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    Eichel will den privaten Verkauf von Goldbarren u.a. Vermögenswerten besteuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.03 22:18:27 von
    neuester Beitrag 15.01.03 23:44:32 von
    Beiträge: 26
    ID: 681.797
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      schrieb am 12.01.03 22:18:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Verkauf antiker Möbel soll steuerpflichtig werden
      Bundesregierung: Steuer von 15 Prozent auf alle Veräußerungsgewinne aus Geschäften mit Vermögensgegenständen
      von Cornelia Wolber

      Berlin - Vor der ersten Beratung des geplanten Steuervergünstigungsabbaugesetzes Ende des Monats im Parlament werden immer mehr Details über das Vorhaben der Bundesregierung bekannt. Danach trifft die Ausweitung der Steuerpflicht auf private Veräußerungsgewinne nicht nur – wie bislang angenommen – Aktien und vermietete Immobilien, sondern alle möglichen Vermögenswerte.


      Ausgenommen seien Güter des täglichen Bedarfes, deren „dauerhafte Nutzung zu einem konstanten Wertverlust führt“, erklärt ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel. Als Beispiel nannte er Kleidung, Waschmaschinen oder Pkw.


      Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten, die nicht Gegenstand des täglichen Gebrauches sind, sollen hingegen künftig ab einem Freibetrag von 500 Euro der geplanten Pauschalsteuer von 15 Prozent unterworfen werden. Das gelte etwa für antike Möbel, Gemälde oder Briefmarken – sowie Münzsammlungen und zwar auch, wenn es sich dabei um einmalige Verkäufe von Privatpersonen ohne gewerblichen Hintergrund handelt. Als Stichtag für das Inkrafttreten der Neuregelung nannte der Ministeriumssprecher den 21. Februar. Dabei würden drei Fälle unterschieden:


      Wurde beispielsweise eine antike Kommode vor dem Stichtag ge- und wieder verkauft, soll die alte Regelung gelten, wonach der Erlös erklärt und entsprechend dem individuellen Satz der Einkommensteuer innerhalb der bislang geltenden Spekulationsfristen versteuert werden muss. Für den Fall, dass die Kommode vor dem Stichtag angeschafft wurde, aber erst danach veräußert wird, sollen 15 Prozent Pauschalsteuer auf die Bemessungsgrundlage erhoben werden. Als solche wurden zehn Prozent des Verkaufserlöses festgelegt.


      Liegen Kauf und Verkauf jenseits des Stichtages, greift die neue Regelung, die zusammen mit den anderen Maßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen voraussichtlich im Frühjahr beschlossen und dann rückwirkend in Kraft treten soll. Danach entfällt auf den Verkaufserlös eine Steuer in Höhe von 15 Prozent. Sollte der Erlös unter dem Anschaffungspreis liegen, kann dies in der Steuererklärung des Verkäufers als Verlust geltend gemacht werden.


      Das Bundesfinanzministerium rechnet auf Grund der neuen Steuerregeln mit Mehreinnahmen von 325 Mio. Euro, die jedoch erst im nächsten Jahr kassenwirksam würden. In den Folgejahren steigt die Summe dann auf jeweils 650 Mio. Euro. Die lückenlose Erfassung der Verkaufserlöse will die Bundesregierung mit Hilfe der geplanten Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken gewährleisten. Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, hält die Steuer für verfassungswidrig. Die Finanzbeamten könnten nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Spekulationsgewinne erzielt wurden. „Am Ende zahlen nur die Steuer-Ehrlichen“, sagte er der „Bild“-Zeitung.


      Artikel erschienen am 13. Jan 2003
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 22:22:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich fange gleich an zu heulen :mad:

      alles wird uns weggenommen:mad::mad:

      meinen Auswanderungstermin werde ich wohl um ein paar Jahre nach vorziehen Müssen:mad::mad::)
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 22:28:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      jetz drehn sie ganz durch.
      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 22:50:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wozu sollen wir überhaupt noch arbeiten? Um ein Haus zu kaufen? Nein. Das ist ja jetzt sowiso verpöhnt. Die Eigenheimzulage soll ja weg. Dabei sind es gerade die Grund- und Boden- Besitzenden, die sich solidarisch mit dem Staat zeigen. Immerhin sind sie an diesen Staat wegen des Grund und Bodens mehr gebunden, als die Besitzlosen. Also sollte der Staat eigentlich den Privatbesitz fördern, anstatt ihn unter "Strafe" zu stellen. Macht die besitzlosen zu Besitzern! Ich kenne nur Leute in unserer Freiwilligen Feuerwehr, die auch Hauseigentümer sind. Die Sozialhilfeempfänger schwitzen derweil lieber vor dem fernseher das Sofa voll, bevor sich einer von denen bequemt, bei Sirenenalarm mitzuhelfen, z.B. Verkehrsunfallopfer zu retten.

      Wir brauchen noch diese Legislaturperiode und dann haben wir den totalen Kommunismus hier. Privateigentum (Häuser, u.a.) sind verpönt. Autos sind als Luxusgüter durch extreme Benzinsteuern unbezahlbar gemacht, usw.

      Mein Nachbar ist arbeitslos. Der sagt, daß er keine Lust hat, für 500 Euro mehr, irgendeine 40 Stunfen Arbeit anzunehmen. Vor allen Dingen müßte er von den 500 Euro, die er mehr hätte, wenn er arbeitet, noch die Fahrkosten zur Arbeit abziehen. Dann würde er lieber fürs gleiche Geld zu Hause bleiben.

      Warum bekommt ein Sozialhilfeempfänger Geld fürs "Nichtstun"? Warum muß ein Sozialhilfeempfänger nicht, genauso wie ich, 40 Stunden arbeiten?

      Ich kenne einige, die sich gefreut haben, als sie mit 55 jahren arbeitslos wurden. Endlich kein Streß mehr bis zur Rente. Und damit man sich nicht langweilt, wird in der Zwischenzeit das Haus der Tochter hochgemauert. Wer zahlt also den Hausbau der Tochter? Natürlich: WIR ALLLE!! Warum muß ein Arbeitsloser nicht genauso wie ich jeden Morgen antreten? Warum wird einem Arbeitslosen der private Hausbau für die Tochter gestattet?

      Wenn jemand 40 Stunden arbeiten muß für sein Geld, kann er auch nicht von morgens bis abends das private Häuschen vom Sohn oder der Tochter bauen. Im Endeffekt zahlen WIR als Steuer- und Sozialversicherungspflichtig Beschäftige das Haus der Tochter!!

      Warum macht der Staat immer neue Gesetze, die wahnsinnig viel Geld kosten, anstatt teure Gesetze einzustampfen? Durch das Dosenpfand sind wieder Arbeitsplätze weg. Das Dosenpfand war so unsinnig wie nichs anderes, weil bereits 87 % aller Dosen über das Recyklingsystem "Grüner Punkt" recykelt wurden.

      Warum sind unsere Politiker Idioten?
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 22:51:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh: Wenn das so weitergeht besteuern die glatt auch noch gebrauchte Condomis, wegen nicht ordnungsgemäß getätigter Dosenrückgabe. :D

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      Avatar
      schrieb am 13.01.03 08:39:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein neues Gesetz für 650 Mio Euro im Jahr. Das lohnt sich ja.......

      Die sollten lieber mal die Sozialhilfeempfänger zu gemeinnützigen Aufgaben zwingen. Da liegt eine Menge Arbeitskraft einfach auf der Halde.

      Mancheiner geht dann freiwillig wieder arbeiten und man kann sich solche schwachsinnigen Gesetze sparen.

      In D. wird man ausgepresst wie eine Zitrone. Fast alles was man macht stösst an irgendein Gesetz. Dieses wird man natürlich versuchen zu umgehen und somit künstlich kriminalisiert.

      Der Spassfaktor ist mittlerweile gleich Null. Überall Gesetze, Vorschriften und Überwachung. Warum soll man sich aufopfern und viel arbeiten für ein Land, dessen Staat einen überall wie einen Verdächtigen behandelt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 10:28:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dies läppische Steuer ist doch nur ein Vorwand.
      Es wird dadurch ihr bisher nicht erfaßtes Vermögen in die Scheinwerferkegel des FA gezerrt.
      Ab da haben alle gläserne Taschen,in die ein SOZI oder anderer Neidhammel auch ohne Feldstecher sehen kann(Bafög,Sozialhilfe)
      KATZENGELD
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 10:39:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      LEHRER EICHEL´S Besteuerungsvorschläge werden immer abstruser und weltfremder! Wieso ist dieser peinliche Mensch eigentlich immer noch Finanzminister?

      Können wir uns in Krisenzeiten einen Laien an einer der wichtigsten Positionen, die der Staat zu vergeben hat, leisten?!
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 10:45:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mich interessiert, wie das dann mit dem Handel von Münzen und Edelmetallen bei EBay gehandhabt werden soll. Werden dann alle EBay-Mitglieder auch gleichzeitig dem Finanzamt gemeldet?
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 11:11:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Man sollte sein Geld restlos versaufen, dann ist es wenigstens weg! :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 13:15:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kontrollmitteilungen der Banken?

      Dann wird nur noch barbezahlt und das Geld unterm Kopfkissen gehortet
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 13:39:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      @sov
      Die Alkoholsteuer hat aber nicht der Eichel erfunden!:laugh:

      Ansonsten halte ich diese Vorschläge für totalen Quark, die genau dort hin gehören,
      wo auch die geforderte Einführung der Vermögenssteuer gelandet ist!
      Man sollte keine Gesetze beschließen, die undurchsetzbar sind.

      Ebenfalls totaler Quark ist allerdings auch, was einige hier über das Thema Sozialhilfe absondern!
      Neun von zehn Teilnehmern, die im Politikforum in einschlägigen Threads zur Sozialhilfe posten,
      bestreiten vehement, dass die Stütze als Darlehen gezahlt wird.
      Es ist aber trotzdem so. Ein wenig Sachkunde über die Gegenstände, die man kommentiert, kann nicht schaden...

      Ausserdem: Angesichts der Tatsache, dass ca. 5 Mio Arbeitsplätze fehlen,
      sollten wir jenen, die nicht mehr mit uns um Arbeit konkurrieren, ruhig eine kleine Stillhalteprämie gönnen. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 13:46:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich verstehe nicht den Aufschrei. Bislang mußten Veräußerungsgewinne innerhalb der Spek-Frist auch versteuert werden,
      egal ob es sich um Aktien, einen Picasso oder Dosenbier handelt. Das wird jetzt kosequent im Rahmen des Wegfalls der
      Spek-Frist für alle Veräußerungsgeschäfte analog gehandhabt.

      Bye, Q
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 13:56:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...ruhig eine kleine Stillhalteprämie gönnen.

      Gegen eine KLEINE Stillhalteprämie ist nix einzuwenden. Das Problem ist aber, daß die Leistungserbringer mit immer neuen Steuern und Vorschriften demotiviert werden. Wenn man einem Leistungserbringer 15% als Steuer wegnimmt, wird ihn das nicht weiter kratzen und es wird ihm ziemlich wurscht sein, daß andere nix arbeiten und sich mit einer kleinen Stillhalteprämie begnügen. Nimm dem Leistungserbringer 50% und mehr von seinem erwirtschafteten Einkommen weg, wird ihn das sehr wohl kratzen. Und er wird sich fragen, ob es nicht gescheiter ist, aufs Arbeiten zu verzichten und auf Stillhalterprämie umzusteigen...
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 20:43:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Topfenpalatschinken

      Da stimme ich Dir zu!
      Wenn ich meinen Beruf (Lebensmittelchemiker) wieder als Angestellter ausüben würde,
      dann dürfte ich von jedem Hunderter, den mein Chef für mich zahlt, keine 30 Euro behalten. :cry:
      Schuld daran sind aber nicht die Sozialhilfeempfänger.
      Schuld daran ist trotz Steuerklasse 5 noch nicht einmal das Finanzamt.
      Hauptursache sind Sozialabgaben von über 40%!
      Die zahlen wir für die Pharmalobby; Apotheken, von denen es viel zu viele gibt;
      die Rentner, die eine Fortsetzung des Schneeballsystems erwarten,
      die Bürokratien von BfA und Arbeitsämtern etc.

      Deshalb kann ich auch jene nicht ganz verstehen,
      die unsere moderate Besteuerung von Erbschaften und Kapitalerträgen als zu hoch empfinden.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 20:57:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ 12

      Meine Frau ist als Beamtin des geh. Dienstes Leiterin des hiesigen Kreissozialamtes.

      Sozialhilfe wird in Deutschland als verlorener Zuschuß gezahlt. Nicht als Darlehn! Mach Dich vorher schlau, bevor Du diesem Staat so eine gute Tat unterstellst, er würde die Sozialhilfe als Dahrlehn vergeben.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 22:14:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bemerkenswert, dass die Leitung eines Kreissozialamtes nicht höher als A13 bewertet wird!
      In unserem Landkreis haben die Amtsleiter(innen) alle mindestens A15 und zählen zum höheren Dienst.

      Du solltest Dir von Deiner Frau das BShG noch einmal erklären lassen:
      Grundsätzlich wird Sozialhilfe als Darlehen zum Lebensunterhalt gewährt.
      Wer nach dem Erhalt von Sozialhilfe wieder zu Geld kommt, ist zur Rückzahlung der Sozialhilfe verpflichtet!
      Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird Sozialhilfe dann als verlorener Zuschuss gebucht,
      wenn bei unterhaltspflichtigen Angehörigen nichts zu holen ist und wenn dauerhaft zu erwarten ist, dass der Empfänger nichts zurückzahlen kann.
      Dies ist zum Beispiel bei einer 95jährigen der Fall, deren Rente und Pflegeversicherung nicht für die Heimkosten ausreichen.
      Ein 30-jähriger Arbeitsloser wird seine Sozialhilfe erst einmal als Darlehen bekommen.
      Wenn er zwei Jahre später wieder arbeiten geht, dann wird er seine Stütze vollständig zurückzahlen müssen.
      Wenn er erst mit 40 Jahren ein Einkommen erzielt, dann hat das Sozialamt natürlich mittlerweile einen großen Teil seiner Forderung niedergeschlagen.

      Dies sollte jeder bedenken, der meint,
      er könne sich mal ein oder zwei Jährchen in der sozialen Hängematte ausruhen!
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 22:37:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      @DBrix

      Schon wie Du als Unwissender (nicht vom Fach) Deinen Unsinn wiederholst. Wenn nicht so ein trauriges Thema wäre, würden wir hier über Dich lachen.:laugh: :cry:

      Da Du selbst einer Sozialamtsleiterin nicht glaubst, ist Dir wirklich nicht zu helfen. Übrigens: Die Besoldung ist in Niedersachsen grds. höchstens A13 in Sozialämtern. Darüber liegt nur die Besoldung eines eventuell vorhandenen Sozialdezerneten (=Wahlbeamter!!!), zu deren Dezernat z.B. Jugend-/Sozial-/Gesundheitsamt gehören.

      Aber Dein Halbwissen zu korrigieren, haben andere anscheinend auch nicht geschafft.
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 23:36:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das Kernproblem sind die Zinsen, die der Staat für seine Schulden bezahlen muss. Durch den Zinseszinseffekt( exponentielles Wachstum) werden die Schulden mit zunehmender Zeit schneller wachsen, bis es nicht mehr bezahlbar wird und letztendlich eine Bankrotterklärung die Folge ist
      Am Ende muss der Staat, nur um die Zinslast zu tragen, sich neu verschulden.
      An 1. Stelle der Staatausgaben stehen dann die Zinsaufwendungen (Schulden).
      Umso näher wir uns dem Sytemsende nähern, umso mehr müssen Steuern und Abgaben erhöht oder neue Steuern erhoben werden und Leistungen gekürzt werden, da auch die Kreditverplichtungen des Staates wachsen.
      Leider muss es in diesem (Zins)System zum Verfall kommen.
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 00:50:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Dr. Jens Ehrhardt

      Anlagealternativen in der Schuldenwirtschaft

      Nachdem bereits die Börsenjahrgänge 2000 und 2001 den Börsianern herbe Verluste beschert hatten, gingen die wenigsten Marktbeobachter und Analysten auch für 2002 von rückläufigen Kursen aus, zumal drei Verlustjahre hintereinander auch aus dem historischen Blickwinkel sehr selten sind. Tatsächlich kam es jedoch in 2002 zu weiteren dramatischen Kurszusammenbrüchen. Deutsche Standardwerte verloren – gemessen am DAX – in 2002 beispielsweise 44%. Amerikanische Aktien fielen – gemessen am S&P 500 - im vergangenen Jahr zwar um vergleichsweise geringe 23%, der Dollarverfall hatte jedoch zur Folge, daß sich die 2002-er Verluste am amerikanischen aus dem Blickwinkel eines Europäers auf 36% belaufen.

      Volkswirtschaftliche Probleme aus der weltweiten Kombination aus Börsenbaisse und Schuldenwirtschaft erwachsen schon allein aus der Tatsache, daß die Refinanzierungsfunktion der Finanzmärkte für den Unternehmenssektor inzwischen nahezu zum Erliegen gekommen ist. Nachdem die Banken bei den Kreditvergaben weltweit äußerste Zurückhaltung üben (eine Ausnahme ist die USA, wobei dort das Kreditwachstum hauptsächlich aus dem Immobilienboom herrührt), fehlt es investitionswilligen Unternehmen immer mehr an entsprechenden finanziellen Ressourcen. Die Aktienmärkte sind nach den bisher nie dagewesenen Übertreibungsphasen Ende der 90er Jahre bis in das Jahr 2000 hinein inzwischen nahezu völlig ausgetrocknet, sowohl im Hinblick auf Kapitalerhöhungen, als auch erst recht hinsichtlich Neuemissionen. Auch Unternehmensanleihen sind nach einem zwischenzeitlichen Rekordboom inzwischen immer schwieriger zu emittieren, auch vor dem Hintergrund der bonitätsbedingt extrem enttäuschenden Entwicklung vieler Anleihen.

      Durch Aktienrückkäufe und Methoden, die der sogenannten kreativen Buchhaltung zuzuordnen sind, gelang es Wall Street trotz seit längerem bereits ungesundem volkswirtschaftlichem Hintergrund lange Zeit, in regelmäßigen Abständen hohe zweistellige Wachstumsraten beim Gewinn je Aktie auszuweisen, was neben der massiven Greenspan’schen monetären Ankurbelung ein zusätzlicher Treibsatz für die Endphase der zurückliegenden zwei Jahrzehnte währenden Hausse war. Aber selbst wenn Unternehmen die für das Wirtschaftswachstum so wichtigen Investitionen finanzieren könnten, so wären diese angesichts des Kapazitätsüberhangs in vielen Branchen kaum notwendig. Auch die Verbraucher werden unter der Börsenbaisse mehr und mehr zu leiden haben. Dies gilt weniger für Europa bzw. Deutschland, wo die privaten Haushalte noch nicht so stark in Aktien investiert sind wie etwa in den USA. Im Augenblick können zwar die Folgen der Aktienmarktbaisse zum Teil noch durch den Immobilienboom in den USA kompensiert werden, spätestens, wenn jedoch der Immobilienmarkt nach unten dreht (normalerweise gegenüber dem Aktienmarkt zeitversetzt nach ca. zwei Jahren), dürften die US-Konsumenten als wichtigster volkswirtschaftlicher Stützpfeiler (US-Konsum ca. 70% Konjunkturbestandteil) mehr und mehr ausfallen.

      Überhaupt nehmen die schweren Strukturprobleme in den USA erschreckende Ausmaße an. Die Sparquote der privaten Haushalte ist verschwindend gering und eine Erhöhung dieser Quote würde zwangsläufig zulasten des Konsums gehen. Hinzu kommt ein Leistungsbilanzdefizit in Höhe von jährlich rund 500 Mrd. $, das nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (5%) besorgniserregende Dimensionen annimmt. Der wohl größte Risikofaktor auf volkswirtschaftlicher Ebene für die USA ist jedoch die Rekordverschuldung, die inzwischen bei insgesamt ca. 30.000 Mrd. $ (Staat, Unternehmen, Privathaushalte) liegt. Amerika ist damit mit dem ca. 3-fachen des Bruttoinlandsprodukts verschuldet. Zur Verdeutlichung stelle man sich in diesem Zusammenhang nur einmal ein Unternehmen vor, dessen Schuldenberg beim ca. 3-fachen des Umsatzes liegt. Inzwischen hat allein die Zinslast auf diese Rekordverschuldung in Höhe von ca. 2.000 Mrd. $ eine Dimension erreicht, die exakt den neu aufgenommenen Krediten entspricht. Mit anderen Worten: Die Verschuldungswirtschaft in Amerika kann nur noch durch neue Schulden am Leben erhalten werden, da man sonst außerstande wäre, die Kredite zu bedienen. Wenn aber schon Kredite aufgenommen werden müssen, nur um die Zinsen zahlen zu können, dann fehlt es an finanziellen Ressourcen, um weitere Ausgaben zu bestreiten bzw. Wachstum zu erzeugen, geschweige denn die Verschuldung zurückzufahren.

      Im Grunde genommen gibt es aus dem derzeitigen Schulden-Dilemma nur zwei Auswege. Der eine wäre eine neue Inflationswelle, die die Schuldner bevorteilen (starke Entwertung der nominellen Schulden durch hohe Inflationsraten) und die Gläubiger benachteiligen würde. Es stellt sich allerdings die Frage, ob in einem solchen Szenario durch steigende Zinsen die Konjunktur nicht zusätzlich abgewürgt würde bzw. ob dadurch erneut deflationäre Trends (weil beispielsweise Kredite nicht mehr bedient werden können) ausgelöst würden. Die zweite Möglichkeit zur Beendigung der gegenwärtigen Überverschuldung wäre eine länger anhaltende Phase verschuldungsbedingter Unternehmenszusammenbrüche und Pleiten. Dies wäre insofern äußerst schmerzhaft, weil jedem gegebenen Kredit auch ein entsprechendes – in einem solchen Szenario verlorenes – Vermögen gegenübersteht. Auf der anderen Seite erhielten die Schuldner dadurch wieder Handlungsfreiheit, um aktiv auf den volkswirtschaftlichen Prozeß einzuwirken.

      Eine angesichts dieser Rahmendaten vernünftige Anlagepolitik ist äußerst schwierig. Zum einen weiß niemand mit letzter Gewißheit, ob das Verschuldungsproblem nun durch Inflation (Schuldenentwertung) oder Deflation (Schuldenausfall) gelöst werden wird. Unabhängig davon erscheint in diesem Zusammenhang in vertretbarem Depotanteil Gold eine vernünftige Lösung zu sein. Goldanlagen gelten zum einen als klassischer Inflationsschutz, zum anderen könnten sie auch in einer von Krisen und ausufernder Deflation geprägten Phase zunehmend als Hort der Sicherheit entdeckt werden. Aber selbst wenn man die zukünftige Entwicklung der Finanzmärkte auf das Deflationsszenario hin eingrenzen könnte, wäre es auch nach Timinggesichtspunkten schier unmöglich, exakt danach zu disponieren. Alles, was sich heute sagen läßt, ist, daß die Risiken aus dem Bonitätsblickwinkel enorm hoch sind (höher als 1929/32!) und daß bei der Aktienauswahl den Kriterien der Bonität und guten Dividendenrendite eine starke Bedeutung zukommen sollte. Ähnlich wie in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts, dürften wir uns auf eine Phase zubewegen, in der die Dividendenrendite wieder in den Vordergrund rückt und deutlich über der Rendite von Anleihen mit guter Bonität, wie Staatsanleihen, liegen sollte. Allerdings ist wichtig, daß man nur Titel mit gesicherter Dividendenrendite auswählt. Hier sollte man vor allen Dingen auf überdurchschnittliche Bilanzqualität, hohe Margen und Markteintrittsbarrieren, niedrige Ausschüttungsquoten (je weniger vom Gewinn ausgeschüttet wird, um so sicherer die Dividende) sowie auf Ausschüttungskontinuität (wurde auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen der Vergangenheit ausgeschüttet?) achten. Darüber hinaus kann der Anleger natürlich versuchen, an den Schwankungen der vor uns liegenden voraussichtlich weiter schwierigen Börsenphase zu verdienen. Hier bilden die markttechnischen Stimmungsindikatoren ein wertvolles Hilfsinstrumentarium, wobei zu beachten ist, daß diese um so schlechtere Signale geben, je weiter man in die Zukunft blickt. Kurzfristig spiegeln sie hingegen derzeit markttechnisch gesunden Pessimismus.

      Dr. Jens Ehrhardt


      13.01.2003
      boerse.de
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 21:12:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ChristianWode

      Gibt es irgendeinen Grund, die Nettiquette nicht einzuhalten?

      Hat Frau Amtsleiterin den Beitrag #16 persönlich verfasst?
      Ich dachte, ich diskutiere hier mit ihrem Ehemann!:look:
      Wenn ich am Wochenende Zeit finde, werde ich die einschlägigen Paragraphen des BShG zitieren.
      Ich lasse mir nämlich nicht gerne unterstellen, in diesem Board Unwahrheiten zu posten.

      Zu Deinem Beitrag #4 (ich zitiere wörtlich):
      Durch das Dosenpfand sind wieder Arbeitsplätze weg.
      Das Dosenpfand war so unsinnig wie nichs anderes,
      weil bereits 87 % aller Dosen über das Recyklingsystem "Grüner Punkt" recykelt wurden.
      Warum sind unsere Politiker Idioten?


      Da Du ja erfreulicherweise ein Gegner von Halbwissen bist,
      solltest Du Dir noch die Süddeutsche Zeitung von heute besorgen.
      Da findest Du auf Seite 16 einen Artikel, der sich von der Dicke der Dosen handelt. Zitat:
      Bisher gelangt in Deutschland nur knapp die Hälfte der jährlich 6 Mrd. Dosen in die Wiederverwertung.

      Nehmen wir einmal an, die SZ irrt, und Deine 13% stimmen:
      Wieviel sind 13% von 6 Milliarden?
      Wieviele dieser 780 Mio Dosen p.a. landen in unserer Landschaft?
      Der Handel beschwert sich darüber, dass das Dosenpfand zu Mehrkosten führt.
      Diese Kosten sind zu einem erheblichen Teil Personalkosten.
      Könnte es nicht sein, dass das Mehrwegsystem personalintensiver ist, als das Einwegsystem?
      Ist es vielleicht möglich, dass hier nicht die von Dir so unflätig beschimpften Politiker Arbeitsplätze vernichten,
      sondern die Discounter mit ihrer Preisklopferei und ihrer ex und hopp Mentalität?
      Fragen über Fragen!
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 13:57:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hier die versprochenen Paragrafen aus dem Bundessozialhilfegesetz:

      §18 verlangt von den Sozialämtern, darauf hinzuwirken, dass arbeitslose Sozialhilfeempfänger, insbesondere junge Menschen, Arbeitsgelegen­heiten (gemeinnützige und zusätzliche Arbeit) annehmen.

      §25 schließt nun auch diejenigen vom Sozialhilfeanspruch aus, die sich weigern, gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten anzunehmen.

      Derjenige, der sich weigert, zumutbarer Arbeit oder Maßnahmen nach den §§ 19 u. 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch mehr auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe ist dann in einer ersten Stufe um mindestens 25% des jeweiligen Regelsatzes zu kürzen. Der Hilfeempfänger ist vorher entsprechend zu belehren. Während die Kürzung bislang eine "Kann"-Vorschrift war, hat Ihr Sachbearbeiter nun keinen Ermessensspielraum mehr.

      Das Thema Darlehen wird in mehreren Passagen angesprochen, wichtig sind §15 und §92:

      §15
      Sozialhilfe kann auch bei Miet- oder Stromschulden als Darlehen gewährt werden. Und zwar nicht mehr nur bei "vorübergehender Notlage" (alter § 15a BSHG), sondern seit Inkrafttreten des 1.und 2. Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 17.12.1993 generell.

      Wenn absehbar ist, dass die Bedürftigkeit nur vorübergehender Natur ist, wird Sozialhilfe als Darlehen gewährt.
      Der maximale Zeitraum hierfür beträgt 6 Monate.

      Insofern ist mein Beispiel aus #17 unpräzise. Mea culpa.
      Unser 30-jähriger Arbeitsloser würde dann ein Darlehen bekommen, wenn das Geld vom Arbeitsamt seinen Lebensunterhalt noch gerade deckt, er aber z.B. die Nachforderung der Stadtwerke nicht selbst begleichen kann.

      Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihm zusteht, wenn die Arbeitslosenhilfe nicht ausreicht, bekommt er als Zuschuss.
      Jedenfalls solange, bis er eine neue Stelle in Aussicht hat.
      Wenn das Ende der Bedürftigkeit absehbar ist, darf der Sozialhilfeträger die Sozialhilfe auf Darlehen umstellen.

      Das alles setzt voraus, dass der Betroffene ohne eigenes Verschulden in die Bedürftigkeit abgerutscht ist,
      denn (zumindest in meiner Region) wird §92 eng ausgelegt.

      §92 BSHG verlangt u.A. die Rückerstattung von jenen,
      die grob fahrlässig oder absichtlich die Sozialhilfebedürftigkeit herbeiführen (z.B. grundlos die Arbeit aufgeben)
      oder die durch falsche Angaben die Sozialhilfe erschlichen haben

      Die Erben von Leistungsberechtigten müssen aus der Erbmasse die Sozialhilfeleistungen der letzten 10 Jahre zurückerstatten .
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 19:58:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      An bluemoons: Jens ist ein kluges Köpfchen und Dir ein Lob für das Posting!
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 23:20:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ DBrix

      Sach mal Junge. Du läufst wohl nicht ganz rund.

      Mehr brauch ich zu Deinem Posting nicht zu sagen.

      Leuten wie Dir, die nach wie vor steif und fest Falsches verbreiten, sollte man wirklich nicht widersprechen. Es führt zu nichts. Nicht mal jemand vom Fach kann Dich belehren. Also ich gebs auf mit Dir zu diskutieren.
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 23:31:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Chris: als Experte des Sozialgesetzbuches ist es kein Problem den Inhalt hier reinzustellen.
      Nenne das Problem und ich suche!
      Aber DBRIX war bis heute einer der bestinformiertesten User!
      KATZENGELD
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 23:44:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      Chris muß halt das Fachwissen seiner Käthe verteidigen, er ist schließlich mit ihr verheiratet.:D

      Auch wenn sie sich trotz A13 und Ihres Postens als Sozialamtsleiterin nicht sonderlich gut in ihrem Ressort auszukennen scheint. Bestätigt mal wieder mein Bild, das ich von Beamten habe.

      CU Jodie


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