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    Deutsche Bank: 150.000 Euro Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.03 10:28:44 von
    neuester Beitrag 25.01.03 01:36:25 von
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      schrieb am 24.01.03 10:28:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Das ist kriminell"
      23.01.2003

      Die Rentnerin hatte keine Ahnung von Aktien. Der Berater der Deutschen Bank schwatzte ihr dennoch riskante Papiere auf - kein Einzelfall, sagen Verbraucherschützer. Die Bank muss jetzt 150.000 Euro Schadenersatz zahlen.

      In einem spektakulären Fall hat das Landgericht Mannheim die Deutsche Bank zu insgesamt rund 150.000 Euro Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.

      Aus dem Urteil (Az.: 3 O 100/02), das der Redaktion vorliegt, geht hervor, dass der Berater der Bank im Jahr 2000 eine Rentnerin dazu gedrängt hatte, ihr Vermögen und den Erlös einer Lebensversicherung aus Bundesanleihen abzuziehen. Das Geld wurde quasi zum Höhepunkt der Börsenhysterie in teilweise hochspekulative Papiere der konzerneigenen Fondstochter DWS angelegt.

      Kein Interesse an risikoreichen Anlageformen

      "Unsere Mandantin ist schamlos ausgenutzt worden", erklärt Hans Witt, Partner der Heidelberger Anwaltskanzlei Bornemann-von Loeben, im Gespräch mit manager-magazin.de. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Juristen vertreten die Rechte der Rentnerin.

      Die heute 65-Jährige habe der Bank bereits im Vorfeld unter anderem schriftlich klar gemacht, dass sie kein Interesse an risikoreichen Anlageformen habe, da sie von den Erträgen leben müsse. Insbesondere sei sie nicht an Aktien interessiert.

      So habe die Frau bereits 1995 in zwei Schreiben an die Bank auf ihr Sicherheitsbedürfnis bei der Anlageform hingewiesen und dem Institut fehlerhafte Beratung in einem anderen Fall vorgeworfen. Damals sei ihr ein Schaden von 50.000 Mark entstanden. Die Briefe seien auch dem neuen Berater der Bank bekannt gewesen.

      Als "geradezu grotesk" bewertet das Gericht vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass der Bankberater "in seinen persönlichen Aufzeichnungen die Anlagementalität und -ziele der Kundin bis in die Risikoklasse 5 einstufte."

      Anwalt: "Das war nicht nur fahrlässig"

      Mit dieser Einschätzung sei er vielleicht seinem Verkaufsinteresse nachgekommen, keinesfalls aber den Interessen der Kundin, führt das Gericht weiter aus. Anwalt Hans Witt wird deutlicher: "Was da gemacht wurde, ist nicht nur fahrlässig. Ich halte das für kriminell."

      Viermal rief der Berater die Rentnerin zu Beginn des Jahres 2000 an, bis schließlich das folgenschwere Beratungsgespräch stattfand. Die Frau erwarb darauf zwischen Februar und Dezember 2000 für insgesamt 152.000 Euro Anteile an den Fonds DWS Telemedia (WKN:847421) , DWS Biotech (933808) , DWS Top 50 Asien (976976) , DWS Top 50 Welt (976979) und Indexzertifikate Deutsche Bank Euroleader (836670) .

      Mit diesen fünf Wertpapieren verlor die Anlegerin ein Vermögen. Viele der Papiere hatten damals bereits ihre Höchststände gesehen. An den Märkten herrschte Hysterie. Es gab zwar warnende Stimmen, dass die Börsenblase zu platzen drohe. Diese fanden jedoch kaum Gehör – offenbar auch nicht bei dem Anlageberater der Deutschen Bank.

      Verbraucherschützerin sieht hier keinen Einzelfall

      Die Deutsche Bank spricht in diesem Zusammenhang von einem Einzelfall, der nicht zu verallgemeinern sei. Noch hat sie keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Verbraucherschützer sehen dies indes anders.

      Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt im Gespräch mit manager-magazin.de: "Dieser krasse Fall bestätigt meine Erfahrung, dass die Banken durchweg zum Zeitpunkt der Börsenhausse ihren Kunden empfohlen haben, noch in den Markt einzusteigen."

      Die Sprechstunden der Spezialistin für Anlage- und Kapitalrecht seien prall gefüllt. Vor allem beklagten sich hier immer wieder ältere Menschen über die aus ihrer Sicht fehlerhafte Anlageberatung von Banken und Sparkassen.

      Schon angesichts des Alters und der offenbar geringen Sachkenntnis der Betroffen hätten die Berater diesen Kunden keine Risikopapiere empfehlen dürfen. "Die spekulierten mit der Altersvorsorge fremder Leute", sagt die Anwältin rückblickend.

      Was ist "anlegergerecht"?

      Liegt der Fall eindeutig, wie bei der 65-jährigen Rentnerin, empfiehlt die Anwältin den Verbrauchern zu klagen und verweist sie an Experten weiter. Die Beweislage allerdings sei in vielen Fällen schwierig, zumal die Gespräche zwischen dem Anlageberater und dem Kunden zumeist ohne Zeugen über die Bühne gingen und ein Protokoll des Treffens nicht existiere.

      Dieses Problem sieht auch Anwalt Hans Witt. Ob der Berater in dem Gespräch wirklich die finanzielle Situation des Kunden, sein Wissen über Anlagegeschäfte sowie seine Risikobereitschaft ausführlich abgefragt und berücksichtigt hat, sei später schwer nachzuweisen. Zu dieser "anlegergerechten" Beratung ist der Sachbearbeiter verpflichtet.

      Mit Überredungskünsten zum Kauf verführt

      Das Gericht ließ in dem vorliegenden Fall zwar offen, ob bereits die Verkaufsempfehlung der hochverzinslichen Bundesanleihe ein Beratungsfehler war. "Anlegergerecht" habe der Sachbearbeiter der Bank aber nicht beraten. Er hätte der Kundin den Kauf von Wertpapieren nicht empfehlen dürfen.

      Dass sie die Titel dennoch erwarb, sei ihr nicht zur Last zu legen, sondern nicht zuletzt auf die "Überredungskünste" des Beraters zurückzuführen. Dieses Vorgehen sei aber gesetzlich unzulässig und vertragswidrig.

      Ein Mitverschulden der Rentnerin erkannte das Gericht nicht. Das gelte erst recht unter der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Frau: Ihr Sohn war in 2000 schwer erkrankt und starb noch im selben Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

      Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,231986,00.…

      Weitere Finanzseiten: http://www.Capitalmarkt.de
      .
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 11:29:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aktientipps: Deutsche Banken kommen davon

      24. Jan 09:56


      Anlegerschützer sind überzeugt: Deutsche Banken haben im Börsen-Boom ebenso unehrliche Aktien-Empfehlungen abgegeben wie die US-Institute. Doch ihnen kommt niemand auf die Schliche.


      Wenigstens war er halb ehrlich: Während Star-Analyst Henry Blodget eine Reihe von Tech-Aktien öffentlich warm zum Kauf empfahl, sagte er seinen Kollegen klar, was er wirklich davon hielt: «Stück Scheiße» (Infospace), «Pulverfass» (24/7 Media) oder «hoffnungslos» (Internet Capital Group). Die Konsequenzen der gespaltenen Zunge Blodgets und vieler Analysten-Kollegen in den USA sind bekannt: Im Dezember verpflichteten sich mehrere große Banken, insgesamt 1,4 Milliarden Dollar zu zahlen, um der weiteren strafrechtlichen Verfolgung ihrer fast betrügerischen Aktientipps zu entgehen.


      Kaum Chance auf Aufdeckung



      US-Banken zahlen Milliardenstrafe
      20. Dez 2002 19:30, ergänzt 20:44
      Citigroup gliedert Analyse-Abteilung aus
      30. Okt 2002 15:17
      Streit um Analysen: Merrill macht Angebot
      30. Apr 2002 21:08, ergänzt 21:16

      Und was ist mit Deutschland? «Man braucht sich nicht der Hoffnung hinzugeben, dass das hier anders gelaufen wäre», sagt Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). Aber er, die Bankenaufsicht und auch die Staatsanwaltschaft sind sich einig: Die Chancen, dass ähnliche Fälle hierzulande ans Tageslicht kommen, sind verschwindend gering. Es fehlt an den gesetzlichen Möglichkeiten – und, meint zumindest Straub, auch am Willen der Behörden, durchzugreifen.

      Übertrieben engagiert hören sie sich jedenfalls nicht an: «Wir bräuchten da erst einmal Hinweise. In den USA ging das ja auch von der Staatsanwaltschaft aus», sagte Sabine Reimer, Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). «Die Staatsanwaltschaft wird in der Regel nur tätig, wenn eine Strafanzeige vorliegt», wehrt Claus Hildner von der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt ab. Im Übrigen vertreten beide die Ansicht, dass die Fälle in den USA keineswegs auf ähnliche Vorkommnisse in Deutschland schließen lassen.



      «Analysten mussten Preise begründen»

      SdK-Mann Straub sieht das naturgemäß anders: «Am Neuen Markt ist das doch so gewesen: Börsen-Kandidaten sind von Bank zu Bank gelaufen und haben dann dem den Auftrag gegeben, der den höchsten Emissionskurs versprochen hat. Der Analyst musste sich dann ausdenken, wie er den Kurs begründet.»

      Speziell die Vorgänge um die Deutsche Telekom wären nach Ansicht Straubs eine Aufarbeitung wert: erst 14,57 Euro, dann 39,50 Euro, zuletzt 66,50 Euro – mit jedem weiteren Schritt an die Börse wollte der damalige Vorstandschef Ron Sommer mehr Geld je Aktie haben. Institute zu finden, die den Verkauf mit wohlwollenden Kommentaren begeleiteten, war kein Problem. Niemand wollte Ärger mit dem fleißigen Deal-Maker Sommer riskieren, der immer wieder für hohe Millionen-Gebühren für Börsengänge, Anleihe-Emissionen und Übernahme-Beratung gut war. Inzwischen freuen sich Anleger schon, wenn der Kurs der T-Aktie wenigstens mal wieder kurz das Ausgabe-Niveau der ersten Börsen-Tranche erreicht.



      Kein Mangel an Gesetzen

      Nicht, dass Deutschland ein rechtsfreier Raum wäre: Insiderhandel, Kursmanipulation, Betrug, Prospektbetrug – alles streng verboten. Zwar müssen deutsche Banken anders als ihre US-Pendants interne E-Mails nicht unbedingt speichern. Viele machen das aber von sich aus. Und die Mails würden laut Staatsanwalt Hildner bei Ermittlungen sogar zu den beschlagnahmbaren Akten zählen. Doch ohne ordentlichen Anfangsverdacht kein Verfahren, und oft lässt sich der eben erst durch Einblick in die E-Mails begründen. «Wir können ja nicht aufgrund bloßer Vermutungen alle Frankfurter Banken durchsuchen.»

      Dazu kommt, dass die Gesetze jeweils den Nachweis von falschen Tatsachen-Behauptungen verlangen. Eine Jubel-Analyse ohne falsche Zahlen zum Geschäftsverlauf ist juristisch gesehen auch dann kein Betrug, wenn sie wider besseres Wissen verfasst wurde.



      17 Verfahren wegen Kursmanipulation

      Bis zu einer solchen Prüfung ist die Staatsanwaltschaft am Bankenstandort Frankfurt noch gar nicht gekommen: «Wir hatten einige Anzeigen wegen Prospektbetrug. Aber dabei ging es nie um Börsengänge von Unternehmen», sagt Ankläger Hildner. Und wie schwierig der Nachweis von Kursmanipulationen sei, zeige sich derzeit am EM.TV-Prozess in München. Der Gesetzgeber habe die Schwelle für den Nachweis einer Straftat zuletzt sogar noch erhöht, beschwert er sich.

      Dafür kann seit der Gesetzesänderung im Juli 2002 die Bafin ganz ohne Prozess Bußgelder wegen Kursmanipulationen verhängen, die dann nur als Ordnungswidrigkeit gelten. Immerhin 17 solcher Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz geht die Behörde laut Sprecherin Reimer derzeit nach – Bußgelder hat sie bislang nicht verhängt. Größere Sünden aus der boomenden Vergangenheit werden von diesen Aktivitäten ohnehin nicht erfasst: «Wir haben ja mit dem aktuellen Geschehen genug zu tun», heißt es bei der Behörde.



      Von den USA Vorsicht lernen

      Zu den in den USA erwischten Instituten zählt auch die weltweit tätige Deutsche Bank. Insgesamt 80 Millionen Dollar muss sie dort für ihre Research-Vergehen bezahlen. Auf dem Heimatmarkt hat sie ähnliches wohl ebenso wenig zu befürchten wie die Konkurrenz.

      «Die Situation ist sehr unbefriedigend, weil hier ganz offensichtlich viel Unrecht geschehen ist», sagt Anlegerschützer Straub. Aber immerhin müssen jetzt auch deutsche Banken in Analysten-Reports auf Interessenkonflikte hinweisen. Diese Bestimmung wurde im vergangenen Jahr noch eiligst in das lange vorbereitete Finanzmarktförderungsgesetz eingefügt, als das Thema in den USA hochkochte.

      Für das Web ediert von Sascha Mattke

      Quelle: NETZEITUNG.DE
      Avatar
      schrieb am 25.01.03 01:36:25
      Beitrag Nr. 3 ()
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      Wird auch langsam Zeit, dass es den Banken an den Kragen geht! Die haben gelebt wie die Maden im Speck, nun ist Schluss mit lustig!

      Scheinbar laufen gerade tausende von Verfahren vor deutschen Gerichten. Hoffentlich ist die Justiz nicht wieder auf einem Auge blind.

      Piano


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