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    Frage zum Gas - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.03 09:58:44 von
    neuester Beitrag 15.01.03 12:24:48 von
    Beiträge: 18
    ID: 682.953
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      schrieb am 15.01.03 09:58:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rechtfertigt ein erhöhter Gasverbrauch eine Miterhöhung ?? Ich rede nicht von den Nebenkosten, da ich noch nie eine Abrechnung erhalten habe - ich wohne im März 2 Jahre hier !!

      Vielen Dank und Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:10:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      moin moin

      Nein, ein erhöhter Gas, oder Stromverbrauch ist keine Grundlage für eine Mieterhöhung.
      Wenn der Verbrauch in den Nebenkosten enthalten ist, dann können Nachzahlungen und im folgenden Nebenkostenerhöhungen veranschlagt werden. Die Grundmiete bleibt aber gleich.

      Abgesehen davon würde ich auf eine detallierte Nebekostenabrechung bestehen. Ist im Übrigen auch Dein gutes Recht.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:15:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank Pulpmann - letztes Jahr im Juli wurden schon meine Zähler abgelesen - heute will der Vermieter wieder ablesen - aber ne Nebenkostenabrechnung habe ich nie bekommen - im März ist meiner Meinung nach die Frist rum, dann hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf ne Nachzalung - ich zahle nur 100 € Nebenkosten, und ich denke ich müßte Nachzahlen - deswegen halte ich den Mund ;) - oder der Vermieter rechnet nicht ab, weil ich was zurückkriegen würde :confused: - ich weiß es nicht :confused: - auf jeden Fall will er heute die Zähler ablesen :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:21:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ dudde

      Wenn Du noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, solltest Du die für 2001 langsam mal beim Vermieter schriftlich mit Fristsetzung (ich würde die Frist nicht zu knapp setzen) einfordern. Reagiert er darauf nicht, mal beim Mieterverein oder einem Rechtsawalt, der sich mit Mietrecht auskennt, nachfragen.

      Vermieter verschlampen gern mal ine Abrechnung, wenn sie was zurück zahlen müssen, das habe ich selber so erlebt. Und es ist Dein Geld, das dann irgendwann endgültig weg ist.

      Ne Grundmietenerhöhung kann es nicht geben, so wie es der von #2 gesagt hat.

      Grüsse kami
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:27:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ dudde

      Deine Antwort kam erst, nachdem ich mein Posting abgeschickt hatte. Du zahlst 100 € für Wasser, Abwasser, Heizung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Grundsteuer, Hausversicherung, Allgemeinstrom, Gartenbetreuung, Treppenhausputzen, evt. noch Kabelfernsehen? :laugh:

      Dann hast Du entweder eine Miniwohnung oder das ist wirklich zu wenig. Wenn Du sie näher kennst, frag doch mal bei den Nachbarn, die länger als Du dort wohnen, wie das so läuft im Haus.

      Grüsse kami

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      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:27:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe mich schon damit auseinandergesetzt: Für das erste Jahr (2001-2002) hat er noch bis März Zeit, dann hat nur noch der Mieter Anspruch auf ne Rückzahlung, aber der Vermieter keinen Ansüpruch mehr - der Mieter hat 4 Jahre Anspruch auf ne Rückzahlung - das Mietrecht ist leider sehr Vermieterunfreundlich :D - der Vermieter hat ne gesetzliche Pflicht bis 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Abrechnung zu erstellen !! Lies es im Gestz nach - diese Regelung kann durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:29:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Achso, also werde ich erst im März die Abrechnung fordern - wenns Geld zurück gibt, her damit, Nachzahlung ÄTSCHIBÄTSCHI :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:30:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ dudde

      ich kenne die genaue Regelung nicht, wenn das so ist, kannste ja im April beim Vermieter nachfragen. :kiss:

      Grüsse kami
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:32:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja Kami, ne Antennenmiete ist auch dabei :laugh: - die Wohnung ist 67 Quadratmeter groß und Strom bezahle ich direkt an die Stadtwerke :laugh: - außerdem ist der Keller feucht bzw. naß - ne Mietkürzung habe ich schon angedroht :D - hier hat vor mir noch keiner gewohnt, das Haus ist komplett neu renoviert - außerdem hat sich der Vermieter finanziell übernommen - er wußte nicht, daß das Haus unter Denkmalschutz steht :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:33:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      Ja kami, kannste mir glauben ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:47:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      100 Euro für Nebenkosten erscheinen mir für eine 67 qm Wohnung zu hoch. Erst recht, wenn kein Strom darin enthalten ist.
      Nur zum Vergleich. Ich wohne in einer 87 qm Wohnung die über zwei Etagen geht und zahle knapp 80 Euro Nebenkosten, auch ohne Strom. Gas beziehe ich nicht.
      Eine Nachprüfung scheint mir bei deinen NK doch angebracht.

      Abgesehen davon scheint mir dein Vermieter nicht allzuviel Ahnung zu haben. Denkmalschutz KANN man nicht übersehen als Anleger. Erstens ist es augenscheinlich anzunehmen wenn man ein Haus sieht, und zweitens sollte man bei alten Häusern das immer prüfen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 10:58:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Habe gerade mal nachgeschaut, von März 2001 bis Juli 2002 habe ich an Heizung 8115 KWh oder 1162,25 m3 verbraucht - Scheiße, daß ich keine Ahnung von Physik habe, aber wenn ich diese Broschüre von den Stadtwerken angucke, kostet eine Kilowattstunde Erdgas 3,75 Ct :confused: - ich kenne mich da nicht aus - mein Vermieter ist übrigens Bauigenieur :laugh: - ich glaube der weiß worum er keine Abrechnung macht :laugh: - z.B. zahle ich 19 Euro für Strom, ich muß allerdings nachzahlen, aber für den Allgemeinstrom (wir sind 4 Mietparteien) zahle ich pro Monat 12,5 € !!
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 11:12:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Muß ein Vermieter bei Kündigung eigentlich einen Grund angeben :confused: - er sagte "Er müßte mich dann bitten auszuziehen" weil ich angedroht habe die Miete wegen Nässe im Keller um 5 % zu kürzen !!
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 11:27:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ dudde

      natürlich muss er einen Grund angeben, wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik :laugh: .

      Mit Deiner Mietkürzung solltest Du Dich, bevor Du sie machst, an den Mieterverein wenden. Du musst sie auf jeden Fall schriftlich ankündigen und ihm eine Frist einräumen, um den Schaden zu beseitigen.

      Ob 5 % das Mass der Dinge für einen feuchten Keller sind, weiss auch der Mieterverein, die haben Listen für Mietminderungen.

      Grüsse kami

      PS: Solltest Du das mit der Mietkürzung durchziehen, kann er Dir zu dem Zeitpunkt kündigen, wenn ein Fehlbetrag von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist. Dann solltest Du auf jeden Fall mit der ganzen Sache zum Rechtsanwalt gehen.

      Mietkürzungen beziehen sich übrigens immer auf die Nettokaltmiete, also vorher die ganzen Nebenkosten rausrechnen!
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 11:30:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Dudde: Das beste und einfachste für Dich wäre, wenn Du Dir eine neue Wohnung suchst.

      Bei Deinen jetzigen Mietverhältnissen stimmt doch überhaupt nichts......, aber auch absolut nichts.

      Liegts an der Wohnung/Vermieter/Nachbarn oder liegt es an Dir :confused: (Zitat von Dir "und ICH bin in Behandlung") :look:

      Das soll KEIN Angriff sein, sondern ein gutgemeinter Ratschlag.

      Deine Berichte über die "Wendeplatte" finde ich recht amüsant und kann so manches sogar wirklich nachvollziehen :D

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 11:43:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      5% Mietkürzung sind aus einer Tablelle vom Mieterverein - ich habe es erstmal schriftlich angekündigt.

      @howlong

      Ich bin in Behandlung weil ich Alkoholkrank bin und dazu stehe ich - es ist traurig genug - aber ich bin trocken und ich lasse mir helfen :)
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:08:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ok, Dein Zitat ist damit geklärt und ich finde es gut, dass Du dazu stehst und Dir helfen läßt.. toi toi toi.
      (Ich würde es aber trotzdem nicht allzubreit treten, besonders in Foren/öffentlich)

      Zur Nebenkostenabrechnung: Seid Dir nicht so sicher, dass der Vermieter nur bis März Zeit hat ;)
      Es gibt gewisse Ausnahmen, dann geht die Zeit über den März hinaus.
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 12:24:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke Dir howlong :) - wäre nett wenn Du mal ne Aushmane sagen könntest, es liegen keine Gründe vor, die er nicht zu vertreten hat, denke ich zumindest ...


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