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    Fahrtkosten als Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.03 17:59:52 von
    neuester Beitrag 15.01.03 19:47:56 von
    Beiträge: 8
    ID: 683.259
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      schrieb am 15.01.03 17:59:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann helfen. Habe in einer Steuererklärung von jemandem, der 350 km von zu Hause entfernt arbeitet Wochenendheimfahrten angesetzt. Da das eine Summe von 35.000 km im Jahr ergibt fordert das Finanzamt jetzt Tankquittungen, TÜF-Bescheinigungen (wg. Kilometerstand), etc.an. Jedoch liegen uns keine Belege mehr vor. Was können wir tun?
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 18:04:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine TÜV-Bescheinigung mehr :rolleyes:

      Das wird eng... verdammt eng :D




      ..... zu eng :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 18:10:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Rechnungen von Wartung Reparatur usw. vorlegen
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 18:10:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kenne die Situation von nem Bekannten.
      Im ersten Jahr hat das Finanzamt die km ohne Belege anerkannt (allerdings auch erst nachdem er massiv Druck gemacht hatte).
      Ab dem zweiten Jahr musste er dann allerdings die Belege aufheben.
      Schau mal auf http://www.recht.de, da findet man viel Tipps.
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 18:30:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://www.biallo.de/archiv/steu/entferungspauschale.html

      Auszug: Für „Weitfahrer“ kann sich dennoch lohnen Belege zu sammeln, wenn sie ihr eigenes oder ein ihnen zur Nutzung überlassenen Auto benutzen. Fahrtkosten von mehr als 10.000 DM müssen dem Finanzamt gegenüber nämlich glaubhaft gemacht werden - bei öffentlichen Verkehrsmitteln durch Fahrkarten oder bei der Verwendung des eigenen Wagens zum Beispiel durch Inspektionsrechnungen, aus denen die Zahl der gefahrenen Kilometer hervorgeht

      Ehrlich gesagt, hätte Dein "Bekannter" sich das auch denken können, dass bei solch hohen KM-Kosten das Finanzamt nachforscht.
      Ich kann auch das Finanzamt verstehen, dass die nachforschen.
      Bei fehlenden Belegen... und dann auch noch ALLE und auch noch die TÜV-Bescheinigung (muss die nicht sogar aufgehoben werden?) sehe ich auch keine Chance, da es zu offensichtlich ist.

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      Avatar
      schrieb am 15.01.03 18:49:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wer so viel fährt zahlt i.d.R. nicht immer bar. Ergo müßten Abbuchungen vom Konto bzw Kreditkarte vorhanden sein - der Geldempfänger wird auf den Kontoauszügen immer benannt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 19:08:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Man sollte argumentieren, dass man nicht wußte, dass Belege erforderlich sind und die Bereitschaft erklären, künftig die Belege zu sammeln.
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 19:47:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich hatte das Problem auch.
      Bei mir hat das Finanzamt das Serviceheft des Wagens als Beleg akzeptiert: Hatte im November Durchsicht und habe jeweils immer Anfang eines neuen Jahres den aktuellen Kilometerstand im Serviceheft vom Autohaus eintragen lassen. - Haben sie akzeptiert als Beleg !

      evtl. geht das ja bei euch auch ?

      CU spacey


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