Rechtsanspruch auf Weitergabe der Leitzinssenkung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.01.03 21:27:38 von
neuester Beitrag 17.01.03 22:36:16 von
neuester Beitrag 17.01.03 22:36:16 von
Beiträge: 5
ID: 683.353
ID: 683.353
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 323
Gesamt: 323
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 33 Minuten | 4037 | |
vor 33 Minuten | 2614 | |
vor 1 Stunde | 1604 | |
vor 1 Stunde | 1421 | |
vor 37 Minuten | 1343 | |
heute 09:10 | 1287 | |
gestern 12:15 | 1249 | |
vor 1 Stunde | 1057 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.982,10 | -0,59 | 224 | |||
2. | 2. | 9,8200 | +1,81 | 136 | |||
3. | 3. | 151,58 | +0,01 | 117 | |||
4. | 4. | 0,1870 | -3,61 | 76 | |||
5. | 13. | 401,00 | -13,12 | 43 | |||
6. | 6. | 0,0211 | -32,59 | 37 | |||
7. | 14. | 6,8880 | +2,23 | 37 | |||
8. | 34. | 0,5500 | -60,71 | 34 |
An die Juristen hier im Board:
Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion um eine Weitergabe der letzten Leitzinssenkung dürfte folgende Frage im allgemeinen Interesse liegen:
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zinssenkung nach erfolgter Leitzinssenkung, wenn dies im Kreditvertrag ausdrücklich festgehalten wurde?
Konkret:
Mein Vertrag über ein variables Baufinanzierungsdarlehen sagt klar und deutlich, daß die Bank BERECHTIGT ist, den Zinssatz unter Berücksichtigung der Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt jeweils in angemessener Weise zu erhöhen und VERPFLICHTET, den Zinssatz entsprechend zu senken.
Das ist ja auch Sinn und Zweck eines solchen Darlehens.
Da steht nichts von "Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bank" drin.
1) Kann die Bank in diesem Fall beschließen, eine Senkung des Leitzinses nicht an die Kunden weiterzugeben?
2) Ist sie zu einer nur teilweisen Anpassung berechtigt?
Ich denke mal da dürften einige User genauer Bescheid wissen.
Gruß
Aldy
Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion um eine Weitergabe der letzten Leitzinssenkung dürfte folgende Frage im allgemeinen Interesse liegen:
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zinssenkung nach erfolgter Leitzinssenkung, wenn dies im Kreditvertrag ausdrücklich festgehalten wurde?
Konkret:
Mein Vertrag über ein variables Baufinanzierungsdarlehen sagt klar und deutlich, daß die Bank BERECHTIGT ist, den Zinssatz unter Berücksichtigung der Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt jeweils in angemessener Weise zu erhöhen und VERPFLICHTET, den Zinssatz entsprechend zu senken.
Das ist ja auch Sinn und Zweck eines solchen Darlehens.
Da steht nichts von "Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bank" drin.
1) Kann die Bank in diesem Fall beschließen, eine Senkung des Leitzinses nicht an die Kunden weiterzugeben?
2) Ist sie zu einer nur teilweisen Anpassung berechtigt?
Ich denke mal da dürften einige User genauer Bescheid wissen.
Gruß
Aldy
Die Verpflichtung zur Senkung der Zinsen bei veränderungen am" Geld- und Kapitalmarkt" ist sehr weit gefaßt. Da ergeben sich doch jeden Tag Veränderungen. Eine Koppelung z.B. an den Diskontsatz oder Lombardsatz wäre eindeutiger; aber welche Bank macht das heute noch? Das obige ist viel zu schwammig.
Ich glaube auch nicht, daß die Bank sich bei einer Senkung der Sollzinssätze wesentlich wirtschaftlich viel schlechter stehen wird, weil sie dann einfach die Habenzinssätze auf Einlagen ermäßigt. Alles klar?
wilbi
Ich glaube auch nicht, daß die Bank sich bei einer Senkung der Sollzinssätze wesentlich wirtschaftlich viel schlechter stehen wird, weil sie dann einfach die Habenzinssätze auf Einlagen ermäßigt. Alles klar?
wilbi
So ganz noch nicht.
Heißt das jetzt die Bank kann nach Gutdünken agieren?
Leitzins ist Leitzins - an dem orientieren sich doch die Geldmarktzinssätze.
Scheint ein rechtsfreier Raum zu sein.
Aldy
Heißt das jetzt die Bank kann nach Gutdünken agieren?
Leitzins ist Leitzins - an dem orientieren sich doch die Geldmarktzinssätze.
Scheint ein rechtsfreier Raum zu sein.
Aldy
Es kommt aber auch darauf an, ob die Bank sich bezüglich Ihres Baudarlehns aus kurzfristigen Geldmarktmitteln oder aus Kapitalmarktmitteln refinanziert hat. Es gibt aber meines Erachtens schon Urteile für variable Darlehen, daß die Bank bei fallenden Zinsen, dabei geht es glaube ich, um deren Einstandszinsen, auch die Zinsen für derartige Darlehen senken muß.Aber weisen Sie der Bank mal die Höhe der Einstandszinsen nach, die sich z.B.aus SpareinLAGEN; Festgeldern, Kontokorrenteinlagen zusammensetzen.
wilbi
wilbi
Schwierig, schwierig - ´ner Bank was nachweisen.
Aber nach meiner Logik darf eine Bank bei einem variablen Darlehen sich langfristig refinanzieren - aber nur auf eigenes Risiko!
Aldy
Aber nach meiner Logik darf eine Bank bei einem variablen Darlehen sich langfristig refinanzieren - aber nur auf eigenes Risiko!
Aldy
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
206 | ||
140 | ||
123 | ||
76 | ||
36 | ||
34 | ||
30 | ||
30 | ||
29 | ||
29 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
27 | ||
26 | ||
22 | ||
22 | ||
22 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 |