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    Rechtsanspruch auf Weitergabe der Leitzinssenkung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.03 21:27:38 von
    neuester Beitrag 17.01.03 22:36:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 683.353
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      Avatar
      schrieb am 15.01.03 21:27:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      An die Juristen hier im Board:

      Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion um eine Weitergabe der letzten Leitzinssenkung dürfte folgende Frage im allgemeinen Interesse liegen:

      Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zinssenkung nach erfolgter Leitzinssenkung, wenn dies im Kreditvertrag ausdrücklich festgehalten wurde?

      Konkret:
      Mein Vertrag über ein variables Baufinanzierungsdarlehen sagt klar und deutlich, daß die Bank BERECHTIGT ist, den Zinssatz unter Berücksichtigung der Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt jeweils in angemessener Weise zu erhöhen und VERPFLICHTET, den Zinssatz entsprechend zu senken.

      Das ist ja auch Sinn und Zweck eines solchen Darlehens.

      Da steht nichts von "Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bank" drin.

      1) Kann die Bank in diesem Fall beschließen, eine Senkung des Leitzinses nicht an die Kunden weiterzugeben?
      2) Ist sie zu einer nur teilweisen Anpassung berechtigt?

      Ich denke mal da dürften einige User genauer Bescheid wissen.

      Gruß
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 22:41:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Verpflichtung zur Senkung der Zinsen bei veränderungen am" Geld- und Kapitalmarkt" ist sehr weit gefaßt. Da ergeben sich doch jeden Tag Veränderungen. Eine Koppelung z.B. an den Diskontsatz oder Lombardsatz wäre eindeutiger; aber welche Bank macht das heute noch? Das obige ist viel zu schwammig.
      Ich glaube auch nicht, daß die Bank sich bei einer Senkung der Sollzinssätze wesentlich wirtschaftlich viel schlechter stehen wird, weil sie dann einfach die Habenzinssätze auf Einlagen ermäßigt. Alles klar?
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 16.01.03 22:22:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      So ganz noch nicht.
      Heißt das jetzt die Bank kann nach Gutdünken agieren?

      Leitzins ist Leitzins - an dem orientieren sich doch die Geldmarktzinssätze.

      Scheint ein rechtsfreier Raum zu sein.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 18:47:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es kommt aber auch darauf an, ob die Bank sich bezüglich Ihres Baudarlehns aus kurzfristigen Geldmarktmitteln oder aus Kapitalmarktmitteln refinanziert hat. Es gibt aber meines Erachtens schon Urteile für variable Darlehen, daß die Bank bei fallenden Zinsen, dabei geht es glaube ich, um deren Einstandszinsen, auch die Zinsen für derartige Darlehen senken muß.Aber weisen Sie der Bank mal die Höhe der Einstandszinsen nach, die sich z.B.aus SpareinLAGEN; Festgeldern, Kontokorrenteinlagen zusammensetzen.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 22:36:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schwierig, schwierig - ´ner Bank was nachweisen.

      Aber nach meiner Logik darf eine Bank bei einem variablen Darlehen sich langfristig refinanzieren - aber nur auf eigenes Risiko!

      Aldy


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