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    Problem mit dem Finanzamt !!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.02 09:55:23 von
    neuester Beitrag 11.01.03 21:00:38 von
    Beiträge: 62
    ID: 677.839
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      schrieb am 30.12.02 09:55:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir einer sagen,bis wann man seine Steuererklärung für 2000 gemacht haben muss,das man kein Zwangsgeld auferlegt bekommt???
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:05:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Auferlegung eines Zwangsgeldes setzt voraus, dass es zuvor angedroht wurde. Falls dies noch nicht erfolgt ist, besteht kein Anlass zur Aufregung.
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:07:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Denn ich habe sie vor über 1 Monaten eingeschickt und habe auch schon den Bescheid bekommen.Aber heute liegt in meiner Post ein Schreiben wo sie 228,-Euro Zwangsgeld haben wollen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:08:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Besteht überhaupt "Pflicht" zur Abgabe der Steuerklärung?
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:12:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      @jana.tr: Bist du sicher, dass es sich um ein "Zwangsgeld" handelt? Möglicherweise wurde ein "Verspätungszuschlag" festgesetzt. Ein Zwangsgeld soll die Abgabe der Steuererklärung erzwingen und hat daher gar keinen Sinn, wenn sie bereits abgegeben wurde:confused:

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      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:14:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      @jana.tr: Kannst du den Wortlaut des Schreibens posten?
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:16:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 4

      Soweit ich weiß nur dann nicht, wenn Du Lohnsteuer zahlst, und sonst keine weiteren Einkünfte erzielst (bzw. iR der Freibeträge bleibst bzw. der Härteausglaich evtl noch nicht zieht, also bis 800 DM)

      Ansonsten muß man die Erklärung bis Mai bzw Sept des Folgejahres machen, bzw bei Lohnsteuerpflichtigen reicht sie bis Sept des zweiten Jahres. Deshalb war Jana auch zu spät,...

      Alles ohne Gewähr, denn ganz so im Thema bin ich da auch nicht. Muß zwar auch noch die 2001er machen, aber das schaffe ich wohl bis Sept noch ;)

      Gruß

      BB
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:17:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      "auf Zwangsgeld von Einkommensteuer Steuernummer ......."

      So steht es drin und mehr nicht!!!
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 10:57:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Jana.tr: Wenn nur das drinsteht und nicht mehr, woher weisst du dann, dass du 228 EUR zahlen sollst?
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 11:00:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Nataly

      Der Betrag stand natürlich auch dabei!!!
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 11:01:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Und gab es vor diesem Schreiben andere, in denen ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt wurde?
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 11:07:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es war mal einer persönlich bei mir und hat gesagt,das ich den Betrag nicht zahlen soll und das Geld nutzen soll,für einen Steuerberater,das so schnell wie möglich die Geschichte bereinigt ist.Auf diesen Besuch habe ich auch sofort die Steuererklärung gemacht.Dann verstehe ich nicht warum sie das Zwangsgeld nicht gleich von meinem Guthaben abgezogen haben,denn eine Restsumme für Kfz-Steuern haben sie gleich einbehalten.
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 11:53:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Forderung von Zwangsgeld dürfte rechtswidrig sein, es liegt ein Verstoß gegen §§ 332 Abs. 1 Satz 1, 335 Abgabenordnung vor.

      Nach § 332 Abs. 1 Satz 1 AO hätte das Zwangsgeld
      schriftlich angedroht werden müssen, da die in Satz 2 genannte Voraussetzung nicht vorlag.
      -----------------------------------------------------------
      AO 1977 § 332 Androhung der Zwangsmittel

      (1) Die Zwangsmittel müssen schriftlich angedroht werden. Wenn zu besorgen ist, dass dadurch der Vollzug des durchzusetzenden Verwaltungsakts vereitelt wird, genügt es, die Zwangsmittel mündlich oder auf andere nach der Lage gebotene Weise anzudrohen. Zur Erfüllung der Verpflichtung ist eine angemessene Frist zu bestimmen.

      (2) Die Androhung kann mit dem Verwaltungsakt verbunden werden, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird. Sie muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen und für jede einzelne Verpflichtung getrennt ergehen. Zwangsgeld ist in bestimmter Höhe anzudrohen.

      (3) Eine neue Androhung wegen derselben Verpflichtung ist erst dann zulässig, wenn das zunächst angedrohte Zwangsmittel erfolglos ist. Wird vom Pflichtigen ein Dulden oder Unterlassen gefordert, so kann das Zwangsmittel für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedroht werden.

      (4) Soll die Handlung durch Ersatzvornahme ausgeführt werden, so ist in der Androhung der Kostenbetrag vorläufig zu veranschlagen.
      --------------------------------------------------------


      Außerdem ist nach § 335 AO der Vollzug des Zwangsmittels (hier: Zwangsgeldes) einzustellen, wenn die Verpflichtung (hier: zur Abgabe der Steuererklärung) nach Festsetzung des Zwangsgeldes erfüllt wurde.
      § 335 AO:

      Wird die Verpflichtung nach Festsetzung des Zwangsmittels erfüllt, so ist der Vollzug einzustellen.
      ---------------------------------------------------------
      Vorliegend bestehen sogar Zweifel, ob das Zwangsgeld überhaupt "festgesetzt" wurde. Nach deiner Schilderung hast du kein Schreiben mit einer "Festsetzung" des Zwangsgeldes erhalten. Ohne "Festsetzung" kann das Zwangsgeld nicht erhoben werden.
      Die Notwendigkeit einer "Festsetzung ergibt sich aus § 333 AO:

      AO 1977 § 333 Festsetzung der Zwangsmittel

      Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt oder handelt der Pflichtige der Verpflichtung zuwider, so setzt die Finanzbehörde das Zwangsmittel fest.



      Lege Einspruch ein.
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 12:18:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zusammenfassend gilt für das Zwangsgeld folgendes:
      (1) Zunächst muss es "angedroht" werden und zwar idR schriftlich. In der Androhung muss eine Frist zur Abgabe der Steuererklärung gesetzt werden.
      (2) Wird die Frist vom Steuerpflichtigen nicht eingehalten, dann muss das Zwangsgeld "festgesetzt" werden.
      (3) Wenn nach Festsetzung des Zwangsgeldes die Steuererklärung abgegeben wird, ist von der Erhebung des Zwangsgeldes abzusehen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 12:29:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Nataly

      Ich bedanke ich mich bei dir und ich werde mal beim Finanzamt anrufen!!!
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 20:14:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      zu #8:

      >>"auf Zwangsgeld von Einkommensteuer Steuernummer ......."
      >>So steht es drin und mehr nicht!!!

      Wenn das stimmt, dürfte der Bescheid wegen Unbestimmtheit nichtig sein. Bei einem so formulierten Bescheid versteht ja niemand, was überhaupt festgesetzt worden ist. Ein "Zwangsgeld von Einkommensteuer" gibt es nicht.

      Oder verschweigst Du uns etwas?
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 11:12:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      @saltus: Leider ist jana.tr schreibfaul. So hat sie z.B. verschwiegen, dass in dem Schreiben des FA auch der Betrag von 228 Euro erwähnt war (siehe Postings #9 und #10).
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 11:30:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Sorry Nataly!!!
      Den Betrag habe ich doch in Posting 3 erwähnt!!!
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 14:30:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      @jana.tr: Ich finde es nicht gut, wenn der Inhalt eines Schreibens, der nach deinen Angaben wohl nur einen einzigen Satz ausmachen soll, auf mehrere Postings verteilt wird.

      Ich stimme dieser Aussage von saltus zu:

      "Wenn das stimmt, dürfte der Bescheid wegen Unbestimmtheit nichtig sein. Bei einem so formulierten Bescheid versteht ja niemand, was überhaupt festgesetzt worden ist. Ein "Zwangsgeld von Einkommensteuer" gibt es nicht".

      Ich verstehe nicht, warum es nicht möglich ist, den vollen Satz wiederzugeben. (Deine Steuer-Nr. kannst du gerne weglassen).
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 14:48:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      In Posting #8 hast du unmissverständlich formuliert, das Schreiben habe folgenden Inhalt gehabt:

      ""auf Zwangsgeld von Einkommensteuer Steuernummer ......."

      Das ist beim besten Willen kein vollständiger deutscher Satz. Niemand kann verstehen, was damit gemeint sein soll.

      Wenn ich ein Schreiben vom Finanzamt bekommen würde mit folgendem Inhalt:

      "Sehr geehrte ...

      auf Zwangsgeld von Einkommensteuer Steuernummer ..."

      Mit freundlichen Grüßen"

      würde ich nur den Kopf schütteln.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 15:09:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Nataly

      Ich werde morgen erstmal auf der Bank vorbeischauen und sehen was ich für ein Betrag vom Finanzamt bekommen habe und dann sehe ich ja ob mir die 228,- Euro abgezogen worden sind.Sorry,aber mehr kann ich jetzt nicht sagen,da ich keine Informationen habe,was mir das Finanzamt von meinem Konto abgezogen hat oder ob sie es schon gemacht haben.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 15:56:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      @jana.tr: Wahrscheinlich könnte ich dir heute schon sagen, was das Schreiben des Finanzamts zu bedeuten hat, insbesondere, ob dir von deiner Steuererstattung 228 Euro abgezogen wurden.
      Voraussetzung wäre aber, dass du den vollständigen Text des Schreibens postest. Deine bruchstückhaften Angaben helfen mir nicht weiter.
      Ausnahme: Deine Anschrift und die Anschrift des Finanzamts kannst du weglassen. Anstelle der Steuer-Nr. kannst du XYZ schreiben. Die Schlussformel ("Mit freundlichen Grüßen") kannst du ebenfalls weglassen.
      Nicht weglassen solltest du den Betreff und/oder die Überschrift.
      Enthält das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung?
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:34:02
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Nataly

      Sehr geehrte Steuerzahlerin,......!

      Es wurde wie folgt gebucht (Kontostand vom ....):

      auf Zwangsgeld von Einkommensteuer
      Steuernummer ..... 228,12 Euro


      So stand es in dem Brief vom Fianzamt drin und mehr kann ich leider nicht mehr schreiben!!!
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:40:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Es handelt sich wohl um eine Buchungsmitteilung der Finanzkasse.
      Ganz schlau werde ich daraus auch nicht. Es könnte aber sein, dass dir das Zwangsgeld in Höhe von 228 Euro von der Einkommensteuererstattung abgezogen wurde, wie du bereits vermutest hast. Falls sich aus dem Kontoauszug ergibt, dass dies der Fall ist, musst du dagegen vorgehen, da das Zwangsgeld wohl unberechtigt ist.
      Melde dich wieder, wenn du Genaueres weisst.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:47:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ Nataly

      Ich werde dich auf den laufenden halten,aber erst muss ich mal meine Bank besuchen und genau sehen was sie mir überwiesen haben.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 12:16:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      Sie haben mir die 228,-Euro abgezogen!!!
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 13:23:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich halte das Zwangsgeld für unberechtigt. Aus welchen Gründen, ergibt sich aus meinen früheren Postings. Lege Einspruch ein und poste dann wieder.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 13:39:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ Nataly

      Ich kann es dir aber nicht genau sagen,ob ich eine schriftliche Androhung bekommen habe,denn ich bekomme regelmäßig Post vom Fianzamt,hauptsächlich wegen meiner Firma.

      Was könnte ich dagegen tun gegen dieses Zwangsgeld und wird mir dann automatisch dieser Betrag auch für 2001 abgezogen???
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 15:15:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Du solltest die Post vom Finanzamt geordnet aufbewahren, insbesondere, wenn du eine Firma hast und nichts wegwerfen.
      Schreib halt einfach, dass du Einspruch gegen den Abzug des Zwangsgeldes einlegst, da du die Einkommensteuererklärung ja abgegeben hast. Aus der Antwort wird sich dann schon ergeben, ob angedroht und festgesetzt wurde.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 16:03:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich sehe da nicht viel Chancen,das ich das Zwangsgeld zurück bekomme.Wo finde ich was im Netz wegen einem Einspruchsschreiben???
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 19:04:03
      Beitrag Nr. 31 ()
      Jana, Papier magst du wohl nicht. Zufällig habe ich einen Musterbrief in der Tastatur meines PC:

      Absender Datum

      An Finanzamt ....
      .............
      ...............

      Betreff: Zwangsgeld, StNr....

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes. Die Steuererklärung für 2000 habe ich korrekt abgegeben.
      Mit freundlichen Grüßen ....

      Der Satz: „Die Steuererklärung .........“ ist völlig unwichtig und kann auch durch anderes Gesumse ersetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 19:40:28
      Beitrag Nr. 32 ()
      Naja, "korrekt" würde ich nicht schreiben (=weglassen) , denn sie wurde ja wohl erheblich verspätet abgegeben.
      Sonst ist der Einspruch ok.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 20:40:51
      Beitrag Nr. 33 ()
      :laugh:

      Es scheint mir, das jana ein wenig Unordnung in ihrem Schriftverkehr mit dem Finanzamt hat. Ebenso scheint es mir, als ob zahlreiche Briefe vom Finanzamt irgendwo ungelesen auf einem großen Haufen liegen. Wenn bereits persönlich (!) jemand vom Finanzamt vorbeigeschaut hat, dann kann ich mir das Chaos gut vorstellen. Wahrscheinlich hat der Finanzbeamte gleich gemerkt, das ist ein hoffnungsloser Fall, und deshalb dringend dazu geraten, einen Steuerberater einzuschalten.

      Dazu rate ich auch. Jana, wenn Du den Schreibkram mit dem Finanzamt nicht magst, gib` es doch einem Steuerberater. Der freut sich. Der liebt sowas, das ist sein Job. Aber einfach ignorieren ist eine ganz schlechte Strategie. Vor allem, wenn Du eine Firma hast. (!!!)

      Ansonsten war der Thread eine wundervolle Realsatire. Einfach herrlich!
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 21:08:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo jana,

      habe bei diesem thread ein gewisses Amüsement nicht unterdrücken können. Deine Buchführung sieht wohl so aus wie unser Kinderzimmer :laugh: Wenn Du in oder um München wohnst, kann Dir vielleicht meine Frau helfen, als freiberufliche Bilanzbuchhalterin ist sie preiswerter als ein Steuerberater :) :D

      Viel Glück! Novalis1:(
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 21:19:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      Macht mich nur alle fertig!!!Seit 1 Jahr geht ja die Finanzpost,was die Firma betrifft,direkt zu meinen Eltern und da passiert das nicht,das die Briefe nicht abgeheftet werden.
      Aber ich kann mich tatsächlich nicht erinnern,das ich eine schriftliche Androhung bekommen habe.Ich werde es mal mit einem schriftlichen Widerspruch versuchen,aber große Hoffnung habe ich nicht,wenn ich mir die Beiträge so durchlese.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 21:58:54
      Beitrag Nr. 36 ()
      @jana: Bei der Steuer heisst es "Einspruch" (nicht Widerspruch). Beim Zwangsgeld ist die Reihenfolge
      1. Androhung
      2. Festsetzung
      3. Vollstreckung

      Wenn du vor der Vollstreckung die ESt-Erklärung eingereicht hast -und so sieht es ja aus- dann hast du schon Chancen auf Erstattung des Zwangsgeldes. Versuchs halt, es kostet nichts.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 22:21:39
      Beitrag Nr. 37 ()
      Jana,

      niemand will Dich hier fertig machen, aber Deine Naivität in Sachen Finanzamt ist schon herzerfrischend. Und der Thread hat Dir ja auch geholfen, die Tipps von Nataly sind immer zu gebrauchen.

      Ich denke auch, wenn Du die Steuererklärung 2000 jetzt schnell ablieferst, wird Dir vielleicht das Zwangsgeld erlassen. Ruf` doch einfach mal Deinen Finanzbeamten an und erkläre ihm, Du bist echt bemüht jetzt Ordnung in Deinen Steuerkram zu kriegen und wirst in Zukunft immer pünktlich abliefern. Manchmal sind die im Finanzamt auch ganz menschlich, wenn man nur den richtigen Ton trifft.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 22:26:04
      Beitrag Nr. 38 ()
      Zu #37: 2000 wurde bereits abgegeben und auch der Bescheid ist schon da. Es gab sogar eine Steuererstattung, von der aber das Zwangsgeld abgezogen wurde. So hab ich jana jedenfalls verstanden.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 22:38:55
      Beitrag Nr. 39 ()
      Oh, das habe ich dann überlesen. Ich bin noch von #1 ausgegangen. Das wundert mich dann aber auch, denn warum ein Zwangsgeld, wenn die Erklärung abgegeben wurde? Seltsam. Vielleicht ist das Zwangsgeld ja auch für was anderes? Jana, was hast Du noch für Leichen im Keller...? ;)
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 14:30:32
      Beitrag Nr. 40 ()
      Siehe Posting #3. Mich wundert es auch, warum Vollstreckung erfolgt. Das widerspricht doch § 335 AO, wonach das Zwangsgeld nicht vollzogen wird, sobald die Est-Erklärung eingereicht und somit der Zweck des Zwangsgeldes erreicht ist.
      Aber: Auch beim Finanzamt passieren Fehler. Daher hat jana gute Chancen auf Erstattung, wenn ihre Darstellung zutrifft.
      Ein Gedanke von mir: Vielleicht wird hier ein Zwangsgeld für die ESt-Erklärung 2001 eingezogen?
      Da scheint es nämlich auch Kummer zu geben (Posting #28).
      Wahrscheinlich geht dies aus den Schreiben des Finanzamts hervor, leider kürzt jana den Wortlaut dieser Schreiben um Stellen, die nach ihrer (möglicherweise unrichtigen) Meinung für uns nicht interessant sind.
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 14:58:48
      Beitrag Nr. 41 ()
      So stand es jetzt wortwörtlich drin in dem Brief des Fianzamtes!!!


      Sehr geehrte Steuerzahlerin,sehr geehrter.......!

      es wurde wie folgt umgebucht (Kontostand vom 18.12.02)

      Steuerart/Abgabeart Zeitraum Betrag Euro

      von Einkommensteuer 2000 28,12
      auf Vollstr.Geb.
      Steuernummer ..........

      von Einkommensteuer 2000 200,00
      auf Zwangsgeld
      Steuernummer ..........

      Summe 228,12


      Sollten sie mit den Buchungen nicht einverstanden sein,geben sie bitte umgehend die beanstandeten Buchungen sowie ihre Buchungswünsche mit St.Nr., Steuerart und Betrag an.Eine Berücksichtigung ihrer Buchungswünsche ist im Regelfall nur bei vorgenommenen Buchungen auf noch nicht fällige Forderungen möglich.

      Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 15:10:40
      Beitrag Nr. 42 ()
      Danke, jana.
      In der Mitteilung über die Umbuchung taucht also neben einem Zwangsgeld in Höhe von 200 EUR noch eine Vollstreckungsgebühr in Höhe von 28,12 EUR auf.
      Demnach wurde das Zwangsgeld "vollstreckt", mir stellt sich die Frage,wann genau die Vollstreckung erfolgte.

      Wenn die Einkommensteuererklärung, deren Abgabe mit der Festsetzung des Zwangsgeldes erzwungen werden sollte, erst abgegeben wird, nachdem das Zwangsgeld bereits vollstreckt wurde, dann erfolgt keine Erstattung des Zwangsgeldes. Möglicherweise ist das bei dir der Fall.
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 15:28:34
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ Nataly

      Die 28,12 Euro sind Vollstreckungskosten für meine KFZ-Steuer.Es stand damals ein Fehlbetrag (44,14 Euro) noch offen und den haben sie mir ja schon bei der Steuererklärung 2000 abgezogen.Und jetzt wollen sie zusätzlich noch die 28,12 Euro haben,obwohl mir schon ein Versäumniszuschlag abgezogen haben.
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 15:35:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      Oh je. Der Sachverhalt wird immer komplizierter, ich blicke kaum noch durch. Ehrlich gesagt, jana, seriös könnte ich die Sache nur bearbeiten, wenn ich die ganzen Unterlagen hätte. So kommen immer wieder neue Sachverhalte und ich blicke nicht mehr durch.
      Jetzt kommt auch noch ein Versäumniszuschlag und eine ganz andere Steuerart (Kfz-Steuer).
      Ich glaube, ich "strecke die Waffen".
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 15:40:56
      Beitrag Nr. 45 ()
      Janas Leichen im Keller.... :D
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 15:49:16
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Nataly

      Hätte ich unter dem Beitrag 41 die Steuernummer angegeben mit meinem alten Autokennzeichen,dann hättest du was mit dem 28,14 Euro anfangen können.
      Ich werde auf alle Fälle am Wochenende ein Schreiben ans Finanzamt schicken und hoffen das es gut geht!!!

      Bei dem anderen Thema hat mein Nachbar auf dem Bauamt sich nur erkundigt!!!

      @Mad Henry

      Ich habe noch einige Leichen im Keller,aber ich muss eine nach der anderen beseitigen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 15:50:10
      Beitrag Nr. 47 ()
      @NATALY: Ich glaube, ich "strecke die Waffen".



      ...gibt`s ja nicht :D
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 16:52:34
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hi, ein wirklich interessanter Thread,

      wollte mich eigentlich schon um den Jahreswechsel melden, kam aber leider nicht dazu.

      Für mich sieht die Sache so aus:
      Die arme Jana hat Probleme mit dem Finanzamt, was für viele nachvollziehbar ist.

      Sie hat Rückstände beim Finanzamt, sie hat ihre Erklärung nicht abgegeben.
      Das Finanzamt droht Zwangsgeld an und setzt das Zwangsgeld auch tatsächlich fest.
      Eine Bezahlung des Zwangsgelds erfolgt nicht.
      Die Erklärung wird doch noch abgegeben, es kommt zu einer kleiner Erstattung.
      Im Bescheid steht, das über die Erstattung eine gesonderte Mitteilung ergeht.
      Es ergeht diese Umbuchungsmitteilung der Finanzkasse, wonach ein Teil auf Rückstände Kfz, ein Teil auf Zwangsgeld, ein Teil...verrechnet wird.

      Wenn ich falsch liege, wäre ich für Klarstellung dankbar.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 17:29:59
      Beitrag Nr. 49 ()
      Wenn ich euch nicht hätte!!!Normalerweise hätte ich wegen den 228,14 Euro keinen Einspruch eingelegt,aber jetzt versuche ich es mal,denn man kann ja nur daraus lernen.

      Mir konnte damals der Finanzbeamte nicht rausgeben,wo er den Restbetrag der Kfz-Steuer verlangte.Da er auch sagte,das dieser Betrag von meinem Guthaben abgezogen wird,habe ich mir keinen Kopf mehr gemacht.Deswegen verstehe ich auch nicht,warum sie jetzt die 28,14 Euro verlangen!!!

      Jetzt werde ich mich um meine nächste Leiche kümmern!!!
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 17:48:58
      Beitrag Nr. 50 ()
      Jana, was kommt als nächstes? Die Helfertruppe wartet... :D
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 17:54:12
      Beitrag Nr. 51 ()
      @ Mad Henry

      Ich weiß gar nicht wo ich da anfangen soll!!!

      # Streit mit dem Nachbarn!!!
      # Streit mit der Gemeinde!!!
      # Streit mit einem Holzhandel!!!

      Das sind zur Zeit meine größten Probleme,die ich lösen muss!!!

      Gruß Jana
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 18:08:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      Jana,

      Dein Leben scheint äußerst abwechslungsreich zu sein. Jede Menge Äktschn.

      Machen wir doch bei den Nachbarn weiter...
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 18:14:42
      Beitrag Nr. 53 ()
      Mein Nachbar will auf seiner Garage,die direkt an mein Grundstück liegt,eine Wohnung bauen.Das habe ich zufällig erfahren und das will ich nicht!!!
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 22:44:59
      Beitrag Nr. 54 ()
      Nun, ich bin kein Experte für Baurecht. Aber soweit mir bekannt, müssen bei Baumaßnahmen, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze erfolgen, die Nachbarn um Stellungnahme gebeten werden. Du kannst dann Einspruch erheben. Wenn durch die Baumaßnahme Deine Rechte zu sehr eingeschränkt werden, darf der Nachbar nicht bauen.

      Aber wie gesagt, ich kann das nur ungefähr wiedergeben. Vielleicht kann sich hier jemand dazu äußern, der sich im Bau- und Nachbarschaftsrecht auskennt.
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 10:50:59
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ich habe mich schon auf NATALY´s Tipp bei dem Bauamt erkundigt und da liegt nur eine Anfrage vor.Das Problem ist,das die Bauamtchefin die Schwester von meinem Nachbarn ist.Das Baumaterial hat er auf alle Fälle schon auf seinem Hof liegen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 15:44:28
      Beitrag Nr. 56 ()
      @jana: Du kannst als unmittelbare Angrenzerin in jedem Fall Widerspruch einlegen. Die Entscheidung über den Widerspruch trifft nicht das Bauamt und damit auch nicht die Schwester des Bauherrn. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, kannst du Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Auch dort dürften kaum Verwandte deines Nachbarn sein.
      P.S.: Hast du eine Rechtsschutz-Versicherung?
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 16:17:57
      Beitrag Nr. 57 ()
      @jana: Eigentlich müsstest du einen neuen Thread eröffnen: "Probleme mit dem Bauamt".
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 17:50:47
      Beitrag Nr. 58 ()
      @ Nataly

      Ich habe eine Rechtschutzversicherung und ich werde meinen Nachbarn auch mit Gericht androhen,sollte er mit dem Bau anfangen!!!

      Besser wäre wenn ich einen Thread mit der Überschrift "Jana´s Probleme" aufmache!!!Ich entschuldige mich bei den anderen,die denken es geht nocht um das Finanzamt-Problem.

      Gr0ß Jana
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 18:13:18
      Beitrag Nr. 59 ()
      Wie wärs mit "Janas Leichen im Keller"?
      Zur Rechtsschutzversicherung. Du musst prüfen, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung von der RS-Vers. abgedeckt ist. Bei mir war das der Fall, ich habe " Rechtsschutz für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken" nach § 29 ARB. Schau doch mal nach, ob das bei dir enthalten ist.
      Die Beratung durch den Rechtsanwalt bis zur Erhebung des Widerspruchs wurde übrigens nicht bezahlt, ein Teil der Kosten ist also bei mir hängen geblieben. Für deinen Fall brauchst du einen Rechtsanwalt, der sich im "öffentlichen Baurecht" auskennt.
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 19:25:10
      Beitrag Nr. 60 ()
      Am besten einen Fachanwalt für öffentliches und privates Baurecht.
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 19:39:28
      Beitrag Nr. 61 ()
      Eine Fachanwaltsbezeichnung für öffentliches und/oder privates Baurecht ist nach meinem Kenntnisstand bisher nicht eingeführt. Rechtsanwälte können aber Tätigkeitsschwerpunkte TSP) oder Interessenschwerpunkte (ISP)angeben.
      Gegen Kentnisse des Anwalts auch im privaten Baurecht ist nichts einzuwenden, der Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben gründet aber auf Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der von Jana mit Widerspruch und Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden kann. Es gibt "Fachanwälte für Verwaltungsrecht", die sich teilweise auf das öffentliche Baurecht spezialisiert haben. Auskünfte über Tätigkeitsschwerpunkte sind von der Anwaltskammer erhältlich, auch in den Gelben Seiten wird auf Tätigkeitsschwerpunkte (TSP) hingewiesen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 21:00:38
      Beitrag Nr. 62 ()
      P.S.: Habe zur Zeit selber einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht laufen wegen eines Bauvorhabens meiner Nachbarn.


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      Problem mit dem Finanzamt !!!!