahren dürfte hier – wenn überhaupt – frühestens ab 2004 gelten.

      Stichtag
      Die neuen Regeln sollen für Verkäufe nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag, wahrscheinlich am 21. Februar 2003, gelten. Wer vor dem Stichtag Wertpapiere oder Immobilien gekauft hat (Altfälle) und danach verkauft, muss zehn Prozent des Verkaufspreises versteuern – mit 15 Prozent. Er führt also 1,5 Prozent seines Erlöses an den Fiskus ab. Es sei denn, er weist einen niedrigeren Gewinn oder einen Verlust nach. Das gilt auch für Wertpapiere und Immobilien, bei denen nach aktueller Gesetzeslage die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Die Münchner Steuerberaterin Birgit Hosemann rät: „Gewinne, die noch in die Spekulationsfrist fallen, möglichst erst nach dem Stichtag realisieren. Dann fallen nur 1,5 Prozent Steuern auf den Erlös an. Bei Aktien 0,75 Prozent.“ Gewinne, bei denen die Frist abgelaufen ist, sollte man vor dem Stichtag realisieren. Für Verluste gilt: Sind sie von der Spekulationsfrist betroffen und lassen sich damit Speku-Gewinne mindern, die dem vollen Steuersatz unterliegen, vor dem Stichtag verkaufen. Gilt die Speku-Frist nicht mehr, danach verkaufen.

      Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich weiterhin in die Folgejahre vortragen. Der Vortrag soll aber auf die Hälfte des Gewinns des Folgejahres beschränkt werden. Hinzu kommt: Schon jetzt lassen sich Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnen. Umgekehrt gab es eine Gesetzeslücke, doch die wird gestopft. Speku-Gewinne lassen sich nicht mit Verlusten aus anderen Einkünften mindern.

      Bankgeheimnis – dieses wird gestrichen. Künftig dürfen Betriebsprüfer in Banken ungehindert in Kundenkonten schnüffeln. Außerdem: Die Banken selbst müssen dem Bundesamt für Finanzen einmal im Jahr alle privaten Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden melden. Das gilt für Verkäufe nach dem Gesetzesbeschluss. Ab 2004 sollen Banken und Fondsgesellschaften dem Bundesamt auch alle Kapitalerträge mitteilen.

      Vermieter
      Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, muss ab dem nächsten Jahr statt 50 Prozent 75 Prozent der ortsüblichen Miete kassieren, um Abschreibungen und Werbungskosten voll absetzen zu können. Die Abschreibungssätze werden reduziert. Modernisierungskosten, die in den ersten drei Jahren anfallen und 15 Prozent des Kaufpreises übersteigen, können nicht mehr sofort abgesetzt werden. Sie müssen über die Jahre abgeschrieben werden.

      Eigenheimzulage wird nur noch Häuslebauern mit Nachwuchs gewährt. Acht Jahre lang gibt’s Grundzulage (1000 Euro) und je Kind 800 Euro. Ehepaare können die Einkommensgrenze (ab 2003: 140000 Euro in zwei Jahren, Singles 70000 Euro) nicht mehr durch getrennte Veranlagung umgehen.

      Vorbilder

      Spanien erlaubte seinen Steuersündern im Jahr 1991, ihr Schwarzgeld mit Hilfe von Staatsanleihen reinzuwaschen. Die Anleihen waren mit zwei Prozent verzinst und hatten eine Laufzeit von sechs Jahren. Der Erfolg dieser Aktion gilt als mäßig.

      Österreich hat 1993 den bis dato geltenden Zinsabschlag abgeschafft und eine Abgeltungssteuer eingeführt. Sie beträgt derzeit 25 Prozent. Die neue Steuer soll Mehreinnahmen von rund 30 Prozent gebracht haben – wohl auch mit Hilfe deutscher Geldtouristen.

      Italien hat durch die Steueramnestie von November 2001 bis Mai 2002 angeblich rund 1,5 Milliarden Euro kassiert. Insider gehen von geringeren Einnahmen aus. Steuersünder konnten ihr Geld straffrei nach Italien zurückholen und zahlten nur 2,5 Prozent Abschlagssteuer.

      Steuern 2003

      Um die Schäden der Flutkatastrophe finanzieren zu können, hat Rot-Grün die zweite Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 verschoben. Die dritte Stufe der Reform soll – wie beschlossen – 2005 in Kraft treten. Die Folgen:

      Freibeträge und Steuersätze
      Der Grundfreibetrag liegt auch 2003 bei 7235 Euro im Jahr (ab 2004: 7426 Euro, ab 2005: 7664 Euro, zusammen veranlagte Ehepaare jeweils das Doppelte). Der Eingangssteuersatz bleibt im nächsten Jahr bei 19,9 Prozent (ab 2004: 17 Prozent, ab 2005: 15 Prozent) und der Spitzensteuersatz bei 48,5 Prozent (ab 2004: 47 Prozent, ab 2005: 42 Prozent).

      Alleinerziehende
      Der Haushaltsfreibetrag für allein erziehende Mütter und Väter liegt auch 2003 bei 2340 Euro (2004: 1188 Euro, ab 2005: 0 Euro).

      Kindergeld
      Eltern volljähriger Kinder haben auch 2003 nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die jährlichen Einkünfte und Bezüge der Sprösslinge maximal 7188 Euro betragen. Erst 2004 wird diese Grenze auf 7428 Euro (ab 2005: 7680 Euro) angehoben. Verdienen erwachsene Kinder mehr, müssen Eltern das Kindergeld zurückzahlen.

      Mehr Geld fürs Dienstauto
      Nach den Plänen von Rot-Grün sollen Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, künftig 1,5 anstatt wie bislang ein Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern

      BIG_BLOCK
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.12.02 12:28:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      leute freut euch, das ist erst der anfang, wir werden noch unser blaues wunder erleben;
      laßt erst mal die wahlen in hessen und niedersachsen vorbei sein, dann schau mer mal, was da noch so alles über uns kommt.
      dieses lumpenpack hat das geld 30 jahre zum fenster hinausgeworfen, jeden utschi-pepper aufgenommen, jeden schäferhund mit einem deutschen stammbaum ins land gelassen, die eu finanziert und das gelobte land versorgt und jetzt zahlen die kleinen leute die zeche.
      saubande !!!!
      Avatar
      schrieb am 23.12.02 13:19:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer sein Geld wieder ins Inland holt,
      muß komlett bescheuert sein.

      Diese clowns bringen es fertig und erzählen angesichts
      des nächsten "völlig überraschenden" Steuerlochs, daß Zinserträge doch wieder mit dem pers. Steuersatz
      abkassiert werden.

      Das ist ja das konstande bei Rot-Grün - jede Woche
      was anderes, auch wenns das Gegenteil von letzter Woche ist.

      BRINGT EUER VERMÖGEN INS AUSLAND SOLANGE HIER NOCH
      KEINE DEVISENZWANGSWIRTSCHFT HERRSCHT.


      -SL-
      Avatar
      schrieb am 23.12.02 13:24:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      ach ja um hier gleich der Zensur durch
      irgendwelche Schüler vorzubeugen :

      Sein Geld ins Ausland zu bringen, ist vollkommen legal.


      -SL-
      Avatar
      schrieb am 23.12.02 13:27:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn eben möglich bringt euch auch selbst im Ausland in Sicherheit solange noch Zeit dazu ist..


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