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    2 Fragen zu Ebay-Kauf! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.02 10:30:27 von
    neuester Beitrag 24.12.02 12:10:05 von
    Beiträge: 14
    ID: 676.946
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      Avatar
      schrieb am 24.12.02 10:30:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      1.Habe ich generell ein 14-tägiges Rückgaberecht bei jedem Kauf? Und was muss ich dabei beachten?

      2.Wenn sich jemand nicht meldet nachdem ich einen Artikel bei ihm ersteigert habe was mache ich dann? Ich gehe davon aus das ihm der Preis zu niedrig war?

      Danke!

      obolus
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 10:38:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu 2. guck dir doch einfach die Bewertung von dem Typen an !!! Wenn er schon viele positive Bewertungen hat, dann wird er sich auch melden !!
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 10:40:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      1) nur bei gewerblichen Händlern (nicht bei Privatpersonen)
      2) Verfahren gegen unzuverläßige Anbieter einleiten (Du hast einen gültigen Kaufvertrag)

      Hier ist alles nachzulesen, falls es bei E-Bay Schwierigkeiten gibt:
      http://members.ebay.de/aboutme/alexanderfu/


      citybanker
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 10:41:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nur 2 positive Bewertungen!
      Ging auch nur um einen Drucker.
      Es geht mir ja nur darum wie ich mich verhalten muss wenn er ich nicht meldet.
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 10:41:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu 2. Pech gehabt, sein Problem!

      Er hat mit Dir einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen!

      und dürfte kein guter Verkäufer sein...

      EBAY ist grundsätzlich OK... ich selbst versteigere schon lang dort...

      Übrigens es kommt auch vor das sich Käufer nicht melden, das wird dann entsprechend von mir geahndet-->bei mir werden derlei Käufer auf Lebenszeit vom Kauf ausgeschlossen, wenn er mir nicht die Kosten der Transaktion ersetzt!

      zu 1. kein Rückgaberecht wenn nicht gewerblich!

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      Avatar
      schrieb am 24.12.02 10:43:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Woran erkenne ich ob jemand gewerblich oder privat verkauft?
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:01:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      das erkennst du meistens an seinen weiteren Auktionen. Außerdem, zum 2. Punkt, kannst du ihn ja freundlich per e-mail darauf hinweisen, das ein ebay-kauf/verkauf rechtlich bindend ist.:)
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:15:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      mit dem rechtlich bindend... da hab ich auch schon anderes gehört. Gibts doch dieses Beispiel wo einen ein Auto für lau ersteigert hat, und er es trotzdem nicht bekam, weil Online-Auktionen eben nur Absichtserklärungen wären. So hatte ich das mal gehört.

      weihnachtliche grüße

      Turgo
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:17:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann mir jemand sagen ob das gewerblich ist oder privat?

      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=12113&…
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:25:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      gewerblich würde ich sagen...und zu #8...das war genau anders herum...hat Karlsruhe so festgelegt.
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:41:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zum Thema "Kaufvertrag bei Internetauktionen" habe ich gerade eine Klausur geschrieben; mit dem richtigen Ergebnis, dass ein solcher Vertrag in jeder Hinisicht die Anforderungen an einen Kaufvertrag erfüllt und somit rechtlich bindend ist!!!
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:47:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      merci, Konsti....ich sach doch
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 11:59:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11 von Konsti1980

      Bist du Jura Student ?
      Avatar
      schrieb am 24.12.02 12:10:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Turgo.
      Soviel ich weis, ging der, der das Auto ersteigert hatte, vor Gericht, und bekam RECHT !!


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