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    DGAP-Ad hoc: CompuGROUP Holding AG <COP> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.03 11:42:27 von
    neuester Beitrag 15.04.03 12:05:29 von
    Beiträge: 3
    ID: 685.471
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      Avatar
      schrieb am 21.01.03 11:42:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      DGAP-Ad hoc: CompuGROUP Holding AG <COP>

      Widerruf der Börsenzulassung

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Widerruf der Börsenzulassung

      Die Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse hat heute den von der
      CompuGROUP Holding AG, Koblenz, beantragten Widerruf der Zulassung der Aktien
      zum geregelten Markt (General Standard) bekannt gegeben. Der Widerruf wurde
      durch die Zulassungsstelle im Handelsblatt sowie durch Börsenbekanntmachung
      heute veröffentlicht. Der Widerruf wird mit einer Frist von sechs Monaten nach
      Veröffentlichung, d.h. mit Ablauf des 21. Juli 2003 wirksam. Das bedeutet, dass
      die Aktien unserer Gesellschaft nach dem 21. Juli 2003 nicht mehr am geregelten
      Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden können.

      Koblenz, den 21. Januar 2003

      Der Vorstand


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.01.2003
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 543730; ISIN: DE0005437305; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Hamburg und
      Berlin
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 11:29:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da zahlt ein Finanzinvestor 50,645 € !!! über Börsenkurs um an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen oder hab ich was falsch verstanden???




      CompuGROUP Holding Aktiengesellschaft
      Koblenz
      – ISIN DE0005437305 –
      – WKN 543 730 –
      Bezugsangebot
      Der Vorstand der CompuGROUP Holding Aktiengesellschaft, Koblenz, ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 784.814,08 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sollen von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen festzulegen. Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Die Gesellschaft hält Stück 21.294 eigene Aktien, die nicht zum Bezug berechtigt sind.

      In teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 3.924.070,40 um EUR 773.913,60 auf EUR 4.697.984,-- durch Ausgabe von 302.310 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 2,56 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2003 gewinnberechtigt. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die neuen Aktien wurden von der ING BHF-BANK Aktiengesellschaft übernommen, die sich verpflichtet hat, den Aktionären die neuen Aktien innerhalb einer Bezugsfrist von wenigstens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Angebots im Verhältnis 5 : 1 zum Bezugspreis von EUR 32,-- je neuer Aktie zum Bezug anzubieten. Zur Darstellung dieses glatten Bezugsrechtsverhältnisses wurde das Bezugrecht hinsichtlich eines Betrags von EUR 2,05 ausgeschlossen.

      Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen.

      Wir bitten daher unsere Aktionäre hiermit, ihr Recht zum Bezug der neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

      vom 11. April bis zum 28. April 2003 einschließlich
      bei der Bezugsstelle auszuüben bzw. über ihre Depotbank ausüben zu lassen. Bezugsstelle ist die ING BHF-BANK Aktiengesellschaft, z. H. Frau Schilling, Kapitalveränderungen, 60302 Frankfurt, Telfon: 069-718-6332, FAX: 069-718-6050.

      Auf jeweils fünf Stückaktien kann eine neue Stückaktie (ISIN DE0005532261) zum Preis von € 32,-- bezogen werden. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts zu entrichten. Für den Bezug wird die bankübliche Provision berechnet.

      Die Bezugsrechte (ISIN DE0005532287) werden über die Clearstream Banking AG durch die Depotbanken aufgrund der am Stichtag verbuchten Depotbestände eingebucht. Vom 11. April 2003 an werden die alten Aktien "ex Bezugsrecht" gehandelt.

      Da die Zulassung der alten Aktien zum Börsenhandel auf Antrag der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 21. Juli 2003 widerrufen wurde, ist eine Börsenzulassung der neuen Aktien nicht vorgesehen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die Depotbanken werden sich aber bemühen, einen Spitzenausgleich -ausschließlich unter den bisherigen Aktionären - durchzuführen.

      Für den Fall, dass bezugsberechtigte Aktionäre das Bezugsrecht nicht ausüben, werden von einem Aktionär aufgrund einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Gesellschaft bis zu 11.912 Stück neue Aktien zum Bezugspreis von € 32,-- je neuer Aktie übernommen.
      Die restlichen Bezugsrechte zum Erwerb von insgesamt 290.398 Stück neuen Aktien sind von einem Finanzinvestor übernommen worden und werden von diesem zum Bezugspreis von € 32,-- zuzüglich einer Zuzahlung von € 50,645 je neuer Aktie ausgeübt.

      Die neuen Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wurde. Die Bezieher neuer Aktien erhalten Gutschrift auf Girosammeldepotkonto.
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 12:05:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Heute hat jemand in Stuttgart 50 € gezahlt. Anscheinend stimmt das mit dem Finanzinvestor...


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