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    Die EU gibt Deutschland den Rest - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.02 20:03:16 von
    neuester Beitrag 29.12.02 21:17:39 von
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      schrieb am 29.12.02 20:03:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Innerhalb der EU bieten sich deutschen Unternehmern des Mittelstandes phantastische wirtschaftliche Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden, wirtschaftlichen Tätigkeit.


      Diese Möglichkeiten werden von den internationalen Konzernen schon lange genutzt. Ganze Steuer- und Rechtsabteilungen beschäftigen sich in den Konzernen mit Standort- und Steueroptimierung. Ist das verwunderlich?

      Mit der Lupe untersuchen wir von Spanien aus, welche EU-Nutzungsmöglichkeiten und Vorteile für den deutschen Unternehmer sich dabei legal beispielsweise bei einer anderen Rechtsordnung in einen anderen EU-Land ergeben, damit sich jeder EU-Bürger und jeder EU-Unternehmer „bedienen“ kann. Hierzu gehört z. B. die Gründung und Verwaltung von spanischen S.L. (Sociedad Limitada), S.A. (Sociedad Anonyma) - vergleichbar der deutschen GmbH und AG.
      Mit diesen Gesellschaften („aktive“ oder „ruhende“ S.L. oder S.A.) arbeiten mittlerweile zig Mandanten von uns völlig legal in der EU, auch in Deutschland, ohne jedoch von dem deutschen Bürokraten- und Behörden-Zirkus belästigt zu werden. Und noch mehr Mandanten haben von uns eine spanische S.L. („ruhende“ S.L.) gründen lassen, um dort ihre spanischen und deutschen Immobilien sicher vor dem Zugriff der deutschen Behörden unterzubringen. Würden diese Möglichkeiten in Deutschland propagiert, kämen deutsche Unternehmer scharenweise nach hier. Denn zur Gründung einer spanischen GmbH benötigen Sie nur ca. 25% des Kapitals einer deutschen GmbH.

      Die Lage
      Spanien gehört seit dem Beitritt zur EU zu den Ländern mit einem stetigen Wirtschaftswachstum, einem der höchsten aller EU-Länder. Wer im Herbst 1995 noch 84 Peseten für eine Mark bekam, musste sich im Mai 1997 mit 79 Peseten begnügen, Mitte 1998 war der Kurs wieder bei 82 Ptas angekommen und mit der Einführung des EURO wurde der Kurs auf 85,07 Peseten für eine DM oder rund 168 Peseten für einen Euro festgesetzt. Spanien hat eine der höchsten pro Kopf Tourismusquoten der Welt: Auf jeden Spanier kommen jährlich zwei Touristen (Spanien hat zur Zeit 39 Millionen Einwohner).

      Alles das darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die spanische Wirtschaft noch nicht den Standard der nördlichen Europäer erreicht hat.

      Die Demokratie ist gerade mal über zwanzig Jahre alt, rund 14 Jahre Mitgliedschaft in der EU sind eine kurze Zeit. Wenngleich die spanische Wirtschaft stark durch den tertiären Sektor als Sonnenland bekannt ist, so wird doch das Sozialprodukt hauptsächlich im primären und sekundären Sektor erwirtschaftet. Die Bedeutung der Produktion im sekundären Sektor steigt an, wenngleich das Ausgangsniveau noch auf einer bescheidenen Stufe steht. Die Bauwirtschaft beispielsweise hatte einen Zuwachs von 18,3% im Jahre 2000.

      Stabile Gesetze sind die Grundlage einer liberalen Wirtschaftspolitik.
      Die Rechtsordnung ist weitgehend durch Liberalität gekennzeichnet, wobei nicht übersehen werden darf, dass es eine Vielzahl von Gesetzen gibt und der Bürokratismus auch hier ausufert. Warum eine Repräsentanz oder GmbH in Spanien?

      Die spanische GmbH ist hervorragend geeignet, um mit ihr als Repräsentanz in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien ist sie weder anmelde- noch in irgendeiner Form meldepflichtig - und zwar in beiden Staaten nicht!

      In Spanien ist die Gründung einer GmbH am gleichen Bürokratismus zu messen wie z. B. in Deutschland (eigentlich viel schlimmer). Wer in Spanien etwas von einer Behörde will, der läuft sich die Hacken wund (es sei denn, er hat ein starkes Team in jahrelanger Kleinarbeit aufgebaut). Andererseits mischt sich aber die Behörde kaum in die Angelegenheiten der Bürger ein. Das ist genau umgehrt wie in Deutschland. Und selbst bei fast deckungsgleichen Gesetzen, wie z. B. beim GmbH-Gesetz, klaffen Gesetze und Gesetzesanwendung weit auseinander. Wenn es aber darum geht, welche Möglichkeiten ein Unternehmer in Spanien verglichen mit einem Unternehmer in Deutschland mit einer GmbH hat, gibt es gewaltige Unterschiede, die wir nachfolgend darstellen.

      Das Kapital der spanischen GmbH beträgt nur einen Bruchteil des deutschen GmbH-Kapitals, die Überwachung und Handhabung ist weit liberaler und unternehmerfreundlicher, die Gründungskosten einer spanischen GmbH liegen aber dafür weit höher als in Deutschland.
      Der Versuch, Gesellschaften durch das Finanzamt zu kontrollieren und nicht mehr nur dem eigenen Steuerberater zu überlassen, ist total fehlgeschlagen, nachdem deutsche Finanzamtsspezialisten 1996 über 800 spanische Beamte zu Steuerprüfern ausgebildet haben, von denen sage und schreibe 797 in die freie spanische Wirtschaft abwanderten (Stand 1998, wie viele es heute im Jahre 2.001 noch sind, ist nicht bekannt). Aber auch mit der so gearteten Eigenkontrolle der Gesellschaften durch die eigenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer funktioniert die spanische Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten gut. Es muss eben nicht immer alles so sein wie in Deutschland.

      Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben kommt nicht nur dem Unternehmer, sondern der gesamten spanischen Wirtschaft zugute, weshalb der Drang in die Selbständigkeit in Spanien weit größer ist als z. B. in Deutschland. Würde in Spanien der Staat den Unternehmer in der gleichen rigiden Art wie in Deutschland drangsalieren und gängeln, bestünde wohl kein kleines Unternehmen mehr in Spanien. Dabei gibt es kaum einen spanischen Unternehmer, der keine S.L. hat. Gemessen an der Bevölkerungszahl gibt es in Spanien fünf Mal so viele Kleinunternehmen wie in Deutschland und nur einen Bruchteil der Pleiten im Verhältnis zu Deutschland.

      Diese Wirtschaftsliberalität haben natürlich auch viele Geschäftsleute aus aller Welt erkannt: Sie gründen GmbHs in Spanien und arbeiten damit recht erfolgreich, national wie international. Die spanische GmbH wird in aller Welt akzeptiert, sowohl von den Geschäftspartnern als auch von den (deutschen) Behörden, wie zum Beispiel von den Finanzverwaltungen.

      Das zwischen Deutschland und Spanien bestehende Doppelbesteuerungsabkommen gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit, eine Repräsentanz oder eine GmbH als Haupt- oder Zweigniederlassung in Spanien/Deutschland zu gründen. Mit einer Briefkastenfirma a la englischer Ltd. hat das natürlich nichts zu tun. Letztere hat ja nicht einmal eine steuerliche Ident - Nummer, weil deutsche Finanzbehörden angewiesen wurden, sämtliche Kennzeichen (Finanzamtssprache) zu löschen oder erst gar nicht aufzunehmen. Das hat nichts damit zu tun, dass selbst der EU-Gerichtshof, eine Ltd. als rechtlich voll anerkannt und D angewiesen hat, auch diese so zu behandeln und in das deutsche Handelsregister einzutragen. Was aber die Behörden, wie z. B. ein deutsches Finanzamt, daraus machen, steht auf einem anderen (realistischeren) Blatt und ist geltende Praxis. Auch Spanien hat seine Eigenarten: In Spanien darf in keinem gewerblichen Vertrag die Steuernummer fehlen, sonst ist der Vertrag nichtig, dafür braucht auf dem Briefbogen nicht der GF aufgeführt zu werden.
      Viele Unternehmer aus Deutschland - und es werden Tag für Tag zählbar mehr - finden in der Gründung einer spanischen GmbH paradiesische Möglichkeiten vor, wenn sie das mit deutschen Gegebenheiten vergleichen.

      Wettbewerbsverbot: das gilt nicht für Sie!
      Sie kennen das Problem: Sobald Sie in Anzeigen oder sonstigen Veröffentlichungen irgendetwas „Kundenfreundliches“ an den Mann bringen wollen, erhalten Sie Abmahnungen von Abmahn-Geiern. Mit Ihrer spanischen GmbH haben Sie einen Freibrief: Werben Sie auf Teufel komm heraus in deutschen Zeitungen mit z.B. Rabatten wie Sie wollen, niemand hat eine Chance, Sie anzuzeigen, ein Freibrief für alle Ihre Aktionen ist Ihnen sicher. Hier können Sie endlich mal etwas tun, was Sie schon immer vorhatten, nämlich zeigen, was Sache ist. Werben Sie mit Superlativen, wie „das allerbeste, was es gibt“, geben Sie Rabatte an, daß es den Lesern schwarz vor den Augen wird! Nutzen Sie direkte Konkurrenzvergleiche: „ABC leistet außer großspurigen Versprechen überhaupt nichts“. Niemand kann Ihnen etwas, wenn Ihre spanische GmbH in dieser Form in die Offensive geht. Und Hersteller und Vertreiber von Gesundheitsmitteln, Nahrungsergänzungsprodukten oder ähnlichem, können sich im Paradies wähnen. Auch das können Sie nutzen!

      Die spanische S.L. für Immobilien
      Der Immobilienkäufer in Deutschland wird i.d.R. mit seinem Namen als Eigentümer seiner deutschen Immobilie ins Grundbuch eingetragen. Der Immobilienkäufer in Spanien sollte zunächst eine GmbH gründen und mit dieser seine Immobilie erwerben. Dann steht nicht er mit seinem Namen im Grundbuch, sondern die GmbH als Eigentümerin der Immobilie. Welchen Sinn das hat, wollen wir hier erklären.

      Der wesentliche Unterschied.
      Erwirbt jemand in Spanien mit einer spanischen GmbH (S.L.) eine Immobilie, so gehört diese Immobilie der GmbH - wie in Deutschland auch.
      Verkauft in Spanien jemand seine Immobilie, die er mit seiner spanischen GmbH erworben hat, so verkauft er nicht die Immobilie, sondern seine GmbH, d.h. 100% der Gesellschaftsanteile der GmbH. Denn derjenige, dem alle Gesellschaftsanteile der GmbH gehören, ist Eigentümer der Gesellschaft und somit auch Eigentümer der Immobilie.
      Bis hierher ist in beiden Ländern alles gleich, d.h. auch der Erwerb einer Immobilie in Deutschland mit einer deutschen GmbH ist nicht anders. Dennoch fällt auf, dass kaum jemand in Deutschland eine Immobilie über die Zwischenschaltung einer deutschen GmbH kauft. Warum eigentlich nicht?
      Nun, wenn Sie in Deutschland Ihre Immobilie in der Form weiterverkaufen würden wie in Spanien, also einfach nur durch Verkauf aller Gesellschaftsanteile, dann muss der deutsche Notar dies in der Urkunde aufnehmen mit den Worten:
      Die Gesellschaft hat Grundbesitz. Durch diesen Zusatz erfährt das deutsche Finanzamt, dass neben dem Verkauf aller Gesellschaftsanteile auch Immobilien verkauft (bzw. richtiger: an den Erwerber der Gesellschaftsanteile übergegangen) sind. Damit ist die Besteuerungsgrundlage von 3,5% Grunderwerbsteuer gegeben.
      Es nutzt also überhaupt nichts in Deutschland, wenn man seine deutsche Immobilie in einer deutschen GmbH „versteckt“.

      Auch Ihre deutschen Immobilien sollten Sie in eine spanische GmbH einbringen (verkaufen). Damit können Sie - wie es viele Deutsche schon getan haben - Ihre deutsche Immobilie unangreifbar für deutsche Behörden (und jeden Dritten) machen und auch im Falle eines Verkaufs (oder einer Vererbung) viel Steuern und Ärger sparen! Sie schaffen sich dann das Ruhekissen, das über 80.000 Deutsche - die hier in Spanien leben - sich ganz legal schon geschaffen haben.
      Ein weiterer wichtiger Vorteil liegt darin begründet, dass Ihre in einer spanischen GmbH gehaltene Immobilie niemals pfändbar ist, soweit gegen Sie persönlich vorgegangen wird. Und das niemand weiss, wer nun der eigentliche (namentlich bekannte) Eigentümer der Immobilie ist, hat einen enormen Vorteil.

      Noch Fragen?
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 20:27:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein Bericht kommt mir wie gerufen, da ich Ende des Monats nach Spanien und Mallorca fliege um mich nach einer Immobilie umzusehen.

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 20:35:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      eine weise Entscheidung.
      Stehen momentan massig Objekte zum Verkauf, kannste gut feilschen:D
      Sollte dir ein Makler was anderes erzählen, ist er ein Lügner!
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 20:53:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Natürlich gibt es hier Fragen, z.B.

      - wie hoch sind die Gründungskosten einer solchen GmbH
      - wie stehts mit den laufenden Kosten?
      - müssen jährlich Bilanzen erstellt werden?

      Wenn ich eine eigene Immobilie in eine solche GmbH einbringe, dann muß ich ja wohl Miete zahlen, wenn sie mir nicht gehört. Die Miete wiederum ist eine Einnahme der GmbH und muß versteuert werden, nach Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland. Denn steuerlich wird eine solche GmbH nach wie vor als nicht existent angesehen, da sie keine echte wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet.

      Es verbleiben also nur die privatrechtlichen Vorteile, dafür muß man einen großen Aufwand betreiben.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 21:17:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4

      Bringt auf jeden Fall einen Vorteil beim Wiederverkauf einer Immobilie. Soweit ich weiss, kassieren ansonsten die Spanier nochmal 15% wenn ein Ausländer eine Immobilie weiterverkauft.


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