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    Ab wann genau tritt die neue Aktienbesteuerung in Kraft? Angfang, oder Ende Februar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.03 20:03:32 von
    neuester Beitrag 20.02.03 11:20:56 von
    Beiträge: 29
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      Avatar
      schrieb am 12.01.03 20:03:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      wie der Titel schon sagt. Die neue Gesetzgebung, mit der 15% Besteuerung auf alle Aktiengewinne, wann tritt die genau in Kraft?

      Also ab wann gilt die "KontrollMitteilungspflicht" der Banken an das Finanzamt?

      Müssen dann eigentlich "nur" alle Gewinne von Banken an den Staat gemeldet werden, die ab (dann?) oder auch rückwirkend bis evtl. Anfang 2003 gemacht wurden?

      Wer weiss genau bescheid, bitte melden.

      Danke

      gruss toy
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 11:42:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann mir denn da niemand weiterhelfen?!?!??!

      Das betrifft "uns" doch eigentlich alle!

      Ab wann Müssen die Banken dem Finanzamt unsere Aktiengeschäfte aus denen Gewinn entsteht mitteilen? Da war doch doch was mit Februar! Anfang oder Ende Februar???

      Danke

      toy
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 13:39:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gute Frage!

      Sofern die geplanten Gesetze so verabschiedet werden, müßten sie ab 01.01.03 gelten.

      Nur die Übergangsregelung mit der Annahme von 10% Pauschalgewinn bei Käufen vor dem 21.02.03 und Verkäufen ab 01.01.03 macht eine Ausnahme.

      CU, goldmine
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 16:52:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      na also dazu hätte ich auch eine frage....
      ich bin österreicher und handle meine futures mit konto in deutschland!
      zahl ich nun auch die 15%???
      melden die meine gewinne auch ans österreichische finanzamt???:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 17:38:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich hab mal bei meiner Bank nachgefragt, unglaublich, aber die wussten das auch nicht genau.

      Dort hies es, daß es ab 01.02.03 mit der Mitteilungspflicht losgehen müsste. Aber wie gesagt, die hatten auch kein Plan!

      WEIS DENN NIEMAND WAS KONKRETES??

      @Goldmine

      Sicher bist Du dir nicht, oder?!

      toy

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      Avatar
      schrieb am 13.01.03 21:31:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Goldmine hat recht. Geplant ist die rückwirkende Einführung von Kontrollmeldungen zum 01.01.03. Macht ja auch Sinn, weil es ja immer um ein komplettes Steuerjahr geht, und da wäre es unsinnig, erst irgendwann im Februar anzufangen.;)
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 21:53:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Von was redet Ihr überhaupt konkret? Es gibt nichts neues
      zur Besteuerung.

      Gruß

      Lord Musch
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 21:55:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ab 01.01.03 gelten nicht nur die Kontrollmitteilungen, sondern auch die fristenunabhängige Besteuerung der Kursgewinne. Sofern die Gesetzesvorlagen so verabschiedet werden sollten.

      Ist also alles noch völlig offen.

      CU, goldmine
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 22:01:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das meine ich, alles nur Spekulation.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 22:34:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Aber doch sehr konkrete Spekulation. Die neue Steuergesetzgebung einschließlich der Einführung von Kontrollmitteilungen wird wohl weitgehend unverändert durch den Bundesrat gehen, weil es auch in der CDU positive Stimmen dazu gibt.
      Außerdem läßt das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Verfassungswidrigkeit der geltenden Besteuerung dem Gesetzgeber doch eigentlich nur die Alternative, die Aktienbesteuerung entweder komplett einzustellen oder ihre "flächendeckende Erhebung" sicherzustellen. Das erste ist politisch nicht durchsetzbar, und die "flächendeckende Erhebung" ist auf anonymem Wege wohl nicht möglich (bei der Zinsabgeltungssteuer immerhin denkbar). Deshalb führt an den Kontrollmitteilungen und der damit verbundenen Aufhebung des steuerrechtlichen Bankgeheimnisses wohl kein Weg vorbei.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 23:32:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      sehe ich das mithin richtig, dass ich im verlust stehende aktien, die ich schon laenger als ein jahr halte, im moment noch nicht verkaufen sollte?
      :mad: so eine unsichere gesetzeslage liebe ich:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 13:31:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      In meinem Thread "Hessen-CDU im Bundesrat gegen Wertzuwachssteuer" habe ich einen maßgeblichen Funktionär der Hessen-CDU zitiert. Ich glaube keinesfalls, daß ohne Einschaltung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundesrat und Bundestag die von der Bundesregierung geplanten Steuererhöhungen zustandekommen können - also keinesfalls schon am 1. 3. 03 - und wenn, dann in stark modifizierter Form.
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 14:19:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Heute im Handelsblatt in einem Kommentar zur geplanten Steueramnestie:
      "...Nun muß sich Eichel nur noch einen Ruck geben und das Abgeltungssystem auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen ausdehnen. Dann gibt es auch keine Notwendigkeit mehr, auf der Einführung von Kontrollmitteilungen zu beharren".
      Wie soll das denn technisch gehen? Zinsen sind ja immer positiv, da ist die pauschale Abgeltung simpel. Aber Wertpapiergeschäfte können eben auch Verluste bringen; deshalb kann man nicht unmittelbar jeden einzelnen Gewinn abgelten, sondern muß übers Jahr saldieren, mit Gebühren verrechnen und dann abgelten. Und das macht das FA dann eben, oder ist es die Idee des Autors, diese Aufgabe der Bank zu übertragen und auf diese Weise "anonym" zu erledigen? Aber da dürfte der Aufwand für die Banken wohl eher noch größer sein als bei den jetzt geplanten Kontrollmitteilungen :confused: Scheint mir nicht sehr durchdacht zu sein.
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 21:17:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      @pmp
      "Aber doch sehr konkrete Spekulation. Die neue Steuergesetzgebung einschließlich der Einführung von Kontrollmitteilungen wird wohl weitgehend unverändert durch den Bundesrat gehen, weil es auch in der CDU positive Stimmen dazu gibt."

      Der finazpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Michael Meister, wandte sich heute auf PHOENIX strikt gegen die Einführung von Kontrollmitteilungen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 17:39:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      eine gute frage...

      abstimmung bundestag 21.02.03.

      wurde mich nicht wundern, wenn gesetz rueckwirkend
      beschlossen wird. :eek:

      s. auch:
      http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/STH_Gestaltung…
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 17:47:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 17:55:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich hatte es bisher immer so verstanden, dass die Kontrollmitteilungen ab 21.02.03 gelten sollen und erst im März durch den Bundestag gehen. Hab auch mal irgendwann das genaue Datum der Sitzung gelesen, finde ich nur im Moment nicht so schnell.
      Dies ist übrigens auch die Meinung meiner Bank, die sich auf den Termin 21.02.03 einstellt.
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 18:50:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ 11
      Wieso unsichere Gesezteslage? Wahrscheinlich entpuppt sich die pauschale Besteuerung für vor dem 21.02.2003 erworbenen Aktien als Bumerang.
      Für diese Aktien soll folgende Regelung gelten:
      Pauschale Berechnung des Gewinns mit 10% des Veräußerungserlöses.
      Falls der tatsächliche Gewinn niedriger sein sollte oder gar ein Verlust vorliegen sollte, sind im Rahmen des § 23 diese Werte anzusetzen.

      Im Klartext bedeutet dies, dass ich all meinen Schrott, den ich bereits länger als ein Jahr habe, bei einem Verkauf nach dem 21.02.2003 wenigstens mit eventuellen späteren Gewinnen verrechnen kann.
      Ohne die Neuregelung wäre ein Verkauf steuerlich neutral.

      Ergebnis: Wenn in den nächsten Wochen die Schrottaktien nicht noch weiter fallen (geht ohnehin nicht), dann sollte man den 21.02 abwarten.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.02.03 11:53:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Möglicherweise war die "geplante" 10% Veräußerungsgewinn-(Übergangs-)Besteuerung nur als Aufforderung genannt worden, Aktien mit Gewinn zu verkaufen.

      Weil jetzt in der Mehrzahl nur noch die übrig bleiben werden, deren Depots durch die Übergangsregel Verluste aufweisen, könnte ich mir vorstellen, daß die Übergangsregel ganz gestrichen wird und man einfach den 1.1.03 als Stichtag nimmt ab dem man voll (mit welchem Satz auch immer) versteuert

      Fazit: Die praktischen unversteuerten Aktien mit Gewinn sind aus den Depots (keiner war ja gezwungen zu verkaufen), jetzt braucht man keine Übergangsregel mehr (man spart sich möglicherweise eine langwierige Auseinandersetzung vor Gericht).

      Das wird dann möglicherweise das Entgegenkommen vom Gesetzgeber werden, während die Dienstwagenbesteuerung und die Fonsbesteuerung deutliche Nachlässe gegen ursprüngliche Besteuerungspläne aufweisen werden. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.02.03 21:08:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      ........sie wird wohl gar nicht in Kraft treten, wenn man die Aussagen von Merkel und Koch vom heutigem Tage richtig deutet..........also kann man sich auch das Fachsimpeln sparen.......
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 07:00:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Schickt die Bank denn jetzt von jedem Verkauf eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt? Auch wenn ich mit Verlust verkaufe? Oder nur von Verkäufen mit Gewinn?
      Wenn von jedem Verkauf, dann kann ich mir doch eigentlich jetzt eine eigene Auflistung und Käufe/Verkäufe sparen oder sehe ich das falsch?
      Wenn nur von den gewinnbringenden Verkäufen eine Mitteilung rausgeht, muss ich dann von den Verlustverkäufen Belege selbst sammeln?

      Fragen, Fragen, Fragen.....:rolleyes: :cry:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 08:18:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      "Schickt die Bank denn jetzt von jedem Verkauf eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt?"

      Von jetzt kann nicht die Rede sein. Bis jetzt ist noch gar nichts beschlossen. Warte doch ab.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 08:28:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      Mich interessiert ganz einfach nur, ob ich mir ab nächster Woche die Arbeit sparen kann, alles Trades zu notieren ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 08:29:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Verkaufe ein s. :laugh:
      Ich glaube, ich hätte heute doch lieber im Bett bleiben sollen :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 08:38:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Joggerin,

      Moin,

      habe in dem Gesetzentwurf (http://dip.bundestag.de/btd/15/001/1500119.pdf) gelesen, daß die depotführenden Banken verpflichtet werden sollen, am Jahresende eine Gesamtaufstellung zur Einreichung beim Finanzamt zu erstellen. Eine eigene Buchführung für den Fiskus würde sich somit erübrigen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 08:41:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      "Mich interessiert ganz einfach nur, ob ich mir ab nächster Woche die Arbeit sparen kann, alles Trades zu notieren".

      Die Frage ist sicher interessant, derzeit kann sie aber niemand beantworten, auch Eichel weiss es noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 08:42:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Vielen Dank für die Info :).
      Das spart ja eine Menge Arbeit ;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 09:16:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      bis wann muß man denn nun seine Aktien verkauft haben, um noch unters alte Recht zu fallen? (vorausgesetzt, das Paket wird nicht vom Bundesrat gekippt)

      ist heute der letzte Tag oder morgen?
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 11:20:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      morgen

      CU, goldmine


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