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    Forumsteilnehmer wurde vom Gericht freigesprochen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.03 12:42:44 von
    neuester Beitrag 08.01.03 15:44:02 von
    Beiträge: 25
    ID: 680.478
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      schrieb am 08.01.03 12:42:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Freispruch für Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss

      In der Verhandlung um einen Meinungsbeitrag im Forum von Telepolis vor dem Amtsgericht Münster wurde der Angeklagte Holger Voss von dem Vorwurf freigesprochen, er habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass unbefangene Leser seine Äußerungen als Zustimmung zu Terroranschlägen interpretieren. Wie die Richterin Schach zum Freispruch ergänzend ausführte, bleibt offen, was ein "unbefangener Beobachter" im Internet in einem Forum wie Telepolis sein kann. Die mit dem Fall zusammenhängende Frage der angeblich unzulässigen Speicherung von IP-Verbindungsdaten durch den Provider T-Online wurde nicht erörtert.

      Holger Voss und sein Rechtsanwalt Kai Lemke zeigten sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. Anwalt Lemke bemängelte gegenüber heise online, dass gesunder Menschenverstand hätte erkennen müssen, dass Anklage wie Verfahren deplatziert seien. So aber musste die mit erheblichem Aufwand arbeitende Ermittlungsbehörde tätig werden.

      Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Münster wurde von etwa 60 Zuhörern verfolgt, von denen die Mehrheit nicht in den kleinen Sitzungssaal passte. Nach einem halbstündigen engagierten Plädoyer des Angeklagten Holger Voss musste Staatsanwalt Krämer als Vertreter der Anklage Einsicht in die Akten nehmen und studierte diese mehrere Minuten ausführlich. Ihm ging es dabei um die distanzierende Formulierung von Voss, dass Leser, die Sarkasmus finden würden, diesen gerne behalten dürften. Die entsprechende Passage fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte.

      In seinem Schlussplädoyer schloss sich Staatsanwalt Krämer der Forderung der Verteidigung nach einem Freispruch an. Krämer betonte, dass es vielleicht nachvollziehbar sei, dass ein unbefangener Leser die Billigung einer Straftat aus dem Text herauslesen könnte. Doch sei es nicht wahrscheinlich, dass es in einer solchen Debatte unbefangene Leser geben würde, die nur einen einzigen Beitrag läsen.

      Zur Vorgeschichte des Prozesses um den Beitrag im Telepolis-Forum und zum rechtlichen Hintergrund von öffentlichen Diskussionsforen siehe auch:

      http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
      ...

      Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001/

      Siehe auch Thread: Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 12:53:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mein Kommentar:

      Die Ankündigung des Prozesses führte bei heise.de zu erheblichen Turbolenzen. In dem zugehörigen Thread enstanden binnen kurzer Zeit über 4000 zum teils sehr empörte Beiträge, wovon ca. 99% für einen Freispruch waren.

      Das Urteil ist in jedem Fall gerechtfertig. Nicht auszudenken, hier wäre eine Verurteilung erfolgt oder Holger Voss hätte die Strafe von 50 Tagessätzen angenommen. Eine Klagewelle "unbedarfter Leser" hätte das Internet in Mitleidenschaft ziehen können. Alleine eine erhebliche Anzahl von Beiträgen auf Wallstreet Online hätten zu Recht in den Verdacht geraten können, gegen diverse Paragraphen des StGB zu verstoßen.

      Das Schlamperei der Ermittlungsbehören ausgerechnet bei einer anonymen Anzeige ist allerdings nicht gerade ein Beweis für unser sauberes Rechtssystem. Dass solche Schlampereien kein Zufall sind, bewies ein Poster im Thread zum Heise-Artikel vom Sonntag. Dort bekam er nach knapp 2 Jahren Post vom Staatsanwalt, in der er der Beleidigung bezichtet wurde. In Wirklichkeit aber hatten die Ermittler ihn mit einem anderen Poster, der ihn zitiert und daraufhin Beleidigungen ausgesprochen hatte, verwechselt.

      Das Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit, aber auch ein Sieg für die Berechtigung von Ironie, Satire und Sarkasmus.

      Auch Spiegel Online berichtete darüber: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,229610,00.html
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 12:55:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn so was überhaupt zum Prozess wird, darf man auch mal an der Fähigkeit der Staatsanwaltschaft zweifeln. Auch hier dann die Frage, ob Unkündbarkeit wirklich ein Muss ist.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 12:55:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      BBC NEWS
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      News Front Page | Africa | Americas | Asia-Pacific | Europe | Middle East | South Asia | UK | Business | Entertainment | Science/Nature | Technology | Health | Talking Point
      --------------------------------------------------------------------------------
      Tuesday, 7 January, 2003, 17:00 GMT
      German faces jail for `ironic` remark

      A German man could be jailed for three years over a comment posted on the internet, in which prosecutors say he belittled the events of 11 September.

      " Congratulations to the murderers of 11.09.01 "
      Holger Voss

      In a case which critics say has major implications for freedom of speech on the internet, Holger Voss stands accused of "glorification of a criminal act".

      Mr Voss, who will appear in court in the western German town of Muenster on Wednesday, insists his comments were meant to be sarcastic.

      He had written a final sentence at the foot of his remarks - posted last summer on the Telepolis message board - which he says indicates that the sentiments expressed were not to be taken seriously.

      "The court will decide whether he did indeed mean them ironically, and if so, whether or not that makes any difference," court spokesman Juergen Wrobel told BBC News Online.

      Anonymous tip-off

      The apparently offending remarks were made in response to a message posted by another internet user - Engine_of_Aggression - who appeared to be pleased about the alleged murders of thousands of Taleban fighters by local militias during the downfall of the Afghan regime in 2001.

      "Congratulations to the people, who in this over-critical time, dare to grab evil at its root and eradicate it from the face of the earth!" wrote Engine_of_Aggression.

      Mr Voss, who describes himself as an anti-militarist, responded:

      "Yes, Congratulations to the murderers of 11.09.01.... Good, that on 11.09 a couple of real men (!) found the courage to show the evil ones, the USA how it really is!"

      An anonymous complaint to the police led to the prosecution under a German law which forbids the glorification of a criminal act.

      In a statement posted on the anti-censorship site Stop24, Mr Voss insists he was attempting to display the hypocrisy in valuing American lives over others.

      The suit has also sparked controversy as the prosecution forced the owner of the discussion board to hand over details about Mr Voss.

      http://news.bbc.co.uk/2/low/europe/2636211.stm
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 12:57:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Politicus,
      vielleicht war`s eben zur Gewinnung dieser Erkenntnisse wichtig, daß es so gelaufen ist wie es gelaufen ist.

      Wilma, die Fatalistische. :(

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      schrieb am 08.01.03 13:02:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Entrümpelt lieber das Strafgesetz, das eine solche Anklage überhaupt ermöglichte, bevor ihr Euch über ein Urteil freut, das im nächsten Fall (beim nächsten Richter) auch ganz anders ausfallen kann.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:03:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      abgesehen davon, dass die Anklage ohnehin ein Witz war:

      ...Die entsprechende Passage fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte....

      ?????
      Die Passage war für jedermann öffentlich nachlesbar - solche Schlamperei (übrigens nicht nur der Ermittlungsbehörden - auch der Staatsanwalt selbst hätte sich gerade mal 5 Klicks Zeit nehmen müssen...) düfen sich wirklich nur Beamte mehr als einmal erlauben.
      Aber dafür zahlen wir ja Steuern...
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:04:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eine deutsche Justizposse

      Michael Holzt 08.01.2003
      Die Verhandlung über den Forumsbeitrag eines Telepolis-Lesers, der der Billigung einer Straftat beschuldigt wurde, stimmt bedenklich, hatte aber für den Angeklagten einen glücklichen Ausgang

      Die Verhandlung über den Beitrag im Telepolis-Forum am Amtsgericht Münster hatte bereits im Vorfeld großes Interesse geweckt. Der Angeklagte wurde beschuldigt, in seiner Reaktion auf einen anderen Beitrag die Terroranschläge vom 11.9. befürwortet zu haben, was der Billigung einer Straftat entspräche ( Engine of Justice). Der kleine Saal 185 des Amtsgerichts Münster war am heutigen Morgen schnell überfüllt, die Richterin mochte nicht in einen größeren Saal umziehen, freundlicherweise durften einige Pressevertreter aber noch Steh- respektive Hockplätze einnehmen. Am Ende stand der Freispruch. Zur Verhandlung siehe auch: Freispruch für Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss.

      Die Anklageverlesung durch den Staatsanwalt nannte noch einmal, was Holger Voss vorgeworfen wurde: Billigung von Mord durch ein Posting im Telepolis-Forum in Verbindung mit einem Artikel, der sich mit dem ungeklärten Massaker in Masar-i-Scharif beschäftigte. Bei diesem sollen nach Recherchen des britischen Dokumentarfilmers Jamie Doran mehrere Tausend Taliban-Kämpfer, die sich ergeben hatten, möglicherweise unter Beisein oder mit Wissen von US-Soldaten erschossen worden sein ( Vorwürfe gegen US-Armee weiter ungeprüft). Doch bereits die Nachfrage durch den Verteidiger brachte zu Tage, dass die Staatsanwaltschaft offenbar unsauber gearbeitet hat: Denn plötzlich wollte der Staatsanwalt die Aussagen von `Engine of Aggression` dem Angeklagten zuschreiben, und nicht seine Erwiderung.

      Der Forumsbeitrag, auf den hin Voss seine Reaktion geschrieben hatte:

      "Da trifft es mal die Richtigen !
      Engine_of_Aggression 21. Juni 2002 4:52

      Warum sollen Massaker immer nur an den Guten angerichtet werden und der Bodycount des Abschaums kommt unterm Strich besser weg!

      Gratulation, dass es in der heutigen überkritischen Zeit noch Menschen gibt, die sich trauen das Böse mit der Wurzel auszureissen und vom Antlitz des Planeten restlos zu vertilgen!"

      Diese Unklarheit wurde allerdings schnell beseitigt, als Voss seine siebenseitige(!) Erklärung verlas. Er prangerte an, dass auf dem Weg eines Strafbefehls eine Verurteilung ohne Anhörung versucht worden sei, und stellte noch einmal klar seine Meinung dar. Sein Sarkasmus sei missverstanden worden, möglicherweise versuche hier eine politische Justiz eine Tabuisierung solcher Aussagen zu erreichen. Er habe hingegen durch eine verbal ähnliche Antwort `Engine of Aggression` dessen eigene Sprache vorführen und ihn so ad absurdum führen wollen. Im übrigen habe er auf den Sarkasmus deutlich hingewiesen und sich auch noch von der Volksverhetzung des `EoA` deutlich distanziert.

      Aus der Erklärung von Holger Voss vor dem Gericht:
      "Mehrere Aspekte dieses Verfahrens sind ziemlich ungewöhnlich und haben zumindest mit meinem Verständnis von Menschenrechten, von freier Meinungsäußerung, von künstlerischer Freiheit, von Datenschutz und Unschuldsvermutung wenig zu tun. Statt dessen zeigen sich Aspekte einer politischen Justiz, die bestimmte Themen zu tabuisieren versucht: Bezogen auf den 11. September 2001 soll schon eine Äußerung bestraft werden, die möglicherweise so missverstanden werden könnte, als wären diese Angriffe gutgeheißen worden. - Und auf der anderen Seite finden alltäglich Diskussionen statt, in denen über Krieg, somit also über Massenmord, als Mittel der politischen Auseinandersetzung offen nachgedacht wird. Massenmord in Afghanistan, im Kosovo, in Kurdistan, in den von Israel besetzten Gebieten oder im Irak darf scheinbar öfffentlich gebilligt werden, so lange er sich als Krieg oder als Aufstandsbekämpfung maskiert."

      Auch sei die ganze Ermittlung unklar gewesen, so seien rechtlich unzulässig gespeicherte Daten bei T-Online angefordert worden, es seien Behörden in fünf Bundesländern daran beteiligt gewesen, seine Akte auf mittlerweile weit über 100 Seiten Umfang zu bringen. Warum denn kein Löschungsbegehren stattgefunden habe, wenn der Beitrag doch strafrechtlich so relevant sei, blieb als Frage im Raum. Auch wurde darauf hingewiesen, dass im Strafbefehl falsche Paragraphen genannt worden seien.

      Die Staatsanwaltschaft konnte denn hier auch kein glückliches Bild abgeben. Der anwesende Staatsanwalt wurde offenbar durch eine Kollegin in eine unglückliche Posse hineingebracht, und bat nach der Verlesung der Erklärung von Voss erst einmal um die Akte, um sich den fraglichen Forumsbeitrag noch einmal durchzulesen. Jetzt erst fiel ihm auch auf, dass der Ausdruck noch eine zweite Seite beinhaltet - und ausgerechnet auf dieser zweiten Seite die doch recht deutliche Distanzierung von dieser Volksverhetzung zu finden war. Sein zwischenzeitliches Resümee: "Ich glaube, wir haben hier die Ende der Fahnenstange erreicht".

      Die Vorsitzende Richterin Schach war allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht überzeugt, und stellte darauf ab, dass sich viele unbeteiligte Leser doch nicht die Mühe machen würden, den Beitrag komplett bis zum Ende zu lesen, so dass ein bedingter Vorsatz - nämlich die Billigung eines solchen Missverständnisses - noch weiter in Frage käme. Als Reaktion darauf ging der Verteidiger noch einmal das fragliche Posting durch und machte deutlich, durch welche Stilmittel Sarkasmus auch bereits nach Lesen weniger Zeilen erkennbar hätte sein müssen. Schließlich habe auch der zuständige Administrator des Heise-Verlages weniger als 19 Minuten gebraucht, um eine Anfrage aus Münster so zu beantworten, dass er den Beitrag zwar als geschmacklos empfinde, aber sich ihm doch recht deutlich eine sarkastische Überspitzung aufgedrängt habe. Auch verwies der Verteidiger auf BGH-Urteile aus der Zeit der RAF, in denen deutlich gesagt wurde, dass immer nur die Gesamtaussage zu würdigen und eine Herausstellung einzelner Teile unzulässig sei.

      Der Staatsanwalt brachte es dann auf den Punkt, als er sich zu der gewagten Aussage wagte: "Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass die Verteidigung soweit recht haben könnte." Im gegenseitigen Einvernehmen wurde auf eine Zeugenvernehmung verzichtet. Sowohl Staatsanwalt wie Verteidiger plädierten auf Freispruch. Völlig ohne größere Beratung schrieb die Richterin Schach ihr Urteil von Hand nieder und verkündete schließlich den Freispruch. Sie verteidigte den Vorgang damit, dass im Vorfeld eine falsche Einschätzung stattgefunden habe, die sich nun aufgeklärt habe.

      Eine Provinzposse in Deutschland. Eine Staatsanwaltschaft, die offenbar Postings nicht korrekt durchliest, eine Richterin, der grundlegende Entscheidungen nicht bekannt sind. Ein Glück für den Angeklagten, dass er dennoch freigesprochen wurde.

      http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13919/1.html8/URL]" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13919/1.html8/URL]
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:06:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:14:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Prozesserklärung von HV, in der er auch noch mal auf die Ermittlungsschlampereien detailliert eingeht:

      http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=…
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:17:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      der wirkliche bastard ist derjenige der ihn angezeigt hat!!! das ist meine meinung!
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:27:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Übrigens wurden auch auf WO schon mehr als einmal User wegen Sarkasmus oder Satire gesperrt. Vielleicht nehmen sich den obigen Fall ja auch mal einige Mods zu Herzen...
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:34:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11
      Nein, sondern die Leute, die solche Gesetze machen und gutheißen. Z. B. Die reine (nicht Personen-beleidigende)Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen und dies scheint die Justiz unter einer "Billigung" einer Sache zu verstehen.

      Mit der "Billigung einer Straftat" ist im Normalfall noch nicht einmal die uneingeschränkte Befürwortung gemeint, geschweige denn die aufforderung zu einer solchen, sondern lediglich das "in Kauf nehmen", was sich im Meinungbildungsprozeß auch auf eine Abwägung zwischen mehreren Übeln ergeben kann.

      Im konkreten Fall bezog sich die Anklage sogar nur auf die wohl möglicherweise strafbare Bewertung einer Tat (11.09.01), die schon Monate zurücklag.
      Es werden somit wohl auch Bewertungen von historischen Ereignissen mit Strafandrohung belegt. Dies ist der eigentliche Skandal an diesem Fall.

      Sobald aber solche Gesetze existieren, werden jegliche (auch sachliche) Diskussion aus Furcht vor Kriminalsierung der Diskussionsteilnhemer verhindert.

      Es kann doch nicht Sinn einer freiheitlichenDemokratie sein, daß jeweils ein Richter im jeweiligen Einzelfall vorgibt, wann eine Meinung in einem solchen Fall nun strafbar ist oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:38:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Deutschland tut sich leider mit einigen Themen sehr schwer, und da übt sich die Staatsanwaltschaft mit vorauseilendem Gehorsam. Komplexe müssen gepflegt werden, damit sie über Generationen vererbbar werden.

      Jetzt also auch 9-11. Ein weiteres Thema, über das frei zu disktuieren politisch nicht korrekt ist - falls man nicht die offizielle Meinung vertritt.

      Was wäre, hätte Holger Voss seinen Beitrag nicht sarkastisch gemeint? Wenn es seine direkte Meinung über 9-11 gewesen wäre - eine Meinung, die durchaus eine nähere Betrachtung wert wäre, stellt sie doch die Frage nach Ursache und Wirkung der Terroranschläge.

      Dann wäre er jetzt wohl im Knast.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:39:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      @König:

      Unabhängig vom konkreten Fall: Die Billigung eines Massenmordes sollte also dann nicht strafbewehrt sein, wenn der Massenmord als "historisches Ereignis" anzusehen ist?

      Dann wäre also auch die Billigung der Vernichtung von Juden, Zigeunern etc. durch die Nazis im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt?

      Im konkreten Fall sehe ich das allerdings auch so, dass sich Holger Voss als unbeschreiblicher Dummkopf geoutet hat. Strafbar ist das aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 14:02:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Rainer6767, #15

      Klar, dieser Punkt mußte jetzt kommen.

      Mir geht es nicht um die "Billigung" einer Sache, (nicht in dem Sinne, daß ich für eine Billigung bin- ich habe mich in einem anderen Thread zu Voss auch inhaltlich distanziert)
      mir geht es um das Erlauben bzw. Nicht-Bestrafen einer, wenn auch unsinnigen Behauptung oder Meinung isb. im Zusammenhang mit historischen Ereignissen und deren Diskussion. (Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine möglichen "Billigung" einer historischen Begebenheit, deren Straffreiheit erst vor Gericht geklärt wurde).

      Dies gehört für mich zur Meinungsfreiheit als fundamentales Menschenrecht dazu. Ich lehne eine Meinungsdiktatur auf jeden Fall ab. Eine ehrenvolle Diskussion und ebenfalls auch unterschiedliche Bewertungen sollten immer möglich sein. Davon sind wir aber im Rahmen unserer Gesetze weit entfernt.

      Man sollte jedoch zwischen Meinungen über Handlungen und den Handlungen selbst streng trennen. Dazu gehört aber auch, das Zugeständnis des Staates an einen "mündigen Bürger" und an dessen Eigen-Verantwortlichkeit zu glauben. Zu glauben, daß nicht jeder Meinungsäußerung über eine schlimme Sache, eine schlimme Tat oder die Anstiftung zu einer solchen erfolgen muß.
      Auch hiervon sind wir in diesem Staat aber weit entfernt, weshalb es auch so viele Meinungsverbote gibt.

      Nicht jeder der, Ego-Shooter spielt, also das Töten, (eine Straftat) wohl nicht nur billigt, sondern sogar simuliert und trainiert, wird ein zukünftiger Massenmörder, oder bist Du da anderer Meinung?

      (Gleich vorneweg: Ich mag keine Ego-Shooter, dennoch bin ich gegen deren Verbot)
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 14:29:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nein, ich kann diesem Urteil nicht das geringste positive abgewinnen - eine Bewaehrungsstrafe wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung dem Andenken Verstorbener...what ever...waere mehr als angebracht...Amtsgericht Muenster...kein Wunder...Alt 68er ???

      Naja, was solls der Typ hatte seinen grossen Auftritt - wird fuer einen Paedagogik Studenten, Asta Mitglied...im 38 Semster wohl auch der einzige geblieben sein - wenn er nicht doch die Taxikarriere waehlt....armes Deutschland...

      @KoenigvonAtlantis

      Dein Namen laesst gewisse Schluesse zu - aber scheissegal.

      Meinugsverbote ? Ja, die gegen eine freiheitlich, demokratische Grundordnung verstossen - wenn es solche Aeusserungen nicht tun, welche dann ? Ach ja, wir haben ja noch solche Leute vom Format Moellemann...er hat ja wahnsinnig antisemitsche Aeusserungen von sich gegeben und ihm gehoert die Schnauze mal richtig gestopft...

      Sarkasmus oder Satire ...spielt das bei diesem Thema eine Rolle ????
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 14:30:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Man sollte vielleicht wissen, dass insbesondere §140 Abs. 2 StGB im Rahmen der RAF-Problematik eingeführt wurde, allerdings die Billigung per se nur dann bestraft, wenn sie "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Letzteres ist natürlich recht dehnbar, aber immerhin eine nicht unwichtige Einschränkung.

      §140 betrifft dabei allerdings nicht nur die Billigung eines Mords, sondern auch die eines Mordversuchs.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 14:49:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die entsprechende Passage fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte.


      Wie wär`s mit Selbstkritik..? Unglaublich!
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 14:49:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      #17
      Meinungsverbote sind der klassische Widerspruch einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

      #18
      Dann bin aber froh, daß wir seit Einführung dieses tollen Strafgesetzbuch-§ keine Angst vor Terrorismus mehr haben müssen und er seither überwunden ist.
      Zuvor war die freiheitliche Demokratie ja sooo ungeschützt.

      Ernsthaft: § 111 StGB reicht m. E. völlig aus.

      Wie Du richtig sagst, wird durch die Formulierung "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" jegliche mögliche Strafbarkeit von Diskussionsbeiträgen über historische Ereignisse in die Hände von Richtern gelegt. (s. # 13)
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 14:55:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Koenig:

      Ich verstehe, was Du meinst. Und grundsätzlich hast Du auch Recht.

      Und doch sehe ich es gerne, dass folgende Personen bestraft werden:
      - Leute, die die Judenvernichtung leugnen oder gar begrüßen
      - Leute, die über die Anschläge am 11.09.2001 jubeln
      - Der Vater, der bei einer palästinensischen Demonstration in Berlin seiner kleinen Tochter einen Sprengstoffgürtel (Attrappe natürlich) umgehängt hat.

      Ich weiß, dass ich in dieser Frage nicht besonders konsistent bin. Einerseits bewundere ich die Meinungsfreiheit in den USA, wo selbst die dümmsten Nazis ihren Dreck verbreiten dürfen. Andererseits bin ich dann doch wieder froh, von solchem Dreck hier weitestgehend verschont zu werden.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 14:58:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      #20 Ich kann Deine Defintion von Meinugsverboten nicht teilen. Selbst eine freiheitlich, demokratische grundordnung braucht Regeln - nenne es Meinungsverbote - ich nenne es Demokratie.

      Deine Definiton von Meinungsfreiheit, Freiheit...geht meines Erachtens klar in Richtung Anarchie.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 15:25:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      #20
      Bin ganz Deiner Meinung.

      Im übrigen hätte es nie zu einer Anklage in dieser Sache kommen dürfen.

      Absolut lächerlich!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 15:40:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      #21, #22,
      ich glaube, die Diskussion mündet letztendlich in die Frage (oder Meinung), ob es einen "volonte generale" gibt oder geben soll, dem sich der Einzelne (auch in Gedanken, Wort und Schrift) zwangsweise und strafbewehrt unterordnen soll oder nicht.

      Das Gesellschafts- und Rechtssystem der USA ist sicher nicht dem Unseren zu vergleichen, aber trotz Fehlen
      einer Meinungsdiktatur kann man sicher nicht von einem anarchischen Staatssystem sprechen. Ein Beleg also, daß das eine das andere nicht ausschließt, oder pco?

      Zum "volonte generale" (Rousseau ?) noch eine Anmerkung: Wenn die von Rainer aufgezählten Punkte zum Beispiel für unseren Staat hierunter zu verstehen sind, dann wäre es immer noch besser, man würde sie einzeln in Gesetzesform packen, damit für jeden klar ist, was tabusisiert werden soll, und was nicht. Der heutige Zustand bedeutet, daß aufgrund einzelner zu tabusierender Themen (Holocaust-Leugnung, "Billigung" von RAF-Terrorismus) niemand auch bei anderen Themen nicht genau weiß, wann er jetzt den Pfad des Erlaubten verläßt und wann nicht. Die vielen Hilfsätze, Zusätze und Verweise auf Ironie oder Sarkasmus oder ja-nicht-antisemitisch-gemeinter Äußerungen in den Postings der unterschiedlichsten Diskussionsteilnehmer sprechen für diese allgemeine Unsicherheit doch Bände.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 15:44:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24
      entnehme "s" (aus tabusisiert),
      gleich 2 mal, wie peinlich :confused:


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