Baurecht !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.01.03 17:33:35 von
neuester Beitrag 18.01.03 16:06:18 von
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Ich habe mal eine Frage an euch!!!
Eine Bekannte hat vor,ihr altes Geschäft plus Werkstatt zu einer Wohnung umzubauen.Das Gebäude steht auf ihrem Grundstück und soll ausser einem Wintergarten auch die Grundform behalten.Muß sie jetzt irgendwas bei einem Amt beantragen oder kann sie von sich aus loslegen mit dem Umbau???
Danke Jana
Eine Bekannte hat vor,ihr altes Geschäft plus Werkstatt zu einer Wohnung umzubauen.Das Gebäude steht auf ihrem Grundstück und soll ausser einem Wintergarten auch die Grundform behalten.Muß sie jetzt irgendwas bei einem Amt beantragen oder kann sie von sich aus loslegen mit dem Umbau???
Danke Jana
Muss sie alles genehmigen lassen.
Wo kämen wir denn hin, in Deutschland, wenn man auf seinem Grund und Boden machen könnte was man wollte.
Dafür gibts es ja schließlich die Bauaufsichtsbehörden.
Gruss
Eustach
(der schon mal böse auf die Nase gefallen ist mit ungenehmigten Bauten)
Wo kämen wir denn hin, in Deutschland, wenn man auf seinem Grund und Boden machen könnte was man wollte.
Dafür gibts es ja schließlich die Bauaufsichtsbehörden.
Gruss
Eustach
(der schon mal böse auf die Nase gefallen ist mit ungenehmigten Bauten)
sie hat eine nutzungsänderung vor. dafür braucht sie eine genehmigung. wenn sie die fassade ändert, auch. wenn sich die geschoßfläche ändert, auch.
baurecht ist laenderrecht!
in welchem bundesland?
in welchem bundesland?
Sie wohnt in Thüringen und der Laden ist damals auch einfach so umgebaut worden ohne irgendwelche Besuche auf dem Amt!!!
Was kommen denn da für Kosten auf sie zu???Ich habe wirklich keine Ahnung von der Materie.
Danke Jana
Danke Jana
...sie braucht einen "bauvorlageberechtigten", der den genehmigungsplan verfasst und einreicht. in der regel also ein architekt...
@Jana: Andere haben auch ihre "Leichen" nicht wahr
Ich bin da nicht so sicher, ob eine Baugenehmigung wegen der Nutzungsänderung tatsächlich notwendig ist. Da müsste man in der Landesbauordnung von Thüringen nachschauen, die ich leider nicht habe. Gibt es aber mit Sicherheit im Buchhandel.Die LBOs enthalten Aussagen, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind.
Auskunft erhält man (bzw. frau) auch (kostenlos) auf dem Baordnungsamt. Wichtig wäre auch ein Blick in den Bebauungsplan. Dort steht, welche Nutzungen im Bebauungsplangebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind. Wenn das Gebiet als reines oder allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, ergibt sich aus einer Wohnnutzung kein Problem.
Ich bin da nicht so sicher, ob eine Baugenehmigung wegen der Nutzungsänderung tatsächlich notwendig ist. Da müsste man in der Landesbauordnung von Thüringen nachschauen, die ich leider nicht habe. Gibt es aber mit Sicherheit im Buchhandel.Die LBOs enthalten Aussagen, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind.
Auskunft erhält man (bzw. frau) auch (kostenlos) auf dem Baordnungsamt. Wichtig wäre auch ein Blick in den Bebauungsplan. Dort steht, welche Nutzungen im Bebauungsplangebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind. Wenn das Gebiet als reines oder allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, ergibt sich aus einer Wohnnutzung kein Problem.
In § 63 ThürBO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben keiner Baugenehmigung bedürfen.
Zu #5:
Heisst das, dass für die Nutzung als Laden keine Genehmigung eingeholt worden ist und das Gebäude in den Unterlagen der Baubehörde als Wohngebäude registriert ist?
Dann wäre doch eine Rückführung zu der bereits (wohl noch nach DDR-Vorschriften?) genehmigten Wohnnutzung nur eine Rückkehr zur Legalität.
Heisst das, dass für die Nutzung als Laden keine Genehmigung eingeholt worden ist und das Gebäude in den Unterlagen der Baubehörde als Wohngebäude registriert ist?
Dann wäre doch eine Rückführung zu der bereits (wohl noch nach DDR-Vorschriften?) genehmigten Wohnnutzung nur eine Rückkehr zur Legalität.
@jana: Hier ein Link zur Thüringer Bauordnung:
http://www.bauordnung.at/thueringen.pdf
Die Frage, wann eine Baugenehmigung benötigt wird, wann ein vereinfachtes Verfahren gilt und wann baugenehmigungsfrei gebaut werden kann, ist in den §§ 62, 62a, 62 b und 63 geregelt.
http://www.bauordnung.at/thueringen.pdf
Die Frage, wann eine Baugenehmigung benötigt wird, wann ein vereinfachtes Verfahren gilt und wann baugenehmigungsfrei gebaut werden kann, ist in den §§ 62, 62a, 62 b und 63 geregelt.
@ Nataly
Ich danke dir,....jetzt ist sowieso alles zu spät,denn sie fangen mit dem Umbau an.Den Wintergarten wollen sie später anbauen,wenn sie Geld übrig haben.Das Gebäude sieht man nicht von der Strasse aus und der Nachbar wird sie auch nicht anschwätzen,also machen sie sich keine Sorgen.
Gruß Jana
Ich danke dir,....jetzt ist sowieso alles zu spät,denn sie fangen mit dem Umbau an.Den Wintergarten wollen sie später anbauen,wenn sie Geld übrig haben.Das Gebäude sieht man nicht von der Strasse aus und der Nachbar wird sie auch nicht anschwätzen,also machen sie sich keine Sorgen.
Gruß Jana
@jana: Wie schön, wenn man nette Nachbarn hat. Du nimmst sie dir aber nicht als Vorbild, wenn ich recht informiert bin?
@ Nataly
Ich glaube ich habe Glück,das er den Bau nicht vollzieht,denn sein Sohn will zu seiner Freundin ziehen und die haben genügend Platz.Das hat er mir persönlich gesagt,aber man weiß ja nicht wie lange die Beziehung hält.
Ich habe ganz andere Probleme mit meinen eigenen Umbau.Meine bestellte Fensterbank ist zu kurz und meine Dielenbretter für mein Bettpodest sind ganze 20 cm zu kurz.
Ich frage mich,können Handwerker nicht vernünftig mit dem Zollstock umgehen???
Das mit den Dielenbrettern ist geklärt,da es eine private Angelegenheit ist.Aber mit der Fensterbank wird ein größeres Problem,denn sie wurde von einer Firma gemacht.Mein Problem ist,das ich einen Tag nach dem Ausmessen,die Fensterbank 15 cm länger haben wollte und auch das der Firma telefonisch mitgeteilt habe.Aber sie hat mir die Fensterbank mit dem alten Maß geliefert.Er sagte mir,das sie keine telefonische Änderung bekommen habe und ist verschwunden.Welchen Tipp könnt ihr mir geben???Den Restbetrag habe ich jetzt halt nicht gezahlt.
Gruß Jana
Ich glaube ich habe Glück,das er den Bau nicht vollzieht,denn sein Sohn will zu seiner Freundin ziehen und die haben genügend Platz.Das hat er mir persönlich gesagt,aber man weiß ja nicht wie lange die Beziehung hält.
Ich habe ganz andere Probleme mit meinen eigenen Umbau.Meine bestellte Fensterbank ist zu kurz und meine Dielenbretter für mein Bettpodest sind ganze 20 cm zu kurz.
Ich frage mich,können Handwerker nicht vernünftig mit dem Zollstock umgehen???
Das mit den Dielenbrettern ist geklärt,da es eine private Angelegenheit ist.Aber mit der Fensterbank wird ein größeres Problem,denn sie wurde von einer Firma gemacht.Mein Problem ist,das ich einen Tag nach dem Ausmessen,die Fensterbank 15 cm länger haben wollte und auch das der Firma telefonisch mitgeteilt habe.Aber sie hat mir die Fensterbank mit dem alten Maß geliefert.Er sagte mir,das sie keine telefonische Änderung bekommen habe und ist verschwunden.Welchen Tipp könnt ihr mir geben???Den Restbetrag habe ich jetzt halt nicht gezahlt.
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