BAFÖG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.12.02 13:13:17 von
neuester Beitrag 23.01.03 19:56:33 von
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ID: 676.688
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Sachverhalt:
Jemand gibt beim Ausfüllen des BAFÖG-Antrags nicht an, dass er Kapitalvermögen in Höhe von ca.80.000DM hat. Jetzt hat das BAFÖG-Amt durch das Bundesamt für Finanzen herausgefunden, dass Freistellungsanträge vorlagen. Jetzt vermuten sie zurecht, dass doch Kapitalvermögen vorliegen muss. Was kann derjenige machen. Soll er alles berichtigen. Wenn ja was erwartet ihn. Oder hat es vielleicht Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten. Danke für die Hilfe!
Jemand gibt beim Ausfüllen des BAFÖG-Antrags nicht an, dass er Kapitalvermögen in Höhe von ca.80.000DM hat. Jetzt hat das BAFÖG-Amt durch das Bundesamt für Finanzen herausgefunden, dass Freistellungsanträge vorlagen. Jetzt vermuten sie zurecht, dass doch Kapitalvermögen vorliegen muss. Was kann derjenige machen. Soll er alles berichtigen. Wenn ja was erwartet ihn. Oder hat es vielleicht Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten. Danke für die Hilfe!
Ich nehme an dieser jemand warst du
Mach dich auf einen kräftigen Arschtritt
gefaßt, oder überlege dir eine gute Ausrede.
Mach dich auf einen kräftigen Arschtritt
gefaßt, oder überlege dir eine gute Ausrede.
tja, lügen haben nun mal kurze beine!
man sollte doch bei der wahrheit bleiben
frohes fest und cheers
clownkrusty
man sollte doch bei der wahrheit bleiben
frohes fest und cheers
clownkrusty
Ich vermute, Rückzahlen der Bafög-Leistungen ist angesagt und eine Strafe von -es waren mal- 5000 DM, die kannst du durch "Selbstberichtigung" vielleicht vermeiden.
Sieh dir mal die Bedingungen auf den Bescheiden an, da stehts drin !
Alan Greensp.
Sieh dir mal die Bedingungen auf den Bescheiden an, da stehts drin !
Alan Greensp.
Klassischer Fall von Eigen-Knie-Kopulation
moralisch:
geschieht dem "jemand" recht, dass er jetzt ´n
haufen stress/geldstrafe bekommt.
rechtlich:
sich einen guten anwalt suchen, anwalt aufsuchen,
sachverhalt schildern. dem rat des anwalts folgen.
stress/strafe als lehrgeld ansehen.
GGG
geschieht dem "jemand" recht, dass er jetzt ´n
haufen stress/geldstrafe bekommt.
rechtlich:
sich einen guten anwalt suchen, anwalt aufsuchen,
sachverhalt schildern. dem rat des anwalts folgen.
stress/strafe als lehrgeld ansehen.
GGG
geh zum anwalt! schnell!
Bei 80.000 Dm ist es was anderes.
Hatte in meiner Studienzeit auch was "vergessen"
anzugeben.
Sie haben das Vermögen dazu gerechnet, damit war ich dann nicht mehr berechtigt BAFÖG zu beziehen und musste damit alles Geld zurückzahlen.
Ist haufen Stress, die wollen alles innerhalb von 14 Tagen wieder haben. Gut bei 80.000 Dm dürfte das kein Problem sein.
mfg Hans
Hatte in meiner Studienzeit auch was "vergessen"
anzugeben.
Sie haben das Vermögen dazu gerechnet, damit war ich dann nicht mehr berechtigt BAFÖG zu beziehen und musste damit alles Geld zurückzahlen.
Ist haufen Stress, die wollen alles innerhalb von 14 Tagen wieder haben. Gut bei 80.000 Dm dürfte das kein Problem sein.
mfg Hans
Hat von Euch BAFÖG-Auskennern vielleicht jemand einen Rat, wie man überhaupt Bafög bekommt ?
Eltern arbeiten beide----somit Brutto zuhoch---haben aber hohe Darlehensraten/schulden---haben somit Netto echt wenig zur Verfügung--- mehr als 150 € sind da nicht drin.
Ich jobbe 3-4 Tage die Woche, wird aber zunehmend eng im Studium.....und für ne eigene Bude am Studienort reichts trotzdem nicht.
Bin für Tipps dankbar.
Eltern arbeiten beide----somit Brutto zuhoch---haben aber hohe Darlehensraten/schulden---haben somit Netto echt wenig zur Verfügung--- mehr als 150 € sind da nicht drin.
Ich jobbe 3-4 Tage die Woche, wird aber zunehmend eng im Studium.....und für ne eigene Bude am Studienort reichts trotzdem nicht.
Bin für Tipps dankbar.
hm, da gab`s erst eine Strafsache, ist wegen Betrugs verknackt worden, glaub ich...
Zu #9: Im BAfög habe ich nur die Möglichkeit eines Härtefallantrags gefunden:
(6) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den vorstehenden Vorschriften ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben. Hierunter fallen insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes sowie Aufwendungen für behinderte Personen, denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht unterhaltspflichtig ist.
(6) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den vorstehenden Vorschriften ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben. Hierunter fallen insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes sowie Aufwendungen für behinderte Personen, denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht unterhaltspflichtig ist.
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