Haftung der Schweizer Banken bei falscher Beratung ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.01.03 18:58:35 von
neuester Beitrag 19.01.03 19:30:09 von
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ID: 682.745
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Wer weiß, ob man eine schweizer Bank haftbar machen kann
(als Deutscher), wenn sie einen nicht über das besondere
Risiko einer Anlage aufgeklärt hat, beziehungsweise in
eigener Regie die Anlage für den Kunden gemacht hat.
Wenn ja, an wen kann man sich wenden ?
Eine Bekannte hat ihr Depot managen lassen und zwar hat
sie angegeben, daß sie risikoscheu ist und die haben einen
Fonds gekauft, der in BBB und schlechtere Unternehmens-
anleihen investiert. Sie hat viel Geld verloren.
Danke.
(als Deutscher), wenn sie einen nicht über das besondere
Risiko einer Anlage aufgeklärt hat, beziehungsweise in
eigener Regie die Anlage für den Kunden gemacht hat.
Wenn ja, an wen kann man sich wenden ?
Eine Bekannte hat ihr Depot managen lassen und zwar hat
sie angegeben, daß sie risikoscheu ist und die haben einen
Fonds gekauft, der in BBB und schlechtere Unternehmens-
anleihen investiert. Sie hat viel Geld verloren.
Danke.
hehehe, Anzeigen, warum nicht, vor allem wenn dann die Steuerfahnung fragt woher denn das ganze Geld gekommen ist was die Bekannte hat managen lassen...
Der Schuß geht garantiert nach hinten los....
Der Schuß geht garantiert nach hinten los....
# 1
Es müßte eine gesetzliche Regelung her nach der gegen unfähige Anlageberater der schleimigen Bankinstitute bei fahrlässiger Anlageberatung ein gerichtliches Haftungsverfahren möglich ist.
Jeder kleine Steuerberater, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer haftet für fehlerhafte Beratung und ist gezwungen eine Berufshaftpflichtverversicherung abzuschließen.
Die betriebswirtschaftlich blinden Anlageberater der Banken haben hier aber Narrenfreiheit. Diese Typen sind zu blöde eine Bilanz zu lesen geschweige denn zu analysieren.
Meiner 70-jährigen Mutter haben diese Wichser vor drei Jahren einen Risikofonds als Altersanlage angedreht. Ohne Stopp-Loss. Kursverlust: 70 %
WOHLGEMERKT:
ALTERSANLAGE für eine 70-JÄHRIGE
Solche Typen gehören in den Knast.
Einem Freund von mir hat die Bank ein ganzes Portfolio von hochriskanten Fonds- und Aktienpaketen angelegt. Die Verwaltung erfolgte seitens der Bank.
Kein Stopp-Loss.
Die Folge: nicht realisierter Wertverlust: 60 % = 64.000 €
Es müßte eine gesetzliche Regelung her nach der gegen unfähige Anlageberater der schleimigen Bankinstitute bei fahrlässiger Anlageberatung ein gerichtliches Haftungsverfahren möglich ist.
Jeder kleine Steuerberater, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer haftet für fehlerhafte Beratung und ist gezwungen eine Berufshaftpflichtverversicherung abzuschließen.
Die betriebswirtschaftlich blinden Anlageberater der Banken haben hier aber Narrenfreiheit. Diese Typen sind zu blöde eine Bilanz zu lesen geschweige denn zu analysieren.
Meiner 70-jährigen Mutter haben diese Wichser vor drei Jahren einen Risikofonds als Altersanlage angedreht. Ohne Stopp-Loss. Kursverlust: 70 %
WOHLGEMERKT:
ALTERSANLAGE für eine 70-JÄHRIGE
Solche Typen gehören in den Knast.
Einem Freund von mir hat die Bank ein ganzes Portfolio von hochriskanten Fonds- und Aktienpaketen angelegt. Die Verwaltung erfolgte seitens der Bank.
Kein Stopp-Loss.
Die Folge: nicht realisierter Wertverlust: 60 % = 64.000 €
Hat keiner eine konstruktive Meinung ???
Um welche Schweizer Bank geht es ?
Wie hoch ist die Summe, um die Du streiten willst ?
F.
Wie hoch ist die Summe, um die Du streiten willst ?
F.
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