checkAd

    Peinlicher Struck: Vom entschiedenen Gegner der "Soldaten-Polizei" zum Befürworter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.03 01:06:56 von
    neuester Beitrag 13.01.03 18:55:32 von
    Beiträge: 10
    ID: 681.657
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 388
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 01:06:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Manche Sozialdemokraten verstehen offenbar nichts von Politik. Nur so kann ich mir die Irrwege des Peter Struck erklären. Für mich ist diese komische Partei unwählbar:

      taz vom 17.06.2002:

      SPD gegen Soldaten-Polizei

      BERLIN dpa Den von Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber geforderten Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnt die SPD ab. SPD-Fraktionschef Peter Struck wies die dafür nötige Grundgesetzänderung entschieden zurück. "Mit uns Sozialdemokraten wird es so etwas nicht geben", sagte er. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Jungen Liberalen, Daniel Bahr: "Stoiber hat eine alte Kamelle aus dem Hut gezaubert. Der Einsatz der Bundeswehr im Inland wird von der Union immer wieder hervorgeholt, um Lösungen zu suggerieren." Die Bundeswehr sei für den Einsatz im Innern über die bestehenden Ausnahmen hinaus nicht geeignet. Stoiber hatte vorgeschlagen, die Bundeswehr künftig ergänzend zur Polizei auch "im Inneren einsetzen - etwa zum Schutz von Flughäfen vor Anschlägen". Dafür "wollen wir das Grundgesetz ändern", hatte er der Bild am Sonntag gesagt. Ferner forderte Stoiber, die rund "30.000 Personen im Land, die einer verfassungsfeindlichen ausländischen Organisation angehören", nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft auszuweisen.

      taz Nr. 6776 vom 17.6.2002, Seite 7, 36 Zeilen (Agentur)

      http://www.taz.de/pt/2002/06/17/a0111.nf/text

      Struck will Rechtssicherheit im Terrorfall

      Nach dem Irrflug eines Motorseglers über Frankfurt will Verteidigungsminister Peter Struck für Bundeswehreinsätze im Inneren das Grundgesetz ändern. Er forderte eine geeignete Rechtsgrundlage, um Flugzeuge notfalls abschießen zu können. Im "Spiegel" sagte Struck:"Wir werden um eine Änderung des Grundgesetzes wohl nicht herumkommen." Das hatte die SPD bislang abgelehnt. Zuvor hatten bereits CDU und CSU eine Grundgesetzänderung gefordert.

      http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID1438276…



      Lass` es Dir schmecken, Peter Struck!

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 01:12:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hast nix verstanden
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 01:24:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich freue mich, dass die SPD jetzt endlich auf Unions-Linie einschwenkt.

      Aber warum ist immer erst eine Beinahe-Katastrophe notwendig, damit die Sozis aufwachen?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 01:26:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      sozis:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 01:28:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ imkesun

      Ist das schon alles, was Euch Linken zu diesem Thema einfällt? Das ist ungenügend.

      Setzen, Sechs!

      :laugh:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Kurschance genau jetzt nutzen?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 01:52:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Bart ist ab:



      ;)
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 03:12:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ein Schleier wär besser.....
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 06:28:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      ... und das alles nur, weil seine "Jungs" in den Kampfjets (an dieser Stelle sei nur kurz an die von Struck unmittelbar vor der letzten Bundestagswahl initiierte Kampagne "Soldaten für Schröder" erinnert) vor wenigen Tagen den Motorsegler über dem Frankfurter Bankenviertel nach geltendem Verfassungsrecht nicht vom Himmel ballern durften. :eek: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 10:21:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Pilot und Flugzeug zu dem Vorfall in Frankfurt:

      Frankfurt: Hysterie ist schön, nicht wahr?
      Man darf wirklich fragen, ob Frankfurts Polizeipräsident, die Frankfurter Flugsicherung und gewisse Leute bei der Luftwaffe noch so recht bei Trost sind, oder ob man die im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung morgen wegen Unfähigkeit rauswerfen sollte:
      Da fliegt ein Geistesgestörter mit einem Motorsegler - Lebendgewicht (des Motorseglers) etwa 600 kg - über der City von Frankfurt.
      Mit geschätzt 80 Liter Benzin an Bord, löst der Pilot bei den Frankfurter Institutionen Visionen des 11. September aus:
      Die City wird geräumt, der Flughafen stillgelegt.
      Ja:
      Spinnen die Leute? Wieviel Blödheit ist in verantwortlichen Positionen der bundesrepublikanischen Verwaltung eigentlich erlaubt?
      Ein Motorsegler, der sich in die Frankfurter City stürzt, dürfte weniger Schaden anrichten als ein PKW oder ein Motorrad, der/das auf der Strasse ausser Kontrolle gerät.
      Aber nein:
      Die katastrophengeilen Institutionen laufen auf Hochtouren, die Medien zeigen einmal mehr, das Mass der Dinge nicht mehr zu sehen, oder - wegen der Einschaltquoten - nicht sehen zu wollen:
      Eine evakuierte City, der grösste deutsche Flughafen stillgelegt wegen 80 Liter Autobenzin an Bord eines Motorseglers:
      Wie blöde sind die Verantwortlichen eigentlich?
      Der Polizeipräsident, der Leiter der Frankfurter Flugsicherung, der Verantwortliche in der Luftwaffe, der "schwerbewaffnete Phantom" (Zitat ZDF am Sonntag um 19 Uhr) über die Frankfurter City entsendet hat, sollen sich von mir diese Frage gefallen lassen:
      Wie dumm und unfähig sind Sie?
      Und:
      Was ist denn Ihr Handeln angesichts der hier demonstrieren kindlichen Hysterie, wenn tatsächlich ein echter Katastrophenfall ausbricht?
      Heiko Teegen
      General Stieglitz schickt 2 Phantom und ist stolz darauf, man habe "Flagge gezeigt":
      Mit 2 Phantom gegen einen Motorsegler - wirklich soldatisch.....
      Sicherheitskräfte evakuieren die Frankfurter City, als ob General Harries auferstanden ist.
      Die Flugsicherung macht für 2 Stunden den 20 km entfernt liegenden Flughafen Frankfurt dicht.
      Alles wegen eines Motorseglers, von dem man weiss, dass er von einem verwirrten, harmlosen Mann gesteuert wird, denn ein Hubschrauber der Polizei hat das lange sichergestellt.
      Die Verantwortlichen baden wollüstig in einem "11.September-Szenario":
      Endlich Terror auch in der Bundesrepublik!
      Das ZDF entblödet sich sogar, den Motorsegler über Frankfurt zu zeigen und Sekunden später im nächsten Schnitt das brennende World Trade Center:
      Wenn die dafür verantwortliche Moderatorin nicht entlassen wird, sollte man diesen Sender wirklich ignorieren.
      Und nun, nach der zweitägigen Wollust im Horroszenario, der Katzenjammer:
      · Ein bis auf die Knochen blamierter General Stieglitz, der gezeigt hat, was seine Ansicht deutschen Soldatentums ist, nämlich mit 2 Phantom einen harmlosen Motorsegler zu bedrohen, und das ohne jede Aussicht auf Erfolg: Jeder Schuss aus der Bordkanone, jeder Schuss mit einer Rakete hätte mehr kinetische und thermische Energie in die Innenstadt Frankfurts geschickt, als der Motorsegler das hätte tun können.
      · Als völlig unfähig geoutete Sicherheitskräfte.
      · Ein total überforderter Polizeipräsident in Frankfurt.
      · Und eine schreckliche Journalistin beim ZDF.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 18:55:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      GRUNDGESETZÄNDERUNG

      Nur die Union spendet Struck Beifall

      Mit seiner Idee, das Grundgesetz zu ändern, um die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen, findet Verteidigungsminister Struck in den eigenen Reihen wenig Unterstützung. Ein mutmaßlicher Terrorpilot könnte auch jetzt schon von der Luftwaffe abgeschossen werden, heißt es in der SPD. Verfassungsexperten sehen das jedoch anders.

      Berlin - Die SPD lehnte das Ansinnen von Verteidigungsminister Peter Struck ab. Der grüne Koalitionspartner reagierte zurückhaltend. Lediglich die Union stimmte Struck vorbehaltlos zu. Das Bundesinnenministerium stellte am Montag klar, dass die Luftwaffe bei unmittelbarer Gefahr für Menschenleben einen Terror-Flieger über Deutschland schon heute notfalls auch abschießen dürfte.
      Nach Angaben des Sprechers des Innenministeriums, Rainer Lingenthal, wäre eine akute Gefährdung durch einen Terror-Flieger ein "übergesetzlicher Notstand". Es bestehe unter Verfassungsjuristen Übereinstimmung, dass eine Änderung des Grundgesetzes für den Einsatz der Bundeswehr in einem solchen Fall nicht erforderlich wäre, sagte Lingenthal in Berlin.

      Das freilich ist nicht ganz richtig. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Helmut Simon, etwa kann die Entscheidung Strucks verstehen: "Die Situation war mit polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen." Nach geltendem Recht sei es aber eigentlich nicht zulässig gewesen, die Bundeswehr einzusetzen, erklärt er: "Laut Artikel 87a des Grundgesetzes dürfen die Streitkräfte außer zur Verteidigung nur dann eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt." Genannt seien hier bisher nur der Spannungs- und Kriegsfall, der innere Notstand sowie die Unterstützung der Polizei bei Unglücksfällen und Naturkatastrophen.

      Wenn man die Bundeswehr in Zukunft bei Anti-Terror-Maßnahmen einsetzen wolle, müsse das Grundgesetz also ergänzt werden, sagte Simon: "Das ist besser, als in einer konkreten Gefahrensituation gegen geltendes Recht verstoßen zu müssen." Eine Verfassungsänderung müsse jedoch "überlegt und behutsam" vorgenommen werden: "Es darf keine generelle Ermächtigung der Bundeswehr geben, aber das wird bisher ja auch von keiner Seite gewünscht."

      Vorsichtige Modernisierung

      Der Verfassungsrechtler Martin Morlok ist ähnlicher Ansicht: "In Frankfurt gab es keine andere Möglichkeit als den Einsatz der Bundeswehr. Die Polizei hätte dort nichts ausrichten können." Für weitere Anti-Terror-Einsätze im Inland hält jedoch auch der Düsseldorfer Professor eine Grundgesetzänderung für unausweichlich.

      "Bei der Einführung der Bundeswehr wurde sehr darauf geachtet, dass sie nicht zum innenpolitischen Instrument werden kann", erklärt er. "Daher darf sie im Inland nur in außergewöhnlichen Fällen eingesetzt werden, beispielsweise bei Naturkatastrophen." Anti-Terror-Einsätze aus der Luft könnten durch eine Änderung mit ins Grundgesetz aufgenommen werden, sagte Morlok. Er fordert allerdings, Soldaten weiterhin nur in Ausnahmefällen im Innern einzusetzen: "Aus der Bundeswehr darf keine Ersatzpolizei werden."

      Auch Erhard Denninger hält den Einsatz der Bundeswehr im Fall der Frankfurter Flugzeugentführung für das richtige Mittel: "Wir müssen uns überlegen, wie wir uns gegen terroristische Attacken aus der Luft schützen können", sagt der emeritierte Frankfurter Staatsrechtler. Zu den im Grundgesetz ausdrücklich genannten Ausnahmefällen für einen Einsatz im Inland gehöre ein Irrflieger jedoch nicht. Daher schlägt auch Denninger eine "vorsichtige Modernisierung" des Grundgesetzes vor: "Wenn man in dieser Sache wirklich Klarheit haben will, spricht einiges dafür."

      Struck will die Frage zunächst weiter prüfen lassen. Er hatte sich unter dem Eindruck des Terroralarms wegen des Irrfliegers über Frankfurt am Main dafür ausgesprochen, durch eine Klarstellung im Grundgesetz eine einwandfreie Rechtsgrundlage für Bundeswehreinsätze im Inland zu schaffen. Sein Sprecher Norbert Bicher erklärte, der Minister wolle, dass diese Frage von der interministeriellen Arbeitsgruppe "Sicherheit im Luftraum" geprüft werde. Sie war nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 ins Leben gerufen worden.

      SPD-Generalsekretär Olaf Scholz hielt eine Grundgesetzänderung nicht für zwingend. Die juristische Prüfung dieser Frage sei ein "ganz offener Prozess", sagte Scholz. Die SPD hoffe eher auf ein Ergebnis, nach dem eine Verfassungsänderung nicht notwendig wird. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach sich gegen eine Grundgesetzänderung aus. Der "Passauer Neuen Presse" sagte er, das Grundgesetz erlaube ohnehin den Einsatz der Streitkräfte gegen terroristische Anschläge, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichten.

      Grünen-Chefin Angelika Beer sagte, grundsätzlich halte ihre Partei nichts von Grundgesetzänderungen. Allerdings brauche man für den Einsatz der Bundeswehr gegen Flugzeuge, die von deutschem Boden aus starteten und Ziele in Deutschland bedrohten, eine "juristisch saubere Situation". Die Gewaltenteilung zwischen Polizei und Bundeswehr dürfe aber nicht ausgehebelt werden. Die innenpolitische Grünen-Fraktionssprecherin Silke Stokar erklärte, die Gefahrenabwehr in Inland sei Aufgabe der Polizei, und die Bundeswehr könne schon heute Amtshilfe leisten.

      Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble erklärte im ARD-Morgenmagazin, die Union plädiere bereits seit zehn Jahren für Verfassungsänderungen zum Einsatz der Bundeswehr, "und wenn die Regierung jetzt auf den Weg der Vernunft einschwenkt, begrüßen wir das". CSU-Chef Edmund Stoiber bot der Bundesregierung sofortige Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes an. Er hoffe, dass Struck die ablehnenden Kräfte bei SPD und Grünen überzeugen könne, sagte Stoiber in München.

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,230541,00.h…


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Peinlicher Struck: Vom entschiedenen Gegner der "Soldaten-Polizei" zum Befürworter?