MLP-Spitze nur noch bedingt handlungsfähig - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.01.03 11:37:41 von
neuester Beitrag 24.01.03 15:27:52 von
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12.04.24 · wO Newsflash |
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04.04.24 · dpa-AFX |
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Prior Börse vom 24. Jan 2003
MLP-Spitze nur noch bedingt handlungsfähig
Wie wir hören, dehnt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen weiter aus. Ins Visier der Strafverfolger ist inzwischen auch der Anlagestock des Anbieters fondsgebundener Lebensversicherungen geraten. Die in Investmentfonds angelegten Kundengelder sollen möglicherweise häufiger als erforderlich umgeschichtet worden sein. Die Staatsanwaltschaft prüft in diesem Zusammenhang auch den Verdacht des churnings. Mit den Ermittlungen gegen MLP-Chef Bernhard Termühlen und Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lautenschläger, die der Bilanzfälschung verdächtigt werden, sind mittlerweile mehrere Staatsanwälte beschäftigt, die von Beamten des LKA in Stuttgart unterstützt werden. Termühlen und Lautenschläger müssen immer mehr ihrer Kapazität auf ihre Verteidigung verwenden. Währenddessen ist der neue Finanzvorstand Schroeder-Wildberg mit der Bilanzerstellung beschäftigt, die möglicherweise auf eine ganz neue Basis gestellt werden und mit den bisher veröffentlichten Zahlen nicht mehr viel zu tun haben muss.
Wachstumsstory vorbei
Darauf deutet eine nebulöse ad-hoc-Mitteilung von Mittwoch hin. Die vermeintliche Erfolgsmeldung von mehr als 500.000 Kunden zum Jahresende, könnte nämlich auch einen Zuwachs um lediglich ein Prozent im vierten Quartal und damit praktisch Stagnation bedeuten. Mit ziemlicher Sicherheit muss sich der Finanzdienstleister von seinem immer noch hochgehaltenen Wachstumsziel von 20 Prozent jährlich verabschieden.
Missbrauch einer Ad-hoc?
Es spricht einiges dafür, dass die vermutlich irreführende Pflichtmitteilung vom Mittwoch herausgegeben wurde, um den starken Kursrutsch an diesem Tage abzubremsen. Da die Kundenentwicklung ungefähr im Trend des sehr schwachen dritten Quartals liegen dürfte, könnte es sich hier auch um einen Missbrauch der ad-hoc-Pflicht gehandelt haben. Das BAFin ist informiert.
DAX-Abstieg besiegelt?
Inzwischen ist der Börsenwert von MLP im Feld der größten deutschen Gesellschaften auf Rang 49 abgerutscht. Hält die Talfahrt an (akt. Kurs 8,95 Euro), scheint ein Rauswurf durch die Deutsche Börse nach der sogenannten Fast-Exit-Regel kaum mehr vermeidbar.
Fazit: Aus die Maus?
Quelle: Prior Börse
MLP-Spitze nur noch bedingt handlungsfähig
Wie wir hören, dehnt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen weiter aus. Ins Visier der Strafverfolger ist inzwischen auch der Anlagestock des Anbieters fondsgebundener Lebensversicherungen geraten. Die in Investmentfonds angelegten Kundengelder sollen möglicherweise häufiger als erforderlich umgeschichtet worden sein. Die Staatsanwaltschaft prüft in diesem Zusammenhang auch den Verdacht des churnings. Mit den Ermittlungen gegen MLP-Chef Bernhard Termühlen und Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lautenschläger, die der Bilanzfälschung verdächtigt werden, sind mittlerweile mehrere Staatsanwälte beschäftigt, die von Beamten des LKA in Stuttgart unterstützt werden. Termühlen und Lautenschläger müssen immer mehr ihrer Kapazität auf ihre Verteidigung verwenden. Währenddessen ist der neue Finanzvorstand Schroeder-Wildberg mit der Bilanzerstellung beschäftigt, die möglicherweise auf eine ganz neue Basis gestellt werden und mit den bisher veröffentlichten Zahlen nicht mehr viel zu tun haben muss.
Wachstumsstory vorbei
Darauf deutet eine nebulöse ad-hoc-Mitteilung von Mittwoch hin. Die vermeintliche Erfolgsmeldung von mehr als 500.000 Kunden zum Jahresende, könnte nämlich auch einen Zuwachs um lediglich ein Prozent im vierten Quartal und damit praktisch Stagnation bedeuten. Mit ziemlicher Sicherheit muss sich der Finanzdienstleister von seinem immer noch hochgehaltenen Wachstumsziel von 20 Prozent jährlich verabschieden.
Missbrauch einer Ad-hoc?
Es spricht einiges dafür, dass die vermutlich irreführende Pflichtmitteilung vom Mittwoch herausgegeben wurde, um den starken Kursrutsch an diesem Tage abzubremsen. Da die Kundenentwicklung ungefähr im Trend des sehr schwachen dritten Quartals liegen dürfte, könnte es sich hier auch um einen Missbrauch der ad-hoc-Pflicht gehandelt haben. Das BAFin ist informiert.
DAX-Abstieg besiegelt?
Inzwischen ist der Börsenwert von MLP im Feld der größten deutschen Gesellschaften auf Rang 49 abgerutscht. Hält die Talfahrt an (akt. Kurs 8,95 Euro), scheint ein Rauswurf durch die Deutsche Börse nach der sogenannten Fast-Exit-Regel kaum mehr vermeidbar.
Fazit: Aus die Maus?
Quelle: Prior Börse
Herr Prior kennt ja aus eigener Erfahrung das Gefühl, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.
An der Börse ist eine halbe Wahrheit eine ganze Lüge (A. Kostolany)
Köstlich, das ist wieder so eine Meldung im Kontext der UZF: wir verunsichern die Anleger, um sie dann über den Tisch zu ziehen.
Mag sein, daß MLP stark überbewertet ist.
Die Aussagen von Leuten, die der Hedgefondsindustrie zuarbeiten, sollte man auch nicht überbewerten.
An der Börse ist eine halbe Wahrheit eine ganze Lüge (A. Kostolany)
Köstlich, das ist wieder so eine Meldung im Kontext der UZF: wir verunsichern die Anleger, um sie dann über den Tisch zu ziehen.
Mag sein, daß MLP stark überbewertet ist.
Die Aussagen von Leuten, die der Hedgefondsindustrie zuarbeiten, sollte man auch nicht überbewerten.
Lächerlich "das BAFin ist informiert"
Lest Euch das mal durch und urteilt selbst über Herrn Prior:
Mehr Transparenz für den Anleger
Im Zweiten Finanzmarkt-Förderungsgesetz wurde die Pflicht für Unternehmensführungen "zur umgehenden Veröffentlichung kursrelevanter Tatsachen" über sogenannte Ad hoc-Mitteilungen eingeführt.
Diese Pflicht soll sicherstellen, dass Führungskräfte eines Unternehmens keinen dauerhaften Informationsvorsprung gegenüber "normalen" Anlegern haben, denn das würde diesen einen lukrativen Insiderhandel ermöglichen.
Nach Bekanntwerden einer kursrelevanten Tatsache, z.B. eines Großauftrages, können sich alle Anleger mit gleichem Informationsstand für oder gegen eine bestimmte Aktie entscheiden.
Diese Pflicht zur schnellen Veröffentlichung ist missbraucht worden. In den Hoch-Zeiten des Neuen Marktes war es eine weit verbreitete Unsitte von new economy-Unternehmen, Ad hoc-Meldungen gezielt als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen. Meldungen wurden herausgegeben, auch wenn inhaltlich gar kein Anlass dazu bestand. So wurden Kurse ohne Rechtfertigung in eine bestimmte Richtung beeinflusst.
Dieses Ärgernis, das bei vielen Anlegern zu Schieflagen führte, wird beseitigt über besser ausformulierte Vorschriften. So müssen künftig in den Meldungen verwandte Kennzahlen "im Geschäftsverkehr üblich sein und einen Vergleich mit den zuletzt genutzten Kennzahlen ermöglichen". Damit soll verhindert werden, dass täuschende oder nichtssagende, aber eindrucksvolle Phantasiekennzahlen wie hochgerechnete Gewinn-Prognose-Zahlen veröffentlicht werden. Gleichzeitig sollen Ad-hoc-Mitteilungen verständlicher und nachvollziehbarer werden.
Untersagt wird die Mitteilung offensichtlich nicht kursrelevanter Tatsachen im Rahmen von Ad hoc-Meldungen - also die bloße Werbung.Falsche oder unwahre Ad hoc-Mitteilungen müssen sofort korrigiert werden.
DGAP-Ad hoc: MLP AG deutsch
MLP AG: Erster Überblick über Geschäftsverlauf im 4. Quartal 2002 Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- MLP AG: Erster Überblick über Geschäftsverlauf im 4. Quartal 2002 Heidelberg, 22. Januar 2003 - Nach einer ersten Auswertung der Produktionszahlen hat sich das operative Geschäft im 4. Quartal 2002 insbesondere vor dem Hintergrund eines schwierigen Umfeldes sehr zufriedenstellend entwickelt. Die wichtigen Sparten Lebensversicherung und Krankenversicherung liegen im Maklerneugeschäft über dem Niveau des Vorjahres. Die Kundenzahl stieg zum Ende des Jahres auf über 500.000(2001: 453.000), die von rund 3.000 Beratern betreut werden. Kontakt: Michael Pfister Tel.(0 62 21) 3 08 - 11 30 Fax (0 62 21) 3 08 - 11 31 publicrelations@mlp-ag.com Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.01.2003
Lest Euch das mal durch und urteilt selbst über Herrn Prior:
Mehr Transparenz für den Anleger
Im Zweiten Finanzmarkt-Förderungsgesetz wurde die Pflicht für Unternehmensführungen "zur umgehenden Veröffentlichung kursrelevanter Tatsachen" über sogenannte Ad hoc-Mitteilungen eingeführt.
Diese Pflicht soll sicherstellen, dass Führungskräfte eines Unternehmens keinen dauerhaften Informationsvorsprung gegenüber "normalen" Anlegern haben, denn das würde diesen einen lukrativen Insiderhandel ermöglichen.
Nach Bekanntwerden einer kursrelevanten Tatsache, z.B. eines Großauftrages, können sich alle Anleger mit gleichem Informationsstand für oder gegen eine bestimmte Aktie entscheiden.
Diese Pflicht zur schnellen Veröffentlichung ist missbraucht worden. In den Hoch-Zeiten des Neuen Marktes war es eine weit verbreitete Unsitte von new economy-Unternehmen, Ad hoc-Meldungen gezielt als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen. Meldungen wurden herausgegeben, auch wenn inhaltlich gar kein Anlass dazu bestand. So wurden Kurse ohne Rechtfertigung in eine bestimmte Richtung beeinflusst.
Dieses Ärgernis, das bei vielen Anlegern zu Schieflagen führte, wird beseitigt über besser ausformulierte Vorschriften. So müssen künftig in den Meldungen verwandte Kennzahlen "im Geschäftsverkehr üblich sein und einen Vergleich mit den zuletzt genutzten Kennzahlen ermöglichen". Damit soll verhindert werden, dass täuschende oder nichtssagende, aber eindrucksvolle Phantasiekennzahlen wie hochgerechnete Gewinn-Prognose-Zahlen veröffentlicht werden. Gleichzeitig sollen Ad-hoc-Mitteilungen verständlicher und nachvollziehbarer werden.
Untersagt wird die Mitteilung offensichtlich nicht kursrelevanter Tatsachen im Rahmen von Ad hoc-Meldungen - also die bloße Werbung.Falsche oder unwahre Ad hoc-Mitteilungen müssen sofort korrigiert werden.
DGAP-Ad hoc: MLP AG deutsch
MLP AG: Erster Überblick über Geschäftsverlauf im 4. Quartal 2002 Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- MLP AG: Erster Überblick über Geschäftsverlauf im 4. Quartal 2002 Heidelberg, 22. Januar 2003 - Nach einer ersten Auswertung der Produktionszahlen hat sich das operative Geschäft im 4. Quartal 2002 insbesondere vor dem Hintergrund eines schwierigen Umfeldes sehr zufriedenstellend entwickelt. Die wichtigen Sparten Lebensversicherung und Krankenversicherung liegen im Maklerneugeschäft über dem Niveau des Vorjahres. Die Kundenzahl stieg zum Ende des Jahres auf über 500.000(2001: 453.000), die von rund 3.000 Beratern betreut werden. Kontakt: Michael Pfister Tel.(0 62 21) 3 08 - 11 30 Fax (0 62 21) 3 08 - 11 31 publicrelations@mlp-ag.com Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.01.2003
"Die in Investmentfonds angelegten Kundengelder sollen möglicherweise häufiger als erforderlich umgeschichtet worden sein."
Wie oft schichtet Herr Prior denn sein Musterdepot um ?
"Die Staatsanwaltschaft prüft in diesem Zusammenhang auch den Verdacht des churnings."
MLP kauft die Fonds für den Anlagestock ohne Ausgabeaufschlag ein. Transaktionsgebühren entstehen dabei nicht. Die Kosten werden pauschal abgegolten, d.h. die können umschichten so viel sie wollen, der Kunde zahlt immer nur die Pauschale.
Den Vorwurf halte ich für unberechtigt. Damit will man MLP nur wieder Schaden.
Churning ist das Umschichten eines Depots, um Provisionen zu erwirtschaften. Dabei handelt es sich um überhöhte Verwaltungs- bzw. Transaktionsgebühren, die durch häufiges Umschichten in Kundendepots entstehen. Der Begriff entstammt aus der US-Rechtsprache und heißt so viel wie "drehen" oder "buttern". Die Depotpositionen werden beim Churning solange umgeschlagen, bis sich der "Rahm der Butter" in Form von Gebühren "oben abgesetzt hat".
Wie oft schichtet Herr Prior denn sein Musterdepot um ?
"Die Staatsanwaltschaft prüft in diesem Zusammenhang auch den Verdacht des churnings."
MLP kauft die Fonds für den Anlagestock ohne Ausgabeaufschlag ein. Transaktionsgebühren entstehen dabei nicht. Die Kosten werden pauschal abgegolten, d.h. die können umschichten so viel sie wollen, der Kunde zahlt immer nur die Pauschale.
Den Vorwurf halte ich für unberechtigt. Damit will man MLP nur wieder Schaden.
Churning ist das Umschichten eines Depots, um Provisionen zu erwirtschaften. Dabei handelt es sich um überhöhte Verwaltungs- bzw. Transaktionsgebühren, die durch häufiges Umschichten in Kundendepots entstehen. Der Begriff entstammt aus der US-Rechtsprache und heißt so viel wie "drehen" oder "buttern". Die Depotpositionen werden beim Churning solange umgeschlagen, bis sich der "Rahm der Butter" in Form von Gebühren "oben abgesetzt hat".
Man sagte einmal: der Mensch verliert mit den letzten 10.000 Euro seinen Verstand.
Mancher Börsenbrief Autor verliert ihn offenbar, wenn seine Auflage unter 10.000 Stück sinkt.
Man beachte folgende Meldung der FAZ vom 21. Januar:
Egbert Prior gibt freimütig zu, daß sich die Auflagenzahlen im Einklang mit dem Nemax Index entwickelt hätten. In den besten Zeiten seien es 13.000 Exemplare gewesen, die man vertrieben habe. Davon habe man "mindestens zwei Drittel" verloren. Es seien aber mehr als die 1.000 Exemplare. die man in der Branche für realistisch hält.
Mancher Börsenbrief Autor verliert ihn offenbar, wenn seine Auflage unter 10.000 Stück sinkt.
Man beachte folgende Meldung der FAZ vom 21. Januar:
Egbert Prior gibt freimütig zu, daß sich die Auflagenzahlen im Einklang mit dem Nemax Index entwickelt hätten. In den besten Zeiten seien es 13.000 Exemplare gewesen, die man vertrieben habe. Davon habe man "mindestens zwei Drittel" verloren. Es seien aber mehr als die 1.000 Exemplare. die man in der Branche für realistisch hält.
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